Gewährleistung des steuerfreien Existenzminimums von Kindern
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Die Kosten für Unterkunft und Heizung sind seit 1999 deutlich stärker gestiegen als erwartet. Trotzdem wurde der Kinderfreibetrag im Jahr 2001 nicht erhöht. Daher ist zweifelhaft, ob der Betrag von 6 912 DM ausreicht, um den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nachzukommen, wonach das steuerfreie Existenzminimum grundsätzlich so zu bemessen ist, dass es in möglichst allen Fällen den existenznotwendigen Bedarf abdeckt, kein Steuerpflichtiger also infolge einer Besteuerung seines Einkommens darauf verwiesen wird, seinen existenznotwendigen Bedarf durch Inanspruchnahme von Staatsleistungen zu decken.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wie hoch werden im Jahresdurchschnitt 2001 in den einzelnen Bundesländern die Regelsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz sein?
Inwieweit weicht der im Dritten Bericht über die Höhe des Existenzminimums von Kindern und Familien für das Jahr 2001 (Bundestagsdrucksache 14/1926) angenommene durchschnittliche Regelsatz von dem tatsächlichen durchschnittlichen Regelsatz in den alten Bundesländern ab?
Wie entwickelte sich in den Jahren 1999 und 2000 der Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte, gegliedert nach den Verwendungszwecken (Classification of individual consumption by purpose- Verbraucherpreisindex/COICOP-VPI):
– Strom, Gas und andere Brennstoffe (Nr. 045 COICOP-VPI)
– Strom (Nr. 0451 COICOP-VPI)
– Gas (Nr. 0452 COICOP-VPI)
– flüssige Brennstoffe (leichtes Heizöl) (Nr. 0453 COICOP-VPI)
– feste Brennstoffe (Nr. 0454 COICOP-VPI)
– Zentralheizung, Fernwärme u. a. (Nr. 0455 COICOP-VPI)?
Wie entwickelte sich seit Januar 2001 der Preisindex für die in Frage 3 genannten Verwendungen (Angaben bitte monatlich)?
Wie wird sich nach Auffassung der Bundesregierung der Preisindex für die in Frage 3 genannten Verwendungen im Durchschnitt der Jahre 2001 und 2002 entwickeln?
Wie hoch waren im Hinblick auf den Dritten Bericht über die Höhe des Existenzminimums von Kindern und Familien für das Jahr 2001 (Bundestagsdrucksache 14/1926) im Jahr 1999 die Heizkosten von Alleinstehenden und von Ehepaaren?
Welche Daten der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 1993 und welche Preisentwicklung liegen diesen für 1999 berechneten Heizkosten zugrunde?
Welche Preisentwicklung im Zeitraum 2000/2001 wurde bei der Berechnung der Heizkosten von Alleinstehenden und Ehepaaren unterstellt?
Welcher Verbrauch von Strom, Erdgas (in kWh) und leichtem Heizöl (in l) ist nach Auffassung der Bundesregierung durch die für 2001 ermittelten Heizkosten abgedeckt?
Wie hoch ist der regelsatzrelevante Energieverbrauch von Alleinlebenden, eines Zwei-Personen-Haushalts und eines Drei-Personen-Haushalts mit einem Kind im Rahmen der Bundessozialhilfe?
Wie hoch waren 1999 in den alten Bundesländern die durchschnittlichen Quadratmetermieten für Wohnungen von Haushalten mit Tabellenwohngeld (Angaben bitte gesondert für Wohnungen unter 40 m2 und von 40 bis unter 60 m2 mit sonstiger Ausstattung)?
Inwieweit wurden bei der Fortschreibung der Mieten für den Zeitraum 1999 bis 2001 im Bericht über das Existenzminimum von Erwachsenen und Kindern für das Jahr 2001 die aus der Reform des Wohngeldes zu erwartende Erhöhung der berücksichtigungsfähigen Quadratmetermieten einbezogen?