Neues Spendenrecht entbürokratisieren
der Abgeordneten Gerhard Schüßler, Ernst Burgbacher, Birgit Homburger, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Hildebrecht Braun (Augsburg), Jörg van Essen, Ulrike Flach, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Dr. Werner Hoyer, Ulrich Irmer, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Ina Lenke, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Detlef Parr, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Dr. Irmgard Schwaetzer, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.
Vorbemerkung
Am 1. Januar 2000 traten einige neue Regelungen im steuerlichen Spendenrecht in Kraft. Unter anderem müssen nun sog. Spendenquittungen nach einem verbindlichen amtlichen Muster ausgestellt werden. Diese werden einheitlich als Zuwendungsbestätigungen bezeichnet. Für die Ausstellung der Zuwendungsbestätigungen gibt es genaue Vorschriften. Form und Inhalt sind jetzt bis ins kleinste Detail vor geschrieben, wobei für verschiedenartige Vereine, für Stiftungen, für Sach- oder Dienstleistungsspenden z. T. unterschiedliche Bestimmungen und Formvorschriften zu beachten sind.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen7
Wie und wann wurden den Finanzämtern die neuen Regelungen im Spendenrecht mitgeteilt?
Inwieweit wurden die Steuerpflichtigen über die Änderungen im Spendenrecht aufgeklärt?
In welcher Art und Weise wurden gemeinnützige Organisationen als potentielle Zuwendungsempfänger informiert?
Welche Rechtsfolgen knüpfen die Neuregelungen an die fehlerhafte Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen?
Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung mit dem neuen Spendenrecht in der Praxis gemacht?
Könnte sich die Bundesregierung vorstellen, die neuen Regelungen dort zu korrigieren, wo sie sich in der praktischen Anwendung als zu kompliziert herausgestellt haben?
Hält die Bundesregierung eine Verlängerung der Übergangsfristen für sinnvoll, damit sich die Verantwortlichen in den gemeinnützigen Organisationen mit den neuen Bestimmungen vertraut machen können?