Ansatz von Kosten für Heizung und Unterkunft im dritten Bericht über die Höhe des Existenzminimums von Kindern und Familien für das Jahr 2001
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Aufgrund der gestiegenen Kosten für Heizung und Unterkunft und der mangelhaften Nachvollziehbarkeit des dritten Berichts über die Höhe des Existenzminimums von Kindern und Familien für das Jahr 2001 (Bundestagsdrucksache 14/1926) ist es zweifelhaft, ob der für 2001 geltende Kinderfreibetrag in der Höhe von 6 912 DM ausreicht, um den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Steuerfreistellung des Existenzminimums nachzukommen. Danach ist das steuerfreie Existenzminimum grundsätzlich so zu bemessen, dass es in möglichst allen Fällen den existenznotwendigen Bedarf abdeckt, kein Steuerpflichtiger also infolge einer Besteuerung seines Einkommens darauf verwiesen wird, seinen existenznotwendigen Bedarf durch Inanspruchnahme von Staatsleistungen zu decken.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen24
Von welcher Höhe der Kosten für Heizung und Warmwasseraufbereitung und welchen Einkommensgruppen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 1983, 1993 und 1998 wurde jeweils im ersten, zweiten und dritten Bericht über das Existenzminimum von Kindern und Familien ausgegangen (Angaben bitte für Alleinstehende und Ehepaare)?
Wie hoch waren die Heizkosten in der jeweils höheren Einkommensgruppe?
In welcher Höhe wurden die dem dritten Bericht zugrunde liegenden Angaben der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe für Kosten der Heizung und Warmwasseraufbereitung auf das Jahr 1999 fortgeschrieben?
Welche empirischen Daten bzw. welche Überlegungen der Bundesregierung begründen im dritten Bericht die Annahme, dass bei dem überwiegenden Teil der Haushalte von Sozialhilfeempfängerinnen und -empfängern kurzfristig zu realisierende Einsparpotentiale bei den Aufwendungen für Heizung und Warmwasseraufbereitung vorhanden sind, die im Rahmen der Einführung bzw. der Erhöhung der Ökosteuer erschlossen werden könnten?
In welcher Höhe wurden bei der Fortschreibung der dem dritten Bericht zugrunde liegenden Angaben der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe für Kosten der Heizung und Warmwasseraufbereitung auf das Jahr 1999 „Einspareffekte“ durch die Einführung der Ökosteuer zum 1. April 1999 berücksichtigt?
Wie hoch wäre die Zunahme der Heizkosten anzusetzen, wenn diese „Einspareffekte“ nicht berücksichtigt worden wären?
Wie hoch sind die Heizkosten in 2000 und 2001, wenn die im dritten Bericht für 1999 angesetzten Heizkosten mit der ebenfalls dort angenommenen Zunahme von 0,5 % fortgeschrieben werden (Angaben bitte für 2000 und 2001 gesondert)?
Wie entwickelte sich in den Monaten September und Oktober 2001 der Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte der nachfolgend genannten Verwendungen:
– Strom, Gas und andere Brennstoffe (Nr. 045 COICOP-VPI)
– Strom (Nr. 0451 COICOP-VPI)
– Gas (Nr. 0452 COICOP-VPI)
– flüssige Brennstoffe (leichtes Heizöl) (Nr. 0453 COICOP-VPI)
– feste Brennstoffe (Nr. 0454 COICOP-VPI)
– Zentralheizung, Fernwärme u. a. (Nr. 0455 COICOP-VPI)?
Welcher Preisindex bzw. welche Verwendung lag im dritten Bericht der Fortschreibung der Heizkosten gemäß Einkommens- und Verbrauchsstichprobe auf das Jahr 1999 und 2001 zugrunde?
Berücksichtigt dieser Index auch die Entwicklung des Strompreises und des Preises für Zentralheizung bzw. Fernwärme?
In welcher Höhe sind 1999 und 2000 die Kosten für Heizung (ohne Warmwasseraufbereitung) anzusetzen, wenn die dem dritten Bericht zugrunde liegenden Angaben der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe entsprechend der realen Preissteigerung fortgeschrieben werden?
Wie hoch wären die Heizkosten für das Jahr 2001 anzusetzen, wenn die durchschnittliche Preisentwicklung der Monate Januar bis Oktober 2001 zugrunde gelegt wird?
Wie hoch wäre das Existenzminimum von Kindern in 2001, wenn die dem dritten Bericht zugrunde liegenden Angaben der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe über die Kosten für Heizung und Warmwasseraufbereitung entsprechend der realen Preissteigerung fortgeschrieben worden wären?
In welcher Höhe wurde im dritten Bericht bei der Zunahme der Heizkosten für den Zeitraum 2000/2001 berücksichtigt, dass nach Auffassung der Bundesregierung im absoluten Betrag der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe auch Heizkosten von Wohnungen erfasst sind, deren Wohnfläche und Ausstattung weit über das Maß hinaus geht, das bei der Ermittlung des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums zu berücksichtigen ist?
Wurden bereits in früheren Berichten über das Existenzminimum von Kindern und Familien die Heizkosten für unangemessene Wohnfläche und Ausstattung mindernd berücksichtigt?
Wenn ja, in welchem Bericht und in welcher Höhe?
Welche Ausstattungsmerkmale in Hinblick auf die Aufwendungen für Heizung und Warmwasseraufbereitung sind durch die Kategorien (A) und (B) der Wohngeldstatistik beschrieben und welche Ausstattung wird der Berechnung von Unterkunfts- und Heizkosten in den Berichten über das Existenzminimum von Kindern und Familien zugrunde gelegt?
Welche rechtlichen Möglichkeiten haben und über welche finanziellen Mittel verfügen insbesondere die Mieter, die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz erhalten, um die Ausstattung ihrer Wohnung dahin gehend zu verbessern, dass die in der Antwort auf Frage 4 zu nennenden Einsparpotentiale erschlossen werden können?
Wie hoch war nach den zuletzt verfügbaren Daten der Wohngeldstatistik der Anteil von Wohngeldempfängerhaushalten mit Wohnungen der Kategorien (A) und (B) an den Wohngeldempfängerhaushalten insgesamt (Angaben bitte gesondert für Empfängerhaushalte von Tabellenwohngeld, pauschaliertem Wohngeld und Wohngeld insgesamt)?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Anteil von Wohnungen der Kategorien (A) und (B) am gesamten Wohnungsbestand?
Worin ist nach Auffassung der Bundesregierung begründet, dass in den alten Bundesländern seit der letzten Wohngeldanpassung – 1990/1991 – der Anteil von Tabellenwohngeldempfängerhaushalten, dessen Unterkunftskosten bei der Wohngeldgewährung nicht in voller Höhe anerkannt wurde, von rund 42 % auf 75 % in 1998 gestiegen ist, während sich die Überschreitungsquote bei Haushalten mit pauschaliertem Wohngeld von rund 15 % auf nur 22 % erhöhte?
Wie hoch ist in den alten Bundesländern die Überschreitungsquote bei Empfängerhaushalten von Tabellenwohngeld und pauschaliertem Wohngeld in 1999?
Inwieweit vereinbart sich diese Entwicklung mit der dem Bericht über das Existenzminimum zugrunde liegenden Auffassung, wonach die im Rahmen der Sozialhilfe (pauschaliertes Wohngeld) berücksichtigten Mieten nicht in die Berechnung der Unterkunftskosten einbezogen werden, da – im Unterschied zum Tabellenwohngeld – die Aufwendungen für Unterkunft von den Trägern der Sozialhilfe im Einzelfall auch dann übernommen werden, wenn sie unangemessen hoch sind?
Welche empirischen Daten bzw. welche Überlegungen der Bundesregierung begründeten im dritten Bericht die Annahme, dass die der Berechnung des Existenzminimums zugrunde liegenden Mieten des Jahres 1998 im Zeitraum von 1999 bis 2001 durchschnittlich mit 2 % fortzuschreiben sind?
Um wie viel Prozent haben sich die dem dritten Bericht zugrunde liegenden Quadratmetermieten für Wohnungen in den alten Bundesländern mit einfacher Ausstattung und einer Wohnfläche unter 40 qm bzw. von 40 bis unter 60 qm in 1999 gegenüber 1998 erhöht?
Inwieweit ist angesichts dieser Entwicklung die Annahme einer Mietsteigerung von durchschnittlich 2 % für den Zeitraum 1999 bis 2001 noch realistisch?
Warum hat die Bundesregierung den vierten Bericht über die Höhe des Existenzminimums von Kindern und Familien für das Jahr 2003 noch nicht vorgelegt?
Wann beabsichtigt die Bundesregierung, den vierten Bericht vorzulegen?
Beabsichtigt die Bundesregierung angesichts der unerwartet hohen Preissteigerung in 2000 und 2001 im Rahmen des vierten Berichts die Ergebnisse des dritten Berichts für 2001 noch einmal zu prüfen und ggf. den Kinderfreibetrag rückwirkend zu erhöhen?