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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Ausforschung von Bewerbern und Bewerberinnen in einem Bewerbungsbogen für den freiwilligen Dienst in der Bundeswehr (G-SIG: 14012033)

Zusatzbogen zum Bewerbungsbogen mit Fragen aus der Privatsphäre und dem persönlichen Umfeld des Bewerbers, insbesondere nach leitenden Funktionen in der DDR und Kontakten mit sozialistischen Ländern, rechtliche und datenschutzrechtliche Grundlagen

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

02.07.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/613518. 05. 2001

Ausforschung von Bewerbern und Bewerberinnen in einem Bewerbungsbogen für den freiwilligen Dienst in der Bundeswehr

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Gehrcke, Carsten Hübner und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Im Bewerbungsverfahren für den freiwilligen Dienst in der Bundeswehr wird dem Bewerber/der Bewerberin ein „Zusatzfragebogen zum Bewerbungsbogen für den freiwilligen Dienst in der Bundeswehr“ zum Ausfüllen vorgelegt, der in erheblichem Ausmaß die Privatsphäre wie auch das persönliche und verwandtschaftliche Umfeld eines Bewerbers/einer Bewerberin erfragt.

Fragen nach biographischen Daten benachteiligen und diskriminieren ostdeutsche Bewerber und Bewerberinnen pauschal und erschweren den ohnehin schon schwierigen Einigungsprozess zwischen West und Ost.

Ehemals ausgeübte leitende Funktionen in der Wirtschaft, im Erziehungs-, Kultur- und Sportwesen der DDR sowie verwandtschaftliche, geschäftliche, kulturelle, sportliche, wissenschaftliche, technische Kontakte in Ländern wie Kuba, Bulgarien, Rumänien, Albanien und andere Länder können eine Abweisung des Bewerbers/der Bewerberin und eine sofortige Lösung eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses begründen. Die diesbezüglichen Fragen zeugen von einem Denken in Kategorien des Kalten Krieges und ignorieren gleichzeitig die Realität vieler diktatorischer Regimes der letzten Jahre wie beispielsweise das der Apartheid in Südafrika, die Pinochet-Diktatur in Chile und das Suharto-Regime in Indonesien.

Die aus dem Fragebogen folgende Praxis der Abweisungen von Bewerbern und Bewerberinnen und die Möglichkeit sofortiger Kündigungen von Dienst- oder Arbeitsverhältnissen erinnern an die längst vergangen geglaubte Zeit der Berufsverbote.

Konkret werden in dem „Zusatzbogen“ folgende Fragen gestellt:

  • „Waren oder sind Sie, Ihr Ehegatte, Ihre Verlobte/Ihr Verlobter oder die Person, mit der Sie in eheähnlicher Lebensgemeinschaft 1) (siehe Seite 2) leben, im Staatsdienst der ehemaligen DDR, einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung oder einer Dienststelle eines der auf Seite 2 unter 2) aufgeführten Ländern beschäftigt?“

Auf der zweiten Seite wird in der Anmerkung 1) definiert, was eine „eheähnliche Lebensgemeinschaft“ sei: ,Eine „eheähnliche Lebensgemeinschaft“ ist gegeben, wenn zwischen einem Mann und einer Frau eine einer Ehe vergleichbare Bindung besteht. Eine eheähnliche Lebensgemeinschaft ist stets auch dann gegeben, wenn ein Mann und eine Frau eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft unterhalten und dabei eine (der Ehe vergleichbare) Gemeinschaft/Abhängigkeit besteht; sie wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß – wie auch in einer Ehe – in bestimmten Bereichen getrennt gewirtschaftet wird.‘

Die in Anmerkung 2) auf der zweiten Seite aufgelisteten Länder lauten wie folgt: „Afghanistan, Albanien, Bulgarien, China, Jemen bis zum 29. Juli 1993, Kamputschea, Korea, Kuba, Demokratische Volksrepublik Laos, Mongolei, Polen bis zum 29. Juli 1993, Rumänien, Tschechoslowakei bis zum 31. Juli 1991, UdSSR – Nachfolgestaaten sind: Armenien (Republik Armenien), Aserbeidschan (Aserbaidschanische Republik), Georgien (Republik Georgien), Kasachstan (Republik Kasachstan), Kirgistan (Republik Kirgistan), Moldawien (Republik Moldau), Russische Föderation, Tadschikistan (Republik Tadschikistan), Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan (Republik Usbekistan), Weißrußland (Republik Weißrußland) –, Ungarn bis zum 31. Juli 1991, Vietnam.“

  • „Waren oder sind Sie Mitglied einer Kommunistischen Partei/Organisation in einem auf Seite 2 unter 2) aufgeführten Länder?“
  • „Haben Sie vor dem 9. November 1989 eine Funktion in der SED, in Massenorganisationen, gesellschaftlichen Organisationen oder eine sonstige herausgehobene Funktion im System der ehemaligen DDR oder in einer Kommunistischen Partei/Organisation in einem der auf Seite 2 unter 2) aufgeführten Ländern innegehabt?“
  • „Waren oder sind Sie Mitglied einer in der Bundesrepublik Deutschland für verfassungswidrig erklärten, verbotenen oder durch den Bundesminister des Innern als verfassungsfeindlich bekanntgemachten Partei oder Organisation (z. B. Deutsche Liga für Volk und Heimat/DLVH, Wiking-Jugend/WJ, Republikaner/REP, Deutsche Volksunion/DVU, Nationaldemokratische Partei Deutschlands/NPD einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Nationaldemokraten/JN, Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei/FAP, Deutsche Kommunistische Partei/DKP, Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend/ SDAJ, Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands/MLPD, Kommunistische Partei Deutschlands/KPD, Marxistische Gruppe/MG, Rote Hilfe e.V./ RH, Kommunistische Plattform der PDS/KPF, Arbeitsgemeinschaft Junge GenossInnen in und bei der PDS/AG Junge GenossInnen, Arbeitsgemeinschaft Autonome Gruppen in und bei der PDS/AG Autonome Gruppen) oder gehören bzw. gehörten Sie einer anderen extremistischen Organisation, Gruppe oder Gruppierung (z. B. den „Autonomen“ oder „Skinheads“) an?“
  • „Hatten Sie in der ehemaligen DDR oder Berlin (OST) oder in einem der auf Seite 2 unter 2) aufgeführten Länder eine leitende Funktion in der Wirtschaft, im Erziehungs-, Kultur- oder Sportwesen inne?“
  • „Standen oder stehen Sie oder die mit Ihnen in einem Haushalt lebenden nahen Angehörigen (Ehegatte, Kinder oder deren Ehegatten oder Verlobte(r), Eltern, Geschwister und deren Ehegatten oder Verlobte(r), Eltern, Geschwister und Kinder des Ehegatten) oder Ihre Verlobte/Ihr Verlobter oder die Person, mit der Sie in eheähnlicher Lebensgemeinschaft 1) (siehe Seite 2) leben, in einem Dienst-, Arbeits- oder sonstigen Verhältnis zu (ehemaligen) Nachrichtendiensten der DDR (z.B. MfS, Verwaltung Aufklärung des MfNV, AfNS, Informationszentrum des MfAV, Militärabwehr der NVA) oder eines der auf Seite 2 unter 2) aufgeführten Landes?“
  • „a) Hatten oder haben Sie oder die mit Ihnen in einem Haushalt lebenden nahen Angehörigen (Ehegatte, Kinder oder deren Ehegatten oder Verlobte(r), Eltern, Geschwister und deren Ehegatten oder Verlobte(r), Eltern, Geschwister und Kinder des Ehegatten) oder Ihre Verlobte/Ihr Verlobter oder die Person, mit der Sie in eheähnlicher Lebensgemeinschaft 1) leben, Kontakt zu Nachrichtendiensten der ehemaligen DDR oder eines der unter 2) aufgeführten Landes?“
  • „b) Waren Sie oder die mit Ihnen in einem Haushalt lebenden nahen Angehörigen (Ehegatte, Kinder oder deren Ehegatten oder Verlobte(r), Eltern, Geschwister und deren Ehegatten oder Verlobte(r), Eltern, Geschwister und Kinder des Ehegatten) oder Ihre Verlobte/Ihr Verlobter oder die Person, mit der Sie in eheähnlicher Lebensgemeinschaft 1) leben, in irgendeiner Form angesprochen oder angeschrieben, die den Versuch einer Anknüpfung von gegen die Bundesrepublik Deutschland oder ihre Verbündeten gerichteten nachrichtendienstlichen Beziehung vermuten läßt?“
  • „Hatten oder haben Sie oder die mit Ihnen in einem Haushalt lebenden nahen Angehörigen (Ehegatte, Kinder oder deren Ehegatten oder Verlobte(r), Eltern, Geschwister und deren Ehegatten oder Verlobte(r), Eltern, Geschwister und Kinder des Ehegatten) oder Ihre Verlobte/Ihr Verlobter oder die Person, mit der Sie in eheähnlicher Lebensgemeinschaft 1) leben, sonstige (z.B. verwandtschaftliche, geschäftliche, kulturelle, sportliche, wissenschaftliche, technische) Beziehungen in eines der unter 2) aufgeführten Länder?“

Nach Ausfüllen des Fragebogens hat der Bewerber/die Bewerberin schließlich die Vollständigkeit und Wahrheitstreue der Angaben zu versichern und zu erklären, daß er/sie sich bewußt sei, daß „unvollständige oder wahrheitswidrige Angaben disziplinarrrechtliche oder strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen oder die sofortige Lösung des Dienstverhältnisses/Arbeitsverhältnisses zur Folge haben können“.

Wir fragen die Bundesregierung:

I. Zum Komplex der Angaben über Bewerber und Bewerberinnen für den freiwilligen Dienst in der Bundeswehr

  • 1. Seit wann wird dieser Fragebogen im Bewerbungsverfahren für den freiwilligen Dienst in der Bundeswehr verwendet?
  • 2. Gab es vorher andere Fragebögen mit vergleichbarem Inhalt? Wenn ja, welche und seit wann?
  • 3. Auf welcher rechtlichen bzw. datenschutzrechtlichen Grundlage werden die oben zitierten Fragen im Bewerbungsverfahren für den freiwilligen Dienst in der Bundeswehr gestellt (bitte für jede Frage einzeln erläutern)?
  • 4. In wie vielen Fällen wurden nach Erkenntnis der Bundesregierung seit Einführung des Fragebogens Bewerber oder Bewerberinnen aufgrund für sie nachteiliger Angaben abgewiesen (bitte nach Jahren auflisten)?
  • a) Wie viele der Abgewiesenen waren Ostdeutsche, wie viele Westdeutsche?
  • b) Wie viele Bewerber und Bewerberinnen wurden aufgrund einer Mitgliedschaft oder Zugehörigkeit zu einer rechtsextremistischen Partei, Organisation oder Gruppe abgewiesen?
  • c) Wie viele Bewerber und Bewerberinnen wurden aufgrund einer Mitgliedschaft oder Zugehörigkeit zu einer linksextremistischen Partei, Organisation oder Gruppe abgewiesen?
  • d) Wie viele Bewerber und Bewerberinnen wurden aus anderen Gründen abgewiesen?
  • 5. In wie vielen Fällen wurden nach Erkenntnis der Bundesregierung seit Einführung des Fragebogens aufgrund nachteiliger Antworten Dienst- oder Arbeitsverhältnisse gekündigt oder andere Maßregelungen vorgenommen (bitte nach Jahren auflisten)?
  • a) Wie viele der Gekündigten oder anders Gemaßregelten waren Ostdeutsche, wie viele Westdeutsche?
  • b) Wie viele Kündigungen oder andere Maßregelungen wurden aufgrund einer Mitgliedschaft oder Zugehörigkeit zu einer rechtsextremistischen Partei, Organisation oder Gruppe ausgesprochen?
  • c) Wie viele Kündigungen oder andere Maßregelungen wurden aufgrund einer Mitgliedschaft oder Zugehörigkeit zu einer linksextremistischen Partei, Organisation oder Gruppe ausgesprochen?
  • d) Wie viele Kündigungen wurden aus anderen Gründen ausgesprochen?
  • 6. Wie viele Beschwerden oder Klagen gegen den Fragebogen wurden nach Erkenntnis der Bundesregierung seit seiner Einführung eingereicht? Wie endeten diese (bitte nach Jahren und getrennt nach Ost- und Westdeutschen auflisten)?

II. Zum Komplex der Angaben über Dritte bei Bewerbungen für den freiwilligen Dienst in der Bundeswehr

  • 7. Auf welcher rechtlichen Grundlage werden von dem Bewerber/der Bewerberin Angaben über Dritte (Ehegatte, Verlobte/r, Partner aus einer „eheähnlichen Lebensgemeinschaft“ sowie Kinder oder deren Ehegatten oder Verlobte/r; Eltern, Geschwister und deren Ehegatten oder Verlobte/r; Eltern, Geschwister und Kinder des Ehegatten, sofern diese mit dem Bewerber/ der Bewerberin in einem Haushalt leben, etc.) erfragt (bitte für jede Frage, die Angaben über Dritte verlangt, einzeln erläutern)?
  • 8. Ist es rechtlich zulässig, daß persönliche oder verwandtschaftliche Beziehungen eine Abweisung von Bewerbern/Bewerberinnen bzw. die Kündigung von Dienst- oder Arbeitsverhältnissen rechtfertigen? Wenn ja, warum?
  • 9. Ist es rechtlich zulässig, einen Bewerber/eine Bewerberin nicht nur über sein/ihr direktes persönliches oder verwandtschaftliches Umfeld auszufragen, sondern zusätzlich auch noch das persönliche oder verwandtschaftliche Umfeld von Verwandten 2. Grades zu erfragen? Wenn ja, warum (bitte für jede Frage, die solche Angaben verlangt, einzeln erläutern)?
  • 10. Was passiert mit den Daten, die ein Bewerber/eine Bewerberin über Dritte angibt?
  • 11. Sind die oben zitierten Fragen über das persönliche und verwandtschaftliche Umfeld eines Bewerbers/einer Bewerberin mit dem Schutz der Privatsphäre vereinbar? Wenn ja, mit welcher Begründung?
  • 12. Wurde der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Dr. Joachim Jacob, bei der Erstellung des Zusatzbogens zum Bewerbungsbogen für den freiwilligen Dienst in der Bundeswehr konsultiert? Welche Position hat der Bundesbeauftrage für den Datenschutz zu diesem Zusatzbogen?
  • 13. Welcher Definition folgt nach Erkenntnis der Bundesregierung die in Anmerkung 1) auf Seite 2 des Fragebogens gegebene Erläuterung des Begriffs „eheähnliche Lebensgemeinschaft“ und warum erfasst der Fragebogen keine gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften?

III. Zum Komplex der Einstellungskriterien bzw. der Kriterien bei der Kündigung von Dienst- oder Arbeitsverhältnissen

  • 14. Worauf stützt die Bundesregierung ihre Auffassung, daß der Bundesminister des Innern eine Partei oder Organisation für verfassungsfeindlich erklären kann und mit der Mitgliedschaft in einer ohne gerichtliche Nachprüfung als verfassungsfeindlich erklärten Partei oder Organisation Abweisungen von Bewerbern/Bewerberinnen für den freiwilligen Dienst in der Bundeswehr bzw. Kündigungen von Dienst- oder Arbeitsverhältnissen begründet werden können? Welche Urteile stützen die Auffassung der Bundesregierung?
  • 15. Worauf stützt die Bundesregierung ihre Auffassung, daß eine Organisation, Gruppe oder Gruppierung als extremistisch eingestuft werden und aus der Zugehörigkeit zu einer ohne gerichtliche Nachprüfung als extremistisch eingestuften Organisation, Gruppe oder Gruppierung Abweisungen von Bewerbern/Bewerberinnen für den freiwilligen Dienst in der Bundeswehr bzw. Kündigungen von Dienst-oder Arbeitsverhältnissen begründet werden können?
  • a) Wer stuft in diesem Fall eine Organisation, Gruppe oder Gruppierung als extremistisch ein?
  • b) Wäre nicht wenigstens eine gerichtliche Überprüfung der Einstufung als extremistische Organisation, Gruppe oder Gruppierung erforderlich?
  • c) Welche Urteile stützen die Auffassung der Bundesregierung?
  • 16. Wie kommt die Bundesregierung zu der Auffassung, daß das bloße Angesprochen- oder Angeschriebenwerden in einer Form, „die den Versuch einer Anknüpfung von gegen die Bundesrepublik Deutschland oder ihre Verbündeten gerichteten nachrichtendienstlichen Beziehung vermuten läßt“, ausreicht, um damit Abweisungen von Bewerbern/Bewerberinnen für den freiwilligen Dienst in der Bundeswehr bzw. Kündigungen von Dienst- oder Arbeitsverhältnissen begründen zu können? Welche Urteile stützen die Auffassung der Bundesregierung?
  • 17. Wie kommt die Bundesregierung zu der Auffassung, daß verwandtschaftliche, geschäftliche, kulturelle, sportliche, wissenschaftliche, technische Beziehungen in eines der unter 2) auf Seite 2 des Fragebogens aufgeführten Länder ausreichen, Abweisungen von Bewerbern/Bewerberinnen für den freiwilligen Dienst in der Bundeswehr bzw. Kündigungen von Dienstoder Arbeitsverhältnissen zu begründen? Welche Urteile stützen die Auffassung der Bundesregierung?
  • 18. Wie kommt die Bundesregierung zu der Auffassung, daß die Ausübung einer leitenden Funktion in der Wirtschaft, im Erziehungs-, Kultur- oder Sportwesen der ehemaligen DDR oder Berlin (OST) einer Einstellung in den freiwilligen Dienst bei der Bundeswehr entgegenstehen bzw. eine sofortige Kündigung von Dienst- oder Arbeitsverhältnissen begründen können? Welche Urteile stützen die Auffassung der Bundesregierung?
  • 19. Hat die Bundesregierung geprüft, ob der Fragebogen und die aus ihm folgende Praxis des Ausschließens von Bewerbern/Bewerberinnen aus dem Bewerbungsverfahren für den freiwilligen Dienst in der Bundeswehr sowie der ggf. sofortigen Kündigung von Dienst- oder Arbeitsverhältnissen nach Erkenntnis der Bundesregierung konform geht mit der Verurteilung der Berufsverbote durch europäische Gerichte? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

IV. Zum Komplex ostdeutscher Bewerberinnen und Bewerber für den freiwilligen Dienst in der Bundeswehr

  • 20. Wie will die Bundesregierung dem Eindruck einer pauschalen Diskriminierung Ostdeutscher, der durch die Fragen 1, 3, 5, 6 und 7 des Fragebogens entstehen kann, entgegenwirken?
  • 21. Wie will die Bundesregierung verhindern, daß durch die Fragen 1, 3, 5, 6 und 7 des Fragebogens negative Auswirkungen auf den Einigungsprozeß zwischen Ost- und Westdeutschland entstehen?
  • 22. Wie will die Bundesregierung verhindern, das durch die Länderliste eine pauschale Diskriminierung insbesondere von Ostdeutschen sowie all jenen, die früher einmal in den genannten Ländern gelebt, studiert oder gearbeitet haben oder verwandtschaftliche, geschäftliche, kulturelle, sportliche, wissenschaftliche, technische Beziehungen in diese Länder haben oder hatten, entsteht?

V. Zum Komplex Länderliste im Zusatzbogen bei der Bewerbung für den freiwilligen Dienst in der Bundeswehr

  • 23. Aus welchen Gründen wurden fast ausnahmslos Länder des ehemaligen Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) bzw. Länder mit sozialistischen oder kommunistischen Regierungen in die Länderliste aufgenommen?
  • 24. Zeugt nach Erkenntnis der Bundesregierung die im Fragebogen angeführte Länderliste von einem Denken in Kategorien des Kalten Krieges?
  • 25. Beeinflußt die im Fragebogen angeführte Länderliste nach Erkenntnis der Bundesregierung die Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zu den genannten Ländern? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?
  • 26. Warum wurden beispielsweise das Südafrika der Apartheid, Chile unter Pinochet, Indonesien unter Suharto und andere diktatorische Regimes nicht in die Länderliste aufgenommen?
  • 27. Existierten in der Vergangenheit solche Länderlisten in Bewerbungsbögen für den freiwilligen Dienst in der Bundeswehr, die beispielsweise das Franco-Regime in Spanien, Portugal unter Salazar, Griechenland unter den Obristen oder die Türkei nach dem Militärputsch anführten?
  • 28. Existierte nach Erkenntnis der Bundesregierung nach der Gründung der Bundeswehr mit Blick auf ehemalige Angehörige der Gestapo, der SS und anderer nationalsozialistischer Organisationen sowie der Wehrmacht ein vergleichbarer Fragebogen? a) Wenn ja, wie lange existierte dieser? b) Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
  • 29. Existierte nach Erkenntnis der Bundesregierung nach der Gründung der Bundeswehr im Hinblick auf andere europäische Länder mit (ehemals) faschistischen Regierungen ein vergleichbarer Fragebogen? a) Wenn ja, wie lange existierte dieser? b) Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?

Fragen29

1

Seit wann wird dieser Fragebogen im Bewerbungsverfahren für den freiwilligen Dienst in der Bundeswehr verwendet?

2

Gab es vorher andere Fragebögen mit vergleichbarem Inhalt?

Wenn ja, welche und seit wann?

3

Auf welcher rechtlichen bzw. datenschutzrechtlichen Grundlage werden die oben zitierten Fragen im Bewerbungsverfahren für den freiwilligen Dienst in der Bundeswehr gestellt (bitte für jede Frage einzeln erläutern)?

4

In wie vielen Fällen wurden nach Erkenntnis der Bundesregierung seit Einführung des Fragebogens Bewerber oder Bewerberinnen aufgrund für sie nachteiliger Angaben abgewiesen (bitte nach Jahren auflisten)?

a) Wie viele der Abgewiesenen waren Ostdeutsche, wie viele Westdeutsche?

b) Wie viele Bewerber und Bewerberinnen wurden aufgrund einer Mitgliedschaft oder Zugehörigkeit zu einer rechtsextremistischen Partei, Organisation oder Gruppe abgewiesen?

c) Wie viele Bewerber und Bewerberinnen wurden aufgrund einer Mitgliedschaft oder Zugehörigkeit zu einer linksextremistischen Partei, Organisation oder Gruppe abgewiesen?

d) Wie viele Bewerber und Bewerberinnen wurden aus anderen Gründen abgewiesen?

5

In wie vielen Fällen wurden nach Erkenntnis der Bundesregierung seit Einführung des Fragebogens aufgrund nachteiliger Antworten Dienst- oder Arbeitsverhältnisse gekündigt oder andere Maßregelungen vorgenommen (bitte nach Jahren auflisten)?

a) Wie viele der Gekündigten oder anders Gemaßregelten waren Ostdeutsche, wie viele Westdeutsche?

b) Wie viele Kündigungen oder andere Maßregelungen wurden aufgrund einer Mitgliedschaft oder Zugehörigkeit zu einer rechtsextremistischen Partei, Organisation oder Gruppe ausgesprochen?

c) Wie viele Kündigungen oder andere Maßregelungen wurden aufgrund einer Mitgliedschaft oder Zugehörigkeit zu einer linksextremistischen Partei, Organisation oder Gruppe ausgesprochen?

d) Wie viele Kündigungen wurden aus anderen Gründen ausgesprochen?

6

Wie viele Beschwerden oder Klagen gegen den Fragebogen wurden nach Erkenntnis der Bundesregierung seit seiner Einführung eingereicht?

Wie endeten diese (bitte nach Jahren und getrennt nach Ost- und Westdeutschen auflisten)?

7

Auf welcher rechtlichen Grundlage werden von dem Bewerber/der Bewerberin Angaben über Dritte (Ehegatte, Verlobte/r, Partner aus einer „eheähnlichen Lebensgemeinschaft“ sowie Kinder oder deren Ehegatten oder Verlobte/r; Eltern, Geschwister und deren Ehegatten oder Verlobte/r; Eltern, Geschwister und Kinder des Ehegatten, sofern diese mit dem Bewerber/ der Bewerberin in einem Haushalt leben, etc.) erfragt (bitte für jede Frage, die Angaben über Dritte verlangt, einzeln erläutern)?

8

Ist es rechtlich zulässig, daß persönliche oder verwandtschaftliche Beziehungen eine Abweisung von Bewerbern/Bewerberinnen bzw. die Kündigung von Dienst- oder Arbeitsverhältnissen rechtfertigen?

Wenn ja, warum?

9

Ist es rechtlich zulässig, einen Bewerber/eine Bewerberin nicht nur über sein/ihr direktes persönliches oder verwandtschaftliches Umfeld auszufragen, sondern zusätzlich auch noch das persönliche oder verwandtschaftliche Umfeld von Verwandten 2. Grades zu erfragen?

Wenn ja, warum (bitte für jede Frage, die solche Angaben verlangt, einzeln erläutern)?

10

Was passiert mit den Daten, die ein Bewerber/eine Bewerberin über Dritte angibt?

11

Sind die oben zitierten Fragen über das persönliche und verwandtschaftliche Umfeld eines Bewerbers/einer Bewerberin mit dem Schutz der Privatsphäre vereinbar?

Wenn ja, mit welcher Begründung?

12

Wurde der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Dr. Joachim Jacob, bei der Erstellung des Zusatzbogens zum Bewerbungsbogen für den freiwilligen Dienst in der Bundeswehr konsultiert?

Welche Position hat der Bundesbeauftrage für den Datenschutz zu diesem Zusatzbogen?

13

Welcher Definition folgt nach Erkenntnis der Bundesregierung die in Anmerkung 1) auf Seite 2 des Fragebogens gegebene Erläuterung des Begriffs „eheähnliche Lebensgemeinschaft“ und warum erfasst der Fragebogen keine gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften?

14

Worauf stützt die Bundesregierung ihre Auffassung, daß der Bundesminister des Innern eine Partei oder Organisation für verfassungsfeindlich erklären kann und mit der Mitgliedschaft in einer ohne gerichtliche Nachprüfung als verfassungsfeindlich erklärten Partei oder Organisation Abweisungen von Bewerbern/Bewerberinnen für den freiwilligen Dienst in der Bundeswehr bzw. Kündigungen von Dienst- oder Arbeitsverhältnissen begründet werden können?

Welche Urteile stützen die Auffassung der Bundesregierung?

15

Worauf stützt die Bundesregierung ihre Auffassung, daß eine Organisation, Gruppe oder Gruppierung als extremistisch eingestuft werden und aus der Zugehörigkeit zu einer ohne gerichtliche Nachprüfung als extremistisch eingestuften Organisation, Gruppe oder Gruppierung Abweisungen von Bewerbern/Bewerberinnen für den freiwilligen Dienst in der Bundeswehr bzw. Kündigungen von Dienst-oder Arbeitsverhältnissen begründet werden können?

a) Wer stuft in diesem Fall eine Organisation, Gruppe oder Gruppierung als extremistisch ein?

b) Wäre nicht wenigstens eine gerichtliche Überprüfung der Einstufung als extremistische Organisation, Gruppe oder Gruppierung erforderlich?

c) Welche Urteile stützen die Auffassung der Bundesregierung?

16

Wie kommt die Bundesregierung zu der Auffassung, daß das bloße Angesprochen- oder Angeschriebenwerden in einer Form, „die den Versuch einer Anknüpfung von gegen die Bundesrepublik Deutschland oder ihre Verbündeten gerichteten nachrichtendienstlichen Beziehung vermuten läßt“, ausreicht, um damit Abweisungen von Bewerbern/Bewerberinnen für den freiwilligen Dienst in der Bundeswehr bzw. Kündigungen von Dienst- oder Arbeitsverhältnissen begründen zu können?

Welche Urteile stützen die Auffassung der Bundesregierung?

17

Wie kommt die Bundesregierung zu der Auffassung, daß verwandtschaftliche, geschäftliche, kulturelle, sportliche, wissenschaftliche, technische Beziehungen in eines der unter 2) auf Seite 2 des Fragebogens aufgeführten Länder ausreichen, Abweisungen von Bewerbern/Bewerberinnen für den freiwilligen Dienst in der Bundeswehr bzw. Kündigungen von Dienstoder Arbeitsverhältnissen zu begründen?

Welche Urteile stützen die Auffassung der Bundesregierung?

18

Wie kommt die Bundesregierung zu der Auffassung, daß die Ausübung einer leitenden Funktion in der Wirtschaft, im Erziehungs-, Kultur- oder Sportwesen der ehemaligen DDR oder Berlin (OST) einer Einstellung in den freiwilligen Dienst bei der Bundeswehr entgegenstehen bzw. eine sofortige Kündigung von Dienst- oder Arbeitsverhältnissen begründen können?

Welche Urteile stützen die Auffassung der Bundesregierung?

19

Hat die Bundesregierung geprüft, ob der Fragebogen und die aus ihm folgende Praxis des Ausschließens von Bewerbern/Bewerberinnen aus dem Bewerbungsverfahren für den freiwilligen Dienst in der Bundeswehr sowie der ggf. sofortigen Kündigung von Dienst- oder Arbeitsverhältnissen nach Erkenntnis der Bundesregierung konform geht mit der Verurteilung der Berufsverbote durch europäische Gerichte?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Wenn nein, warum nicht?

20

Wie will die Bundesregierung dem Eindruck einer pauschalen Diskriminierung Ostdeutscher, der durch die Fragen 1, 3, 5, 6 und 7 des Fragebogens entstehen kann, entgegenwirken?

21

Wie will die Bundesregierung verhindern, daß durch die Fragen 1, 3, 5, 6 und 7 des Fragebogens negative Auswirkungen auf den Einigungsprozeß zwischen Ost- und Westdeutschland entstehen?

22

Wie will die Bundesregierung verhindern, das durch die Länderliste eine pauschale Diskriminierung insbesondere von Ostdeutschen sowie all jenen, die früher einmal in den genannten Ländern gelebt, studiert oder gearbeitet haben oder verwandtschaftliche, geschäftliche, kulturelle, sportliche, wissenschaftliche, technische Beziehungen in diese Länder haben oder hatten, entsteht?

23

Aus welchen Gründen wurden fast ausnahmslos Länder des ehemaligen Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) bzw. Länder mit sozialistischen oder kommunistischen Regierungen in die Länderliste aufgenommen?

24

Zeugt nach Erkenntnis der Bundesregierung die im Fragebogen angeführte Länderliste von einem Denken in Kategorien des Kalten Krieges?

25

Beeinflußt die im Fragebogen angeführte Länderliste nach Erkenntnis der Bundesregierung die Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zu den genannten Ländern?

Wenn ja, in welcher Form?

Wenn nein, warum nicht?

26

Warum wurden beispielsweise das Südafrika der Apartheid, Chile unter Pinochet, Indonesien unter Suharto und andere diktatorische Regimes nicht in die Länderliste aufgenommen?

27

Existierten in der Vergangenheit solche Länderlisten in Bewerbungsbögen für den freiwilligen Dienst in der Bundeswehr, die beispielsweise das Franco-Regime in Spanien, Portugal unter Salazar, Griechenland unter den Obristen oder die Türkei nach dem Militärputsch anführten?

28

Existierte nach Erkenntnis der Bundesregierung nach der Gründung der Bundeswehr mit Blick auf ehemalige Angehörige der Gestapo, der SS und anderer nationalsozialistischer Organisationen sowie der Wehrmacht ein vergleichbarer Fragebogen?

a) Wenn ja, wie lange existierte dieser?

b) Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?

29

Existierte nach Erkenntnis der Bundesregierung nach der Gründung der Bundeswehr im Hinblick auf andere europäische Länder mit (ehemals) faschistischen Regierungen ein vergleichbarer Fragebogen?

a) Wenn ja, wie lange existierte dieser?

b) Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?

Berlin, den 15. Mai 2001

Roland Claus und Fraktion

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