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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Steuerliche Förderung über das Eigenheimzulagengesetz 1995 bis 2000 (Nachfrage zur Bundestagsdrucksache 14/4199) (G-SIG: 14011872)

Inanspruchnahme der Eigenheimzulage seit 1995, Entwicklung bei der Kinderzulage und bei der Ökozulage, erzielte Energieeinsparungen

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

17.04.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher Bundestag14/560415. 03. 2001

Steuerliche Förderung über das Eigenheimzulagengesetz 1995 bis 2000 (Nachfrage zur Bundestagsdrucksache 14/4199)

der Abgeordneten Christine Ostrowski, Dr. Barbara Höll und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Mit dem Eigenheimzulagengesetz (EigZulG) war eine „verstärkte Förderung der so genannten Schwellenhaushalte und dabei vorrangig der Familien mit Kindern“ beabsichtigt (Zitat aus der Begründung der Bundesratsdrucksache 498/95).

Die Analyse der Antwort der Bundesregierung auf die Frage 3 (Bundestagsdrucksache 14/4199) der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Christine Ostrowski und der Fraktion der PDS ergibt folgendes Bild:

Grafik 1:

Hinsichtlich der Ökozulage ergibt die Analyse der Antwort der Bundesregierung auf die Frage 3 (Bundestagsdrucksache 14/4199) der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Christine Ostrowski und der Fraktion der PDS folgende Darstellung:

Grafik 2:

Grafik 3:

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Wie entwickelte sich die Anzahl der Fälle mit erstmaliger Förderung nach dem EigZulG in den jeweiligen Jahren von 1995 bis 2000 bei Neubau, Bestandserwerb sowie Erweiterung und Ausbau und jeweils differenziert nach Grundförderung, Kinderzulage, Ökozulagen?

2

Wie bewertet die Bundesregierung den Anteil der erstmaligen Förderfälle für Kinderzulage an den Grundförderungsfällen 1995 bis 1999 (s. Grafik 1) hinsichtlich der Differenzierung bei Neubau, Bestandserwerb sowie Erweiterung/Ausbau und hinsichtlich der Zielstellung des EigZulG – der verstärkten Förderung der Familien mit Kindern?

a) in der Entwicklung über die jeweiligen Jahre,

b) hinsichtlich der Differenzierung bei Neubau, Bestandserwerb sowie Erweiterung/Ausbau und

c) hinsichtlich der Zielstellung des EigZulG – der verstärkten Förderung der Familien mit Kindern?

3

Wie bewertet die Bundesregierung den Anteil der erstmaligen Förderfälle für Ökozulagen an den Grundförderungsfällen 1995 bis 1999 (s. Grafik 2) hinsichtlich der Differenzierung bei Neubau, Bestandserwerb sowie Erweiterung/Ausbau?

a) in der Entwicklung über die jeweiligen Jahre,

b) hinsichtlich der Differenzierung bei Neubau, Bestandserwerb sowie Erweiterung/Ausbau?

4

Wie bewertet die Bundesregierung die Inanspruchnahme der Ökozulage bei den erstmaligen Förderfällen in den Jahren 1995 bis 1999, insbesondere hinsichtlich der Tatsache, dass die Förderfälle „Ökozulage“ bei Neubau zwar über die Jahre ansteigen, aber selbst 1999 noch nicht einmal den Anteil von 40 Prozent an den erstmaligen Grundförderfällen erreichen, dass die Förderfälle „Ökozulage“ bei Bestandserwerb und Erweiterung/Ausbau im Vergleich zum Neubau vernachlässigbar gering sind (s. Grafik 3), obwohl 95 Prozent der Heizenergie in bis 1992 errichteten Altbauten verbraucht wird, dass mit der Ökozulage die Absicht verbunden wurde, einen Beitrag zur nachhaltigen Klimaschutzpolitik zu leisten, dass die Ökozulage, die zum 31. Dezember 2001 auslaufen sollte, um weitere zwei Jahre verlängert wurde, mit der Begründung, dass sie energiepolitisch sinnvoll und ein weiterer wichtiger Baustein für mehr Energieeffizienz und Klimaschutz am Bau sei?

a) dass die Förderfälle „Ökozulage“ bei Neubau zwar über die Jahre ansteigen, aber selbst 1999 noch nicht einmal den Anteil von 40 Prozent an den erstmaligen Grundförderfällen erreichen,

b) dass die Förderfälle „Ökozulage“ bei Bestandserwerb und Erweiterung/Ausbau im Vergleich zum Neubau vernachlässigbar gering sind (s. Grafik 3), obwohl 95 Prozent der Heizenergie in bis 1992 errichteten Altbauten verbraucht wird,

c) dass mit der Ökozulage die Absicht verbunden wurde, einen Beitrag zur nachhaltigen Klimaschutzpolitik zu leisten,

d) dass die Ökozulage, die zum 31. Dezember 2001 auslaufen sollte, um weitere zwei Jahre verlängert wurde, mit der Begründung, dass sie energiepolitisch sinnvoll und ein weiterer wichtiger Baustein für mehr Energieeffizienz und Klimaschutz am Bau sei

5

Wie schätzt die Bundesregierung den Beitrag und die Wirkung der Ökozulage bei der Energieeinsparung im Gebäudebestand insgesamt ein und wie begründet sie diese Einschätzung?

6

Welche Kenntnis besitzt die Bundesregierung über das Verhältnis von spezifischer Energieeinsparung durch die Neubau-Ökozulage für die einzelnen neu errichteten Gebäude einerseits und die ökologische Gesamtbilanz andererseits?

7

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung auf Schätzgrundlage der Einkommensteuerstatistik-Daten und weiterer zusätzlicher Annahmen hinsichtlich der Inanspruchnahme der Eigenheimzulage in Abhängigkeit vom Einkommen, insbesondere hinsichtlich der verstärkten Förderung der so genannten Schwellenhaushalte?

Berlin, den 13. März 2001

Christine Ostrowski Dr. Barbara Höll Roland Claus und Fraktion

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