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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Akademisierung der Physiotherapieausbildung (G-SIG: 14013001)

Möglichkeiten zum Erwerb eines Hochschulabschlusses im Fach Physiotherapie, Akademisierung der Ausbildung

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

01.08.2002

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/980517. 07. 2002

Akademisierung der Physiotherapieausbildung

der Abgeordneten Maritta Böttcher und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Nach dem Masseur- und Physiotherapeutengesetz vom 26. Mai 1994 in Verbindung mit der entsprechenden Ausbildungs- und Prüfungsverordnung erfolgt die Ausbildung zur Physiotherapeutin oder zum Physiotherapeuten an staatlichen Berufsfachschulen oder staatlich genehmigten bzw. anerkannten Ersatzschulen auf Fachschulniveau. Ein akademischer Abschluss im Fach Physiotherapie kann nur im Rahmen von Weiterbildungsstudiengängen oder in Kooperation mit ausländischen Hochschulen (Erwerb eines niederländischen Abschlusses über ein Studium an der Europa Fachhochschule Fresenius in Idstein/Taunus) erworben werden. Ein berufsqualifizierendes grundständiges Studium, das zu einem deutschen Hochschulabschluss führt, ist nicht möglich.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen3

1

Welche Möglichkeiten zum Erwerb eines Hochschulabschlusses im Fach Physiotherapie bestehen derzeit nach dem Kenntnisstand der Bundesregierung an deutschen Hochschulen und welche weiteren Studienangebote sind künftig geplant?

2

Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit einer Akademisierung der Physiotherapieausbildung, insbesondere im Hinblick auf die beruflichen Möglichkeiten von in Deutschland ausgebildeten Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und im übrigen Ausland, wo die Physiotherapieausbildung häufig an Hochschulen erfolgt, die Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland aus der Sorbonne-Erklärung von 1998 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für die europäischen Bildungssysteme sowie der Bologna-Erklärung von 1999 zur Schaffung eines europäischen Hochschulraums, den Zugang von Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten zur Forschung, die gestiegenen Erwartungen an die diagnostische und therapeutische Handlungskompetenz von Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, auf die gewachsene Bedeutung medizinischer, sozialwissenschaftlicher, pädagogischer und wirtschaftswissenschaftlicher Kompetenzen in der Tätigkeit von Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten?

3

Wie steht die Bundesregierung zur Forderung nach Aufnahme einer Öffnungsklausel in das Masseur- und Physiotherapeutengesetz, die alternativ zur Fachschulausbildung ein berufsqualifizierendes grundständiges Hochschulstudium für Physiotherapeutinnen und Physiotherapeutinnen zuließe, und beabsichtigt die Bundesregierung die Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfs?

Berlin, den 17. Juli 2002

Maritta Böttcher Roland Claus und Fraktion

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