[Deutscher Bundestag Drucksache 14/8082
14. Wahlperiode 25. 01. 2002
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 23. Januar
2002 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ursula Lietz, Hans Raidel, Paul Breuer,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 14/7508 –
Handhabung der B-Waffen-Thematik in der Bundesrepublik Deutschland
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Terroranschläge vom 11. September 2001 in den Vereinigten Staaten von
Amerika haben die sicherheitspolitische Weltlage fundamental verändert.
Diese durch islamistische Fanatiker ausgeführten Gräueltaten richten sich
aber nicht nur gegen die USA als Führungsmacht der freien Welt, sondern
gegen die gesamte zivilisierte Welt, die auf Freiheit, Demokratie und
Menschenrechte aufgebaut ist. Die Dramatik der Situation zeigt sich nicht zuletzt in der
Feststellung des NATO-Bündnisfalles, der zum ersten Mal seit Bestehen der
Nordatlantischen Verteidigungsorganisation seit über 50 Jahren ausgerufen
wurde.
Es ist eindeutig, dass die freie Welt diese barbarischen Akte gegen das Leben
tausender Zivilisten nicht unwidersprochen hinnehmen, sondern im Rahmen
des Selbstverteidigungsrechtes angemessen reagieren kann und muss. Staaten
und Organisationen, die Terrorismus finanziell, logistisch und ideell
unterstützen oder Terroristen beherbergen, beheimaten und sie ausbilden, haben mit
Sanktionsmaßnahmen zu rechnen. Die Bundesrepublik Deutschland steht
dabei voll und uneingeschränkt an der Seite der Vereinigten Staaten von
Amerika und muss sich daher alle Optionen einer möglichen Hilfeleistung
offenhalten. Diese neuen Anforderungen wiederum bedingen die Neuausrichtung
einer jahrzehntelang betriebenen Sicherheitspolitik hin zu einer völlig neuen
Definition von innerer und äußerer Sicherheit, was auch den unbeschränkten
Einsatz der Bundeswehr im Ausland beinhaltet.
Anschläge mit Milzbranderregern (Anthrax) in den USA, denen bis zum
jetzigen Zeitpunkt schon etliche Menschen zum Opfer gefallen sind, besitzen
wiederum eine völlig neue und bisher nie dagewesene Qualität terroristischer und
krimineller Energie. Die Menschen in den USA, aber auch in Europa und in
der Bundesrepublik Deutschland sind zunehmend verunsichert über mögliche
Gefahren auch für ihr eigenes Leben. Die Tatsache, dass Terroristen neben
verbalen Vergeltungsmaßnahmen nun auch gezielte Anschläge mit
biologischen Waffen auf die freien Gesellschaften des Westens vorbereiten und
durchführen, zeigt, dass man auch in diesem Bereich zu einer völligen
Neubewertung und -ausrichtung der bisherigen Politik kommen muss. Hier ist
gerade die Bundesrepublik Deutschland als ein Hauptverbündeter der USA mit
einer geostrategisch wichtigen Position in der Mitte des europäischen
Kontinents zuvorderst gefragt.
Diese Neubewertung muss nunmehr rasch vorgenommen und umgesetzt
werden. Präventive Maßnahmen und reaktive Handlungsanweisungen und
Maßnahmen in Bezug auf bakteriologische Kampfstoffe sind jetzt gefragt; seien es
das Treffen von Schutzvorkehrungen gegen die Verbreitung von Erregern oder
die Entwicklung von Seren und Impfstoffen gegen die Wirkung dieser
bakteriologischen Kampfstoffe. Hier muss die Bundesregierung ihrer
Schutzfunktion für die Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland gerecht werden.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Anschläge am 11. September 2001 und die Erkrankungs- und Todesfälle
durch Milzbranderreger in den Vereinigten Staaten von Amerika haben das real
existierende Bedrohungspotential, seine möglichen Ausmaße und die Gefahren,
die von zu allem entschlossenen Gruppen ausgehen, verdeutlicht. Für die
Bundesregierung hat es höchste Priorität, die Gesundheit der Bevölkerung in
Deutschland vor den geschilderten Bedrohungspotentialen wirksam zu schützen.
Meldungen, wonach sich bestimmte terroristische Organisationen auch um die
Beschaffung von chemischen und biologischen Waffen bzw. deren Materialien
bemühen, sind nicht erst seit den Terroranschlägen in den Vereinigten Staaten
von Amerika Gegenstand von Veröffentlichungen in den Medien.
Katastrophenschutz ist Aufgabe der Länder, während der Zivilschutz Aufgabe
des Bundes mit Ausführung durch die Länder ist. Bei Großschadensereignissen
eines Ausmaßes, das die terroristischen Anschläge von New York hatten,
kommt es darauf an, alle verfügbaren Kräfte von Bund und Ländern zu
vernetzen, um optimale Einsatzbedingungen und damit schnelle Hilfe zu
gewährleisten. Die Ereignisse des 11. Septembers 2001 belegen nochmals, dass es auch
nach dem Ende des kalten Krieges tragfähiger Strukturen des Zivil- und
Katastrophenschutzes zur Bewältigung von Gefahrenlagen bedarf, seien deren
Ursache nun Naturereignisse, Unfälle oder terroristische Anschläge.
Das B-Waffenübereinkommen von 1972 erlaubt Aktivitäten zur
Weiterentwicklung der Fähigkeiten zum Schutz vor biologischen Waffen. Angesichts der in
den letzten Jahren erheblich gestiegenen Gefahr eines konventionswidrigen
Einsatzes solcher Waffen sind derartige Aktivitäten nach Ansicht der
Bundesregierung nicht nur zulässig, sondern notwendig.
In der Natur kommt eine Vielzahl von verschiedenen Mikroorganismen und
anderen biologischen Agenzien vor, die als biologische Kampfstoffe missbraucht
werden könnten. Eine umfassende Darstellung aller dieser Agenzien zu geben,
ist nicht möglich. Daher werden unter „biologischen Kampfstoffen“ im Sinne
dieser Kleinen Anfrage Bakterien, Viren, Rickettsien, Pilze oder Toxine
verstanden, die aufbereitet sein müssen, um für offensive Zwecke einsetzbar zu
sein. Aus der Natur isolierte Referenzstämme, die nicht weiter für offensive
Zwecke aufbereitet worden sind, oder Referenzsubstanzen, die in nicht offensiv
nutzbaren Kleinstmengen für erlaubte Schutzforschung notwendig sind, werden
im Rahmen dieser Kleinen Anfrage nicht als „biologische Kampfstoffe“
verstanden. Die Bundesregierung sieht sich mit dieser Definition im Einklang mit
dem Vertragstext des B-Waffenübereinkommen, das „mikrobiologische oder
andere biologische Agenzien oder – ungeachtet ihres Ursprungs und ihrer
Herstellungsmethode – Toxine von Arten und in Mengen, die nicht durch
Vorbeugungs-, Schutz- oder sonstige friedliche Zwecke gerechtfertigt sind“, verbietet.
1. Werden ungeachtet der Unterzeichnung der B-Waffenkonvention durch die
Bundesrepublik Deutschland gegenwärtig biologische Agenzien, die auch
zu biologischen Kampfstoffen entwickelt werden können, in Deutschland
vorgehalten?
Wenn ja, wo und zu welchen Zwecken?
Die Bundesrepublik Deutschland hat sich nach den Pariser Protokollen zum
Brüsseler Vertrag vom 23. Oktober 1954 und nach dem B-
Waffenübereinkommen vom 10. April 1972 (ratifiziert am 7. April 1983) international dazu
verpflichtet, sich in keiner Weise aktiv mit biologischen Waffen zu befassen.
Darüber hinaus gibt es national im Kriegswaffenkontrollgesetz ein entsprechendes
strafbewehrtes Verbot. Entsprechendes Wissen und Können ist daher in der
Bundesrepublik Deutschland nicht entstanden. Forschung und Entwicklung zur
Herstellung von biologischen Waffen wurden und werden durch die
Bundesregierung nicht vergeben, gefördert oder sonst in irgendeiner Weise unterstützt.
2. Besitzen verbündete Streitkräfte in Deutschland biologische Kampfstoffe?
Nein.
3. Welche konkreten Forschungsvorhaben im Bereich der Entwicklung und
der Herstellung von biologischen Kampfstoffen betreibt das
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) zurzeit?
Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) betreibt keine Projekte mit
dem Ziel einer Entwicklung oder Herstellung von biologischen Waffen. Siehe
auch Antwort zur Frage 1.
4. Mit welchen befreundeten Staaten betreibt die Bundesrepublik
Deutschland kollegiale Forschung und welche Projekte betrifft dies?
Die Bundesrepublik Deutschland betreibt keine Projekte mit dem Ziel einer
Entwicklung oder Herstellung von biologischen Waffen und beteiligt sich an
solchen, auch nicht im Rahmen von kollegialer Forschung. Siehe auch Antwort
zu den Fragen 1 und 3.
5. Existieren im Rahmen der NATO Forschungsprogramme, an denen die
Bundesrepublik Deutschland beteiligt ist?
Im Rahmen der NATO existieren keine Forschungsprogramme mit dem Ziel
einer Nutzung von potenziellen biologischen Kampfstoffen zu offensiven
Zwecken. Siehe auch Antwort zu den Fragen 1, 3 und 4.
6. Wo werden diese Forschungsprogramme betrieben, aufgelistet nach in-
und ausländischen militärischen und zivilen Forschungsinstituten?
Siehe Antwort zur Fragen 1, 3 und 5.
7. Existiert in Bezug auf biologische Kampfstoffe ein
Informationsaustausch innerhalb der NATO, und wenn ja, wie ist er geregelt?
Innerhalb des Nordatlantischen Verteidigungsbündnisses werden auf
verschiedenen Ebenen Informationen über die Bedrohung durch, die Wirkungsweisen
von und Schutzmaßnahmen gegen Massenvemichtungsmittel ausgetauscht.
8. Betreiben das BMVg oder andere durch das BMVg beauftragte Institute
Programme zur B-Waffen-Schutzforschung?
Wegen der möglichen Verfügbarkeit biologischer Massenvernichtungsmittel in
einer Reihe von Staaten und des damit verbundenen Risikos unterhält das
BMVg ein Programm zur Weiterentwicklung der Fähigkeiten zum Schutz vor
biologischen Waffen. Innerhalb der Bundeswehr werden im Institut für
Mikrobiologie der Sanitätsakademie der Bundeswehr und am
Wehrwissenschaftlichen Institut für Schutztechnologien-ABC-Schutz der Bundeswehr Vorhaben
zu diesem Zweck durchgeführt. Darüber hinaus vergibt die Bundeswehr auch
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in den zivilen Bereich, hier
vorzugsweise an Universitäten. Inhalt und Zielsetzungen aller Forschungs- und
Entwicklungsvorhaben im Medizinischen B-Schutz werden im Internet unter der
Adresse
www.bundeswehr.de veröffentlicht.
9. Beabsichtigt die Bundesregierung die Herstellung und/oder Beschaffung
von Impfstoffen gegen B-Waffen-Erreger, soweit vorhanden, um sie dann
an Soldaten und Zivilisten auszuteilen?
Im Zusammenhang mit den Milzbrand-Erkrankungen in den Vereinigten
Staaten von Amerika wurden Gefährdungsspektren und Versorgungsmöglichkeiten
mit Impfstoffen überprüft. Dazu gehört auch die kurzfristige Beschaffung eines
nationalen Vorrats an Pockenimpfstoff, um im Fall eines Auftretens von
Pockeninfektionen handlungsfähig zu sein. Gleichzeitig investiert die
Bundesregierung in die Forschung und sorgt für die Voraussetzungen einer Produktion
von entsprechenden Pockenimpfstoffen. Darüber hinaus prüft das BMVg ob
und unter welchen Bedingungen eine Lizenzproduktion von Impfstoffen gegen
Milzbranderreger in der Bundesrepublik Deutschland möglich ist.
10. Wie verteilen sich die Forschungsvorhaben in Bezug auf biologische
Angriffs- und Abwehrforschung?
Inwieweit ist offensive und defensive B-Waffen-Forschung überhaupt zu
trennen?
Die Bundesregiemng betreibt oder unterstützt keine Projekte mit dem Ziel einer
biologischen Angriffsforschung. Wie in der Antwort zur Frage l bereits
erwähnt, besteht in der Bundesrepublik Deutschland dazu ein strafbewehrtes
Verbot.
Die Bundesregierung ist sich der kontroversen und zum Teil
weltanschaulichideologisch geprägten Diskussion um eine „Dual-Use Problematik“ bewusst.
Biotechnologische Grundfertigkeiten und Fachkenntnisse ermöglichen es
grundsätzlich jedem, der über sie verfügt – wie bei allen anderen
Fachkenntnissen/Technologien auch – einen missbräuchlichen Einsatz. Eine rechtstaatliche
Ordnung mit genehmigenden und überwachenden Stellen, die Offenlegung und
Diskussion der Forschungsprogramme in Fachkreisen und gegenüber dem
Parlament und der völkerrechtlich verbindliche Verzicht Deutschlands auf ein
aktives B-Waffenprogramm sind zusammen ein starker Garant gegen jede
Form des Missbrauchs.
11. Gibt es biologische Stoffe, die als biologische Kampfstoffe, aber auch zu
zivilen Zwecken angewendet werden können, z. B. Entlaubungs- oder
Insektenvernichtungsmittel, und wenn ja, welche sind dies bzw. bei
welchen Stellen der Bundeswehr sind diese vorhanden?
Es gibt solche Stoffe, z. B. Botulinumtoxine, die in der Medizin der westlichen
Länder zurzeit verstärkt Anwendung finden. Allerdings sind die für friedliche
Zwecke benötigten Mengen in der Regel so gering, dass sie für eine
Verwendung in biologischen Waffensystemen nicht ausreichen.
Innerhalb der Bundeswehr gibt es keine Entlaubungs- oder
Insektenvernichtungsmittel, die als biologische Kampfstoffe missbraucht werden könnten.
12. Hat die Bundesrepublik Deutschland bzw. die Bundeswehr von der
ehemaligen Nationalen Volksarmee der DDR biologische Kampfstoffe
übernommen, und falls ja, was ist damit geschehen?
Nein.
13. Sind nach dem Abzug der Westgruppe der sowjetischen Streitkräfte
biologische Kampfstoffe gefunden worden, und falls ja, was ist damit
geschehen?
Nein.
14. Wie entwickelte sich der Etat des BMVg für Biologiewaffenforschung
seit dem Jahre 1990?
Das BMVg betreibt keine „Biologiewaffenforschung“. Daher existierte und
existiert auch kein Etat für eine solche Forschung.
15. Wie teilen sich diese Mittel auf zwischen militärischer Forschung und
ziviler Auftragsforschung?
Siehe Antwort auf Frage 14.
16. Betreibt das BMVg B-Waffen-Forschung unter Einsatz von
gentechnischen Mitteln?
Nein.
17. Falls ja, welche gentechnischen Methoden werden dabei verwendet?
Siehe Antwort auf Frage 16.
18. Welche gentechnischen Projekte werden bei der Bundeswehr oder im
Auftrag außerhalb der Bundeswehr im Zusammenhang mit der B-
Waffen-Forschung zurzeit betrieben?
Die Bundeswehr betreibt keine B-Waffen-Forschung. Im Rahmen der
Forschung und Entwicklung der Verbesserung des Schutzes vor den Wirkungen
von biologischen Waffen finanziert das BMVg auch Projekte, in denen
gentechnische Arbeitsmethoden zum Einsatz kommen. Das BMVg informiert den
Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages regelmäßig über alle
Forschungsvorhaben mit gentechnischen Arbeitsmethoden. Die letzte Information
erfolgte am 17. Mai 2001. Wegen der weltanschaulich-ideologisch geprägten
Diskussion der vergangen Monate in den Medien über die Anwendung
gentechnischer Arbeitsmethoden in Forschungs- und Entwicklungsvorhaben des
BMVg hat am 20. September 2001 eine gesonderte Informationsveranstaltung
für die Mitglieder des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages an
der Sanitätsakademie in München stattgefunden, auf der sich Abgeordnete und
Medienvertreter vor Ort über diese Thematik umfassend informieren konnten.
Inhalt und Ziel sämtlicher Forschungsvorhaben im medizinischen B-Schutz
sind im Internet unter
www.bundeswehr.de veröffentlicht.
19. Welche Maßnahmen wurden bei den Sicherheitslabors getroffen bzw.
welche Mechanismen gewährleisten, dass gerade an den Schnittstellen
zwischen militärischer und Auftragsforschung der Zugang zu
biologischen Kampfstoffen durch Unbefugte oder durch Terroristen
angeworbene und bezahlte Wissenschaftler vermieden werden kann?
Die Bundeswehr arbeitet nicht an biologischen Kampfstoffen. Die Institute der
Bundeswehr, die sich mit Forschung und Entwicklung zum Schutz vor den
Wirkungen von biologischen Waffen befassen, befinden sich ausnahmslos
innerhalb militärischer Liegenschaften, die nicht frei zugänglich sind. Durch
bauliche und organisatorische Maßnahmen ist sichergestellt, dass Unbefugte
keinen Zugang zu den sicherheitsrelevanten Teilen dieser Anlagen haben.
20. Nach welchen Vorschriften werden die in sicherheitsrelevanten
Bereichen tätigen Wissenschaftler überprüft, seit wann gelten diese
Vorschriften, wann sind diese zum letzten Mal verändert worden und welche Pläne
hat die Bundesregierung zu einer Verschärfung der
Sicherheitsvorschriften in Bezug auf die Vorkommnisse des 11. September 2001?
Die Angehörigen der Bundeswehr, die in den Instituten tätig sind, wurden
entsprechend der Sicherheitsrelevanz ihrer Tätigkeiten überprüft. Das Verfahren
dieser Überprüfung regelt das Sicherheitsüberprüfungsgesetz vom 20. April
1994, zuletzt geändert durch Artikel 5 der Siebten Zuständigkeitsanpassungs-
Verordnung vom 29. Oktober 2001.
Die Bundesregierung beabsichtigt, im Rahmen des
Terrorismusbekämpfüngsgesetzes das Sicherheitsüberprüfungsgesetz um den „vorbeugenden
personellen Sabotageschutz“ zu erweitern. Danach werden Personen, die an
sicherheitsempfindlichen Stellen von lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen
beschäftigt sind, auf ihre Zuverlässigkeit hin überprüft.
21. Welche personellen und materiellen Fähigkeiten besitzt die Bundeswehr
zurzeit auf dem Gebiet der Abwehr von biologischen Kampfstoffen?
Wie verhält es sich mit der Logistik, insbesondere mit der Bevorratung
von Impfstoffen und Antibiotika usw.?
Der Stellenwert des Schutzes vor biologischen Kampfstoffen innerhalb der
Bundeswehr entspricht dem derzeitigen Aufgabenspektrum und der damit
verbundenen Risikoanalyse. Die Bundeswehr stellt durch einen umfangreichen
Katalog von Präventions- und Schutzmaßnahmen sicher, dass der
größtmögliche Schutz für Angehörige der Streitkräfte im Einsatz erzielt wird.
Ausbildung, Forschung, Entwicklung und Ausrüstung werden darauf ausgerichtet. Als
Teil dieser Präventionsmaßnahmen werden alle Soldaten der Bundeswehr
gemäß einer NATO-Standardisierungsübereinkunft routinemäßig gegen Tetanus
geimpft. Soldaten, die für einen Auslandseinsatz vorgesehen sind, werden
routinemäßig gegen die Erreger der infektiösen Gelbsucht (Hepatitis A und B),
der Kinderlähmung (Polio) und Diphtherie geimpft. Darüber hinaus erfolgt vor
jedem Einsatz eine entsprechende Impfung oder medikamentöse Prophylaxe in
Abhängigkeit der Bedrohungslage sowie gegen die für die Einsatzregion
spezifischen Erkrankungen. Diese Schutzmaßnahmen werden für den jeweiligen
Einsatz der aktuellen Situation angepasst.
Die ABC-Abwehrtruppe hat derzeit eine Friedensstärke von ca. 2 900 Personen
und soll im Verteidigungsfall auf 5 300 aufwachsen. Es ist im Rahmen der
Umstrukturierung der Streitkräfte geplant, den Friedensumfang auf ca. 3 100
und den Verteidigungsumfang auf 7 300 zu erhöhen.
Die theoretische Bevorratungshöhe für Impfstoffe, Antibiotika und andere
Arznei- und Medizinprodukte für den Einsatzvorrat wird anhand des festgelegten
Verteidigungsumfangs, von angenommenen Verwundungs-/Erkrankungsraten
im Einsatz sowie von einer vorgegebenen maximalen Einsatzdauer und Zeiten
für eine Nachsorge nach Beendigung der Kampfhandlungen berechnet.
Bevorratet wird, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, grundsätzlich der
Anteil, der im Rahmen der militärischen Vorbereitungszeit voraussichtlich nicht
beschafft werden kann. Für die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung im
Frieden wird mit einer durchschnittlichen Reichweite von ca. 4 Wochen
bevorratet. Vorräte für die Versorgung im Frieden rechnen auf den Einsatzvorrat an.
Im Rahmen der Risikoanalyse nach den Terroranschlägen des 11. September
2001 wurde die Bevorratung der für eine Behandlung nach B-Waffeneinsatz
relevanten Antibiotika und – soweit möglich und verfügbar – Impfstoffe
kurzfristig angepasst. Dabei wurde bei den betreffenden Arzneimittteln ein
zusätzlicher Vorrat in etwa der Höhe eines Einjahresbedarfes der unentgeltlichen
truppenärztlichen Versorgung beschafft.
Siehe auch Antworten zu den Fragen 25, 37, 38 und 39.
22. Welche personellen und materiellen Fähigkeiten besitzen die Streitkräfte
der Vereinigten Staaten, Großbritanniens und Frankreichs zurzeit auf dem
Gebiet der Abwehr von biologischen Kampfstoffen sowie auf den
Gebieten Impfstoffe, Früherkennungssysteme und Schnellnachweismethoden?
Auch die Streitkräfte Frankreichs, der Vereinigten Staaten von Amerika und
Großbritanniens halten Kräfte zur ABC-Abwehr (NBC defence) vor, die oft
auch mit Fähigkeiten zum Einsatz künstlichen Nebels ausgestattet sind. Bei
diesen Streitkräften sind die Fähigkeiten nicht ausschließlich zur Abwehr
biologischer Kampfstoffe ausgelegt. ABC-Abwehrkräfte verbündeter Streitkräfte
schließen – wie in der Bundeswehr auch – die Bereitstellung spezieller
Fähigkeiten zur B-Abwehr ein.
23. Welche personellen und materiellen Fähigkeiten besitzen die Streitkräfte
der Russischen Föderation oder anderer Nachfolgestaaten der ehemaligen
Sowjetunion zurzeit auf dem Gebiet der Abwehr von biologischen
Kampfstoffen sowie auf den Gebieten Impfstoffe,
Früherkennungssysteme und Schnellnachweismethoden?
Die russischen Landstreitkräfte sowie die Landstreitkräfte der Nachfolgestaaten
der Sowjetunion haben ihre Abwehrfähigkeiten auf dem Gebiet der A-, B- und
C-Waffen in den „Chemischen Truppen“ zusammengefasst. Diese Truppenteile
haben neben der ABC-Abwehr auch den Auftrag, Flammenwerfer und Nebel-
Generatoren einzusetzen. Die Trupppenteile sind mit ABC-Spürsystemen
(Spürpanzer und Spürfahrzeuge) zur Feststellung von ABC-Kontaminationen
ausgestattet. Insgesamt haben die russischen Landstreitkräfte etwa 180 dieser
Fahrzeuge. Das Kriegs-Soll der chemischen Truppen beträgt 30 000 Soldaten,
hiervon sind gegenwärtig etwa 10 000 Soldaten im Dienst. Inwieweit die
Truppenteile derzeit auch zu einer Entseuchung biologischer Kampfstoffe befähigt
sind, ist nicht bekannt. Detaillierte Erkenntnisse zur ABC-Abwehrfähigkeit der
anderen Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion sowie über die
Einführung von Früherkennungssystemen und Schnellnachweismethoden liegen nicht
vor.
24. Besitzt die Bundesregierung Erkenntnisse über Abwanderungen von mit
biologischer Forschung befassten Wissenschaftlern aus dem Bereich der
ehemaligen Sowjetunion in Drittländer, die B-Waffen-Programme
aufbauen bzw. unterhalten?
Gesicherte Erkenntnisse über eine Abwanderung von mit biologischer
Forschung befassten Wissenschaftlern aus dem Bereich der ehemaligen
Sowjetunion in Drittländer, die B-Waffen-Programme aufbauen bzw. unterhalten,
liegen nicht vor. Allerdings gibt es auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion
weiterhin ein großes Potenzial an B-Waffen relevantem Know-how. Zudem
fördert die schlechte wirtschaftliche Lage die Gefahr eines Abflusses dieses
Know-hows an möglicherweise interessierte Staaten. Der nach dem Zerfall der
früheren Sowjetunion (UdSSR) befürchtete Massenexodus von B-
Waffenexperten ist aber bisher ausgeblieben. Dies liegt sicherlich nicht zuletzt an den
umfangreichen Projekten und der finanziellen Unterstützung der Konversion
ehemaliger sowjetischer B-Waffen-Einrichtungen durch die westliche
Staatengemeinschaft.
25. Inwieweit sind die Bundeswehrkrankenhäuser dazu eingerichtet,
Patienten, die mit biologischen Kampfstoffen in Berührung gekommen sind, zu
behandeln?
Biologische Kampfstoffe können zu schwerwiegenden Krankheitszuständen
führen, die neben einer agenz-spezifischen Therapie weitere
intensivmedizinische Maßnahmen zur Erhaltung der lebenswichtigen Funktionen erforderlich
machen. Bei einem Massenanfall von Betroffenen wird die Verfügbarkeit dieser
intensivmedizinischen Maßnahmen zum limitierenden Faktor. Die
Bundeswehrkrankenhäuser verfügen, wie zivile Krankenhäuser entsprechender Größe
und Versorgungsstufe, über intensivmedizinische Behandlungseinrichtungen, in
denen im Bedarfsfall auch Patienten, die mit biologischen Kampfstoffen in
Berührung gekommen sind, behandelt werden können.
26. Welche spezielle Ausbildung haben die Ärzte und das sonstige Personal
der Bundeswehrkrankenhäuser dazu?
An der Sanitätsakademie der Bundeswehr werden Lehrgänge über
medizinischen ABC-Schutz angeboten. In diesen Lehrgängen wird Sanitätspersonal der
Bundeswehr auch Wissen über die Versorgung von Patienten, die mit
biologischen Kampfstoffen in Berührung gekommen sind, vermittelt.
27. Plant das BMVg Neubeschaffungen im Bereich der B-Waffen-Abwehr
bzw. sind schon welche beschlossen?
Das BMVg beabsichtigt eine Erweiterung der Fähigkeiten in der B-Aufklärung
im Zuge der zukünftigen Struktur der Bundeswehr. Dazu ist geplant, für eine
Alarmierung der gefährdeten Kräfte B-Kampfstoffalarmgeräte zur Aufklärung
vor Ort, B-Kampfstofffernortungsgeräte zur Aufklärung auf Distanz und eine
B-Aufklärungsausstattung für die ABC-Abwehrtruppe zu beschaffen.
28. Führt die Bundeswehr Übungen im Rahmen der B-Waffen-Abwehr
durch?
Ausbildungsprogramme der ABC-Abwehr sind integraler Bestandteil des
Gefechtsdienstes bzw. von Übungen bis zur Verbandsebene. In den einzelnen
Ausbildungsabschnitten werden im Rahmen der ABC-Abwehrausbildung aller
Truppen Grundlagenkenntnisse in der B-Abwehr vermittelt. In
Großverbandsübungen der Bundeswehr wird außer dem allgemeinen ABC-Meldewesen keine
spezielle B-Waffen-Abwehr geübt.
29. Falls ja, in welchem Rahmen, in welchem Abstand und mit welcher
Dauer werden solche Übungen durchgeführt?
Siehe Antwort zu Frage 28.
30. Finden solche Übungen auch zusammen mit befreundeten Staaten statt
oder auch im institutionalisierten Rahmen der NATO oder anderer
Organisationen und Programme?
Mit der Entscheidung des NATO-Rates vom 13. November 1996 haben sich die
Verteidigungsminister der Bündnisstaaten darauf verständigt, dass die
Gefährdung von NATO-Kräften durch chemische oder biologische Waffen soweit wie
möglich bei der Planung und Durchführung von Übungen abgebildet sein
sollte.
In einer Bestandaufnahme der NATO Senior Defence Group on Proliferation
(DGP) über die bisherigen Bemühungen der Allianz gegenüber ABC-
Proliferationsrisiken (JCP (DSTV) (98)10) vom 25. Mai 1998 wurde unter anderem
dieser Sachverhalt konkretisiert und sowohl Nationen als auch die zuständigen
NATO-Ühungsplaner gebeten, diesem Bereich bei der Anlage von Übungen
entsprechende Bedeutung beizumessen. Diese Forderung schloss insbesondere
die Planung der in der Regel jährlich stattfindenden Krisenmanagementübung
der NATO ein. Die 2000 und 2001 durchgeführten Übungen beinhalteten
jeweils einen C/B-Anteil im Szenario. Schwerpunkt dabei lag auf dem Gebiet der
Bedrohung durch C-Waffen/Kampfmittel.
Ein weiterer Bericht der DGP (C-M(2001)41 fokussiert auf die spezifischen
Herausforderungen und Charakteristika der Verteidigung gegen B-Waffen. Das
Papier, das von den Verteidigungsministem im Rahmen ihrer Frühjahrstagung
2001 gebilligt wurde, empfiehlt u. a., dass die Strategischen Kommandos der
NATO die Trainings- und Übungsstandards auf Anwendbarkeit gegen B-
Waffen Angriffe überprüfen sollten. Nationen werden aufgefordert, regelmäßiges
Training ihrer Streitkräfte zur B-Waffen Abwehr sicherzustellen.
Bei der Planung der zivil-militärischen Krisenmanagementübung 2002
(CMX 02) wurde dem B-Anteil mehr Bedeutung zugemessen mit dem Ziel, im
Falle einer Bedrohung durch C/B-Mittel, Konsultations- und
Entscheidungsverfahren im Bündnis zu üben und den Übungsteilnehmern einen Überblick über
die möglicherweise erforderlichen Maßnahmen gegen eine solche Bedrohung
zu geben.
31. Wie gestaltet sich die zivil-militärische Zusammenarbeit bezüglich
der B-Waffen-Abwehr zwischen der Bundeswehr und Institutionen wie
z. B. dem Katastrophenschutz oder dem Technischen Hilfswerk?
Die Zusammenarbeit zwischen der Bundeswehr und den Institutionen des
Katastrophenschutzes erfolgte anlassbezogen zwischen betroffenen zivilen
Einrichtungen und den dafür zuständigen Kommandobehörden. Das
Streitkräfteunterstützungskommando, Abteilung ABC-Abwehr und Schutzaufgaben, seit
1. Oktober 2001 aufgestellt, und die zuständigen Stellen des zentralen
Sanitätsdienstes werden die Aufgaben der Zusammenarbeit für die militärische
Seite zentral regeln bzw. wahrnehmen. Die Lehrgänge im medizinischen
ABC-Schutz an der Sanitätsakademie der Bundeswehr und die medizinischen
B-Schutz Tagungen sind auch für Teilnehmer aus den
Katastrophenschutzorganisationen offen.
Siehe auch die Antwort zu Frage 33.
32. Gibt es in diesem Zusammenhang auch eine Zusammenarbeit auf der
Ebene der Verteidigungsbezirkskommandos, bis zu ihrer Auflösung auch
der Verteidigungskreiskommandos?
Die Durchführung des Zivilschutzes und damit auch des ABC-Schutzes (zivil)
ist im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung in die Verantwortung der Länder
gegeben. Damit sind grundsätzlich die Wehrbereichskommandos die
Ansprechpartner für die zivile Seite.
Siehe auch die Antwort zu Frage 31.
33. Inwiefern findet ein Datenaustausch zwischen dem BMVg und zivilen
Stellen des Katastrophenschutzes über die Problematik biologischer
Kampfstoffe statt?
Im Bereich der Abwehr und des Schutzes vor den Wirkungen von
Massenvernichtungsmitteln findet seit langem ein Informations- und Datenaustausch
zwischen dem BMVg, dem Bundesministerium des Innern (BMI), dem
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und deren nachgeordneten Bereichen sowie
Universitäten und Dritten statt. Exemplarisch seien genannt:
– Planbesprechungen zu Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im
Wehrwissenschaftlichen Institut für Schutztechnologien-ABC-Schutz der
Bundeswehr
– Arbeitsgruppe Analysephase B-Aufklärung des Heeresamtes,
– Fachtagungen des BMVg und der Bundeswehr zum Schutz vor biologischen
Waffen,
– Forum „ABC-Abwehr und Schutzaufgaben“ der Studiengesellschaft der
Deutschen Gesellschaft für Wehrtechnik mbH im Februar 2001,
– Düsseldorfer Forum für zivil-militärische Zusammenarbeit „Schutz vor
biologischen Waffen“ im November 2001.
Vertreter der Bundeswehr arbeiten in den projektbegleitenden Arbeitsgruppen
der Zivilschutzforschungsvorhaben zum Schutz vor biologischen Gefahren mit.
Das Vorhaben „Biologisches Risikomanagement“ findet in enger
Zusammenarbeit mit dem BMG statt. Das Robert Koch-Institut als nachgeordnete Behörde
des BMG ist Forschungsnehmer.
Darüber hinaus veröffentlicht die Bundeswehr die Ergebnisse der Forschungs-
und Entwicklungsvorhaben im medizinischen B-Schutz in Fachzeitschriften.
Diese stehen damit auch den zivilen Stellen des Katastrophenschutzes offen.
Alle Vorhaben der Zivilschutzforschung finden in enger Absprache und unter
Beteiligung der Länder und der kommunalen Spitzenverbände statt. Hierdurch
wird der Informationstransfer sichergestellt. Im Rahmen der
Zivilschutzforschung betreibt das BMI eine offene Informationspolitik. Die Ergebnisse der
Forschungsvorhaben werden in der Schriftenreihe „Zivilschutzforschung –
Neue Folge“ veröffentlicht. Sie stehen damit der Öffentlichkeit und den
interessierten Stellen zur Verfügung.
Die Akademie für Notfallplanung und Zivilschutz (AkNZ) führt zur
Verbesserung der Zusammenarbeit im Frühjahr 2002 acht Informationsseminare durch,
in denen insgesamt etwa 2 000 Teilnehmer aus den Bereichen
Gesundheitsverwaltung, Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst über die Gefährdung durch
B-/C-Terrorismus unterrichtet werden. Das BMVg wird diese Seminare durch
Fachbeiträge unterstützen.
34. Wie entwickelte sich der Etat des BMVg für die biologische Abwehr seit
dem Jahr 1990?
In der folgenden Tabelle ist die Entwicklung der Haushaltsmittel für Forschung
und Entwicklung im Bereich des Schutzes vor biologischen Waffen
wiedergegeben.
35. Wie bewertetet die Bundesregierung die zukünftigen finanziellen
Erfordernisse in Bezug auf die B-Waffen-Abwehr?
Vor dem Hintergrund der veränderten Sicherheitslage könnten verstärkte
Anstrengungen zur Verbesserung des Schutzes vor biologischen Gefahren
erforderlich werden.
Welche zukünftigen finanziellen Erfordernisse sich aus den durch die
verschiedenen Ressorts durchgeführten Untersuchungen ergeben werden, lässt sich zum
jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschätzen.
Haushaltsjahr 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000
Betrag in Mio. DM 8,1 7,4 6,8 6,3 7,6 7,8 7,3 9,0 10,0 10,0
36. Gibt es bei der Bundeswehr oder bei Instituten, die mit der Bundeswehr
zusammenarbeiten, Forschung im Zusammenhang mit Milzbrand?
Das BMVg finanziert im Rahmen des Programms zum Schutz vor den
Wirkungen von biologischen Kampfstoffen auch Projekte, die sich mit der
Entwicklung eines neuen Impfstoffes gegen Infektionen mit Bacillus anthracis,
dem Erreger von Milzbranderkrankungen, beschäftigen. Daneben werden
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben unterstützt, die der Verbesserung des
Nachweises und der Identifizierung von Bacillus anthracis dienen.
37. Besitzt die Bundeswehr Medikamente für die Vorbeugung oder
Behandlung von Milzbranderkrankungen, und falls ja, in welchem Umfang und
für wen sollen diese verwendet werden?
Die Bundeswehr bevorratet Antibiotika, die auch zur Prophylaxe oder
Behandlung einer Infektion mit Bacillus anthracis eingesetzt werden können. Derzeit
sind innerhalb der Bundeswehr ca. 450 000 bis 500 000 Tagesdosierungen an
verschiedenen Antibiotika verfügbar, die für die Prophylaxe und Behandlung
von Infektionen mit Milzbranderregern geeignet sind. Arzneimittel im Bestand
der Bundeswehr sind primär für den Einsatz in den Streitkräften beschafft
worden, stehen nach dem Subsidiaritätsprinzip bei Bedarf auf Antrag aber auch
dem zivilen Sektor zur Verfügung, sofern dem kein militärischer Bedarf
entgegensteht.
38. Welche Schutzmaßnahmen sind bei Soldaten im Einsatz bzw. bei
Zivilisten gegen einen Angriff mit Milzbranderregern vorgesehen?
Neben der allgemeinen ärztlichen Versorgung steht bei einem Angriff mit
Milzbranderregern für die Zivilbevölkerung mit einer antibiotischen
Infektionsprophylaxe und ggf. Therapie auch eine spezifische Gegenmaßnahme zur
Verfügung. Entsprechende Angaben finden sich im „Leitfaden
Katastrophenmedizin“, der im Juli 2001 vom BMI herausgegeben wurde.
Der Bund ergänzt den Katastrophenschutz der Länder im Rahmen seiner
Zuständigkeit für den Verteidigungsfall in den Bereichen Brandschutz,
Sanitätsdienst, Betreuung und ABC-Schutz mit Fahrzeugen und Ausbildung. Im
Aufgabenbereich ABC-Schutz werden ABC-Erkundungsfahrzeuge und
Dekontaminationsfahrzeuge vom Bund beschafft.
Die Helfer verfügen über eine Atem- und Körperschutzausstattung, die auch
vor biologischen Gefahren, einschließlich Milzbranderregern, Schutz bietet.
Der Schutz vor biologischen Gefahren ist Bestandteil der Ausbildung der
Helfer, die für die vom Bund beschafften Fahrzeuge vorgesehen sind.
Materielle Vorkehrungen zur Versorgung der Bevölkerung mit persönlicher
Schutzausstattung sind nicht vorgesehen. Im Lichte der neuen Bedrohungslage
werden jedoch Maßnahmen des Selbstschutzes intensiviert.
Beim Robert Koch-Institut wurde eine Hotline zur Information der
Bevölkerung eingerichtet. Das BMI und die Zentralstelle für Zivilschutz haben
Schutzinformationen für die Bevölkerung ins Internet eingestellt.
Die Bundeswehr verfügt über ein abgestimmtes Konzept für Schutzmaßnahmen
gegen die Wirkung biologischer Waffen, das aus einem umfassenden,
integrierten Ansatz von Maßnahmen der ABC-Abwehr und des medizinischen ABC-
Schutzes besteht. Diese Maßnahmen umfassen den Einzel- und Sammelschutz
von Personal, die ABC-Härtung von Material und Gerät, die ABC-Aufklärung,
die Fähigkeit zur Dekontamination, falls notwendig, und im Rahmen des
medizinischen ABC-Schutzes, analog zur Zivilbevölkerung, eine spezifische
Gegenmaßnahme durch antibiotische Infektionsprophylaxe oder Therapie.
Soldaten im Einsatz sind durch ihre persönliche ABC-Schutzausstattung, die
persönliche ABC-Schutzbekleidung und ergänzende Schutzausstattungen zur
ABC-Abwehr auch gegen Milzbrand geschützt.
39. Hat die Bundeswehr gegenüber anderen biologischen Kampfstoffen als
Milzbranderregern Schutzmaßnahmen vorgesehen, und falls ja, welche?
Die in der Antwort zu Frage 38 angeführten Maßnahmen der ABC-Abwehr sind
grundsätzlich bei allen biologischen Kampfstoffen wirksam und werden
gegebenenfalls durch antiepidemische Maßnahmen des medizinischen B-Schutzes
ergänzt. Über eine Anpassung der Schutzmaßnahmen wird lage- und
auftragsbezogen entschieden, wobei die Vielzahl der potenziell gefährlichen Agenzien/
Kampfstoffe Berücksichtigung findet. Dabei werden nicht nur Kampfstoffe
betrachtet, sondern auch potenzielle Risiken aus dem natürlichen
Gefährdungspotenzial (zum Beispiel Gefährdungen durch in den Einsatzgebieten
natürlicherweise vorkommende Krankheiten).
40. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung im Zusammenhang mit
biologischen Kampfstoffen in Drittstaaten?
Siehe Antwort zu Frage 41.
41. Welche speziellen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor
bezüglich biologischer Kampfstoffe der Staaten Iran, Irak, Libyen, Sudan,
Algerien und Nord-Korea?
Der Irak erklärte im Jahre 1991 gegenüber den Vereinten Nationen, Forschung
im Hinblick auf einen offensiven Einsatz von Bacillus anthracis, T-2
Mycotoxine, Kamelpocken, Enterovirus 70, Rotaviren, Ricin, Botulinum Toxine
betrieben zu haben. 1995 gab der Irak zu, Tilletia spp. und Clostridum perfringens
produziert und Bacillus anthracis in Sporenform, Botulinum Toxine und
Aflatoxine munitioniert zu haben.
Gesicherte Informationen über Programme zur offensiven Nutzung
biologischer Kampfstoffe durch weitere Staaten sind nicht offen erhältlich, da solche
Programme von diesen Staaten im Verborgenen durchgeführt werden. In den
Medien wird seit Jahren über die Verbreitung von Massenvernichtungsmitteln
auch in diesen Staaten spekuliert. Die Bundesregierung beteiligt sich
grundsätzlich nicht an solchen Spekulationen. Nachrichtendienstliche Informationen
über die Forschung an und das Vorhandensein von biologischen Kampfstoffen
werden in Fortschreibung der bisher von allen bisherigen Bundesregierungen
geübten Verfahrensweise nur den dafür vorgesehenen Gremien des Deutschen
Bundestages offengelegt.
Gleichwohl hat der Bundesnachrichtendienst wegen der sicherheitspolitischen
Bedeutung des Themas seine Erkenntnisse, soweit sie nicht den durch
nachrichtendienstliche Belange gebotenen Schutz erfordern, in einem Bericht über die
„Proliferation von Massenvernichtungsmitteln und Trägerraketen“
veröffentlicht (zu beziehen über
www.bundesnachrichtendienst.de).
42. Welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung geplant, um
die B-Waffen-Arsenale in Drittstaaten zu vermindern bzw. zu
beseitigen?
Grundsätzliches Ziel deutscher Sicherheits- und Militärpolitik ist es, das Risiko
eines Einsatzes von Massenvernichtungswaffen soweit wie möglich
auszuschließen. Die Bundesrepublik Deutschland unterstützt daher die
internationalen Bemühungen um Abrüstung und Rüstungskontrolle sowie Nichtverbreitung
von Massenvernichtungswaffen mit Nachdruck.
43. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Proliferation im
Bereich biologischer Waffen?
Welche Länder sind daran beteiligt?
Siehe Antwort zu Frage 41.
44. Plant die Bundesregierung parlamentarische Initiativen, die im
Zusammenhang mit der gegenwärtigen globalen Allianz gegen den Terrorismus
und mit multilateralen Abrüstungsverhandlungen, wie z. B. die
Überprüfungskonferenz zur Biowaffen-Konvention stehen?
Die Bundesregierung pflegt einen engen Dialog mit dem Unterausschuss des
Deutschen Bundestages für Abrüstung, Rüstungskontrolle und
Nichtverbreitung. Dort wird sie auch über die Ergebnisse der 5. Überprüfungskonferenz zum
B-Waffenübereinkommen berichten und zusammen mit den Mitgliedern des
Unterausschusses über weitere zweckmäßige Schritte beraten.
45. Welche internationalen Tagungen und Konferenzen sind im
Zusammenhang mit der Eindämmung von Entwicklung und Verbreitung von
biologischen Waffen geplant?
Die Bundesregierung wird sowohl die Foren der Abrüstung, Rüstungskontrolle,
Nichtverbreitung und Exportkontrolle als auch die der Terrorismusbekämpfüng
zur wirksamen Bekämpfung der Verbreitung biologischer Waffen nutzen.
Das BMI führt an der Akademie für Notfallplanung und Zivilschutz vom 28. bis
30. Januar 2002 einen NATO-Workshop durch. Der Workshop, unter Leitung
des Zentrums gegen Massenvernichtungswaffen der NATO, wird sich mit der
biologischen Gefahrenabwehr und speziell dem Erfahrungsaustausch über die
Gefährdung durch Milzbranderreger befassen. Es werden ca. 60 Teilnehmer aus
bis zu 45 Ländern erwartet. Der Workshop ist ein Folgeworkshop zur
Gefährdung durch B-/C-Terrorismus, der im April 2001 an der Akademie für
Notfallvorsorge und Zivilschutz stattgefunden hat.
Das BMVg richtet für das Zentrum gegen Massenvernichtungswaffen der
NATO vom 11. bis zum 15. März 2002 in Köln-Wahn eine Tagung zum Thema
„Medical and operational issues in a biological environment“ aus.
Für den Oktober 2002 ist eine „Medizinische B-Schutz“-Tagung an der
Sanitätsakademie der Bundeswehr in München mit internationaler Beteiligung
geplant. Diese Tagung wird im Rahmen der vertrauensbildenden Maßnahmen den
Vereinten Nationen gemeldet.
46. Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung ausweislich des
Rüstungsexportberichts 1999 vom 25. September 2000
(Bundestagsdrucksache 14/4179) den Export von biologischen Agenzien genehmigt, und in
welche Staaten wurden diese Agenzien exportiert?
Im Rüstungsexportbericht 1999 ist in einer Aufstellung unter IV. l.d), in der die
entsprechenden Ausfuhrgenehmigungen des Jahres 1999 näher erläutert
werden, festgestellt, dass unter der Ausfuhrlistenposition A0007 156 Anträge im
Wert von ca. 92,22 Mio. DM ausführgenehmigt wurden. Die Listenposition
A0007 nennt zwar in der Kurzüberschrift auch „chemische und biologische
Agenzien“, umfasst aber eine Vielzahl von unterschiedlichen Gütern, wie etwa
auch Schutzausrüstungen zur Abwehr von radioaktiven Stoffen, chemischen
biologischen Agenzien (z. B. Schutzkleidung, Gasmasken u. a.). Die im
Rüstungsexportbericht 1999 aufgeführten Genehmigungen betrafen solche
Schutzausrüstungen, Genehmigungen für die Ausfuhr von chemischen und
biologischen Agenzien wurden nicht erteilt. Dies wird in der Aufstellung auch
ausdrücklich vermerkt. Presseberichte über angebliche Genehmigungen für die
Ausführ derartiger Güter aus Deutschland sind daher unzutreffend. Auf die
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten
Dr. Christa Luft, Heidi Lippmann, Roland Claus und der Fraktion der PDS
(Bundestagsdrucksache 14/7242) wird verwiesen.
47. Welche Planung hat die Bundesregierung in Bezug auf die Einrichtung,
die personelle und materielle Ausstattung sowie die Finanzausstattung
von ABC-Kompetenzzentren?
Die Bekämpfung der von möglichen terroristischen Anschlägen mit A-, B- und
C-Kampfstoffen für die Bevölkerung ausgehenden Gefahren erfordert die
Bündelung von Kompetenzen und eine enge Kooperation von Bund und Ländern
im Rahmen eines effizienten Krisenmanagements. Dieses Management soll
Zuständigkeiten von Bund und Ländern unberührt lassen.
Dazu wird die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ländern unter
Beachtung der bestehenden Zuständigkeiten bereits existierende
Fachkompetenzzentren ausbauen bzw. entwickeln. Die Arbeit der Fachkompetenzzentren ist
durch eine einzurichtende und personell sowie materiell adäquat auszustattende
Stabsstelle zu koordinieren.
Zur Übernahme dieser Koordinierungsfünktion im Krisen- und Katastrophenfall
wird derzeit die Zentralstelle für Zivilschutz zu einem Zentrum für den Schutz
der Bevölkerung vor ABC-Gefahren ausgebaut. Dort wird eine
Informationszentrale des Bundes aufgebaut. Teil hiervon ist das deutsche Notfallvorsorge-
und Informationssystem (deNIS), in dem alle für den Bevölkerungsschutz
erforderlichen Daten und Ressourcen erfasst werden. Zur Komplettierung der
Koordinierungsstelle soll ihr ein Melde- und Lagezentrum angegliedert werden.
Für die Ausbildung im Bevölkerungsschutz wird die Akademie für
Notfallplanung und Zivilschutz in der Zentralstelle für Zivilschutz als Kompetenzzentrum
ausgebaut.
Im Rahmen der Fortentwicklung des Zivilschutzkonzepts plant die Zentralstelle
für Zivilschutz unter Beteiligung des Robert Koch-Institutes und anderen den
Aufbau von chemischen und biologischen Task Forces. Diese Task Forces
sollen die zuständigen Behörden durch Bereitstellung von Detektions- und
Beratungskapazität unterstützen.
Für den B-Bereich ist das Robert Koch-Institut die fachliche Anlaufstelle für
den Bund, die Länder und die Kommunen für alle infektionsepidemiologischen
Fragen der Seuchenabwehr. Konsequenterweise hat die Bundesregierung dort
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 13 20, 53003 Bonn, Telefon (02 28) 3 82 08 40, Telefax (02 28) 3 82 08 44
ISSN 0722-8333
die Zentrale Informationsstelle des Bundes für Seuchenabwehr und
Bioterrorismus (ZIBS) eingerichtet. Im Zuge der Antiterrorpakete der Bundesregierung
wird beim Robert Koch-Institut ein Hochsicherheitslabor gebaut; personelle
Verstärkungen sind insbesondere im Bereich des Laborpersonals sowie bei den
aufsuchenden Epidemiologen vorgesehen.
Mit Blick auf die Fachexpertise im Bereich der Bundeswehr bestehen sowohl
im Bereich der operativen als auch der fachlichen Fragen des ABC-Schutzes
spezifische primär auf die Streitkräfte ausgerichtete Fähigkeiten in der ABC-
Abwehr (ABC-Aufklärung, Dekontamination) und des medizinischen ABC-
Schutzes. Für den Bereich des medizinischen ABC-Schutzes sind konkrete
Schritte zur Entwicklung eines Kompetenzzentrums für den medizinischen
ABC-Schutz eingeleitet worden. Im Bereich der ABC-Abwehr, insbesondere in
der B-Aufklärung verstärkt die Bundeswehr die Suche nach technisch
zufriedenstellenden Lösungen, um zeitnah biologische Kampfstoffe zu erkennen und
damit entsprechende Alarmierungen durchrühren zu können.]