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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Förderbilanz für Modernisierungsmaßnahmen und Wohnungsneubau nach dem Investitionszulagengesetz 1999 und zukünftige Umgestaltung der Investitionszulage (G-SIG: 14012288)

Fördervolumen an Investitionszulagen 1999 und 2000, Modernisierungskosten, beabsichtigte Neugestaltung der Investitionszulage

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

09.10.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/694019. 09. 2001

Förderbilanz für Modernisierungsmaßnahmen und Wohnungsneubau nach dem Investitionszulagengesetz 1999 und zukünftige Umgestaltung der Investitionszulage

der Abgeordneten Christine Ostrowski und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der PDS zur Förderbilanz für Modernisierungsmaßnahmen und Wohnungsneubau nach dem Investitionszulagengesetz 1999 (Bundestagsdrucksache 14/4095) verwies die Bundesregierung darauf, dass die Gesamtheit aller Anträge für Modernisierung und Neubau von Mietwohnungen nach dem Investitionszulagengesetz 1999 (InvZulG 1999) für den Zeitraum 1999 bis einschließlich 1. Halbjahr 2000 noch nicht vorliegt, da Anträge auf Zahlung einer Investitionszulage für Maßnahmen der Jahre 1999 und 2000 erst ab dem 1. Januar 2000 bzw. 2001 gestellt werden können.

Nach den §§ 3 und 4 des InvZulG 1999 sind Modernisierungsmaßnahmen an Mietwohngebäuden und der Mietwohnungsneubau im innerörtlichen Bereich sowie Modernisierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum in den neuen Ländern begünstigt. Modernisierungsinvestitionen werden bis zum 31. Dezember 2004, Neubauinvestitionen bis zum 31. Dezember 2001 gefördert. Die Förderung erfolgt mittels einer nicht zu versteuernden Investitionszulage in Höhe von 15 Prozent für Modernisierungen und in Höhe von 10 Prozent für den Wohnungsneubau. Bemessungsgrundlage ist ein Herstellungsaufwand in Höhe von 1 200 DM/qm für die Modernisierung von Mietwohngebäuden und von 4 000 DM/qm für den Neubau.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wie viele Anträge auf Zahlung einer Investitionszulage für wie viele Maßnahmen der Jahre 1999 und 2000 sind gestellt worden?

2

Wie differenzieren sich diese Anträge nach Modernisierung, nach Neubau von Mietwohnungen und nach Selbstnutzern?

3

Wie hoch beziffert sich das bewilligte sowie ausgereichte Fördervolumen an Investitionszulagen für die Fälle der Jahre 1999 und 2000, differenziert nach Modernisierung von Mietwohnungen, Neubau von Mietwohnungen und nach Selbstnutzern?

4

Wie hoch schätzt die Bundesregierung aufgrund der Anträge nach Investitionszulage die Zahl der Wohnungen, die in den Jahren 1999 und 2000 mit Hilfe dieser Zulage modernisiert, instand gehalten, neu gebaut wurden?

5

Wie hoch beziffert sich der bewilligte bzw. ausgereichte Betrag der Investitionszulagen für die Förderfälle der Jahre 1999 und 2000?

6

Wie hoch schätzt die Bundesregierung (bzw. welche Kenntnis hat sie über) die durchschnittlichen Modernisierungskosten pro Quadratmeter Wohnfläche, die durchschnittlichen Instandhaltungskosten pro Quadratmeter Wohnfläche und den jeweiligen durchschnittlichen Anteil, um den die Investitionszulage diese Kosten für die Antragsteller mindert?

7

Welche Auffassung hat die Bundesregierung zu der vom Bundesverband der Wohnungswirtschaft geäußerten Befürchtung, dass mit der beabsichtigten Neugestaltung der Investitionszulage, insbesondere dem neuen flächendeckenden Selbstbehalt von 100 DM/qm, die Investitionszulage für die Modernisierung von Wohnungen in großem Umfang verloren geht und Investitionsverluste in dreistelliger Millionenhöhe zu erwarten sind? Wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?

8

Worin bestand im Detail (bitte die diesbezüglichen Rechnungen, Schätzungen und Prognosen beilegen) die „sorgfältige Prüfung“ der Vorschläge der Expertenkommission „Wohnungswirtschaftlicher Strukturwandel in den neuen Ländern“, die die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Fragen 8, 9 und 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion der PDS auf Bundestagsdrucksache 14/4095 ankündigte, auch und vor allem unter den Gesichtspunkt, dass offensichtlich nicht beabsichtigt ist, die Neubauzulage – entgegen dem Vorschlag der Expertenkommission – abzuschaffen?

Berlin, den 14. September 2001

Christine Ostrowski Roland Claus und Fraktion

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