Erledigung der EALG-Ansprüche durch die Vermögensämter
der Abgeordneten Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Rainer Funke, Jörg van Essen, Hildebrecht Braun (Augsburg), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Ulrich Heinrich, Walter Hirche, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Ulrich Irmer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.
Vorbemerkung
Aufgrund diverser Presseberichte in jüngster Zeit (zuletzt: FOCUS vom 2. April 2001, S. 106 f.) steht zu befürchten, dass die Landesämter zur Regelung offener Vermögensfragen (LARoV) die Ansprüche nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) nicht rechtzeitig bis zum darin vorgesehenen Ablauf der Bearbeitungsfrist am 31. Dezember 2003 erledigt haben werden.
Dies könnte – neben den rechtsstaatlichen Bedenken, die solchem Verwaltungshandeln entgegengebracht werden muss – zu nicht unerheblichen, finanziellen Belastungen des Fiskus durch Zinseszinseffekte und Schadenersatzansprüche führen.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen6
Wird die Abarbeitung der Entschädigungsansprüche wie im EALG vorgesehen bis Ende 2003 abgeschlossen sein?
Kann die Bundesregierung insoweit die Angaben der zuletzt veröffentlichten Statistik des Bundesamts zur Regelung offener Vermögensfragen (BARoV) und die sich daraus ergebenden Bewältigungsperspektiven bestätigen?
Gibt es derzeit Bestrebungen oder konkrete Planungen, das Personal aufzustocken, um die Vorgaben des EALG zu erreichen?
Wie wird ggf. der Bundesminister der Finanzen, Hans Eichel, seine Aufsicht nach Artikel 84 Grundgesetz wahrnehmen?
Gibt es Überlegungen, eine Benachteiligung zu kompensieren, die für bisher nicht beschiedene Anspruchsinhaber und Inhaber von Ansprüchen, die bis zum Auslosungstermin keine Schuldverschreibung erhalten haben, gegenüber Inhabern von Schuldverschreibungen besteht, da ihnen die Chance der Auslosung genommen ist?
Wenn Ansprüche nach 2004 beschieden werden, wird es dann eine rückwirkende Verzinsung ab 2004 geben, und wenn ja, in welcher Weise?
Wenn nein: Wie beurteilt die Bundesregierung die Erfolgsaussichten von Amtshaftungsansprüchen gegen die betreffenden Landesbehörden?
Wenn Ansprüche erst nach 2008 beschieden werden, wie wird dann die Erfüllung der Entschädigung aussehen?
Wird es hier eine Verzinsung – auch in Form von Zinseszinsen – geben?