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[Deutscher Bundestag
Drucksache
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14. Wahlperiode
18. 06. 2001
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 18. Juni 2001
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Klaus-Jürgen Hedrich,
Leo Dautzenberg, Norbert Barthle, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 14/6168 –
Initiativen für eine internationale Währungs- und Finanzarchitektur
Indonesien ist eines der drastischsten Beispiele der letzten Jahre dafür, welche
extreme Berg- und Talfahrt insbesondere einem Entwicklungsland in einer
sich immer weiter globalisierenden Weltwirtschaft widerfahren kann. Dieser
Staat galt bis zur fernöstlichen Finanzkrise als wirtschaftlich erfolgreiches
Schwellenland, dem hervorragende Zukunftsaussichten attestiert wurden. Und
doch verwandelten die durch das Umschwenken internationaler Finanzströme
ausgelösten Turbulenzen es über Nacht in ein von immensen wirtschaftlichen,
politischen und sozialen Problemen gekennzeichnetes Entwicklungsland mit
einem rapide anwachsenden Armutsproblem. Viele Experten machen zwar
vor allem in Entwicklungsländern und Transitionsstaaten die dort
herrschenden mangelhaften internen Rahmenbedingungen z. B. in Form von
Korruption, Vetternwirtschaft und einem mangelhaften Banken- und Finanzsystem
für die Krisenanfälligkeit verantwortlich. In der Weltöffentlichkeit setzt sich
aber mehr und mehr Unverständnis darüber durch, warum die Industriestaaten
als Lenker der Weltwirtschaft sich nicht intensiver für die baldige Etablierung
eines internationalen Finanzordnungsrahmens zur Vermeidung zukünftiger
Krisen einsetzen. Denn die USA, die EU und Japan haben eine dominierende
Stellung im Weltwährungssystem, weshalb auch künftig alle wichtigen
währungspolitischen Entscheidungen im Rahmen der G7 getroffen werden.
Zudem lehrt uns die Realität, dass sich die Auslöser für Finanzkrisen nicht nur in
Schwellenländern finden lassen, sondern nicht zuletzt auch in den globalen
Finanzzentren der Industrieländer, die im Rahmen der Globalisierung immer
enger zusammenrücken und in Sekundenschnelle Gelder in riesigen
Größenordnung bewegen. Auch den Menschen in währungs- und finanzpolitisch bislang
stabilen Industrieländern wie Japan oder Deutschland wird allmählich
bewusst, dass sie ihre Volkswirtschaften nicht mehr lückenlos vor den
Turbulenzen auf den internationalen Finanzmärkten abschotten können. Nicht nur die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Rahmen ihres jüngst vorgestellten
Konzepts einer Internationalen Sozialen Marktwirtschaft, sondern auch diverse
Fachleute aus Wissenschaft und Politik mahnen immer öfter an, Systeme wie
etwa Verhaltenskodizes oder Frühwarnsysteme zu installieren, die eine exzes-
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– 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
sive Volatibilität von Kapitalströmen und dadurch verursachte Finanzkrisen
und Gefährdungen ganzer Volkswirtschaften verhindern können.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion nimmt zur Kenntnis, dass nunmehr auch
die Bundesregierung sich laut ihrem Aktionsprogramm 2015 zur weltweiten
Armutsbekämpfung neben der Unterstützung des Aufbaus leistungsfähiger
Finanzsysteme in den Entwicklungsländern auch für Maßnahmen zur
Stärkung der internationalen Finanzarchitektur mit dem Ziel einer Verbesserung
der Stabilität und Funktion der Finanzmärkte einsetzen will. In ihrem
Aktionsprogramm nennt sie als konkrete Aktionen hierfür allerdings lediglich eine
„Beachtung“ der vom Financial Stability Forum (FSF) vorgeschlagenen
Reformmaßnahmen und eine „stärkere Beteiligung der Entwicklungsländer“.
Weitere Initiativen insbesondere auf G7-Ebene werden nicht erwähnt.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt des Weiteren die Unterstützung
der Bundesregierung für die verstärkte Zusammenarbeit von Internationalem
Währungsfonds (IWF) und Weltbank. Sie vermisst allerdings eine klare
Stellungnahme der Bundesregierung dazu, nach welchem Modell diese beiden
Institutionen künftig kooperieren bzw. ihre Arbeit aufteilen sollen.
Widersprüchliche Stellungnahmen von Bundesregierung und Bundesbank vom
letzten Jahr zu den Empfehlungen der vom US-amerikanischen Kongress
eingesetzten Sonderkommission unter Wirtschaftsprofessor Allan Meltzer stifteten
hierbei eher Verwirrung. Die Kommission hatte u. a. den Rückzug des IWF
aus der langfristigen Entwicklungs- und Strukturanpassungsfinanzierung und
eine striktere Konzentration auf die Absicherung globaler
makroökonomischer Stabilität durch Beratung und Bereitstellung kurzfristiger
Liquiditätshilfen für in Finanzkrisen geratene Mitgliedstaaten gefordert. Im Gegensatz
hierzu hat sich die Bundesregierung zwar für eine Beibehaltung der
längerfristigen IWF-Kreditfazilitäten auch zur Armutsbekämpfung ausgesprochen, aber
keine Aussage dazu getroffen, wie dann eine vernünftige zukünftige
Arbeitsteilung zwischen IWF und Weltbank im Bereich von Armutsbekämpfung und
Strukturanpassungsmaßnahmen aussehen solle.
Ein weiterer Punkt, in dem die Bundesregierung grundsätzlich die korrekte
Richtung eingeschlagen, aber noch konkrete Ideen zur Umsetzung schuldig
geblieben ist, betrifft die Forderung nach einer künftigen stärkeren
Einbindung privater Anleger in Maßnahmen und Kosten zur Prävention und
Bewältigung von Finanzkrisen.
1. Wie definiert die Bundesregierung den Begriff der internationalen
Finanzarchitektur und wie sollen die von ihr im oben genannten
Aktionsprogramm 2015 angekündigten Maßnahmen zu deren Stärkung konkret
aussehen?
Unter dem Begriff der internationalen Finanzarchitektur kann die Summe der
Regelungen und Institutionen im finanz- und währungspolitischen Bereich
verstanden werden, welche die Rahmenbedingungen für das internationale Finanz-
und Währungssystem begründen. Die Stärkung der internationalen
Finanzarchitektur umfasst ein Bündel von Maßnahmen, die darauf abzielen, die
Stabilität der Finanzmärkte durch Verbesserungen des regulatorischen Umfeldes, des
Risikomanagements der Marktteilnehmer und der makroökonomischen
Rahmenbedingungen zu erhöhen.
Die Bundesregierung wird sich im Rahmen des Aktionsprogramms 2015 für
Maßnahmen zur Stärkung der internationalen Finanzarchitektur einsetzen mit
dem Ziel, die Stabilität und Funktion der Finanzmärkte zu verbessern. Diese
werden im Rahmen multilateraler Institutionen und Abkommen abzustimmen
sein. Die Bundesregierung wird sich dabei auch für eine stärkere Integration
der Entwicklungs- und Schwellenländer in das internationale Währungs- und
Finanzsystem einsetzen.
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Bereits die Einrichtung des Financial Stability Forums war ein wichtiger
Schritt zur Stärkung der internationalen Finanzarchitektur. In dem Forum
kommen Vertreter internationaler Institutionen und Gremien, nationaler
Zentralbanken, Finanzministerien und Aufsichtsbehörden zusammen, um Fragen der
Stabilität der Finanzmärkte zu erörtern, Arbeiten in den internationalen Gremien
der Aufsichtsbehörden zu koordinieren und Empfehlungen für Maßnahmen zur
Stärkung der Stabilität der Finanzsysteme zu verabschieden. Die vorliegenden
Empfehlungen werden in der Antwort zu Frage 2 näher erläutert.
2. Welche Reformmaßnahmen schlägt das 1999 gegründete Financial
Stability Forum in diesem Zusammenhang vor, wie werden diese von der
Bundesregierung bewertet und wie wird sie sich gegebenenfalls für deren
Realisierung einsetzen?
Das Financial Stability Forum hat im März 2000 auf der Grundlage von
Arbeitsgruppenberichten umfangreiche Empfehlungen zur Verminderung der
Risiken aufgrund der Tätigkeit von Hedge Funds („Highly Leveraged
Institutions“), zur Verringerung der Volatilität kurzfristiger Kapitalströme und zur
Verbesserung der Aufsichtssysteme in Offshore Finanzzentren verabschiedet,
ein Kompendium mit den zur Stärkung der Stabilität der Finanzsysteme
relevanten internationalen Standards veröffentlicht und 12 Schlüsselstandards für
finanzielle Stabilität identifiziert. Im September 2000 hat das Financial
Stability Forum auf der Grundlage eines Arbeitsgruppenberichts Anreize aufgezeigt,
mit denen im Marktgeschehen und durch offizielle Stellen die Umsetzung von
Standards gefördert werden kann; derzeit untersucht die zuständige
Arbeitsgruppe, welche weiteren Maßnahmen zur Umsetzung internationaler Standards
ergriffen werden können.
Die Bundesregierung unterstützt die Empfehlungen des Financial Stability
Forums, die sich sowohl an Industrie- wie insbesondere auch an Schwellenländer
richten, und achtet darauf, dass die von den Empfehlungen angesprochenen
internationalen Institutionen und Gremien, nationalen Behörden und der
Privatsektor die erforderlichen Schritte zur Umsetzung der Empfehlungen ergreifen.
Bei Überprüfungen der Effektivität der verabschiedeten Empfehlungen wird
sich die Bundesregierung erforderlichenfalls dafür einsetzen, dass weitere
Schritte unternommen werden, sofern sich herausstellt, dass die bislang
ergriffenen Maßnahmen unzureichend sind.
3. In welcher Weise sollte der IWF nach Vorstellung der Bundesregierung
reformiert werden und inwieweit harmonieren die Reformvorstellungen
des IWF-Chefs Horst Köhler hiermit?
Welche konkreten Schritte hat dieser bislang zur von ihm selbst
befürworteten Refokussierung des IWF auf Fragen der makroökonomischen
Stabilität, Fiskal- und Währungspolitik und Kapitalmarktfragen sowie der
Krisenprävention unternommen und wie bewertet die Bundesregierung diese?
Seit Gründung des Internationalen Währungsfonds (IWF) vor gut 55 Jahren
haben sich die weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen insbesondere im Zuge
der zunehmenden Liberalisierung des Güter- und Kapitalverkehrs fundamental
verändert. Im Lichte dieser Entwicklung bleibt oberstes Ziel die Sicherung
stabiler und nachhaltig funktionierender Finanzmärkte als Motor für nachhaltiges
Wachstum, Beschäftigung und Bekämpfung der Armut. Die zentrale Rolle
dazu auf internationaler Ebene kommt dem IWF zu. Im Kern geht es darum,
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– alle Länder verstärkt zu einer auf makroökonomische Stabilität
ausgerichteten Politik anzuhalten und zugleich strukturelle Schwächen der jeweiligen
Finanzsysteme schrittweise abzubauen;
– Rahmenbedingungen zu schaffen, die die Verantwortung des Privatsektors
in einem marktwirtschaftlich geprägten Umfeld betonen;
– die globale Krisenvorbeugung und das Krisenmanagement für die
internationalen Finanzmärkte zu stärken
– und schließlich die Entwicklungs- und Schwellenländer in das internationale
Währungs- und Finanzsystem zu integrieren.
Die Vorstellungen der Bundesregierung zur Reform des IWF decken sich dabei
mit jenen des IWF-Managing Director Horst Köhler, nach dessen Auffassung
der Schwerpunkt des IWF sein muss, zur Stabilität des internationalen
Finanzsystems als wichtigem globalen öffentlichen Gut beizutragen; dies verlange
eine Refokussierung des IWF auf die Krisenvorbeugung, wobei Fragen der
makroökonomischen Stabilität, der Fiskal- und Währungspolitik und
Kapitalmarktfragen im Zentrum stehen. Dabei ist sich die Bundesregierung mit dem
IWF darin einig, dass den sozialen Auswirkungen der Maßnahmen des IWF
verstärkte Beachtung zukommen muss.
Bei der Refokussierung der Rolle des IWF sind bereits erhebliche Fortschritte
erzielt worden:
– Zur Vermeidung von Finanzkrisen wird die Wechselkurspolitik eines
Landes nun eingehender analysiert, Fragen der Stabilität des Finanzsektors
sowie der Entwicklung der Kapitalbilanz sind in die wirtschaftspolitische
Überwachung integriert worden und potentielle Krisenfaktoren, wie z. B.
die Verschuldungsstruktur, werden analysiert.
– Darüber hinaus wurde eine Reihe neuer Projekte eingeleitet. Hierzu zählen
insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz und
Verantwortlichkeit des IWF und seiner Mitglieder (z. B. Veröffentlichung von
Konsultationsberichten zur Wirtschaftspolitik und von Kreditdokumenten;
Verbesserung der Sicherungsmechanismen und der Erfolgskontrolle der
Verwendung von IWF-Krediten) sowie die Entwicklung und Verbreitung
von international anerkannten Standards in Bereichen, für die der IWF eine
direkte Zuständigkeit besitzt – so z. B. in der Geld- und Finanzpolitik, im
Datenveröffentlichungsstandard SDDS oder auch – zusammen mit der
Weltbank – im öffentlichen Schulden-Management.
– Außerdem hat der IWF in Zusammenarbeit mit anderen standardsetzenden
Institutionen und der Weltbank damit begonnen, in einer Reihe seiner
Mitgliedsländer die Einhaltung internationaler Verhaltenskodizes und Standards
durch die Erstellung von Transparenzberichten (Reports on the Observance
of Standards and Codes) zu beurteilen sowie umfassende Beurteilungen der
Stabilität des Finanzsektors (Financial Sector Assessment Programs sowie
Financial Sector Stability Assessments) durchzuführen.
– Ferner hat der IWF damit begonnen, eine systematische und konzentrierte
Kapitalmarktexpertise aufzubauen. Hierzu soll eine spezielle
Kapitalmarktabteilung eingerichtet werden. Auch hat der IWF damit begonnen, einen
informellen Dialog mit hochrangigen Vertretern privater Finanzinstitute zu
führen, der dazu dient, den privaten Sektor von vornherein stärker in die
Krisenprävention einzubinden.
– Auch bei der Anpassung der (nichtkonzessionären) Kreditfazilitäten des
IWF an die veränderten weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen wurden
wichtige Fortschritte erzielt. Um eine übermäßig lange Inanspruchnahme
von IWF-Krediten zu begrenzen, wurden vorzeitige Rückzahlungserwartun-
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gen eingeführt. Zudem sind Gebührenaufschläge in Abhängigkeit von der
Höhe der ausstehenden IWF-Kredite eingeführt worden, um einer
übermäßig hohen Inanspruchnahme von IWF-Mitteln entgegenzuwirken. Darüber
hinaus wurde zur Erhöhung der Wirksamkeit der Eventual-Kreditlinie des
IWF (CCL: Contingent Credit Line) beschlossen, ohne Aufweichung der
bisherigen strengen Zugangsbedingungen die entsprechenden
Bereitstellungs- und Gebührenaufschläge abzusenken und eine größere Automatik bei
der Aktivierung der ersten Ziehung einzuführen. Ferner wurde beschlossen,
dass für Länder mit ausstehenden IWF-Krediten eine Überwachung nach
Programm-Ende initiiert werden soll. Hintergrund hierfür ist, dass der IWF
seine Fähigkeit erhöhen muss, bei ausstehenden IWF-Mitteln die
Politikumsetzung der betreffenden Länder weiter zu beobachten, damit besser
gewährleistet ist, dass die Länder an energischen Maßnahmen festhalten und
so die Notwendigkeit einer erneuten Inanspruchnahme finanzieller
Unterstützung durch den IWF vermieden wird.
– Die Bundesregierung hat sich darüber hinaus auch erfolgreich dafür
eingesetzt, dass mit der Entschuldungsinitiative gleichzeitig auch eine
grundlegende Reform der Strukturanpassungsprogramme des IWF auf den Weg
gebracht werden konnte. Mit der Entschuldungsinitiative wurde die
Armutsbekämpfungsstrategie in die makroökonomischen und strukturellen
Reformprogramme des IWF aufgenommen, so dass die makroökonomische
Anpassungspolitik eines Landes mit den nationalen Prioritäten in der
Armutsbekämpfung vereinbar ist.
– Schließlich führt der IWF derzeit eine umfassende Überprüfung seiner
Konditionalität durch. Diese Überprüfung ist in engem Zusammenhang mit den
Bestrebungen des Geschäftsführenden Direktors Horst Köhler zu sehen, die
Aktivitäten des IWF stärker auf sein eigentliches Mandat der Wahrung der
monetären und finanziellen Stabilität zu konzentrieren.
4. Welches konkrete Arbeitsteilungsmodell sollte der von der
Bundesregierung zurecht geforderten engeren Kooperation zwischen IWF und
Weltbank zugrunde gelegt werden?
Welche konkreten Argumente sprechen nach Ansicht der Bundesregierung
gegen einen Ausstieg des IWF aus der Vergabe längerfristiger Kredite zur
Armutsbekämpfung in Entwicklungsländern bzw. gegen eine
Konzentration dieses Aufgabenbereichs bei der Weltbank?
Der IWF und die Weltbank sind zusammen mit den regionalen
Entwicklungsbanken wichtige Akteure der internationalen Gemeinschaft zur Steigerung
armutsmindernden Wachstums durch die Förderung makroökonomischer
Anpassung und struktureller Reformen. Um die Herausforderungen der
Globalisierung zu bestehen, müssen die Effizienz und Rolle der multilateralen
Finanzinstitutionen, die weltweit als Ratgeber in makroökonomischen und
strukturpolitischen Fragen sowie als katalytische oder entwicklungsorientierte
Kreditgeber agieren, gestärkt werden. Dabei muss das jeweils unterschiedliche
Mandat von IWF und Weltbank berücksichtigt und eine klare Aufgabenteilung,
aber auch Koordinierung und Zusammenarbeit der Bretton-Woods-
Institutionen sowie der regionalen Entwicklungsbanken sichergestellt werden. Es geht
darum, die spezifischen Erfahrungen und die komparativen Vorteile der
jeweiligen Institutionen besser zu nutzen. Während der IWF für die internationale
Finanzstabilität und die Formulierung der Makropolitik zuständig ist und dabei
auch die damit verbundene strukturelle Reformpolitik und die Auswirkungen
auf die soziale Entwicklung im Blick haben muss, besteht die Hauptaufgabe
der Weltbankgruppe darin, Ländern zu helfen, ihre Armut zu verringern, indem
sie sich besonders auf die institutionellen, strukturellen und sozialen Dimensio-
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nen der Entwicklung konzentriert und damit den makroökonomischen Ansatz
des IWF ergänzt. Jede der beiden Institutionen sollte sich auf ihre
Hauptaufgabe konzentrieren und gleichzeitig dort zusammenarbeiten und sich ergänzen,
wo sich die Verantwortungsbereiche überschneiden. Die Bundesregierung
begrüßt und unterstützt die Bestrebungen, die Zusammenarbeit der Bretton-
Woods-lnstitutionen zu verbessern. In Krisensituationen wird deshalb vom
IWF erwartet, dass er die Führungsrolle bei den Verhandlungen über ein
umfassendes Stabilitäts- und Reformprogramm eines Landes übernimmt. Zur
gleichen Zeit sollte die Weltbank die Führung beim Entwurf derjenigen
strukturellen Teile des Programms übernehmen, die zu ihrem Aufgabenbereich gehören.
Der Vorschlag, die IWF-Fazilität zur Armutsbekämpfung und
Wachstumsförderung (PRGF) der Weltbank zu übertragen, käme einem Ausstieg des IWF aus
weiten Teilen der Welt (z. B. Afrika) gleich und würde zu einer politisch
inakzeptablen Zweiklassengesellschaft der Staatengemeinschaft führen. Aus
deutscher Sicht ist wichtig, dass der IWF aufgrund seines universellen Charakters
in allen seinen Mitgliedsländern tätig sein soll. Dies ergibt sich nicht nur aus
seiner universalen Rolle, sondern auch daraus, dass ein stabiler
wirtschaftspolitischer Rahmen eine zentrale Voraussetzung für ein dauerhaftes Wachstum
auch in den ärmsten Ländern ist. Ohne dauerhaftes Wachstum sind die
Armutsprobleme in diesen Ländern nicht zu überwinden.
5. Welche Position bezieht die Bundesregierung zu den gegen den IWF
gerichteten Vorwürfen, dieser überziehe einerseits insbesondere
Entwicklungsländern gegenüber die Strenge bei der Konditionalität hinsichtlich
seiner Kreditvergabe, während er anderen Schuldnerstaaten wie vor allem
Russland gegenüber bei Formulierung und Überwachung der Konditionen
eher Nachsicht walten lasse?
Welches Konditionalitätenmodell sieht die Bundesregierung als notwendig
an, um sowohl die Ressourcen des Fonds zu schützen als auch die
notwendigen Anpassungsprozesse in den Schuldnerstaaten zu fördern?
Die gegen den IWF gerichteten Vorwürfe werden von der Bundesregierung in
dieser Form nicht geteilt. Von Nachsicht gegenüber einzelnen Ländern oder
Ländergruppen kann nicht die Rede sein. Es liegt im ureigensten Interesse des
jeweiligen Programmlandes und des IWF, sowohl die notwendige
wirtschaftliche Anpassung als auch die Rückzahlung der ausgeliehenen Mittel durch
angemessene Konditionalität sicherzustellen. Art und Umfang der Konditionalität
müssen dabei jeweils vor dem Hintergrund gesehen werden, welche
strukturellen und administrativen Voraussetzungen neben der wirtschaftlichen und
sozialen Ausgangslage in den einzelnen Ländern gegeben sind. Von daher ist der
Anpassungsbedarf für eine erfolgreiche Programmumsetzung in vielen
Entwicklungsländern aufgrund der spezifischen Umstände faktisch höher als in
weiter entwickelten Ländern, die bereits über die notwendigen
Voraussetzungen verfügen.
Die gegenwärtige Diskussion über die Konditionalität des IWF ist wichtig und
nützlich: sie kann dazu beitragen, die Rolle des IWF transparenter zu gestalten
sowie die „ownership“ und damit auch die Akzeptanz der IWF-
Kreditprogramme zu verbessern. Grundsätzlich werden IWF-Kredite aber auch weiterhin
mit wirtschaftspolitischen Auflagen verknüpft werden müssen, wobei die
jeweiligen sozialen Auswirkungen zu berücksichtigen sind. Andernfalls wäre das
Erreichen eines auf Dauer tragfähigen wirtschaftlichen Ergebnisses sowie die
Rückzahlung der IWF-Kredite nicht gewährleistet. Für die erfolgreiche
Umsetzung eines IWF-unterstützten Anpassungsprogramms ist die „ownership“ von
besonderer Bedeutung. Größere „ownership“ darf aber nicht zu Lasten der
Konditionalität gehen. Einen „trade-off“ in diesem Sinne gibt es nicht. Viel-
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mehr kommt es darauf an, dass der IWF und das Kreditnehmerland gemeinsam
ein Anpassungsprogramm erarbeiten, das aufgrund seiner Qualität und der
damit verbundenen Erfolgsaussichten auch im Kreditnehmerland überzeugt.
Qualität und Akzeptanz eines Programms sind keine Gegensätze, sondern sie zielen
in die gleiche Richtung.
Es gibt eine ganze Reihe von Möglichkeiten, die Konditionalität zu
vereinfachen und stärker zu fokussieren, um die Wirksamkeit IWF-unterstützter
Anpassungsprogramme zu erhöhen, ohne gleichzeitig die Konditionalität zu
schwächen oder den revolvierenden Charakter der finanziellen Ressourcen des Fonds
zu gefährden. Hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang insbesondere
folgende Punkte: Konditionalität sollte sich grundsätzlich auf solche
makroökonomischen und strukturellen Maßnahmen beschränken, die für die Erreichung
der Programmziele notwendig sind. Die Beweislast für die Notwendigkeit der
Einbeziehung einer bestimmten Maßnahme sollte beim IWF liegen. Art und
Umfang der Konditionalität sollten den besonderen Umständen des
Programmlandes und seinen Implementierungskapazitäten so weit wie möglich Rechnung
tragen.
6. Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung zu ergreifen bzw. auf
internationaler Ebene zu unterstützen, um ihr berechtigtes Ziel einer
zukünftigen stärkeren Einbindung privater Anleger bei Maßnahmen zur
Prävention und Bewältigung von Finanzkrisen zu erreichen?
Welche Schritte sind in dieser Richtung bereits auf nationaler bzw.
internationaler Ebene ergriffen worden?
Die Bundesregierung setzt sich nachdrücklich für eine stärkere Einbindung des
Privatsektors (PSI: Private Sector Involvement) in die Krisenvorbeugung und
-bewältigung ein. Auf dem Kölner Wirtschaftsgipfel 1999 wurde bereits ein
Grundrahmen für die Einbeziehung des Privatsektors bei der
Krisenbewältigung vereinbart, bei dessen Konkretisierung deutliche Fortschritte erreicht
wurden. Da die Anwendung des PSI-Grundrahmens jedoch schwierige
Bewertungsfragen aufwirft (u. a. im Hinblick auf die Beurteilung der mittelfristigen
Aussichten eines Landes, das sich inmitten einer Krise befindet) und ein breiter
internationaler Konsens in diesen Fragen angestrebt wird, konnten die Arbeiten
noch nicht abgeschlossen werden.
Bei den PSI-Diskussionen setzt sich die Bundesregierung dabei insbesondere
dafür ein, dass bei allen Krisenfällen, vor allem wenn der Finanzierungsbedarf
groß ist, zunächst von der Annahme einer Einbeziehung des Privatsektors
ausgegangen wird. Im Rahmen von Umschuldungen unterstützt die
Bundesregierung einen stärkeren Informationsaustausch zwischen Pariser Club und IWF
über die Umsetzung des sog. Gleichbehandlungsprinzips, wonach ein
Schuldnerland von seinen Privatgläubigern Umschuldungsbedingungen erhalten
muss, die mit den vom Pariser Club gewährten Konditionen vergleichbar sind.
Der Pariser Club ist im April 2001 mit Vertretern des Privatsektors (Banken,
Bondholder) zu einem Meinungsaustausch über grundsätzliche Fragen des
Umschuldungsverfahrens zusammengetroffen. Die Bundesregierung
unterstützt die Fortführung eines solchen Informationsaustausches zwischen Pariser
Club und Vertretern des Privatsektors.
Die Bundesregierung setzt sich ferner für die Einführung und Verbreitung von
Mehrheitsklauseln („Collective Action Clauses“ – CAC) in internationalen
Anleihen vor allem von Schwellenländern ein. CAC sind Umschuldungsklauseln,
die bei Anleihen Regelungen für den Krisenfall vorsehen, mit denen durch
Mehrheitsbeschluss der Gläubigerversammlung eine temporäre Aufgabe oder
Beschränkung von Gläubigerrechten, insbesondere eine Zinsermäßigung oder
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eine Stundung des Schuldendienstes, herbeigeführt werden kann. Derartige
Klauseln dienen der Abwendung einer Zahlungseinstellung oder des
Insolvenzverfahrens und können somit die Bewältigung von Finanzkrisen erleichtern.
Zur Krisenvorbeugung ist es darüber hinaus wichtig, dass Schuldner und
Gläubiger auch in normalen Zeiten regelmäßige Kontakte pflegen und
Kommunikationslinien aufbauen, die im Krisenfall rasch genutzt werden können. Eine enge
Kooperation und Kommunikation zwischen Schuldnerländern und Gläubigern
zahlt sich insbesondere in schwierigen Zeiten aus, wenn es darum geht,
Finanzierungslösungen zu finden. Ein enger Dialog verbessert in aller Regel den
Rahmen für eine marktorientierte, kooperative und geordnete Bewältigung von
Finanzkrisen.
7. Mit welchen Maßnahmen und in welchem finanziellen Umfang unterstützt
die Bundesregierung den Aufbau leistungsfähiger Finanzsysteme in den
Entwicklungsländern?
Welche Rolle spielen hierbei die Schwellenländer?
Inwieweit koordiniert die Bundesregierung ihre diesbezüglichen
Maßnahmen mit anderen bi- und multilateralen Gebern, dargestellt am Beispiel
konkreter Entwicklungsländer einschließlich Indonesiens?
Die Bundesregierung unterstützt den Aufbau leistungsfähiger Finanzsysteme
auf verschiedenen Ebenen, dazu gehören:
– Aufbau von Finanzintermediären;
– Unterstützung bei der Einführung neuer Finanzprodukte, Zugang neuer
Bevölkerungsgruppen zu Finanzdienstleistungen;
– Beitrag zur privatwirtschaftlichen Entwicklung durch die Förderung
unternehmerischer Initiative (Beratung und Refinanzierung von Kleinst-, Klein-
und Mittelunternehmen);
– Beratung von Zentralbanken und Aufsichtsinstituten.
Das einzelne Finanzinstitut ist der Ausgangspunkt der Förderung, Deutschland
versucht als ausländischer Geber die Hebelwirkung durch die Arbeit mit
Verbänden und Vereinigungen sowie Refinanzierungsinstituten (Mesoebene) zu
erhöhen. Breitenwirksamkeit und Nachhaltigkeit der Finanzdienstleistungen sind
komplementäre Ziele. In ausgewählten Fällen ist es der Technischen
Zusammenarbeit (TZ) gelungen, über Projekte Vertrauen zu erwerben und die
Sektorpolitik mit beraten zu können. Beispiele für deutsche Beratung auf der
Makroebene sind Uganda, Vietnam und Indonesien.
Das gegenwärtige Volumen des Finanzsektorengagements der Finanziellen
Zusammenarbeit (FZ) beträgt rund 1 730 Mio. DM, das entspricht jährlich im
Mittel 10 % aller FZ-Zusagen. Die genannte Bestandsgröße teilt sich in
1 380 Mio. DM Finanzierungen aus dem Haushalt des Bundesministeriums für
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), komplementären
300 Mio. DM Marktmitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
(überwiegend Süd- und Südostasien) und beratenden Begleitmaßnahmen mit einem
Volumen von 50 Mio. DM. Hinzu kommen erhebliche Finanzierungen, die
Einfluss auf die Finanzsysteme haben, aber statistisch sektoral u. a. dem
Wohnungsbausektor zugeordnet sind.
Im Rahmen der TZ werden gegenwärtig Finanzinstitutionen in 27 Ländern
beraten. Das Auftragsvolumen für diese Vorhaben beträgt rund 170 Mio. DM.
Schwellenländer haben i. d. R. bereits eine Grundversorgung ihrer
Unternehmen und Haushalte mit Finanzdienstleistungen. Die Entwicklungszusammen-
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arbeit unterstützt dort den Zugang des ländlichen Raumes zu Finanzinstituten,
der von Geschäftsbanken besondere Techniken erfordert. Der moderne
Finanzsektor ist auf die regionalen Finanzplätze orientiert. Beratung findet
überwiegend durch IWF und Weltbank statt. Beratungsziele aus deutscher Sicht sind
Stabilisierung der Finanzsysteme gegen externe Schocks und der Aufbau von
Strukturen, um die Länder selbst zu verlässlichen Akteuren auf den
internationalen Finanzmärkten zu machen. Über Stärkung von Einkommen und
Beschäftigung soll ein Entwicklungsbeitrag erbracht werden.
Seit der Finanzkrise in Asien werden im Rahmen einer europäischen Initiative,
des European Financial Expertise Network (EFEX), komplementär zu den
internationalen Finanzierungsinstitutionen, besondere Beratungsleistungen
erbracht. Von deutscher Seite sind u. a. die Bundesbank und die
Entwicklungsinstitutionen an Beratungen im Finanzsektor beteiligt.
Beispiel Indonesien: Wirtschaftsreform und Aufbau der Marktwirtschaft
einschließlich des Finanzsystems ist ein Schwerpunkt der deutsch-indonesischen
Kooperation. Indonesien hat eine Tradition von Volksbanken nach einem
angepassten Raiffeisen-Ansatz, der es ermöglichte, die wachsende Nachfrage nach
Spar- und Kreditleistungen breitenwirksam zu decken. Deutschland setzt seit
zwei Jahrzehnten einen TZ-Schwerpunkt in diesem Bereich, der komplementär
zur Förderung weiterer Elemente der Finanzinfrastruktur durch andere Geber
(Asiatische Entwicklungsbank, Japan, USA) erfolgt. Die Mobilisierung lokaler
Ressourcen erfuhr eine besondere Bestätigung in der Krise: Finanzinstitute, die
sich über Sparkonten lokal refinanzierten, haben die Finanzkrise 1997/1998
nicht nur überstanden, sondern sogar Zulauf von solchen Kunden erhalten,
deren Banken zu stark von internationalen Finanzierungen abhängig waren.
Indonesien hat für den Subsektor der ländlichen und Mikro-Finanzierung deutsche
TZ-Beratung der zentralen politischen Institutionen erhalten. Anerkennung
erfährt dieser Ansatz durch die laufende OECD-Evaluierung (DAC peer review).
Entwicklungsländer, die noch nicht in nennenswertem Umfang an den
internationalen Kapitalmärkten beteiligt sind, stärken zunächst ihre Kapazität in
Finanzfragen, um eine der Voraussetzungen für ihre Beteiligung zu schaffen. Die
Bundesregierung hat im Aktionsprogramm 2015 Bolivien, Mosambik, Vietnam
und Jemen als Pilotländer benannt, denen sie besondere Unterstützung in
diesen Fragen geben kann. Mit den jeweiligen Regierungen werden konkrete
Verabredungen im Zuge der bilateralen Regierungsverhandlungen getroffen
werden.
8. Mit welchen Maßnahmen und in welchem finanziellen Umfang
unterstützen Deutschland und andere bi- und multilaterale Geber die
Transitionsstaaten, insbesondere Russland, beim Aufbau leistungsfähiger
Finanzsysteme?
In einer Reihe von Ländern von SOE (Südosteuropa), MOE (Mittel und
Osteuropa) und NUS (Neue Unabhängige Staaten) besteht noch ein erheblicher
Reformbedarf bei der Umstrukturierung, d. h. Modernisierung des Finanzsektors
und Ausrichtung auf privatwirtschaftliche Ordnung.
So ist im Rahmen des so genannten Transform-Programms, für das das BMZ
innerhalb der Bundesregierung die Federführung hat, das BMF in Russland bei
der Reform des Finanzsektors tätig. In Russland wird insbesondere der
ländliche Raum durch den Aufbau von Pilotgenossenschaftsbanken unterstützt.
Zudem wird zur Stärkung des Wertpapiermarktes durch umfangreiche Beratung
der Wertpapieraufsichtsbehörde beitragen. Das BMZ unterstützt diesen Sektor
besonders aktiv in Albanien, Bulgarien, Bosnien-Herzegowina, dem Kosovo
und jetzt auch in der Bundesrepublik Jugoslawien/Serbien.
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Zum methodischen Vorgehen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Im
Rahmen der vom Auswärtigen Amt durchgeführten Aus- und
Weiterbildungsmaßnahmen wird seit längerem das Management von Geschäftsbanken in
Staaten Osteuropas (einschließlich Russlands) und Südosteuropas qualifiziert.
Weiterhin leistet die Bundesregierung im Rahmen der im Juni 2000 von
Bundeskanzler Gerhard Schröder und Präsident Wladimir Putin gegründeten
hochrangigen deutsch-russischen Arbeitsgruppe zu strategischen Fragen im
Wirtschafts- und Finanzbereich Beratungshilfe bei Fragen des russischen
Bankensystems. Eine Unterarbeitsgruppe Banken, die seit September 2000 unter
Federführung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) auf Arbeitsebene
abwechselnd in Russland und Deutschland zusammentrifft, widmete sich
bisher der gemeinsamen Bestandsaufnahme der Situation des russischen
Bankensystems und vereinbarte eine Reihe von konkreten Maßnahmen, z. B.
Verbesserungen für die Tätigkeit von Auslandsbanken in Russland; technische
Zusammenarbeit im Zentralbankbereich, beim Aufbau eines
Genossenschaftsbankenwesens und im Sparkassenbereich; Austausch zur Förderung des
Leasing-Instruments u. a.
In Südosteuropa geht es immer auch um die Einrichtung von Kreditlinien zur
Förderung des Mittelstandes, verbunden mit intensiven Beratungsmaßnahmen
für Management und Mitarbeiterinnen der jeweiligen Institute. Im Kosovo hat
die Bundesregierung über die KfW und unter Beteiligung beispielsweise der
Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und der deutschen
Commerzbank entscheidend dazu beigetragen, dass nach der kriegerischen
Auseinandersetzung erstmals wieder eine funktionsfähige Bank gegründet
wurde, die neben der Kreditvergabe für kleine und mittlere Unternehmungen
auch als Zahlungs- und Sparinstitut für die Bevölkerung dient.
9. Lassen sich für die Bundesregierung Rückschlüsse auf eine
Korrekturbedürftigkeit der IWF-Politik aus dem Faktum ziehen, dass ein Land wie
Malaysia, dass nicht nur nach der fernöstlichen Finanzkrise finanzielle
Unterstützung des IWF abgelehnt, sondern sogar konträr zu dessen
Empfehlungen Kapitalverkehrskontrollen eingeführt und die einheimische
Währung an den US-Dollar angebunden hatte, umgehend wieder hohe
Wirtschaftswachstumsraten erzielen konnte und neben Singapur von
gravierenden Auswirkungen der Krise relativ verschont blieb?
Zu Beginn des Ausbruchs der Finanzkrise in Südostasien 1997/1998 wies
Malaysia eine – auch im Vergleich zu regionalen Nachbarn wie Thailand oder
Südkorea – hohe Sparquote und hohe Haushaltsüberschüsse sowie eine relativ
geringe Auslandsverschuldung und niedrige Inflationsraten auf. Ebenso befand
sich der Banken- und Unternehmenssektor in einer vergleichsweise stärkeren
Verfassung als in Nachbarländern. Gleichwohl musste auch Malaysia 1998
eine deutliche Schrumpfung des realen Bruttoinlandsprodukts (BIP)
hinnehmen (–7,4 %). Die Bedeutung der Kapitalverkehrskontrollen zur Verhinderung
von Kapitalabflüssen dürfte eher gering gewesen sein, da bereits vor ihrer
Einführung im Herbst 1998 Auslandskapital in hohem Umfang abgezogen worden
war.
Wie andere Länder in der Krisenregion konnte auch Malaysia in den
Folgejahren beachtliche Zuwachsraten des realen BIP erzielen (1999: 5,8 %; 2000:
8,5 %). Ermöglicht wurde dies in hohem Maße durch ein günstiges externes
Umfeld, wobei Malaysia besonders von der weltweit starken Nachfrage nach
elektronischen Produkten profitieren konnte.
Für eine abschließende Beurteilung der Frage, welche Effekte die von Malaysia
im September 1998 eingeführten Kapitalverkehrskontrollen und die
Wechselkursanbindung an den US-Dollar auf den Erholungsprozess und die längerfris-
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 11 –
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tigen Wachstumsperspektiven hatten und haben, ist es noch zu früh.
Festzuhalten ist aber, dass der mit den Kapitalverkehrskontrollen beschrittene Weg zu
erheblicher Verunsicherung bei ausländischen Investoren geführt hat. Als
Reaktion auf Portfolioabflüsse und das geringe Ausmaß der Direktinvestitionen
hat Malaysia inzwischen einen Teil der Restriktionen wieder abgebaut. Auch
hinsichtlich der Wechselkurspolitik stellt sich zunehmend die Frage, wie lange
die Dollaranbindung noch aufrechterhalten werden kann, denn die malaysische
Währung gilt als stark unterbewertet.
10. Wie bewertet die Bundesregierung die Währungs- und Finanzkrise in der
Türkei?
Welche Position bezieht sie zum ursprünglichen Vorstoß von IWF-Chef
Horst Köhler, die IWF-Unterstützung für die Türkei müsse von einem
ähnlich großen Finanzhilfspaket der G7-Staaten flankiert werden?
Inwieweit bestehen Erwägungen, im Fall der Türkei nicht alleine den
IWF und die Weltbank finanziell einspringen zu lassen, sondern erstmals
gemäß Ankündigung der G7-Staaten einschließlich der Bundesregierung
für eine faire Lastenteilung zwischen allen beteiligten staatlichen und
privaten Schuldnern und Gläubigern zu sorgen?
Die kürzlich im IWF verabschiedete revidierte Programmvereinbarung mit der
Türkei ist nach Auffassung der Bundesregierung geeignet, die in den jüngsten
Krisen zu Tage getretenen Schwächen der türkischen Volkswirtschaft zu
beheben. Das Programm sieht umfassende Strukturreformen zur Stärkung des
Bankensektors, der im Zentrum der Krisen stand, vor. Hierzu gehört nicht nur die
Rekapitalisierung überlebensfähiger Staatsbanken, sondern auch deren
verstärkte Beaufsichtigung sowie die Einsetzung eines unabhängigen
Managements zur Vorbereitung einer möglichen Privatisierung. Im Bereich der
Strukturreformen ist des Weiteren die Privatisierung großer Staatsunternehmen (u. a.
Turk Telekom) und die Öffnung wichtiger Märkte sowie die Förderung
ausländischer Direktinvestitionen vorgesehen. Im makroökonomischen Bereich steht
die Inflationsbekämpfung sowie die Straffung der Fiskalpolitik – trotz der
hohen Kosten der Bankenrekapitalisierung – im Zentrum der Anstrengungen.
Nach Auffassung der Bundesregierung kann das revidierte IWF-Programm zu
einer insgesamt stabileren wirtschaftlichen Entwicklung der Türkei führen.
Dazu ist allerdings unerlässlich, dass die türkische Regierung alle mit dem IWF
vereinbarten Maßnahmen in vollem Umfang umsetzt. Eine solche Politik
schafft auch das notwendige Vertrauen bei den privaten ausländischen
Kapitalgebern, ihr Engagement in der Türkei weiterhin aufrechtzuerhalten bzw. zu
verstärken. In diesem Zusammenhang verweist die Bundesregierung auch auf die
Einbindung des Privatsektors bei der Bewältigung der Türkei-Krise. Nach
Gesprächen mit der türkischen Regierung hatten im Dezember 2000 die
Auslandsbanken zugesagt, ihre bestehenden Kreditlinien bei türkischen Instituten
aufrechtzuerhalten. Die Bundesregierung begrüßt daher die für Mitte Juni
geplanten erneuten Treffen zwischen Vertretern der türkischen Regierung und
der Auslandsbanken in Frankfurt und New York.
Im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Programms hat der IWF seine
Kreditzusagen an die Türkei um rund 8 Mrd. Dollar erhöht (weitere 2 Mrd.
Dollar sollen von der Weltbank bereitgestellt werden). Das Reformprogramm
für die Türkei ist damit vollständig durchfinanziert; der IWF hat ein deutliches
Signal zur Vertrauensstabilisierung gesetzt. Die Bundesregierung wie auch die
anderen G7-Regierungen haben diese Entscheidung unterstützt.
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11. Wie bewertet die Bundesregierung die währungs- und finanzpolitische
Situation Japans und welche Risiken sieht sie hierin insbesondere für die
fernöstliche Region?
Die wirtschaftliche Lage in Japan ist schwierig. Nach Einschätzung des IWF
wird sich das reale Wirtschaftswachstum in diesem Jahr auf lediglich 0,6 %
(2000: 1,7 %) belaufen. Für 2002 scheint eine Wachstumsbelebung möglich,
deren Stärke auch von der weiteren Entwicklung der US-Wirtschaft abhängen
wird.
Der wirtschaftspolitische Handlungsspielraum für ein konjunkturelles
Gegensteuern ist begrenzt. Am 19. März hat die Bank of Japan angesichts anhaltend
deflationärer Tendenzen liquiditätspolitische Maßnahmen beschlossen, die de
facto eine Rückkehr zur Null-Zins-Politik bedeuten. Im Zuge zahlreicher
Konjunkturprogramme haben sich die öffentlichen Finanzen erheblich
verschlechtert. Eine mittelfristige Konsolidierungsstrategie ist daher und vor dem
Hintergrund der demographischen Entwicklung notwendig.
Die Bundesregierung teilt die Auffassung von internationalen
Wirtschaftsorganisationen und anderen Beobachtern, dass Strukturreformen im Finanz- und
Unternehmenssektor vordringlich sind, um das Vertrauen der Investoren und
Konsumenten zu stärken und die anhaltende Wachstumsschwäche Japans zu
überwinden. Hierzu gehört insbesondere auch die Lösung des Problems der
notleidenden bzw. gefährdeten Kredite im Bankensektor und die Stärkung des
Versicherungssektors.
Japan stellt einen wichtigen Absatzmarkt für zahlreiche ost- und
südostasiatische Länder dar. Ein stärkeres Wirtschaftswachstum in Japan hätte deshalb
auch einen stabilisierenden Einfluss auf die Wirtschaftstätigkeit in diesem
Raum. Eine Abwertungsstrategie zur Belebung der Wirtschaftstätigkeit in
Japan könnte jedoch ähnliche Reaktionen in der Region nach sich ziehen und
zu Verwerfungen im Währungsgefüge dieses Raums führen. In diesem
Zusammenhang ist die kürzliche Erklärung des japanischen Finanzministers von
Bedeutung, wonach bei normalen Bewegungen an den Devisenmärkten keine
Interventionen beabsichtigt sind.
12. Wie schätzt die Bundesregierung die Währungs- und Finanzkrise in
Argentinien ein und wie bewertet sie deren Risiken für die Region,
insbesondere Brasilien?
Die ökonomische Situation in Argentinien bleibt angespannt. Mit dem unter
Führung des IWF vereinbarten Reformpaket wurde zwar die Grundlage für
eine wirtschaftliche Erholung geschaffen. Bisher ist es Argentinien allerdings
noch nicht gelungen, auf einen Wachstumspfad zurückzukehren. Die im
Zinsaufschlag für argentinische Obligationen zum Ausdruck kommende
Einschätzung des Länderrisikos auf den Finanzmärkten bleibt hoch.
Argentinien ist einer der größten Emittenten von handelbaren Wertpapieren
unter den Schwellenländern. Die Entwicklung in Argentinien kann deshalb
Auswirkungen auf die Refinanzierungsmöglichkeiten der Schwellenländer haben.
Bisher waren allerdings nur geringe Auswirkungen auf die Region und auch
Brasilien zu beobachten.
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13. Haben sich seit der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit dem Titel „Eine Internationale
Insolvenzordnung als Diskussionsmodell für eine institutionelle Reform
der Verschuldung souveräner Staaten“ (Bundestagsdrucksache 14/3142)
neue Gesichtspunkte ergeben, die die hierzu grundsätzlich ablehnende
Haltung der Bundesregierung abändern?
Wie bewertet die Bundesregierung dabei die von der UNCTAD (United
Nations Conference on Trade and Development) in ihrem jüngst
veröffentlichten Handels- und Entwicklungsbericht 2001 erneut erhobene
Forderung nach einer derartigen Insolvenzordnung?
Wie bewertet die Bundesregierung den kürzlich publizierten Vorschlag
der Ökonomieprofessoren Allan Meltzer und Adam Lerrick, der IWF
solle künftig keine teuren Finanzpakete für in Not geratene Länder mehr
schnüren, sondern eine Art Grundgarantie für deren Schulden gegenüber
Privatgläubigern in Form des Schuldenaufkaufs zu einem „Stützpreis“
übernehmen und dadurch zumindest ansatzweise eine Art internationales
Konkursverfahren ermöglichen?
Seit der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-
Bundestagsfraktion (Bundestagsdrucksache 14/3142) wurden zur Frage der
Einführung eines internationalen Insolvenzrechts verschiedene neue
Argumente und Vorschläge unterbreitet. Hierzu gehört etwa der Vorschlag, vor jeder
Umschuldung unverbindliche Konsultationen zwischen allen betroffenen
Gruppierungen durchzuführen. Diese Argumente und Vorschläge sind der
Bundesregierung bekannt; sie werden von der Bundesregierung im Hinblick auf
eine Verwendbarkeit im Rahmen internationaler Verhandlungen eingehend
geprüft.
Die Bundesregierung stimmt mit der vom Sekretariat der UNCTAD im
Handels- und Entwicklungsbericht 2001 erhobenen Forderung nach einem
geordneten Verfahren für die Behandlung von Auslandsschulden insoweit überein,
als auch sie eine verstärkte Einbeziehung des Privatsektors („bail-in“) in
Umschuldungsverfahren fordert. Auch teilt die Bundesregierung die dort
vertretene Auffassung, dass die Einführung eines umfassenden internationalen
Konkursverfahrens nicht erforderlich ist, um im Krisenfall eine geordnete
Behandlung der Auslandsschulden zu gewährleisten. Vielmehr stehen mit IWF,
Weltbank, Pariser Club und Londoner Club bewährte Instrumente und
Institutionen zur Verfügung, die flexibel, schnell und zielgerichtet für die Lösung
internationaler Verschuldungsprobleme eingesetzt werden. Einzelne Aspekte des
derzeitigen Umschuldungsverfahrens, die auch im Bericht der UNCTAD
angesprochen werden, wie etwa mögliche Einstellungen der Zins- und
Tilgungszahlungen eines Krisenlandes („standstills“) oder eine Gewährung von Krediten
durch den IWF bei einem Land, das Zahlungsrückstände zu verzeichnen hat
(„lending into arrears“), werden auch in Zukunft zu diskutieren sein, um
Verbesserungen des Systems zu erreichen. Insgesamt ist jedoch die
Bundesregierung der Auffassung, dass die bestehenden Institutionen und
Umschuldungsmechanismen durchaus geeignet und angemessen sind, um im Krisenfall eine
tragfähige Regelung der Verschuldung zu erzielen.
Der jüngst veröffentlichte Vorschlag der Professoren Allan Meltzer und Adam
Lerrick für ein offiziell sanktioniertes Konkursverfahren für souveräne Staaten
(„constructive default“) als Alternative zu umfänglichen und teuren
Rettungsaktionen des IWF stellt einen interessanten Beitrag zur Diskussion über die
Lösung und Vorbeugung von Finanzkrisen dar. Der Vorschlag sieht vor, dass ein
Krisenland – parallel zur Bekanntgabe einer Zahlungseinstellung seiner
gesamten Zins- und Tilgungsverpflichtungen gegenüber dem privaten Sektor und zur
Bekanntgabe einer Umschuldungsabsicht – seinen privaten Gläubigern ein
Übernahmeangebot für die ausstehenden Schulden zu einem Preis („Stütz-
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preis“) unterbreitet, der deutlich unter dem voraussichtlichen Marktwert der
Schulden nach der Restrukturierung liegt. Das Übernahmeangebot begrenzt die
Verluste der Gläubiger nach unten und soll dadurch eine Marktpanik
verhindern. Zur Finanzierung des Übernahmeangebots stellt die internationale
Gemeinschaft unter Führung des IWF Mittel aus einer neu zu schaffenden
Fazilität bereit. Die im Rahmen dieses Übernahmeangebots zum Stützpreis
zurückgekauften Forderungen werden dem IWF als Sicherheit übereignet.
Allerdings wirft der Vorschlag Fragen auf, die einer eingehenden Prüfung
bedürfen. So dürfte beispielsweise in der Praxis die Festlegung des „richtigen“
Stütz- bzw. Übernahmepreises mit erheblichen Risiken für den IWF verbunden
sein. Zu dem (frühen) Zeitpunkt, in dem der IWF den Stützpreis festlegen
muss, hat er in der Regel nur unvollkommene Kenntnisse über den Umfang der
notwendigen Umstrukturierung. Es besteht daher die Gefahr, dass der
tatsächliche Restrukturierungsbedarf höher ausfällt, als bei Ausbruch der Krise bzw.
zum Zeitpunkt der Wahl des Stützpreises angenommen wurde (und dass dieser
deshalb zu großzügig angesetzt wird). In diesem nach bisheriger Erfahrung
nicht unwahrscheinlichen Fall käme es zu einer hohen bzw. vollständigen
Inanspruchnahme des Rückkaufangebots. Problematisch erscheint in diesem
Zusammenhang auch die damit verbundene mögliche Verschiebung des
Schwerpunkts der finanziellen Aktivitäten des Fonds von der Bereitstellung
konditionierter Zahlungsbilanzhilfen hin zur faktischen Übernahme
notleidender Forderungen, was die Ressourcen des IWF entgegen den Intentionen der
Autoren schnell überfordern könnte.
14. Welche Position nimmt die Bundesregierung ein zur US-amerikanischen,
vom IWF unterstützten Kritik am Chef der Europäischen Zentralbank
(EZB), Wim Duisenberg, wegen seiner anhaltenden Ablehnung von
Zinssenkungen, die im Vorwurf von US-Finanzminister Paul O’Neill gipfelte,
er sei erstaunt, mit welcher Gelassenheit die Europäer die Flaute in den
USA und die möglichen Folgen für die Weltkonjunktur hinnähmen?
Die Bundesregierung kommentiert die Geldpolitik der Europäischen
Zentralbank nicht.
15. Welche Planungen hat die Bundesregierung im Hinblick auf eine weitere
Eindämmung der Geldwäsche und eine bessere Regulierung von
Offshore-Finanzplätzen und wie gedenkt sie diese auf internationaler Ebene
z. B. im Kreis der G7-Staaten oder des IWF umzusetzen?
Die weltweite Eindämmung der Geldwäsche lässt sich nicht auf
nationalstaatlicher Ebene erreichen. Aus diesem Grunde unterstützt die Bundesregierung
aktiv die Arbeit internationaler Gremien, deren Ziel die weltweite Bekämpfung
der Geldwäsche ist. Die ursprünglich von den G7-Staaten ins Leben gerufene
und heute 31 Staaten und Institutionen (EU-Kommission) umfassende
Arbeitsgruppe „Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF)“ stellt
insoweit das wichtigste Gremium dar. Sie hat seit 1990 ein Maßnahmepaket
gegen Geldwäsche geschaffen und einen Standard zur Bekämpfung und
Verhinderung der Geldwäsche entwickelt und laufend fortgeschrieben, den es auch
in Nicht-FATF-Staaten zu implementieren gilt. In der 14. Sitzungsperiode
(Zeitraum Juni 2002 bis Juni 2003) wird Deutschland die Präsidentschaft der
FATF übernehmen.
Die FATF hat mit Unterstützung Deutschlands im Juni 2000 nach einem ersten
Evaluierungsprozess 15 Staaten auf eine „schwarze Liste“ gesetzt, weil sie die
o. a. Standards gegen Geldwäsche nicht erfüllen. Hierzu gehören auch
Offshore-Staaten. Diese Maßnahmen und weitere noch in diesem Jahr zu beschlie-
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 15 –
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ßende Maßnahmen haben bereits dazu geführt, dass viele der aufgeführten
Länder ihre Regelungen gegen Geldwäsche verbessert haben.
Die Bundesregierung unterstützt ebenfalls Aktivitäten des von Zentralbanken
und Bankaufsichtsbehörden der Industriestaaten getragenen Baseler
Ausschusses für Bankenaufsicht (Basel Committee on Banking Supervision), der in
seiner Arbeitsgruppe „Cross-border Banking“ diverse Offshore-Staaten bezüglich
bestimmter im Bereich der Bankenaufsicht und bei der Bekämpfung der
Geldwäsche gültiger Standards evaluiert hat. Die festgestellten Defizite werden in
einem öffentlich zugänglichen Bericht zusammengestellt bzw. diese Staaten
aufgefordert, die Defizite zu korrigieren.
Die Bundesregierung setzt sich zudem dafür ein, dass sich auch IWF und
Weltbank künftig stärker am globalen Kampf gegen Missbrauch des Finanzsystems,
insbesondere gegen Geldwäsche, beteiligen und im Rahmen ihrer „Financial
Sector Assessment Programs“ (FSAP) zu einer weiteren Verbreitung
insbesondere der FATF-Standards beitragen.
Ferner unterstützt die Bundesregierung die über den Bankaufsichts- und
Geldwäschebereich hinausgehenden Empfehlungen des Financial Stability Forums
vom März 2000 zur allgemeinen Verbesserung der Aufsichts-, Regulierungs-,
Informations- und Zusammenarbeitspraktiken von Offshore-Finanzzentren.
Der Umsetzung dieser Standards kommt für die Stärkung der Finanzsysteme in
Offshore-Finanzzentren besondere Bedeutung zu. Einige Offshore-
Finanzzentren haben bereits Schritte unternommen, um ihre Systeme in Übereinstimmung
mit diesen Standards zu bringen. Einer Empfehlung des Financial Stability
Forums folgend überprüft der IWF derzeit, inwieweit die Regulierungssysteme in
den OFC diesen Standards entsprechen und führt zusammen mit der Weltbank
technische Hilfsmaßnahmen durch. Das Financial Stability Forum wird im
September 2001 eine Bestandsaufnahme hinsichtlich der Umsetzung seiner in
diesem Bereich verabschiedeten Empfehlungen durchführen und ggf. über
weitere Schritte beraten.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 13 20, 53003 Bonn, Telefon (02 28) 3 82 08 40, Telefax (02 28) 3 82 08 44
ISSN 0722-8333]