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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Zahlungsverpflichtungen der Stiftungsinitiative gegenüber der Bundesstiftung zur Entschädigung von NS-Zwangsarbeit (G-SIG: 14011684)

Einhaltung der am 17.7.2000 in Berlin unterzeichneten Entschädigungserklärung ("Joint statement"), Schadensvermeidung bei Nichteinhaltung der Erklärung

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

07.02.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher Bundestag14/512822. 01. 2001

Zahlungsverpflichtungen der Stiftungsinitiative gegenüber der Bundesstiftung zur Entschädigung von NS-Zwangsarbeit

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

In dem am 17. Juli 2000 in Berlin von Vertretern zahlreicher Regierungen, von Anwälten und Opferverbänden sowie einem Vertreter der Stiftungsinitiative der Industrie unterzeichneten „joint statement“ betreffend die Entschädigung von NS-Zwangsarbeit hat sich die deutsche Industrie verpflichtet, den von ihr zugesagten Betrag von 5 Mrd. DM für diese Entschädigung zu zahlen, „sobald alle Klagen gegen deutsche Unternehmen im Zusammenhang mit der NS-Ära und dem Zweiten Weltkrieg vor US-Gerichten … abschließend geklärt sind.“ (eigene Übersetzung des in Englisch abgefassten „joint statement“).

Über die letzten in den USA anhängigen Klagen gegen deutsche Firmen wird Ende Januar 2001 entschieden. Sprecher der Stiftungsinitiative erklären nun in diesem Zusammenhang, die Stiftungsinitiative würde den vollen Betrag nicht unmittelbar nach Einstellung dieser Klagen überweisen, sondern „so schnell wie möglich“ (Manfred Gentz im DER TAGESSPIEGEL, 17. Januar 2001).

Damit würde die Industrie die am 17. Juli 2000 von ihr selbst unterzeichnete Erklärung faktisch aufkündigen. Alle Prozesse in den USA könnten bei einem solchen Verhalten neu aufgerollt werden, die gesamte bisher getroffene Vereinbarung zur Entschädigung von NS-Zwangsarbeit könnte damit hinfällig werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen3

1

Welche Schritte will die Bundesregierung ergreifen, um die Stiftungsinitiative und ihre Gründerunternehmen zur Einhaltung der am 17. Juli 2000 unterzeichneten gemeinsamen Erklärung und damit zur sofortigen Zahlung der 5 Mrd. DM zu bewegen?

2

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass das Abrücken der Stiftungsinitiative von der am 17. Juli 2000 von ihr in Berlin unterzeichneten Erklärung die gesamte Entschädigungsregelung für NS-Zwangsarbeit gefährdet und die Wiederaufnahme aller Klagen gegen deutsche Firmen in den USA und in anderen Staaten zur Folge haben kann?

Wenn nein, warum nicht und welche Bedeutung hat dann in Zukunft eine Unterschrift der Stiftungsinitiative der Wirtschaft unter internationale Abkommen?

3

Welche Schritte will die Bundesregierung ergreifen, um bei Nichteinhaltung der Zusage der Stiftungsinitiative jeden Schaden für die noch lebenden Opfer der NS-Zwangsarbeit zu vermeiden?

Berlin, den 17. Januar 2001

Ulla Jelpke Roland Claus und Fraktion

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