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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Die Gesellschaft für Entwicklung, Beschaffung und Betrieb in der Bundeswehr (GEBB) und ihre Aufgaben bei der Rationalisierung und Privatisierung in der Bundeswehr (G-SIG: 14011832)

Kernaufgaben der GEBB, Zusammenarbeit mit dem BMVg, Einfluss des Bundes auf die Vergabe von Aufträgen, Berücksichtigung mittelständischer Unternehmen, Personal und Rahmenbedingungen, Aufgaben in den Bereichen Vermarktung von Liegenschaften, Flottenmanagement von PKW und LKW sowie Informationstechnik, Zukunft des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung in Koblenz, gesetzgeberische Maßnahmen, insbesondere Änderung Art. 87b Grundgesetz

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

17.04.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/548806. 03. 2001

Die Gesellschaft für Entwicklung, Beschaffung und Betrieb in der Bundeswehr (GEBB) und ihre Aufgaben bei der Rationalisierung und Privatisierung in der Bundeswehr

der Abgeordneten Thomas Kossendey, Paul Breuer, Ulrich Adam, Georg Janovsky, Irmgard Karwatzki, Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg), Ursula Lietz, Hans Raidel, Helmut Rauber, Hans-Peter Repnik, Kurt J. Rossmanith, Anita Schäfer, Bernd Siebert, Werner Siemann, Benno Zierer und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Die Fraktion der CDU/CSU unterstützt grundsätzlich das Ziel einer weiteren Rationalisierung und Privatisierung in der Bundeswehr. Allerdings ist der Weg falsch, den der Bundesminister der Verteidigung, Rudolf Scharping, in diesem Zusammenhang eingeschlagen hat. Statt auf die bereits von der früheren Bundesregierung geschaffenen Instrumente zur Modernisierung und Rationalisierung der Bundeswehr und die dafür eingerichteten Organisationseinheiten zurückzugreifen (z. B. Market-Testing-Verfahren, Kontinuierliches Verbesserungsprogramm, Kosten-Leistungs-Verantwortung, Controlling Referate, Sonderbeauftragter für Rationalisierung), gründete der Bundesminister der Verteidigung, Rudolf Scharping, die „Gesellschaft für Entwicklung, Beschaffung und Betrieb“ (GEBB). Diese wurde am 1. September 2000 der Öffentlichkeit vorgestellt. Offiziell nahm die GEBB am 1. Januar 2001 ihre Arbeit auf. Erklärte Aufgabe der GEBB soll es sein, die Bundeswehr von möglichst allen Aufgaben, die nicht militärische Kernaufgaben sind, zu entlasten. In einem mehrstufigen Programm soll die operative Unterstützung der militärischen Kernaufgaben der Bundeswehr auf die GEBB und Private übertragen werden, soweit Artikel 87b Grundgesetz (GG) dem nicht entgegensteht. Die Leitung des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) soll bei der Auswahl und Ausgestaltung von Beschaffungs-, Betriebs-, Finanzierungs- und Zahlungsmodalitäten durch die GEBB beraten werden. Sie soll Beratung, Controlling und wesentliche operative Aufgaben übernehmen, sowie ein Gesamtkonzept für Bedarfsdeckung und Betrieb der Bundeswehr erarbeiten. Darüber hinaus soll sich die GEBB u. a. der Vermarktung von Liegenschaften, dem Flottenmanagement von PKW und LKWs, dem IT-Bereich sowie einem zeit- und kostensparenden Reisekostenmanagement und einer Umzugsregelung widmen.

Durch die Rationalisierungs- und Privatisierungspläne der GEBB ist insbesondere die weitere Zukunft des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung (BWB) mit Sitz in Koblenz unsicher. Das BWB sicherte bisher die zentrale Bedarfsdeckung der Bundeswehr nach dem Bundeswehrprinzip. Dieses stellt sicher, dass von der Truppe benötigtes Gerät unabhängig von der Teilstreitkraft, bei der es zum Einsatz kommt, nur von einer Stelle des Rüstungsbereichs technisch-wirtschaftlich bewertet und von der Entwicklung über die Beschaffung bis zur Nutzung betreut wird.

Berechtigte Kritik am Entstehungsgang Wehrmaterial bestand und besteht insbesondere wegen der in der Vergangenheit zum Teil überlangen Dauer. Dass sich dieser Mangel vermeiden lässt, wird durch Beschaffungsvorhaben aus der jüngeren Vergangenheit, wie z. B. die Panzerhaubitze 2000, eindrucksvoll belegt. Das BWB bietet mehreren Tausend hochqualifizierten Fachkräften durch anspruchsvolle technisch-naturwissenschaftliche und juristisch-wirtschaftliche Aufgabenstellungen eine attraktive berufliche Perspektive. Damit ist das Amt in einer sonst eher strukturschwachen Region ein wesentlicher Beschäftigungs- und Wirtschaftsfaktor mit Auswirkungen auf das gesamte nördliche Rheinland-Pfalz.

Die Gründung der GEBB und die sich widersprechenden öffentlichen Aussagen zu deren Aufgabenbereich hat in weiten Bereichen bei den Soldaten und zivilen Mitarbeitern der Bundeswehr erhebliche Verunsicherung und zunehmend Ablehnung hervorgerufen.

Die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (Bundestagsdrucksachen 14/4426 und 14/4799) und weitere Auskunftsersuchen zum Thema „Die GEBB und ihre Aufgaben bei der Rationalisierung und Privatisierung der Bundeswehr“ wurden durch die Bundesregierung bisher nur unvollständig und ausweichend beantwortet. Der Bericht an den Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages vom 22. Dezember 2000 wirft mehr Fragen auf als er Antworten gibt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Allgemeines

Fragen117

1

Wie definiert das BMVg genau den Begriff der Kernleistungen der Bundeswehr und andere hoheitliche Aufgaben, die nicht privatisierungsfähig sind? Welche Aufgaben gehören unbedingt in den sog. Kernbereich?

2

Welche Aufgaben sieht das BMVg als privatisierungsfähig an, ohne dass hierfür das Grundgesetz geändert werden müsste?

3

Aus welchen (verfassungs-)rechtlichen und wirtschaftlichen Gründen wurden mehrere der sog. Pilotprojekte bereits aufgegeben bzw. in der Zielsetzung und Leistungsbeschreibung umgesteuert?

4

Wie wird im Fall der Vergabe von Leistungen durch die GEBB an private Unternehmen sichergestellt, dass diese Leistungen nicht nur in Friedenszeiten, sondern auch im Spannungs, Krisen- und Verteidigungsfall sowie bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr ordnungsgemäß und wirtschaftlich durch die Privatunternehmen ausgeführt werden?

5

Aus welchen Gründen hat der Bundesminister der Verteidigung, Rudolf Scharping, im Rahmen seiner Bemühungen zur Rationalisierung und Privatisierung in der Bundeswehr nicht mit den Fachleuten im BMVg und seinem nachgeordneten Bereich bzw. den einschlägigen Beratungsfirmen gesprochen und stattdessen kostentreibend die GEBB gegründet, die ihr Personal wiederum fast ausschließlich aus dem BMVg, seinem nachgeordneten Bereich und den einschlägigen Beratungsfirmen rekrutieren kann?

6

Für welche Geschäftsfelder genau sollen „operative Töchter“ von der GEBB gegründet werden?

7

Welche Aufgaben genau sollen diese erhalten und in welchem Zeitraum sollen diese gegründet werden?

8

Warum soll die GEBB als privatrechtliches Unternehmen nach den entsprechenden Vereinbarungen aus dem Vertrag zwischen der GEBB und dem BMVg kostenlose Zuarbeit und Information aus dem BMVg und dem nachgeordneten Bereich erhalten, obwohl ein umfangreicher und kostenintensiver Mitarbeiterstab eingerichtet werden soll?

9

Handelt es sich bei der vereinbarten unentgeltlichen Zuarbeit des BMVg und seinen nachgeordneten Dienststellen nicht um eine Subvention für die Arbeit der privatrechtlichen GEBB? Wie soll diese Subvention in die erforderliche Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für die Ergebnisse der GEBB wertmäßig mit einbezogen werden?

10

Welche Tätigkeiten wird der Bundesrechnungshof im Zusammenhang mit der GEBB untersuchen? Wann werden erste Ergebnisse dieser Untersuchungen vorliegen? Beabsichtigt das BMVg, die Ergebnisse des Bundesrechnungshofs neben dem zuständigen Haushaltsausschuss auch dem Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages zu übermitteln?

11

Wie wird sichergestellt, dass der Bundesrechnungshof auch die zu gründenden Tochtergesellschaften der GEBB untersuchen kann? Wann werden hierzu erste Ergebnisse vorliegen?

12

In welcher Höhe erwartet der Bundesminister der Verteidigung, Rudolf Scharping, für die Verteidigungshaushalte im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung Einnahmen aus der Tätigkeit der GEBB, die für die Erhöhung des investiven Anteils im Einzelplan 14 eingesetzt werden sollen?

13

Wie viele Privatunternehmen sind mittlerweile wieder aus dem „Rahmenvertrag“ ausgestiegen und mit welcher Begründung erfolgte dies?

Einflussmöglichkeiten des Bundes sowie auftrags- und vergaberechtliche Aspekte

14

Welchen Einfluss wird der Bund bei den „operativen Töchtern“ der GEBB nehmen? Wie soll die Einflussnahme rechtlich ausgestaltet werden?

15

Ist es zutreffend, dass die zu gründenden Töchter der GEBB vor allem im Bereich IT und nach den vorliegenden Protokollen von Gesprächen zwischen der GEBB und dem IT-Direktor nur deshalb gegründet werden sollen, um damit das öffentliche Vergaberecht zu umgehen? Falls ja, wie wäre diese Planung mit den Aussagen eines Rechtsgutachtens des Unterabteilungsleiters R II vom 14. November 2000 und dem ehemaligen Präsidenten des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung zu vereinbaren, wonach auch durch die Gründung von Tochtergesellschaften der GEBB öffentliches Vergaberecht schon deshalb nicht umgangen werden darf, weil die Muttergesellschaft GEBB als „In-house-Lösung“ ausgestaltet ist?

16

Wie beurteilt das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die vom BMVg und der GEBB geplante Umgehung des öffentlichen Auftrags- und Vergaberechts durch die Gründung von Tochtergesellschaften der GEBB?

17

Wird das BMVg oder die GEBB für die zu erwartenden und begründeten Schadensersatzforderungen aufkommen, die von privaten Unternehmen als nicht berücksichtigte Wettbewerber wegen der unzulässigen Umgehung des öffentlichen Auftrags- und Vergaberechts angestrengt werden dürften?

18

Welche Auswirkungen auf kleinere und mittlere Unternehmen sind durch den Wegfall des Wettbewerbs zu erwarten?

19

Wie beurteilt das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die gemeinsame Erklärung des BMVg mit einigen Großbanken im Zusammenhang mit der Schaffung von privaten Beteiligungsmöglichkeiten unter auftrags- und vergaberechtlichen Gesichtspunkten?

20

Wie beurteilt das BMVg den Vorwurf, dass die GEBB als privatrechtlich organisierte Institution bei Beschaffungen für die Bundeswehr öffentliches Auftragsrecht anwenden müsse und damit den gleichen Arbeitsaufwand und -umfang wie die dafür bereits bestehenden Organisationseinheiten im BMVg und seinem nachgeordneten Bereich haben werde, daher Einsparungen wegen der zusätzlich zu zahlenden Gehälter und der zu zahlenden Mehrwertsteuer in Höhe von 16 % durch die GEBB also nicht zu erwarten, sondern sogar Mehrausgaben die Folge seien?

21

Trifft es zu, dass bei Market-Testing-Verfahren/Ausschreibungen von Pilotprojekten im Kostenvergleich zu Gunsten des Industrieanbieters unter bewusster Umgehung der betriebswirtschaftlich anerkannten Kalkulationsgrundsätze Vorteile der Industrie dadurch erzielt werden, dass z. B. Innovationsfähigkeit, Flexibilität und Technologieerfahrung als nachträgliche Rechtfertigung für höhere Kostenansätze der Industrie angeführt werden? Wenn ja, wie soll diese einseitige im Widerspruch zur Bundeshaushaltsordnung stehende Bevorzugung der Industrieanbieter abgestellt und wie soll die damit verbundene verdeckte Subvention mit geltendem EU-Recht in Einklang gebracht werden?

22

Wie verträgt sich der mit den neuen Market-Testing-Richtlinien erfolgte Verzicht auf interne Optimierung des öffentlichen Anbieters (z. B. StoV Düren) mit dem sonstigen Bestreben, über KLV/KVP/interne Optimierung investive Mittel zu erwirtschaften?

23

Wie bewertet BMVg die zwangsläufige Folge, dass durch die aufgezeigte Schlechterstellung interner gegenüber gewerblichen Anbietern die Motivation der zur Anwendung der KLV-/KVP-/internen Optimierungsverfahren aufgerufenen Dienststellen/Einheiten zu Lasten der angestrebten Einsparungen gegen Null tendieren wird?

24

Wie verträgt sich der Gedanke eines fairen und transparenten Leistungs- und Kostenvergleichs zwischen Industrieanbietern und öffentlichen Anbietern mit der Vollkostenrechnung auf Grundlage einer „fiktiven Optimierung“ wie sie bei der Privatisierung/Vergabe von Kantinenleistungen angewandt wurde?

25

Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorwurf, dass unter wettbewerbs- und vergaberechtlichen Aspekten die Berufung von EADS- bzw- Daimler/Chrysler-Repräsentanten in den Aufsichtsrat der GEBB deshalb unzulässig gewesen sei, weil diese Firmen möglicherweise Aufträge von der GEBB erhalten könnten? Wie will die GEBB dem möglichen Vorwurf einer Interessenkollision in diesem Fall begegnen?

Die GEBB und der Mittelstand

26

Aus welchen Gründen sind bei der Auftragsvergabe der sog. Pilotprojekte bisher fast ausschließlich größere Unternehmen zum Zuge gekommen, während vor allem kleine und mittelständische Unternehmen bei der Auftragsvergabe leer ausgingen?

27

Planen die GEBB bzw. deren Tochtergesellschaften oder das BMVg größere Aufträge bei Pilotprojekten in kleinere „Lose“ aufzuteilen, so dass auch kleinere und mittlere Unternehmen sich am Wettbewerb beteiligen können oder sollen zukünftig nur große „Lose“ vergeben werden?

28

Ist es zutreffend, dass eine mögliche Aufteilung der Pilotprojekte in kleine „Lose“ deshalb unter lassen wird, weil die Finanznot im Verteidigungshaushalt „Einstiegsspielräume“ über entsprechend zugeschnittene „Lose“ für kleine und mittelständische Unternehmen nicht möglich macht?

29

Teilt das BMVg die Auffassung, dass bestehendes Know-how bei mittelständischen und kleinen Unternehmen verloren geht, weil diese sich im Rahmen von Auftragsübernahmen durch Großunternehmen diesen unterordnen müssen?

30

Welche mittelstandssichernden Controllinginstrumente will das BMVg bzw. die GEBB einführen, um sicherzustellen, dass Mitnahmeeffekte zugunsten großer Generalunternehmer auf Kosten der mittelständischen und kleinen Subunternehmer vermieden und so Einspareffekte in möglichst großem Umfang für den Verteidigungsetat erzielt werden können?

31

Wie können die für den Mittelstand als einengend empfundenen Auswirkungen des europäischen Auftrags- und Vergaberechts und der damit verbundenen Größe der zu vergebenden Aufträge abgemildert bzw. vermieden werden?

32

Teilt das BMVg die Auffassung, dass wegen der Anwendung der neuen Richtlinie CPM 2001 durch das BMVg bzw. die GEBB, die mittelständischen Unternehmen mehr und mehr zum Subunternehmer eines Generalunternehmers werden, weil die neue Richtlinie es dem Mittelstand kaum noch ermöglicht, ein Produkt selbstständig zu erarbeiten? Falls nein, durch welche Steuerungselemente soll der Mittelstand bei der Auftragsvergabe angemessen berücksichtigt werden?

Personal und Rahmenbedingungen für die Arbeit der GEBB

33

In welcher Höhe pro Jahr sollen die Geschäftsführer und die noch einzustellenden Mitarbeiter der GEBB Gehälter beziehen? Welche sonstigen Zusatzleistungen und weitere (nicht-)monetären Leistungen (Dienstwagen, Reisespesen usw.) sollen in diesem Zusammenhang gewährt werden?

34

Wie sehen in diesem Zusammenhang die vereinbarten Erfolgshonorare aus, d. h. nach welchem Schlüssel werden die Geschäftsführer und Mitarbeiter der GEBB am sog. Leistungsgewinn beteiligt?

35

Wann und in welcher Form beabsichtigt das BMVg den Deutschen Bundestag über diese Vereinbarungen, die Höhe der Gehälter und sonstigen Leistungen vor allem für die Geschäftsführer der GEBB zu unterrichten?

36

Aus welchen Gründen werden für die Mitarbeiter der GEBB Verträge über die Dauer von 5 Jahren abgeschlossen, obwohl vom Deutschen Bundestag bisher nur bis zum Jahr 2002 Gelder für die GEBB bewilligt worden sind?

37

Aus welchen Gründen werden für Soldaten und zivile Mitarbeiter des BMVg, die zur privat organisierten GEBB gewechselt sind, „Leerstellen“ beantragt, auf denen diese dann auch befördert werden können, obwohl es sich bei der GEBB um eine privatrechtliche Gesellschaft handelt und die Soldaten und zivilen Mitarbeiter des BMVg mit der GEBB privatrechtliche Arbeitsverträge abgeschlossen haben?

38

Aus welchen Gründen sind beim Personal der GEBB fast ausschließlich Soldaten und nicht zivile Mitarbeiter des BMVg eingestellt worden? Wie und durch wen soll der Sachverstand aus der Bundeswehrverwaltung fast ohne zivile Mitarbeiter in die GEBB eingebracht werden?

39

Wie wird sichergestellt, dass die Aufsichtsratsmitglieder und Geschäftsführer der GEBB von sich aus das Bestehen und die Übernahme von Unternehmensbeteiligung, Aufsichtsratsmandaten und ähnlichen Ämtern gegenüber dem BMVg anzeigen, um so dem möglichen Vorwurf der Verletzung der Neutralitätspflicht bei der Auftragsvergabe durch die GEBB an bestimmte Anbieter entgegnen zu können?

40

An welchen Orten hat die GEBB für Ihre Tätigkeit Liegenschaften bzw. Räume für ihre Tätigkeit angemietet und wie hoch sind die Kosten dafür aufgeschlüsselt für die unterschiedlichen Orte?

41

Wie viel Räume mit welcher Quadratmeterzahl wurden angemietet und wie werden diese im Einzelnen und durch wen genutzt?

Informationstechnik im Rahmen der GEBB und ihren Tochtergesellschaften

42

Wie hoch sind die Kosten für die geplante Gründung des IT-Amtes und wo soll der endgültige Dienstsitz sein? Welche Organisationsform wird das IT-Amt haben?

43

Wie hoch ist der vorgesehene Personalbestand des IT-Amtes, unterteilt nach Statusgruppen? Sofern keine genauen Zahlen vorliegen, wie hoch ist er schätzweise?

44

Wie will der Bundesminister der Verteidigung, Rudolf Scharping, sicherstellen, dass trotz Schaffung eines weiteren Amtes im Rüstungsbereich redundante, unwirtschaftliche Unterstützungs- und Querschnittsfunktionen vermieden werden?

45

Wie soll weiterhin sichergestellt werden, dass bei der Bearbeitung von Informationstechnik im IT-Amt und von waffensystembezogenen IT-Komponenten im BWB Doppelbewertungen und -entwicklungen sowie mannigfaltige Schnittstellenprobleme vermieden werden?

46

Aus welchem Personenkreis sollen die vom BMVg genannten etwa 2000 zusätzlichen IT-Spezialisten gewonnen werden? Wie viele sollen aus der Bundeswehr kommen, wie viele aus anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes und der Privatwirtschaft?

47

Welcher finanzielle zusätzliche Aufwand muss betrieben werden, um diese Spezialisten gewinnen zu können? Ist geplant, zusätzliche finanzielle Anreize für Computerspezialisten aus der Wirtschaft einzuführen?

48

Wie hoch werden die Kosten für die Ausbildung eines IT-Spezialisten veranschlagt?

49

Aus welchen Mitteln im Verteidigungsetat werden die Ausbildungskosten geleistet oder ist geplant, die Ausbildungskosten über die GEBB bzw. deren Töchter zu finanzieren?

50

Welche Beschaffungen von sog. Hardware und Software im Bereich von IT plant die GEBB über ihre Töchter, ohne dass der ansonsten erforderliche Wettbewerb stattfindet?

51

Aus welchen Gründen soll für die Bundeswehr flächendeckend das Betriebssystem SAP-R3 eingeführt werden bzw. welche Gründe sprachen gegen die Mitbewerber?

52

Führt die Einführung des Betriebssystems SAP-R3 nicht zu einer Monopolstellung, so dass der Wettbewerb in diesem Bereich zukünftig nahezu ausgeschlossen ist?

53

In welchem Zeitrahmen sollen diese Neubeschaffungen erfolgen, und wie hoch werden die geplanten Einsparungen durch die geplante zentrale Beschaffung über die GEBB sein?

54

Welche kleinen und mittleren Unternehmen sollen bei der Beschaffung von neuem IT-Gerät für die Bundeswehr durch die GEBB bzw. deren Töchter eingebunden werden?

55

Beabsichtigt die GEBB oder eine ihrer Töchter IT-Gerät zukünftig zu leasen? Falls ja, wie soll der dauerhafte Wirtschaftlichkeitsnachweis gegenüber einer Kauflösung geführt und begründet werden? Wie soll der Deutsche Bundestag darüber unterrichtet werden?

56

Ist die unmittelbare und mittelbare Belastung des Verteidigungsetats mit Leasingraten nicht eine haushaltsrechtlich unzulässige langfristige Kreditaufnahme? Werden die Töchter der GEBB auch zur Umgehung dieser haushaltsrechtlichen Vorschriften gegründet?

57

Bei welchen Leistungen durch die GEBB und ihre Töchter sollen im IT-Bereich in den nächsten 10 Jahren nach Angaben des BMVg ca. 10 Mrd. DM eingespart werden können?

58

Warum sollen die Rechenzentren der Bundeswehr privatisiert werden, obwohl nach allen bisherigen Untersuchungen die weitere Leistungserbringung durch die Rechenzentren der Bundeswehr selbst im Vergleich zu allen anderen bisher untersuchten privaten Lösungen wirtschaftlicher wäre?

59

Wie viel Dienstposten im BWB und seinem nachgeordneten Bereich würden durch die Privatisierung des IT-Bereichs wegfallen?

Verwertung von Liegenschaften durch die GEBB

60

Welche Grundstücke sind für eine Verwertung durch die GEBB bereits identifiziert, und ist es zutreffend, dass die GEBB beabsichtigt, diese bereits bis zum Ende des Jahres 2001 zu verwerten?

61

Wann soll dem Deutschen Bundestag eine Liste der zu verwertenden Grundstücke zugeleitet werden?

62

Ist es zutreffend, dass viele der bereits identifizierten und zukünftig noch abzugebenden Liegenschaften der Bundeswehr mit Rechten von Alteigentümern, z. B. auch auf Rückübertragung, belastet sind, falls diese zukünftig nicht weiter militärisch genutzt werden sollen? Falls ja, wie wirken sich die Rechte von Alteigentümern auf die Verwertung aus und wie sollen diese Rechte bei einer Verwertung durch die GEBB berücksichtigt werden?

63

Warum soll die Vermakelung und Veräußerung von Grundstücken und Liegenschaften der Bundeswehr über die GEBB erfolgen, obwohl auch bei einer Verwertung durch die Bundesvermögensverwaltung die Erlöse bei einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Bundesminister der Finanzen, Hans Eichel, in den Verteidigungsetat hätten fließen können?

64

Welche organisatorischen und personalmäßigen Auswirkungen hat die Verwertung von Liegenschaften der Bundeswehr durch die GEBB auf die Bundesvermögensverwaltung?

65

Welche Einsparungen beim Personal und den Finanzen sind bei der Bundesvermögensverwaltung durch den Wegfall der bisherigen Aufgabe eingeplant und in welchem Zeitraum können diese realisiert werden?

66

Wie vielen Mitarbeitern droht werden wegen der Übernahme der Aufgabe durch die GEBB bei der Bundesvermögensverwaltung der Wegfall des Arbeitsplatzes?

67

Wer wird die vom Bundesminister der Verteidigung, Rudolf Scharping, angekündigten Gespräche mit den Bundesländern über die Zukunft der öffentlichen Bauverwaltung führen? Mit welcher Zielrichtung werden dieses Gespräche geführt? Wann wird mit ersten Ergebnissen gerechnet?

68

Wie wird durch das BMVg und die GEBB in Zusammenarbeit mit deutschen Großbanken sichergestellt, dass die auch vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten strengen Maßstäbe für den Verkauf von Grundstücken bei der Verwertung von Liegenschaften der Bundeswehr eingehalten werden? Ist es in diesem Zusammenhang geplant, die bindenden (haushalts-)rechtlichen Vorschriften durch die Gründung von Tochtergesellschaften der GEBB zu umgehen?

69

Ist es durch die GEBB, deren Töchter oder das BMVg geplant, Liegenschaften der Bundeswehr, z. B. Krankenhäuser der Bundeswehr oder Verwaltungsgebäude der Bundeswehrverwaltung, in einem „Sale and leaseback-Verfahren“ zu veräußern und dann, weil die Aufgaben weiter erfüllt werden müssen, für einen längeren Zeitraum zurückzumieten? Falls ja, wie wäre ein solches Vorgehen mit den verfassungs- und haushaltsrechtlichen Vorschriften für die Kreditaufnahme im Rahmen des Verteidigungshaushalts vereinbar?

Flottenmanagement von Fahrzeugen der Bundeswehr

70

Beabsichtigt die GEBB oder eine ihrer Töchter zukünftig Fahrzeuge für die Bundeswehr zu leasen? Falls ja, wie soll der notwendige Wirtschaftlichkeitsbeweis erbracht werden?

71

Beabsichtigt die GEBB oder eine von ihr zu gründende Tochter auch beim Kauf und/oder Leasing von Fahrzeugen das öffentliche Auftrags- und Vergaberecht, die EU-Vergaberichtlinien und die Mittelstandsrichtlinie der Bundesregierung zu umgehen und die Beschaffung von Fahrzeugen ohne die erforderlichen (Ausschreibungs-)Verfahren durchzuführen?

72

Mit welchen Privatunternehmen wurden in diesem Zusammenhang bisher Gespräche geführt? Welche Entscheidungen sind hierzu gefallen?

Auswirkungen der Planungen der GEBB auf das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung (BWB) und seine nachgeordneten Dienststellen

73

Welche Gründe haben den Bundesminister der Verteidigung, Rudolf Scharping, bewogen, das sog. Bundeswehrprinzip und das sog. dialogische Prinzip für das BWB aufzugeben, obwohl dies zu einer Verschärfung der Schnittstellenproblematik und zu deutlich weniger effizienten Verfahrensabläufen führen dürfte?

74

Wie viele Dienstposten/Haushaltsstellen werden durch den vorgesehenen Personalabbau im BWB und bei der WTD 51 am Standort Koblenz künftig wegfallen und wie viele Dienstposten/Personalhaushaltsstellen werden bei den anderen Dienststellen des BWB entfallen?

75

Wie verteilen sich diese Personalabbauzahlen auf die Statusgruppen? Sofern genaue Zahlen nicht vorliegen, wie hoch werden die Personalabbauzahlen schätzweise sein?

76

Mit welcher Personalbedarfsbemessungsmethode wurde der künftige Personalbedarf des BWB und der nachgeordneten Dienststellen ermittelt?

77

Wie sind in diesem Zusammenhang Planungen der Abteilung PSZ des BMVg zu werten, die Organisationsbereiche des Verteidigungsressorts mit einer pauschalen Kürzungsauflage von 35 v. H. zu versehen?

78

Ist bei der Neuorganisation das vorhandene Rationalisierungspotenzial des BWB durch den Einsatz von IuK-Technologien (E-Commerce/Internet/Workflow) und sind die durch interne Optimierung erzielbaren Synergien berücksichtigt worden? Wenn ja, in welcher Weise und mit welchem Ergebnis?

79

Welches Steuerungsmodell liegt der Neuorganisation des BWB zu Grunde? Was bedeutet in diesem Zusammenhang die konsequente Ausrichtung auf das Projektmanagement, die Konzentration technischer Fachaufgaben und die Einführung neuer, wirtschaftlicherer Verfahren zur Bedarfsdeckung mit wehrtechnischen Produkten?

80

Wie sollen bei der Fokussierung auf das Projektmanagement künftig zentrale und querschnittliche Aufgaben effektiv wahrgenommen werden?

81

Welche Rolle spielt in diesem Zusammenhang der vorgesehene Organisationsstab der Leitung des BWB? Weshalb sollen in dem geplanten Stab Organisationsfragen und Personalentwicklung zusammen bearbeitet werden, obwohl keine Personalführungsverantwortung wahrgenommen wird?

82

Welche personelle Ausstattung und Dotierung ist für den Organisationsstab im Endausbau vorgesehen?

83

Wie soll die Ressourcenverantwortung für Personal und Finanzen zwischen den künftigen Unterstützungsabteilungen, den Projektabteilungen und den Dienststellen aufgeteilt werden?

84

Auf welche Weise soll sichergestellt werden, dass die zentrale Führung des Amtes durch die Leitung des BWB von einer effizienten Ablaufsorganisation unterstützt wird?

85

Wie soll zukünftig sichergestellt werden, dass die Weisungsstränge aus den Fachabteilungen des BMVg in Anbetracht der geplanten dezentralen Kompetenzwahrnehmung in einer sinnvollen Ablaufsorganisation erhalten bleiben?

86

Wie hoch ist der personelle und finanzielle Mehraufwand, der aus der dezentralen Personal- und Haushaltskompetenz der Projektabteilungen und Dienststellen im Vergleich zu der derzeitigen zentralen Personal- und Haushaltsführung durch eine Querschnittsabteilung resultieren dürfte?

87

Wie soll in einer Struktur mit einer gemischten zentralen und dezentralen Personalverantwortung eine effektive und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Dienststellenleiter und Personalvertretungen ausgestaltet werden?

88

Wie soll bei der geplanten Neustruktur eine effiziente, transparente und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den dezentral Personalverantwortlichen in den Projektabteilungen sowie Dienststellen und den Vertrauensleuten der Schwerbehinderten bzw. den Frauenbeauftragten erfolgen?

89

Durch welche Maßnahmen soll für die dezentralen Personalbearbeitungselemente der Projektabteilungen bzw. Dienststellen sichergestellt werden, dass zentrale Leitungs- und Lenkungsvorgaben des BMVg, wie sie z. B. aus der Personalentwicklungskonzeption resultieren, gegen Bereichsegoismen zur Geltung gebracht werden können?

90

Wie wurden/werden die Beschäftigten, die Personalvertretungen, die Vertrauensleute der Schwerbehinderten und die Frauenbeauftragten bei den Überlegungen zur Neuorganisation des BWB beteiligt?

91

In welcher Weise wurden die Beschäftigten und die weiteren o. g. Stellen über den Umstrukturierungsprozess unterrichtet?

92

Sind die Beschäftigten und die o. g. weiteren Stellen bereit, sich aktiv an dem Veränderungs- und Umorganisationsprozess zu beteiligen? Durch welche Maßnahmen beabsichtigt der Bundesminister der Verteidigung, Rudolf Scharping, die erforderliche Mitwirkung der Beschäftigten und der weiteren o. g. Stellen zu erreichen? Welche Anreiz- bzw. Sanktionssysteme sind zu Erreichung einer aktiven Beteiligung der Beschäftigten an den Veränderungsprozessen vorgesehen?

93

Welche beruflichen Perspektiven können den Beschäftigten im Rahmen der Neuorganisation des BWB eröffnet werden, und in welcher Weise werden Chancen und Risiken einer Neuorganisation den Beschäftigten des Amtes vermittelt?

94

Welche Auswirkungen auf den vorgesehenen Personalabbau im BWB haben die Aufgabenverlagerung/Aufgabenübernahme durch OCCAR, GEBB, das zur Einrichtung vorgesehene IT-Amt und die Privatisierung von so genannten Geschäftsfeldern?

95

Was hat das BMVg bewogen, durch die Zusammenführung von Bedarfsträger- und Bedarfsdeckeraufgaben im IT-Bereich das sog. dialogische Prinzip aufzugeben?

96

Welche infrastrukturellen, wirtschaftspolitischen und sozialen Auswirkungen wird der im Rahmen der Neuorganisation des BWB vorgesehene Personalabbau voraussichtlich auf den Großraum Koblenz haben?

97

Beabsichtigt der Bundesminister der Verteidigung, Rudolf Scharping, als Ausgleich bzw. zur Milderung wirtschaftlicher und sozialer Nachteile einen Sozialplan für die Beschäftigten des BWB und der WTD 51 in Form einer Dienstvereinbarung abzuschließen?

98

Ist dies für weitere Dienststellen des Rüstungsbereichs vorgesehen?

99

Wie will der Bundesminister der Verteidigung, Rudolf Scharping, in Anbetracht des geplanten erheblichen Personalabbaus im BWB die verfassungsrechtlich zwingend erforderliche, effektive amtseitige Kontrolle der GEBB sicherstellen?

100

Wie will der Bundesminister darüber hinaus die Bewertungsfähigkeit von komplexen rüstungswirtschaftlichen Fragen gegenüber unseren Bündnispartnern insbesondere in zwischenstaatlichen Kooperationen ohne ausreichende fachtechnische Unterstützung durch das BWB sicherstellen?

101

Wie will der Bundesminister der Verteidigung, Rudolf Scharping, ohne ausreichende fachtechnische Unterstützung und Bewertung durch das BWB sicherstellen, dass das Gefährdungspotenzial von Wehrmaterial für Leib und Leben der Soldaten unabhängig von kommerziellen oder Firmeninteressen neutral und angesichts der komplexen wehrtechnischen Anforderungen wissenschaftlich gesichert abgeschätzt werden kann?

102

In welcher Weise und bis zu welchem Zeitpunkt will der Bundesminister der Verteidigung, Rudolf Scharping, den vorgesehenen Personalabbau durchführen? Welche flankierenden und unterstützenden Regelungen sind dazu konkret erforderlich bzw. vorgesehen?

103

In welcher Höhe hat der Bundesminister der Verteidigung, Rudolf Scharping, bei den Kosten des Personalabbaus die notwendiger Weise langfristig anfallenden Kosten für Pensionsrückstellungen, Leistungen nach dem Betriebsrentenanpassungs- und Versorgungsgesetz (VBL) sowie Erstattungen an die Bundesanstalt für Arbeit und weitere Sozialversicherungsträger einbezogen?

104

In welcher Höhe tragen die Sozialversicherungsträger und die öffentlichen Haushalte darüber hinaus Kosten des Personalabbaus, ohne dass ein Erstattungsanspruch gegen den Bund besteht?

105

Wie hoch sind die Kosten, die voraussichtlich durch die Umorganisation des BWB und den Personalabbau entstehen werden?

106

Planen das BMVg, die GEBB oder deren Tochtergesellschaften, die Kapazitäten der wehrtechnischen und wehrwissenschaftlichen Dienststellen der Bundeswehr zu vermarkten? Falls ja, sind hierzu bereits Konzepte erarbeitet worden?

107

Welche Privatunternehmen haben Interesse an Leistungen dieser Dienststellen angemeldet?

Gesetzgeberische Maßnahmen im Zusammenhang mit der GEBB

108

Plant die Bundesregierung im Zusammenhang mit der GEBB und von Stellen der Bundes(-wehr-)verwaltung übernommenen Aufgaben eine Änderung des Grundgesetzes beim Artikel 87b Grundgesetz? Falls ja, in welchem Zeitrahmen?

109

Welche Gesetzesänderungen plant die Bundesregierung beim öffentlichen Vergabe- und Auftragsrecht im Zusammenhang mit der Tätigkeit der GEBB und ihrer Tochtergesellschaften?

Berlin, den 6. März 2001

Thomas Kossendey Paul Breuer Ulrich Adam Georg Janovsky Irmgard Karwatzki Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) Ursula Lietz Hans Raidel Helmut Rauber Hans-Peter Repnik Kurt J. Rossmanith Bernd Siebert Werner Siemann Benno Zierer Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

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