Zur Lage in der Demokratischen Republik Kongo und zur bundesdeutschen Abschiebepraxis
des Abgeordneten Carsten Hübner und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Die Demokratische Republik Kongo befindet sich im Kriegszustand. Seit dem Sommer 1998 kommt es immer wieder zu kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen der Regierungsarmee Kabilas im Bündnis mit simbabwischen, angolanischen und namibischen Truppen und mehreren Rebellengruppen, die von Ruanda, Burundi und Uganda militärisch unterstützt werden. Sieben Nationen mit regulären Truppen und etwa neun Rebellenarmeen sind mittlerweile in militärische Auseinandersetzungen verwickelt, die im Kongo ein Klima der Gewalt und Unsicherheit schaffen, in dem es nicht um einen, sondern um mehrere Konflikte geht. Die Regierungsarmee hat nur noch weniger als 50 % des Territoriums unter Kontrolle. Bei allen beteiligten Kriegsparteien werden die Menschenrechte grob verletzt. Neben Verurteilungen und Gewaltmaßnahmen wegen Desertion, der Rekrutierung von Kindersoldaten, zum Teil bis hin zu 10-jährigen Kindern, kommt es aber auch im zivilen Bereich zu Verfolgungen, gewaltsamen Auseinandersetzungen, Übergriffen und Verfolgung Oppositioneller, kritischer Pressevertreterinnen bzw. Pressevertreter und zu Morden. Laut Presseberichten (Le Monde, vom 2./3. April 2000) wurde allein in diesem Jahr bis Anfang April 19mal die Todesstrafe vollstreckt. Ebenso gibt es Übergriffe auf in Kongo-Zaire lebende Angehörige der Tutsi-Ethnie; sie werden mit Ruanda identifiziert, das als Aggressor wahrgenommen wird. Neuerdings haben sich auch andere Stammesauseinandersetzungen, wie die zwischen dem Hema- und dem Lendu-Volk um Bodennutzungsrechte, mit den kriegerischen Auseinandersetzungen vermischt.
Das Waffenstillstandsabkommen von Lusaka vom 10. Juli 1999 und die zahlreichen Bemühungen afrikanischer und internationaler Gremien und Akteure um die Wiederherstellung des Friedens sind nach wie vor erfolglos.
Wie Pax International in ihrer Erklärung vom März 2000 einschätzt, ist „die Situation so komplex und chaotisch, dass man die einzelnen kämpfenden Gruppen vielfach nicht zuordnen kann“.
Diese chaotischen Zustände spitzen sich gegenwärtig weiter durch die äußerst kritische Lebensmittelversorgung der Gesamtbevölkerung zu.
Mehr als eine Million Kongolesen sind auf der Flucht, außerdem befinden sich in Kongo-Zaire noch einmal 300 000 Flüchtlinge aus anderen zentralafrikanischen Ländern, wie z. B. Ruanda.
Menschenrechtsorganisationen und der UNHCR kommen zur Einschätzung, dass sich die Menschenrechtssituation weiter verschlechtert hat, und insbesondere in den von Rebellen besetzten Gebieten noch Besorgnis erregender ist als im von der Regierung Kabila kontrollierten Landesteil; so der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen Roberto Garretón in seinem jüngsten Bericht.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen8
Wie viele Menschen aus der Demokratischen Republik Kongo bzw. aufgrund der kriegerischen Auseinandersetzungen im Kongo und deren Auswirkungen haben seit Sommer 1998 Zuflucht in Deutschland gesucht?
Wie viele Menschen aus der Demokratischen Republik Kongo haben bis 1998 einen Antrag auf Asyl in Deutschland gestellt, wie vielen wurde Asyl gewährt?
Aufgrund welcher Begründungen wurde Asyl bisher gewährt bzw. nicht gewährt (bitte auflisten)?
Wie viele Menschen wurden in den letzten zwei Jahren, seit dem erneuten Ausbruch der Kämpfe im Sommer 1998, in die Demokratische Republik Kongo abgeschoben?
Welchen Schluss zieht die Bundesregierung aus den sich häufenden Berichten über Selbstjustiz und Lynchmorden durch die Bevölkerung auf den Willen und die Fähigkeit der Regierung der Demokratischen Republik Kongo, in den von ihr kontrollierten Gebieten Rechtsfrieden zu garantieren?
a) Ist der Bundesregierung der jüngste Bericht von Amnesty International (Länderkurzinfo in deutscher Sprache vom 28. Februar 2000) über die Demokratische Republik Kongo bekannt?
b) Warum hat dieser Bericht keine weitergehende Berücksichtigung in dem Länderbericht des Auswärtigen Amts vom 23. März 2000 gefunden?
Beabsichtigt die Bundesregierung angesichts der genannten Tatsachen und Berichte, im Hinblick auf die Demokratische Republik Kongo einen Abschiebestopp zu beschließen?
a) Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung, dass aufgrund der Tatsache, dass die Regierung der Demokratischen Republik Kongo nicht einmal mehr 50 % des Territoriums kontrolliert, andere Asylgründe als die staatliche Verfolgung Relevanz bei der konkreten Asylpolitik erhalten müssten?
b) Welche Gründe wären das aus Sicht der Bundesregierung?