Schloss Schönhausen erhalten
der Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Ina Albowitz, Dr. Günter Rexrodt, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Dirk Niebel, Cornelia Pieper, Gerhard Schüßler, Dr. Irmgard Schwaetzer, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.
Vorbemerkung
Am 18. Januar 2001 hat das „Preußenjahr“ begonnen, in dem durch zahlreiche Veranstaltungen des dreihundertjährigen Jubiläums der Krönung des ersten preußischen Königs gedacht wird. Dieser hatte – als Kurfürst Friedrich III. – das Schloss Schönhausen erworben und dort später Geheimverhandlungen geführt, die für die kaiserliche Erlaubnis zur Krönung notwendig waren. Das „Preußenjahr“ ist Anlass genug, sich dieses historischen Gebäudes wieder zu erinnern.
Deshalb fragen wir die Bundesregierung:
Fragen10
Zu welchem Ergebnis haben die Prüfungen des Bundesbedarfs für die Nebengebäude des Schlosses Schönhausen geführt, die die Bundesregierung in ihrer Antwort vom 11. Juli 2000 (Bundestagsdrucksache 14/3888) auf die Kleine Anfrage der Fraktion der F.D.P. in Bundestagsdrucksache 14/3718 mitgeteilt hat?
Weshalb beabsichtigt die Bundesregierung, die Nebengebäude, die mit dem im Landeseigentum stehenden Schloss zusammen seit Jahrzehnten einen Nutzungskomplex bilden und von einer gemeinsamen Mauer umgeben sind, im „Preußenjahr“ weiterhin leer stehen zu lassen?
Steht die Bundesregierung hierzu in Kontakt mit dem Senat von Berlin – mit welchem Ergebnis?
In welchen der verschiedenen Nebengebäude sind die „erheblichen Schadstoffbelastungen“ festgestellt worden, derentwegen die Bundesregierung nach der Antwort des Staatsministers im Auswärtigen Amt, Dr. Ludger Volmer, vom 12. Mai 2000 auf die schriftliche Frage der Abgeordneten Dr. Sabine Bergmann-Pohl von einer Sanierung des „Standortes Niederschönhausen“ Abstand genommen hat?
Um welche Schadstoffe handelt es sich?
Welche Stellungnahmen der zuständigen Landesbehörden liegen vor?
Welche Risiken gehen von diesen Schadstoffen für Menschen aus, die
a) mit der Wartung der Gebäude betraut sind,
b) sich bei – gelegentlich stattfindenden – Veranstaltungen in diesen Gebäuden aufhalten,
c) sich zeitweilig in der unmittelbaren Nähe der Gebäude aufhalten?
Verfolgt die Bundesregierung grundsätzlich bei bundeseigenen Gebäuden das Konzept, dort vorhandene „erhebliche Schadstoffbelastungen“ nicht zu beseitigen, sondern die Gebäude leer stehen zu lassen?
Falls dies nicht der Fall ist, warum lässt die Bundesregierung den für die preußische und deutsche Geschichte besonders bedeutsamen „Standort Niederschönhausen“ leer stehen, obwohl bei ihrem Amtsantritt ein Nutzungskonzept vorlag?
Ist es richtig, dass dem von der Bundesregierung stattdessen ausgewählten Gelände der „Villa Borsig“ ein Leerstand nicht drohte, sondern alternative Nutzungskonzepte vorlagen?
Wie bewertet die Bundesregierung – generell und speziell im Falle des „Standortes Niederschönhausen“ – bei der Ermittlung und dem Vergleich von Gebäude- und Grundstückskosten die Kosten eines Leerstandes?
Wie sieht die Bundesregierung ihre Funktion als Vorbild für Staatsbürger, die Eigentümer von Gebäuden mit besonderer geschichtlicher Bedeutung sind – speziell im Ostteil Berlins und in den neuen Ländern?