Sanierung des bundeseigenen Schadow-Wohnhauses
der Abgeordneten Dr. Günter Rexrodt, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Ina Albowitz, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Dirk Niebel, Cornelia Pieper, Dr. Irmgard Schwaetzer, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.
Vorbemerkung
Seit Jahren verfällt das historisch bedeutsame Wohnhaus von Johann Gottfried Schadow, dem Schöpfer der Quadriga auf dem Brandenburger Tor. Das Haus wurde im Jahre 1997 vom Land Berlin an den Bund übertragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Aufgrund welcher konkreter Vermögenszuordnungsansprüche ist das Schadow-Wohnhaus 1997 vom Land Berlin an den Bund übertragen worden?
Treffen Zeitungsberichte (Die Welt vom 16. Februar 2001) zu, dass bei Bauarbeiten im Auftrag des Bundes so unsachgemäß vorgegangen wurde, dass die Fassade des Schadow-Wohnhauses und die Supraporten beschädigt wurden?
Ist die Meldung zutreffend, dass der für den Schaden verantwortliche Bund für die Beseitigung der Schäden am Schadow-Wohnhaus nicht vollständig aufgekommen ist, so dass eine private Hilfsaktion notwendig wurde?
Ist es zutreffend, dass der Bund als Verfügungsberechtigter des Schadow-Wohnhauses nach dem Berliner Denkmalschutzgesetz verpflichtet ist, das Denkmal instand zu halten und vor Gefährdung zu schützen?
Wenn ja, wann gedenkt der Bund seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen?
Wann wird die Bundesregierung eine Nutzungskonzeption für das Schadow-Wohnhaus vorlegen?