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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Aktuelle Entwicklungen zum Biowaffen-Übereinkommen (G-SIG: 14012395)

Bau einer Bombe zur Verbreitung von Biowaffen-Agenzien, Entwicklung und Einsatz von Pilzen für die Drogenvernichtung u.a.m., amerikanische Programme zum B-Schutz, Verhandlungen für ein Zusatzprotokoll zum BWÜ, gemeinsame Position der EU für die 5. Überprüfungskonferenz in Genf

Fraktion

PDS

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

23.11.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/724329. 10. 2001

Aktuelle Entwicklungen zum Biowaffen-Übereinkommen

der Abgeordneten Heidi Lippmann, Wolfgang Gehrcke, Dr. Gregor Gysi, Uwe Hicksch, Carsten Hübner, Manfred Müller (Berlin), Kersten Naumann, Dr. Winfried Wolf, Roland Claus und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Das Übereinkommen über das Verbot biologischer Waffen (BWÜ) untersagt zwar jegliche Entwicklung, Produktion oder Lagerung von biologischen und Toxin-Waffen, eine Verifikation des Übereinkommens ist bislang jedoch nicht vorgesehen. Entsprechende Verhandlungen für ein Zusatzprotokoll zum BWÜ sind kürzlich in Genf vor allem am Widerstand der USA gescheitert. Nach jüngsten Informationen der „New York Times“, die durch das US-Verteidigungsministerium bestätigt wurden, betreibt die US-amerikanische Regierung mehrere Forschungsprojekte, die von verschiedenen Experten als Verletzung des BWÜ eingestuft werden. Im November und Dezember diesen Jahres wird in Genf die 5. Überprüfungskonferenz des BWÜ stattfinden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie definiert die Bundesregierung die nach dem BWÜ erlaubten „friedlichen“ und „defensiven Zwecke“? Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung ein friedlicher Zweck in Zweifelsfällen – z. B. beim Bau einer Bombe zur Verbreitung von Biowaffen-Agenzien – nachgewiesen werden?

2

Ist nach gegenwärtiger Interpretation des BWÜ durch die Bundesregierung der Bau von Vorrichtungen zur Verbreitung von Biowaffen-Agenzien oder der Bau einer Anlage zur Produktion von Biowaffen-Agenzien auf militärischem Gelände erlaubt, wenn ein Staat diese Arbeiten als Teil eines B-Schutz-Programmes durchführt?

3

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass – über alle rechtlichen Erwägungen hinaus – der Bau von Produktionsanlagen oder der Nachbau von Bomben für Biowaffen-Agenzien ein politisches Risiko darstellt, da mit der gleichen Logik jedes offensive Biowaffen-Programm gerechtfertigt werden könnte? Wie schätzt die Bundesregierung das politische Risiko ein, dass durch solche Aktivitäten die internationalen Normen der Biowaffenkonvention geschwächt werden?

4

Ist nach gegenwärtiger Interpretation des BWÜ durch die Bundesregierung die Entwicklung, die Produktion sowie der Einsatz von a) phytopathogenen Pilzen für die Drogenbekämpfung, b) Material zerstörenden biologischen Agenzien und c) biologischen Agenzien für polizeiliche Maßnahmen zulässig?

5

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass – über alle rechtlichen Fragen hinaus – die Entwicklung und der Einsatz von Pilzen für die Drogenvernichtung, von Material zerstörenden Organismen oder von Biowaffen in polizeilichen Maßnahmen negativ zu beurteilen sind, da sie als Präzedenzfälle das gegenwärtige allumfassende Biowaffen-Verbot zu unterminieren drohen? Wenn nein, warum nicht?

6

Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um die Regierung der USA von ihren rechtlichen Interpretationen und politischen Überlegungen hinsichtlich des Baus einer Produktionsanlage in Nevada, des Nachbaus einer sowjetischen Biobombe, der Pläne für eine Übertragung von B. cereus-Genen auf B. anthracis oder der Entwicklung von Pilzen für die Drogenvernichtung zu unterrichten?

7

Hat die Bundesregierung von den in der „New York Times“ am 4. September 2001 beschriebenen und vom US-Verteidigungsministerium bestätigten amerikanischen Programmen zum B-Schutz vor dem 4. September 2001 Kenntnis gehabt? Führt die Bundesregierung, und führen nach Kenntnis der Bundesregierung Verbündete, ähnliche Programme durch? Wenn ja, welche? Haben diese die Erzeugung neuartiger B-Waffen-Agenzien, beispielsweise durch gentechnische Manipulation, zum Ziel?

8

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die oben genannten Projekte von der US-Regierung nicht im Rahmen der vertrauensbildenden Maßnahmen des BWÜ (CBMs) an die Vertragsstaaten gemeldet wurden?

9

Welche Gründe waren nach Ansicht der Bundesregierung für das – zumindest vorläufige – Scheitern der Ad-hoc-Gruppen-Verhandlungen für ein Zusatzprotokoll zum BWÜ verantwortlich, das der Einigung auf einen Verifikationsmechanismus einen herben Rückschlag versetzt hat?

a) Warum ist die Bundesregierung nicht bereit, auf der Grundlage des vom Vorsitzenden der Ad-hoc-Gruppe erarbeiteten Textes mit der großen Mehrheit der Vertragstaaten des BWÜ ein rechtlich verbindliches Protokoll gegebenenfalls auch ohne die USA zu verabschieden? Unter welchen Umständen wäre die Bundesregierung bereit, eine Einigung auf ein rechtlich verbindliches Protokoll auch ohne die USA zu unterstützen?

b) Auf welche Optionen bezieht sich die vom Vertreter der belgischen Regierung am 26. Juli 2001 in Genf vorgetragene gemeinsame Stellungnahme der EU, die die Aussage enthält, die EU-Mitglieder würden „alle möglichen Optionen erwägen“, um ein multilaterales Abkommen zu erreichen?

c) Welche Informationen hat die Bundesregierung bisher von den USA über die in der Rede des amerikanischen Botschafters am 25. Juli 2001 angekündigten neuen Initiativen und Vorschläge zur Kontrolle biologischer Waffen erhalten?

d) Welche Schritte hat die Bundesregierung, auch im Rahmen der EU, seit dem 25. Juli 2001 unternommen, um eine Einigung auf ein Protokoll auch nach dem 25. Juli 2001 zu erreichen?

10

Wird sich die Bundesregierung im Rahmen der EU im Hinblick auf die Vorbereitung der vom 19. November bis zum 7. Dezember 2001 in Genf stattfindenden fünften Überprüfungskonferenz des BWÜ für die Erarbeitung einer „Gemeinsamen Position“ einsetzen? Welche Themen sollten nach Ansicht der Bundesregierung in einer solchen „Gemeinsamen Position“ aufgegriffen werden?

11

Welche Position nimmt die Bundesregierung zu der im Rahmen dieser Überprüfungskonferenz geplanten Beratung über eine Fortführung der vorerst gescheiterten Verhandlungen der Ad-hoc-Gruppe ein?

a) In welchem Rahmen, mit welchem Ziel und in welchem Zeitraum sollen nach Vorstellungen der Bundesregierung die Verhandlungen der Adhoc-Gruppe fortgeführt werden?

b) Besteht nach Auffassung der Bundesregierung Anlass, die in der „Gemeinsamen Position“ der EU vom 17. Mai 1999 festgelegten Verhandlungsgrundsätze oder das Mandat der Verhandlungen in Frage zu stellen? Wenn ja, mit welchen Zielen sollen diese neu formuliert werden?

c) Welchen rechtlichen und welchen politischen Status haben nach Ansicht der Bundesregierung die bisherigen Verhandlungsergebnisse der Adhoc-Gruppe, der „Rolling Text“ und der „Composite Text“? Sollen diese Dokumente nach Ansicht der Bundesregierung die Grundlage neuer oder fortgesetzter Verhandlungen bilden? Wenn nein, warum nicht?

d) In welchem Verhältnis sollen in Zukunft Exportkontrollmechanismen wie die Australia-Group zu einem künftigen, rechtlich verbindlichen Verifikationsprotokoll des BWÜ stehen?

12

Welche konkreten Pläne hat die Bundesregierung für die Überprüfungskonferenz des BWÜ im November/Dezember 2001 hinsichtlich einer sofortigen Stärkung des BWÜ, angesichts der Tatsache, dass ein rechtlich verbindliches Kontrollprotokoll nicht in diesem Jahr verabschiedet werden kann? Welche Rolle spielen in diesen Überlegungen die bereits etablierten vertrauensbildenden Maßnahmen?

Berlin, den 29. Oktober 2001

Heidi Lippmann Wolfgang Gehrcke Dr. Gregor Gysi Uwe Hicksch Carsten Hübner Manfred Müller (Berlin) Kersten Naumann Dr. Winfried Wolf Roland Claus und Fraktion

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