Finanzielle Leistungen Deutschlands für die Staaten des Stabilitätspaktes Südosteuropa
der Abgeordneten Peter Weiß (Emmendingen), Karl A. Lamers (Heidelberg), Klaus-Jürgen Hedrich, Dr. Norbert Blüm, Horst Günther (Duisburg), Ursula Heinen, Siegfried Helias, Joachim Hörster, Rudolf Kraus, Dr. Manfred Lischewski, Marlies Pretzlaff, Erika Reinhardt, Hans-Peter Repnik, Dr. Christian Ruck, Christian Schmidt (Fürth), Clemens Schwalbe, Dr. Christian Schwarz-Schilling und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Im Bundeshaushalt 2001 sind im Einzelplan 23 (Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung), Titel 687 12 („Förderung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung in Ländern Mittel- und Osteuropas und in der Gemeinschaft unabhängiger Staaten“) Mittel in Höhe von 285 Mio. DM etatisiert. In diesen Titel sind auch Mittel eingeflossen, die seitens der Bundesrepublik Deutschland für Maßnahmen im Rahmen des Stabilitätspaktes für Südosteuropa zur Verfügung gestellt werden. Im Einzelplan 60 (Allgemeine Finanzverwaltung) sind unter dem Titel 531 01 („Sonstige Leistungen im Rahmen des Stabilitätspaktes für Südosteuropa“) 100 Mio. DM eingestellt. Darüber hinaus gehen diesen Staaten aus anderen Titeln finanzielle Leistungen zu, die ebenso der Stabilisierung der Region und dem demokratischen und wirtschaftlichen Aufbau dienen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Von welchen Bundesministerien werden die Mittel aus dem Einzelplan 23, Titel 687 12 („Förderung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung in Ländern Mittel- und Osteuropas und in der Gemeinschaft unabhängiger Staaten“) in welcher Höhe bewirtschaftet?
Wie viele Mittel aus dem Einzelplan 23, Titel 687 12 („Förderung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung in Ländern Mittel- und Osteuropas und in der Gemeinschaft unabhängiger Staaten“) sind für Länder des Stabilitätspaktes Südosteuropa vorgesehen?
Von welchen Bundesministerien werden die Mittel aus dem Einzelplan 60, Titel 531 01 („Sonstige Leistungen im Rahmen des Stabilitätspakts für Südosteuropa“) in welcher Höhe bewirtschaftet?
Ist beabsichtigt, den Haushaltstitel 531 01 im Einzelplan 60 auch in den Haushaltsjahren 2002 und folgende fortzuführen, wenn ja, in welcher Höhe?
Für welche Maßnahmen und Projekte planen die betreffenden Bundesministerien die ihnen für die Länder des Stabilitätspaktes für Südosteuropa zur Verfügung gestellten Mittel aus den o. g. Haushaltstiteln einzusetzen?
In welchen Anteilen sollen die Mittel aus den o. g. beiden Haushaltstiteln für die einzelnen durch den Stabilitätspakt für Südosteuropa geförderten Länder zur Verfügung gestellt werden?
Stehen für die Länder des Stabilitätspaktes für Südosteuropa weitere Mittel aus dem Bundeshaushalt 2001 zur Verfügung, die nicht in den o. g. Haushaltstiteln enthalten sind, und wenn ja, welche und in welcher Höhe? Wird die Bewirtschaftung dieser Mittel mit derjenigen der o. g. Mittel koordiniert?
In welcher Höhe und in welchen Bereichen entfallen finanzielle Mittel aus den o. g. Haushaltstiteln auf Fördermaßnahmen für die Bundesrepublik Jugoslawien im Ganzen sowie Serbien, Montenegro und den Kosovo im Einzelnen?
In welcher Höhe und auf welche Weise werden Gelder für die Umsetzung gesellschafts- und bildungspolitischer sowie Maßnahmen zur Förderung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Minderheitenschutz in den Ländern, die zum Stabilitätspakt für Südosteuropa gehören, eingesetzt?
In welchem Umfang werden von der Bundesregierung in den Staaten des Stabilitätspaktes Projekte der humanitären Hilfe finanziert, und welcher Art sind diese Projekte? Wie viele Mittel stammen aus den Geldern für den Stabilitätspakt und wie viele aus dem Titel für humanitäre Hilfe des Auswärtigen Amts?
In welchem Umfang werden von der Bundesregierung Projekte der auswärtigen Kulturpolitik für die Staaten des Stabilitätspaktes finanziert und welcher Art sind diese Projekte? Aus welchen Titeln werden finanzielle Mittel dafür vorgesehen?
In welchem Umfang werden Projekte der Wirtschaftsförderung in und der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit den Staaten des Stabilitätspaktes von der Bundesregierung finanziert und aus welchen Haushaltstiteln?
Wie groß ist jeweils der Anteil der Mittel aus dem Einzelplan 60 (Allgemeine Finanzverwaltung), Titel 531 01 („Sonstige Leistungen im Rahmen des Stabilitätspaktes für Südosteuropa“) und aus dem Einzelplan 23 (Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung), Titel 687 12 („Förderung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung in Ländern Mittel- und Osteuropas und in der Gemeinschaft unabhängiger Staaten“) und den sonstigen in den obigen Antworten der Bundesregierung aufgeführten Titeln, der für Maßnahmen der Kirchen, der Nichtregierungsorganisationen, der politischen Stiftungen und der Träger der Sozialstrukturhilfe für Maßnahmen im Stabilitätspakt für Südosteuropa zur Verfügung gestellt wird?
Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung für den Einsatz der Bundeswehr, deutscher Polizisten und Zivilpersonal in Bosnien-Herzegowina und dem Kosovo für das laufende und die folgenden Jahre?
Welche Entwicklung der Mitteleinstellung in die o. g. Titel des Bundeshaushaltes ist für die kommenden Haushaltsjahre geplant?
In welcher Weise werden die unterschiedlichen bilateralen, europäischen und multilateralen Hilfen für Südosteuropa koordiniert? Durch welche institutionellen Vorkehrungen sollen Reibungsverluste und Parallelarbeit vermieden bzw. internationalem Engagement entgegenstehende Hindernisse in Südosteuropa beseitigt werden?
Welche Mittel werden in welcher Höhe durch die Europäische Union für die Länder des Stabilitätspaktes für Südosteuropa 2001 zur Verfügung gestellt werden?
Welche Mittel entfallen dabei in welcher Höhe auf die Bundesrepublik Jugoslawien im Ganzen und auf Serbien, Montenegro und das Kosovo im Einzelnen?
Werden die Mittel der EU für den Stabilitätspakt für Südosteuropa aus dem Haushalt der EU für 2001 gemäß Vorplanung entnommen oder wird der Haushalt der EU hierfür erhöht oder wird das so genannte Flexibilisierungsinstrument hierfür eingesetzt?
Erhalten Bosnien-Herzegowina und das Kosovo 2001 Mittel aus dem Einzelplan 14, die außerhalb der Kosten für die deutschen Anteile bei SFOR und KFOR bestritten werden?
Welche Mittel fließen Albanien 2001 aus den Einzelplänen 14, 23 und 60 zu?
Welche Unterstützung soll Albanien ab 2002 und für die Folgejahre erhalten?
Wie wird Mazedonien 2001 aus den Einzelplänen 14, 23 und 60 unterstützt?
Wie sehen die Verpflichtungen aus dem Einzelplan 14 gegenüber Mazedonien für die Folgejahre aus?