Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 14/5879
14. Wahlperiode 11. 04. 2001
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 6. April 2001
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Peter Weiß (Emmendingen),
Karl A. Lamers (Heidelberg), Klaus-Jürgen Hedrich, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 14/5357 –
Finanzielle Leistungen Deutschlands für die Staaten des Stabilitätspaktes
Südosteuropa
Im Bundeshaushalt 2001 sind im Einzelplan 23 (Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung), Titel 687 12 („Förderung der
wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung in Ländern Mittel- und
Osteuropas und in der Gemeinschaft unabhängiger Staaten“) Mittel in Höhe
von 285 Mio. DM etatisiert. In diesen Titel sind auch Mittel eingeflossen, die
seitens der Bundesrepublik Deutschland für Maßnahmen im Rahmen des
Stabilitätspaktes für Südosteuropa zur Verfügung gestellt werden. Im Einzelplan
60 (Allgemeine Finanzverwaltung) sind unter dem Titel 531 01 („Sonstige
Leistungen im Rahmen des Stabilitätspaktes für Südosteuropa“) 100 Mio. DM
eingestellt. Darüber hinaus gehen diesen Staaten aus anderen Titeln finanzielle
Leistungen zu, die ebenso der Stabilisierung der Region und dem
demokratischen und wirtschaftlichen Aufbau dienen.
Vo r b e m e r k u n g
Der Stabilitätspakt „Südosteuropa“ ist Teil eines politischen Prozesses, der
Fortschritte in allen gesellschaftlichen Bereichen in Südosteuropa bewirken
soll. Ziel dieses Prozesses ist die fortschreitende Annäherung der Region an
euro-atlantische Strukturen. Erstmals sollen damit im Rahmen eines
integrativen Ansatzes die politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Ursachen
der Konflikte im Sinne aktiver Krisenprävention angegangen werden.
Die Strategie der Bundesregierung ist in dem am 26. Januar 1999 auf
Ministerebene beschlossenen Gesamtkonzept umschrieben. Die komplexe
Querschnittsaufgabe erfordert eine Bündelung aller Kräfte und ein koordiniertes Vorgehen
aller Ressorts. Das BMZ bringt seine weitreichende Kompetenz und seine
vielfältigen Instrumente in allen Arbeitsfeldern des Stabilitätspaktes ein. Daneben
wirkt das BMVg durch seine zivil-militärischen Projekte (CIMIC) und durch
seine Expertisen in Abrüstungsbelangen und demokratischer Kontrolle von
Streitkräften. Das BMI bringt THW- und Polizei-Projekte ein, BMJ-Projekte im
Bereich des Justizwesens. BMWi, BMF und BMBF sind ebenfalls mit Projekten
beteiligt.
Das AA hat die politische Federführung und übernimmt die
Gesamtkoordinierung. Dabei stützt es sich auf seine Zuständigkeiten im Bereich Humanitäre
Hilfe, Abrüstung, Rüstungskontrolle und Vertrauensbildung, Menschenrechte
und kultureller Zusammenarbeit, deckt aber auch den Bedarf an politisch
erforderlichen Sofortprojekten ab. Darüber hinaus hat das AA die Federführung für
die Arbeitstische 1 (Menschenrechte und Demokratie) und 3 (Sicherheit). Das
BMZ hat die politische und materielle Federführung für den Arbeitstisch 2
(Wirtschaftlicher Wiederaufbau und Entwicklung) innerhalb der
Bundesregierung. Weil ein Teil der Ressorts ohnehin Auslandsarbeit auch in Südosteuropa
leistet, sie die Sonderaufgabe Stabilitätspakt aber nicht ohne zusätzliche Mittel
bestreiten können, ergibt sich ein komplexes Bild von Finanzquellen und
Aktivitäten. Dennoch ist die Koordinierung dieses präzedenzlos umfassenden
Vorgehens mit einer Vielzahl von Akteuren im Jahre 2000 gut gelungen.
Zur besseren Koordinierung innerhalb der Bundesregierung ist durch das
Gesamtkonzept der Bundesregierung für den Einsatz der Haushaltsmittel
Stabilitätspakt ein Lenkungsausschuss eingerichtet worden, der regelmäßig tagt.
Dieses Koordinierungsinstrumentarium hat sich bewährt. Darüber hinaus
finden Ressortbesprechungen statt.
Der Erfolg dieser Strategie spricht für sich. Der von der Bundesregierung
initiierte Stabilitätspakt hat nicht nur auf dem Höhepunkt der Kosovo-Krise einen
Weg für die Zukunft der Gesamtregion aufgezeigt und damit auch zum Ende
der Krise beigetragen. Die Umsetzung des Stabilitätspaktes hat auch geholfen,
im abgelaufenen Jahr den demokratischen Wandel in Kroatien zu bewirken und
dann im Oktober auch in der Bundesrepublik Jugoslawien:
Zur Förderung von Reformen und Demokratie in Kroatien wurden vor der
Bereitstellung der Gesamtmittel im Rahmen des Stabilitätspaktes bereits
rund 50 Mio. DM zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2000 wurden weitere
30 Mio. DM aus den Mitteln des Stabilitätspaktes bereitgestellt, die ihre
unmittelbare Wirkung auf die Rückkehr zur Demokratie und zum Pluralismus
in Kroatien nicht verfehlt haben,
Knapp 30 Mio. DM aus den Stabilitätspaktmitteln wurden zur Förderung der
demokratischen Opposition in der Bundesrepublik Jugoslawien eingesetzt
und trugen damit zu dem Wandel bei. Nach der Wahl Kostunicas zum
Präsidenten der Bundesrepublik Jugoslawien am 7. Oktober 2000 bis zu den
Wahlen in der Republik Serbien am 23. Dezember 2000 wurde die
demokratische Regierung dann durch ein Winterhilfsprogramm in Höhe von 50 Mio.
DM aus Stabilitätspaktmitteln unterstützt. In beiden Fällen wurde schnell
und flexibel auf den entstandenen Bedarf reagiert.
Die Zusage der Bundesregierung, 1,2 Mrd. DM für den Stabilitätspakt
insgesamt zur Verfügung zu stellen, hat zum Erfolg des Stabilitätspaktes
entscheidend beigetragen.
Auch wenn die Zahlen für 2001 noch nicht im Einzelnen vorliegen, wird die
Bundesregierung auf der im Vorjahr gewährten Linie ihren koordinierten,
ganzheitlichen Ansatz fortführen. Die aktuellen Entwicklungen im Presevo-Tal und
im Norden zeigen, dass der Stabilitätspakt und die ihn unterfütternden Mittel
notwendig bleiben. Erste Stabilitätspaktprojekte der Bundesregierung sind dort
bereits angelaufen und werden intensiv fortgesetzt mit dem Ziel, insbesondere
die Integration der dort lebenden albanischen Bevölkerungskreise in die
jeweiligen staatlichen Strukturen zu verbessern. Krisenprävention ist sinnvoller und
preiswerter als die Bewältigung einmal ausgebrochener Krisen.
Krisenprävention ist aber auch eine komplexe und vielschichtige Aufgabe, die einen langen
Atem braucht. Die Bundesregierung wird sich auch in Zukunft dieser Aufgabe
stellen.
1. Von welchen Bundesministerien werden die Mittel aus dem Einzelplan 23,
Titel 687 12 („Förderung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen
Entwicklung in Ländern Mittel- und Osteuropas und in der Gemeinschaft
unabhängiger Staaten“) in welcher Höhe bewirtschaftet?
Von den im Kapitel 2302 Titel 687 12 insgesamt veranschlagten
Haushaltsmitteln in Höhe von 475 Mio. DM (Baransatz 285 Mio. DM und
Verpflichtungsermächtigungen 190 Mio. DM) bewirtschaften das BMZ 335 Mio. DM
und das AA 140 Mio. DM.
2. Wie viele Mittel aus dem Einzelplan 23, Titel 687 12 („Förderung der
wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung in Ländern Mittel- und
Osteuropas und in der Gemeinschaft unabhängiger Staaten“) sind für
Länder des Stabilitätspaktes Südosteuropa vorgesehen?
Von den insgesamt veranschlagten Haushaltsmitteln in Höhe von 475 Mio. DM
sind bis zu 70 % für die Region Südosteuropa vorgesehen. Daneben werden
überregionale Projekte und Programme finanziert, die auch Länder des
Stabilitätspaktes für Südosteuropa miteinbeziehen.
3. Von welchen Bundesministerien werden die Mittel aus dem Einzelplan 60,
Titel 531 01 („Sonstige Leistungen im Rahmen des Stabilitätspakts für
Südosteuropa“) in welcher Höhe bewirtschaftet?
Das AA erhält ca. ein Drittel und BMZ ca. zwei Drittel der Mittel zugewiesen.
Vor der Aufteilung auf AA und BMZ sind vorab rund 0,2 Mio. DM für
Rückkehrer, 2,5 Mio. DM für die vom BMI betreuten Projekte „Innere Sicherheit“
und 3 Mio. DM für einen vom BMWi betreuten „Studienfonds für
Investitionshilfen deutscher Unternehmen in Südosteuropa“ eingeplant.
Nach Abzug dieser Mittel erhält das AA einen Anteil von 31,4 Mio. DM. Es ist
geplant, hiervon allerdings folgende Beträge an andere Ressorts zur
Bewirtschaftung zu überweisen:
– BMVg: 1 Mio. DM für Maßnahmen der Implementierung der
Rüstungskontrolle,
– BMVg: bis zu 0,4 Mio. DM für Waffenvernichtung und
Munitionsentsorgung,
– BMI: 1 Mio. DM für polizeiliche Ausbildungshilfe in der
Bundesrepublik Jugoslawien,
– BMWi: 0,2 Mio. DM für Wirtschaftsförderung,
– BMBF: noch nicht festgelegter Betrag für akademischen
Wiederaufbau,
– BPA: noch nicht festgelegter Betrag für Medienarbeit,
– BMI/BMVg: von den Mitteln der Humanitären Hilfe des AA können auch
Projekte des Technischen Hilfswerks und CIMIC-Projekte
der Bundeswehr gefördert werden.
Das BMZ erhält einen Anteil von rund 62,9 Mio. DM, woraus 2,5 Mio. DM für
Maßnahmen der Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit – IRZ –
eingeplant sind, die BMZ zur Bewirtschaftung an das BMJ überweist.
4. Ist beabsichtigt, den Haushaltstitel 531 01 im Einzelplan 60 auch in den
Haushaltsjahren 2002 und folgende fortzuführen, wenn ja, in welcher
Höhe?
Im geltenden Finanzplan bis 2004 sind im Einzelplan 60 keine Mittel für den
Stabilitätspakt Südosteuropa veranschlagt.
5. Für welche Maßnahmen und Projekte planen die betreffenden
Bundesministerien die ihnen für die Länder des Stabilitätspaktes für Südosteuropa
zur Verfügung gestellten Mittel aus den o. g. Haushaltstiteln einzusetzen?
Für die Stabilitätspakt-Region wird hinsichtlich der zu verplanenden
Haushaltsmittel derzeit eine „Feinplanung“ erstellt, über die dann im für die
Koordinierung des Einsatzes der Haushaltsmittel für den Stabilitätspakt für Südosteuropa
zuständigen Lenkungsausschuss befunden wird. Eine abschließende
Beantwortung dieser Frage ist erst danach möglich.
Für das AA zeichnet sich aber bereits folgende Projektplanung ab:
Für Tisch 1 (Demokratieförderung/Menschenrechte):
– Unterstützung von Projekten des Stabilitätspaktes Koordinators (auch Co-
Finanzierung),
– Medienprojekte,
– Akademischer Neuaufbau, Bildung und Jugendarbeit,
Schulbuchentwicklung,
– OSZE-Projekte,
– Projekte externer Träger (u. a. Stiftungen),
– Demokratieförderung, Menschenrechtserziehung und
volksgruppenübergreifende Zusammenarbeit,
– Städteprojektpartnerschaften,
– VN Trust-Fund Kosovo,
– Aufbau eines rechtsstaatlichen Zollwesens,
– Zusatzbedarf humanitäre Hilfe.
Für Tisch 2 (wirtschaftlicher Wiederaufbau, Entwicklung und
Zusammenarbeit):
– Maßnahmen zur EU-Heranführung durch Qualifizierung von
Entscheidungsträgern und Multiplikatoren aus Staat und Wirtschaft in der Region.
Für Tisch 3 (Sicherheitsfragen):
– Humanitäres Minenräumen,
– Reduzierung von Waffen/Munition, Stärkung der Rüstungskontrolle,
Vertrauensbildung, demokratische Kontrolle von Streitkräften,
– Polizeireform.
Der Einsatz der auf das BMZ entfallenden Haushaltsmittel (Barmittel und
Verpflichtungsermächtigungen) aus oben genannten Titeln sowie aus Kapitel 2302
Titel 866 01/687 01 (siehe Antwort zu Frage 7) ist u. a. für folgende
Projektbereiche geplant und konzentriert sich auf die Arbeitstische 1 und 2:
Tisch 1 (Demokratieförderung/Menschenrechte):
– Unterstützung des Aufbaus von Verwaltungsstrukturen,
– Reform der sozialen Infrastruktur,
– Demokratieförderung durch Aufbau politischer Strukturen,
Gendermaßnahmen,
– Krisenprävention,
– Maßnahmen zur Förderung der Flüchtlingsrückkehr,
– Trauma und Versöhnung.
Tisch 2 (wirtschaftlicher Wiederaufbau, Entwicklung und Zusammenarbeit):
– Beratung und Finanzierung der Rehabilitation, der Erhaltung und des
Aufbaues der materiellen Infrastruktur (Verkehr/Energie/
Trinkwasserversorgung/Abfallentsorgung) auch durch Co-Finanzierung von Vorhaben der
multilateralen Geber,
– Programm „Public-Private Partnership“ (PPP) für die Flankierung von
Investitionsmaßnahmen der deutschen Wirtschaft,
– Aufbau von Finanzsystemen, insbesondere für den Sektor der kleinen und
mittleren Unternehmen,
Beratung bei der Wirtschaftsgesetzgebung/Förderung des Mittelstandes.
Darüber hinaus sind vom BMVg im Haushaltsjahr 2001 bisher nachstehende
Projekte bzw. Maßnahmen geplant:
a) Regionales Verifikations- und Unterstützungszentrum zur Implementierung
von Rüstungskontrollabkommen in Südosteuropa (Regional Arms Control
Verification and Implementation Assistance Centre-RACVIAC) in Zagreb/
Kroatien,
b) Vernichtung von Klein- und Leichtwaffen in Albanien,
c) Civil Military Cooperation (CIMIC)-Maßnahmen bisher
– Notinstandsetzung von 60 Häusern in Trnovo, Kijevo und im Raum
Kutine/Bosnien und Herzegowina,
– Heizöl für eine Schule mit 488 Schülern in Kasindo (bei Sarajewo)/
Bosnien-Herzegowina.
6. In welchen Anteilen sollen die Mittel aus den o. g. beiden Haushaltstiteln
für die einzelnen durch den Stabilitätspakt für Südosteuropa geförderten
Länder zur Verfügung gestellt werden?
Der Intention des Stabilitätspaktes entsprechend, werden zu einem großen Teil
grenzüberschreitende Projekte gefördert.
Was den Anteil des Auswärtigen Amts angeht, werden die verbleibenden Mittel
für bilaterale Projekte nicht jedem Land in Form von Quoten zugewiesen,
sondern nach Qualität der vorgeschlagenen Projekte im Einzelfall vergeben.
Hinsichtlich der vom BMZ zu bewirtschaftenden Haushaltsmittel (Baransatz
und Verpflichtungsermächtigungen), die für die Region Südosteuropa aus
Kapitel 2302 Titel 687 12 (insgesamt rund 335 Mio. DM) sowie dem BMZ-
Anteil aus Kapitel 6004 Titel 531 01 (insgesamt rund 63 Mio. DM) vorgesehen
sind, wird sich vorbehaltlich der noch zu erstellenden „Feinplanung“ etwa
folgende prozentuale Aufteilung ergeben:
Albanien/Mazedonien ca. 10 %, Rumänien/Bulgarien ca. 9 %, Bosnien und
Herzegowina ca. 7 %, Bundesrepublik Jugoslawien (Kosovo, Montenegro,
Serbien) ca. 17 %, Kroatien ca. 5 %, sowie überregionale Programme für
Südosteuropa ca. 33 %. Daneben bestehen überregionale Programme für MOE/SOE/
NUS, die Stabilitätspaktländer miteinbeziehen, wie z. B. das Programm
„Integrierte Fachkräfte“.
7. Stehen für die Länder des Stabilitätspaktes für Südosteuropa weitere Mittel
aus dem Bundeshaushalt 2001 zur Verfügung, die nicht in den o. g.
Haushaltstiteln enthalten sind, und wenn ja, welche und in welcher Höhe?
Wird die Bewirtschaftung dieser Mittel mit derjenigen der o. g. Mittel
koordiniert?
Im Kapitel 2302 Titel 866 01 („Bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit“) steht
ein Zusagerahmen in Höhe von insgesamt 275 Mio. DM zur Verfügung. Ferner
sind Haushaltsmittel (5 Mio. DM Barmittel sowie 5 Mio. DM
Verpflichtungsermächtigungen) im Kapitel 2302 Titel 687 01 für Maßnahmen der Vereinten
Nationen und ihrer Sonderorganisationen veranschlagt. Das BMZ koordiniert
seine Instrumente im Rahmen seiner Ressortverantwortung.
Die Bundesregierung rechnet für den weiteren Einsatz der Bundeswehr in
Südosteuropa – zunächst 2001 bis 2004 – mit jährlichen Kosten in Höhe von
ca. 2 Mrd. DM, die im Epl. 14 auflaufen.
Das BMBF stellt für das Haushaltsjahr 2001 aus dem Einzelplan 30 (Kapitel
3002 Titel 687 01 „Zusammenarbeit mit anderen Staaten einschließlich EU in
den Bereichen Bildung und Forschung“) für die Länder Albanien, Bosnien und
Herzegowina, Mazedonien, Bundesrepublik Jugoslawien mit Serbien,
Montenegro und Kosovo 600 TDM bereit. Aufbauend auf den strukturbildenden
Maßnahmen des Stabilitätspaktes fördert das BMBF Projekte der beruflichen
Bildung, der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit und allgemein der
Hochschulkooperation. Die Mittelvergabe auf Kapitel 3002 Titel 687 01 wird
mit der strukturbildenden Maßnahme des Stabilitätspaktes koordiniert.
Das AA stellt weitere Mittel für humanitäre und für bilaterale auswärtige
Kulturpolitik zur Verfügung. Details können den Antworten auf Fragen 10 und 11
entnommen werden. Die Koordination erfolgt intern im Rahmen der
Ressortverantwortung.
Über die in der Geschäftsordnung der Bundesregierung festgelegte
Koordination hinaus, koordiniert ein Lenkungsausschuss der Bundesregierung die
Gesamtmittel in Höhe von 1,2 Mrd. DM für den „Stabilitätspakt
Südosteuropa“.
8. In welcher Höhe und in welchen Bereichen entfallen finanzielle Mittel aus
den o. g. Haushaltstiteln auf Fördermaßnahmen für die Bundesrepublik
Jugoslawien im Ganzen sowie Serbien, Montenegro und den Kosovo im
Einzelnen?
Die Frage kann für den Anteil des AA in Höhe von 102 Mio. DM aus den in der
Antwort auf Frage 6 genannten Gründen nicht vollständig beantwortet werden.
Es ist allerdings vorgesehen, dass die aus dem Einzelplan 60 stammenden
Mittel in Höhe von 31,4 Mio. DM weit überwiegend für Projekte bereitgestellt
werden, die die Bundesrepublik Jugoslawien (ohne Kosovo) zum Schwerpunkt
haben.
Von den aus Kapitel 2302 Titel 866 01 eingeplanten Mitteln für Maßnahmen in
Südosteuropa in Höhe von insgesamt 275 Mio. DM sind rund 96 Mio. DM für
die Bundesrepublik Jugoslawien vorgesehen. Hiervon wiederum sind ca. 26 %
für Maßnahmen im Kosovo, ca. 10 % für Maßnahmen in Montenegro sowie
ca. 64 % für Maßnahmen in Serbien vorgesehen. Die endgültigen Planungen
zur Inanspruchnahme der Haushaltsmittel bei Kapitel 2302 Titel 687 01 sind
noch nicht abgeschlossen.
Für den Einzelplan 14 wird auf die Antwort 5 verwiesen. Darüber hinaus sind
für Serbien, Montenegro und den Kosovo in 2001 noch keine Haushaltsmittel
für Fördermaßnahmen in der Durchführungsverantwortung bewilligt worden.
9. In welcher Höhe und auf welche Weise werden Gelder für die Umsetzung
gesellschafts- und bildungspolitischer sowie Maßnahmen zur Förderung
von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Minderheitenschutz in den
Ländern, die zum Stabilitätspakt für Südosteuropa gehören, eingesetzt?
Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen.
Ergänzend wird mitgeteilt, dass das Auswärtige Amt überwiegend
kurzfristigere Maßnahmen im Rahmen des Gesamtkonzeptes der Bundesregierung
durchführt. Damit wird versucht, möglichst flexibel und aktuell auf den
bestehenden Bedarf einer Region, die von Krisen und ständigen Veränderungen
gekennzeichnet ist, zu reagieren. Die Planung zu Beginn des Jahres muss daher
flexibel gestaltet werden, um auch im laufenden Haushaltsjahr einen noch
kurzfristig auftretenden Bedarf berücksichtigen zu können. Allein für Projekte im
Bereich des Tisches 1 des Stabilitätspaktes (Demokratie und Menschenrechte)
sind aus dem Anteil des AA Mittel in Höhe von 85,74 Mio. DM vorgesehen.
Hingegen sind die Maßnahmen des BMZ überwiegend längerfristig und damit
auf die Bildung nachhaltiger Strukturen angelegt.
10. In welchem Umfang werden von der Bundesregierung in den Staaten des
Stabilitätspaktes Projekte der humanitären Hilfe finanziert, und welcher
Art sind diese Projekte?
Wie viele Mittel stammen aus den Geldern für den Stabilitätspakt und wie
viele aus dem Titel für humanitäre Hilfe des Auswärtigen Amts?
Im Jahre 2001 werden ca. 20 Mio. DM für humanitäre Hilfe aus
Stabilitätspaktmitteln bereitgestellt. Hieraus werden auch Projekte aus dem Arbeitsbereich
des Vorsitzenden des Lenkungsausschusses für Flüchtlingsfragen des
Stabilitätspaktes Hans Koschnick sowie des THW und der Bundeswehr (CIMIC)
finanziert. Da der Gesamtbedarf auch 2001 weitaus höher liegen dürfte, werden
zusätzlich auch Mittel aus dem Titel für humanitäre Hilfe des AA zur
Verfügung gestellt werden müssen, deren Höhe jedoch noch nicht feststeht. Da die
humanitäre Hilfe des AA in der Regel auf Antrag hin geleistet wird und
vorrangig auf akute Krisen reagiert, lässt sich die Entwicklung über das Jahr hinweg
schwer voraussagen.
11. In welchem Umfang werden von der Bundesregierung Projekte der
auswärtigen Kulturpolitik für die Staaten des Stabilitätspaktes finanziert und
welcher Art sind diese Projekte?
Aus welchen Titeln werden finanzielle Mittel dafür vorgesehen?
Für Projekte im kulturellen Bereich sind im Rahmen des Stabilitätspaktes 2001
ca. 25 Mio. DM (aus den Einzelplänen 23 und 60) vorgesehen. Schwerpunkte
sind die Medienarbeit und der akademische Neuaufbau in der Region. Weitere
Projektbereiche sind Bildung und Jugendarbeit. Schwerpunkt hier ist
insbesondere die Schulbuchentwicklung.
Die übliche bilaterale auswärtige Kulturpolitik wird aus dem Einzelplan 05
bestritten. Die Höhe der hierfür aufgewendeten Mittel soll 2001 ebenfalls
ca. 25 Mio. DM betragen. Dies entspricht in etwa dem Ansatz der Vorjahre.
12. In welchem Umfang werden Projekte der Wirtschaftsförderung in und der
wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit den Staaten des Stabilitätspaktes
von der Bundesregierung finanziert und aus welchen Haushaltstiteln?
Das AA hat im vergangenen Jahr Maßnahmen zur Heranführung an die
Europäische Union durch Qualifizierung von Entscheidungsträgern und
Multiplikatoren aus Staat und Wirtschaft in der Region abgewickelt. Das BMWi hat
verschiedene Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaftsbeziehungen
betrieben. Diese Maßnahmen sollen 2001 fortgesetzt werden. Hinzu kommen soll ein
Projekt zur Förderung von Machbarkeitsstudien der deutschen Wirtschaft. Der
Gesamtumfang dieser Maßnahmen soll sich auf ca. 9 Mio. DM belaufen. Die
Finanzierung erfolgt in etwa zu gleichen Teilen aus den Einzelplänen 23 und
60. Hinzu kommen die vom BMZ im Rahmen der entwicklungspolitischen
Zusammenarbeit durchgeführten Maßnahmen (auf die in der Antwort zu Frage 5
genannten Projektbereiche wird verwiesen).
13. Wie groß ist jeweils der Anteil der Mittel aus dem Einzelplan 60
(Allgemeine Finanzverwaltung), Titel 531 01 („Sonstige Leistungen im
Rahmen des Stabilitätspaktes für Südosteuropa“) und aus dem Einzelplan 23
(Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung), Titel 687 12 („Förderung der wirtschaftlichen und
gesellschaftlichen Entwicklung in Ländern Mittel- und Osteuropas und in der
Gemeinschaft unabhängiger Staaten“) und den sonstigen in den obigen
Antworten der Bundesregierung aufgeführten Titeln, der für Maßnahmen
der Kirchen, der Nichtregierungsorganisationen, der politischen
Stiftungen und der Träger der Sozialstrukturhilfe für Maßnahmen im
Stabilitätspakt für Südosteuropa zur Verfügung gestellt wird?
Die Höhe der Mittel wird von Zahl und Qualität der eingehenden
Projektanträge und dem konkreten Bedarf in der Region abhängen.
Für Maßnahmen der Kirchen in Südosteuropa sind nach den vorläufigen
Planungen des BMZ Haushaltsmittel (Barmittel und
Verpflichtungsermächtigungen) in einem Gesamtumfang von rund 8,5 Mio. DM, für Maßnahmen der
privaten Träger rund 6,8 Mio. DM, für Maßnahmen der Politischen Stiftungen
rund 20,9 Mio. DM, für Maßnahmen der Träger der Sozialstrukturhilfe rund
1,8 Mio. DM vorgesehen.
14. Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung für den Einsatz der
Bundeswehr, deutscher Polizisten und Zivilpersonal in Bosnien-
Herzegowina und dem Kosovo für das laufende und die folgenden Jahre?
Die Bundesregierung rechnet für den Einsatz der Bundeswehr in Südosteuropa
– zunächst bis 2004 – mit jährlichen Kosten in Höhe von 2 Mrd. DM. Für den
Einsatz deutscher Polizisten im Kosovo werden 20 Mio. DM veranschlagt. Für
die Kosten des Einsatzes von Zivilpersonal liegt keine Zahlenübersicht vor. Die
auslandsbedingten Zusatzkosten für den Einsatz deutscher Polizisten in
Bosnien Herzegowina belaufen sich auf gut 7 Mio. DM jährlich.
15. Welche Entwicklung der Mitteleinstellung in die o. g. Titel des
Bundeshaushaltes ist für die kommenden Haushaltsjahre geplant?
Die Gesamtsumme für den Stabilitätspakt von 1,2 Mrd. DM verteilt sich nach
gültigem Finanzplan bis 2004 auf 300 Mio. DM in 2000 (im Einzelplan 60),
weiteren 300 Mio. DM im laufenden Haushaltsjahr, davon 200 Mio. DM im
Einzelplan 23 und 100 Mio. DM im Einzelplan 60 und jeweils 200 Mio. DM im
Einzelplan 23 für die Jahre 2002 bis 2004.
16. In welcher Weise werden die unterschiedlichen bilateralen, europäischen
und multilateralen Hilfen für Südosteuropa koordiniert?
Durch welche institutionellen Vorkehrungen sollen Reibungsverluste und
Parallelarbeit vermieden bzw. internationalem Engagement
entgegenstehende Hindernisse in Südosteuropa beseitigt werden?
Die Koordinierung ist vordringliche Aufgabe des Stabilitätspaktes, die er durch
die Erarbeitung eines Inventars aller Aktivitäten, durch Treffen des
Regionaltisches, durch Sitzungen der drei Arbeitstische und eine Vielzahl weiterer
Koordinierungstreffen und Koordinierungsinstrumente erfüllt. Die
Bundesregierung arbeitet maßgeblich an dem Stabilitätspakt mit und hat dort eine
führende Rolle übernommen. Insgesamt erfolgt damit sowohl auf bilateraler als
auch auf multilateraler Ebene ein intensiver, der Koordinierung dienender
Informationsaustausch.
Die Bundesregierung bemüht sich darüber hinaus auch in anderen Gremien wie
z. B der Europäischen Union und der Weltbank aber auch in der High Level
Steering Group für Südosteuropa, um ein koordiniertes Vorgehen der
internationalen Gebergemeinschaft auch gegenüber akut auftretenden Problemen in der
Region.
17. Welche Mittel werden in welcher Höhe durch die Europäische Union für
die Länder des Stabilitätspaktes für Südosteuropa 2001 zur Verfügung
gestellt werden?
Im Rahmen des Hilfsprogramms CARDS wird die Europäische Union
4,65 Mrd. € für Albanien, die Bundesrepublik Jugoslawien, Bosnien und
Herzegowina, Kroatien und Mazedonien bis 2006 zur Verfügung stellen. Der
Budgetansatz für 2001 beträgt 839 Mio. €.
Der Anteil Deutschlands an den Hilfen der Europäischen Gemeinschaft beläuft
sich auf ca. ein Viertel.
18. Welche Mittel entfallen dabei in welcher Höhe auf die Bundesrepublik
Jugoslawien im Ganzen und auf Serbien, Montenegro und das Kosovo im
Einzelnen?
Für die Aufteilung der CARDS-Mittel über den gesamten Förderzeitraum
liegen noch keine Zahlen vor. Für das Jahr 2001 hat die Kommission für die
Bundesrepublik Jugoslawien 450 Mio. € – davon für Serbien 240 Mio. €, für
Montenegro 20 Mio. € und für das Kosovo 190 Mio. € –, für Albanien 40 Mio. €,
für Bosnien und Herzegowina 100 Mio. €, für die ehemalige jugoslawische
Republik Mazedonien 40 Mio. €, für Kroatien 60 Mio. € sowie 69 Mio. € für
Maßnahmen der regionalen Kooperation und 80 Mio. € für makrofinanzielle
Hilfen vorgesehen.
19. Werden die Mittel der EU für den Stabilitätspakt für Südosteuropa aus
dem Haushalt der EU für 2001 gemäß Vorplanung entnommen oder wird
der Haushalt der EU hierfür erhöht oder wird das so genannte
Flexibilisierungsinstrument hierfür eingesetzt?
Um den Haushaltsansatz von 839 Mio. € für die Zusammenarbeit mit den
westlichen Balkanländern innerhalb der Obergrenze der Finanziellen Vorausschau
darstellen zu können, musste das Flexibilisierungsinstrument (200 Mio. € p. a.)
in voller Höhe in Anspruch genommen werden.
20. Erhalten Bosnien-Herzegowina und das Kosovo 2001 Mittel aus dem
Einzelplan 14, die außerhalb der Kosten für die deutschen Anteile bei
SFOR und KFOR bestritten werden?
Außerhalb der Kosten für den Bundeswehreinsatz bei SFOR und KFOR sind
im Einzelplan 14 keine Mittel für Bosnien-Herzegowina sowie für das Kosovo
vorgesehen.
21. Welche Mittel fließen Albanien 2001 aus den Einzelplänen 14, 23 und 60
zu?
Die Ausgaben für Albanien lassen sich zu Beginn des Haushaltsjahres 2001 nur
schwer abschätzen, da sich die Auszahlungen zum überwiegenden Teil nach
dem jeweiligen Projektfortschritt richten. Der „Zusagerahmen 2001“ (freie
Barmittel und Verpflichtungsermächtigungen) für Maßnahmen des BMZ
(Einzelplan 23 und Kapitel 6004 Titel 531 01) sieht bislang Haushaltsmittel im
Gesamtumfang von 36,9 Mio. DM vor. Aus dem Einzelplan 14 fließen Albanien
keine einsatzbezogenen Mittel zu. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu
Frage 6 verwiesen.
22. Welche Unterstützung soll Albanien ab 2002 und für die Folgejahre
erhalten?
Die Unterstützung Albaniens in den kommenden Jahren ist von vielen Faktoren
(wie beispielsweise dem jeweiligen Projektfortschritt) abhängig, deren
Gesamtentwicklung zurzeit nicht bewertet werden kann. Im Übrigen wird auf die
Antworten auf die Fragen 6 und 21 verwiesen.
23. Wie wird Mazedonien 2001 aus den Einzelplänen 14, 23 und 60
unterstützt?
Die Ausgaben für Mazedonien lassen sich zu Beginn des Haushaltsjahres 2001
nur schwer abschätzen, da sich die Auszahlungen zum überwiegenden Teil
nach dem jeweiligen Projektfortschritt richten. Der „Zusagerahmen 2001“
(freie Barmittel und Verpflichtungsermächtigungen) für Maßnahmen des BMZ
(Einzelplan 23 Kapitel 6004 Titel 531 01) sieht bislang Haushaltsmittel im
Gesamtumfang von 55 Mio. DM im Rahmen einer Zweijahreszusage vor. Für
das AA wird auf die Antwort zur Frage 6 verwiesen.
Darüber hinaus sind im Rahmen der „Militärischen Ausbildungshilfe“ (Kapitel
1402 Titel 533 01) in der Bundesrepublik Deutschland Maßnahmen für 20
mazedonische Soldaten eingeplant.
Im Rahmen der „Jahresprogramme“ (Kapitel 1401 Titel 529 01) sind 15
mazedonisch/deutsche Kontakte in 2001 vorgesehen.
Ferner sind in 2001 nach heutigem Stand folgende unentgeltliche
Materialabgaben an Mazedonien vorgesehen:
– Fernmeldeausstattung für 300 VW ILTIS,
– Fernmeldeausstattung für 115 Schützenpanzer vom Typ HERMELIN.
Kosten für Instandsetzung und Transport fallen hierfür in Höhe von rund
1,5 Mio. DM an (Kapitel 1415 Titel 53701).
Übergeben wurden in 2001 bereits 20 Krankenwagen vom Typ MERCEDES-
BENZ 308.
24. Wie sehen die Verpflichtungen aus dem Einzelplan 14 gegenüber
Mazedonien für die Folgejahre aus?
Grundsätzliche Verpflichtungen gegenüber Mazedonien aus dem Einzelplan 14
für die Folgejahre ergeben sich aus den bilateral abgeschlossenen
Vereinbarungen zur militärischen Zusammenarbeit.
Für den Einzelplan 14 wird zur Antwort auf die Frage 23 ergänzt:
a) Die Maßnahmen im Rahmen der „Militärischen Ausbildungshilfe“ sind auch
für die Folgejahre vorgesehen, wobei Anzahl und Inhalt jährlich neu
abgestimmt/festgelegt werden.
b) Das Gleiche gilt entsprechend für mazedonisch/deutsche Kontakte im
Rahmen der „Jahresprogramme“.
c) Für 2002 sind nach heutigen Planungen nachstehende unentgeltliche
Materialabgaben vorgesehen:
– ca. 50 Lastkraftwagen 5 tund 7 t,
– ca. 25 Krankenkraftwagen sowie
– ca. 25 Sonderfahrzeuge (z. B. Tankkraftwagen, Gabelstapler)
(Typenbezeichnungen sind noch keine bekannt; Kosten zu Lasten des
Einzelplanes 14 [Kapitel 1415 Titel 53701] werden voraussichtlich wiederum in
Höhe von rund 1,5 Mio. DM für Instandsetzung und Transport anfallen).
Für die Haushaltsjahre 2003 ff. sind noch keine weiteren unentgeltlichen
Materialabgaben geplant; es ist jedoch voraussichtlich von gleichen
Größenordnungen auszugehen.
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ISSN 0722-8333]