Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 14/6759
14. Wahlperiode 27. 07. 2001
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 25. Juli 2001 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hübner und der Fraktion
der PDS
– Drucksache 14/6319 –
Deutsch-Iranische Beziehungen
Trotz der Erwartungen, die mit der Regierungszeit von Präsident Mohammed
Chatami verbunden werden, ist die Menschenrechtssituation im Iran nach wie
vor katastrophal. Gerade die Hoffnungen, die in die in den vergangenen
Jahren angekündigte Presse- und Justizreform gesetzt wurden, wurden enttäuscht.
Demonstrationen werden weiterhin brutal unterdrückt, die Presse- und
Versammlungsfreiheit wurde gerade in den letzten Monaten stark eingeschränkt
und oppositionelle Politiker verfolgt. Frauen werden systematisch
unterdrückt. Nach wie vor werden Steinigungen, die Amputation von Gliedern, das
Herausreißen von Augen und andere Foltermethoden als Strafen praktiziert.
Todesurteile und Hinrichtungen sind mittlerweile ebenso alltäglich wie
Prozesse vor Revolutionsgerichten und dem Sondergericht für die Geistlichkeit,
die nicht den international anerkannten Standards für faire Gerichtsverfahren
entsprechen (vgl. amnesty international, Jahresbericht 2001). Allein in den
ersten beiden Monaten dieses Jahres wurden 64 Todesurteile gefällt, doppelt
so viele wie im Jahr zuvor. Die Organisation „Reporter ohne Grenzen“ nennt
den Iran das „weltweit größte Gefängnis für Journalistinnen und Journalisten“
(12. April 2001). Mitte April befanden sich 20 Journalistinnen und
Journalisten im Iran in Haft.
Der Iran wird seit 1979 jährlich in Resolutionen der
Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen verurteilt, weil er seinen Verpflichtungen
hinsichtlich der Einhaltung von Menschenrechten nicht nachkommt. Die UN-
Generalversammlung äußerte sich im Februar 2000 besorgt darüber, dass seit
1996 die Sonderbeauftragten für die Menschenrechtssituation im Iran keine
Einladung in das Land mehr bekommen haben. Außerdem kritisierte sie den
Iran hinsichtlich seines Justizwesens, der Menschenrechtssituation, der
angewandten Foltermethoden, der nicht gegebenen Meinungs- und Pressefreiheit
und des nur unter Vorbehalten erfolgten Beitritts des Iran zur UN-
Kinderrechtskonvention. Mehrfach mahnten EU und das Flüchtlingshilfswerk der
Vereinten Nationen (UNHCR) die Einhaltung von Menschenrechten an. Auch
anlässlich des Besuchs des Präsidenten des Deutschen Bundestages, Wolfgang
Thierse, im Iran im Februar 2001 wurde festgestellt, dass es in der derzeitigen
Situation keinen wirklichen Dialog mit der iranischen Regierung in
Menschenrechtsfragen geben kann (vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung/FAZ und
Frankfurter Rundschau/FR vom 20. Februar 2001). Die Verurteilung von zehn
Teilnehmern der „Iran-Konferenz“ der Heinrich-Böll-Stiftung in Berlin im
April 2000 zu langjährigen Haftstrafen und Verbannung aufgrund der vagen
Straftatbestände „Propaganda gegen den Staat“ und „Beleidigung des Islam“
wurden erst Ende letzten Jahres gesprochen (vgl. Financial Times
Deutschland vom 15. November 2000, FAZ vom 7. Februar 2001).
Weiteren Anlass zur Sorge gibt die Absicht des Iran,
Massenvernichtungswaffen und insbesondere Langstreckenraketen zu entwickeln.
Die EU-Kommission empfiehlt daher, die Intensivierung der Kontakte mit
dem Iran von den Fortschritten des Irans hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit,
der Rechte von Minderheiten, der Pressefreiheit, der ordnungsrechtlichen
Rahmenbedingungen für die Wirtschaft und dem vom Iran verfolgten Ansatz
in den auswärtigen Beziehungen und in Sicherheitsfragen abhängig zu
machen (EU-Kommission KOM (2001) 71 endg.; Ratsdokument 6958/01 S. 10).
Im Gegensatz dazu haben sich intensive wirtschaftliche Beziehungen
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Iran entwickelt. Nach dem
Besuch des Präsidenten Mohammed Chatami im Juli 2000 in der
Bundesrepublik Deutschland erhöhte die Bundesregierung z. B. den Hermes-
Kreditrahmen von 200 Mio. DM auf eine Mrd. DM für das Jahr 2001. Der
Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Werner Müller, konnte während seines
Besuchs in Teheran im Oktober 2000 diversen deutschen Firmen Aufträge im
Iran verschaffen, obwohl die iranische Wirtschaft, wie offiziell bekannt,
zentralisiert ist und „über Staatsunternehmen oder parastaatliche Stiftungen
zwischen 70 % und 80 % der Wertschöpfung“ in allen wichtigen Sektoren direkt
dem Revolutionsführer Ali Chamenei unterstehen (Neue Zürcher Zeitung vom
16. Januar 2001, FAZ vom 29. Mai 2000). Um die wirtschaftliche
Zusammenarbeit zu unterstützen, soll die Deutsch-Iranische Wirtschaftskommission nach
zehn Jahren Unterbrechung erneut tagen.
Ungeachtet der prekären Menschenrechtslage nehmen bundesdeutsche
Ausländerbehörden auch Abschiebungen in den Iran vor. So wurden im Jahr 2000
65 und im ersten Quartal 2001 24 iranische Flüchtlinge abgeschoben
(Bundestagsdrucksache14/6155).
1. Wie bewertet die Bundesregierung die Menschenrechtssituation im Iran?
a) Teilt sie die Auffassung u. a. von amnesty international und der EU-
Kommission, dass diese sich z. B. in Bezug auf die Pressefreiheit in den
letzten Jahren verschlechtert hat?
b) Wie setzt sich die Bundesregierung gegen die grausamen
Foltermethoden im Iran ein?
c) Sieht die Bundesregierung Verbesserungen bei den Haftbedingungen
im Iran?
Die Lage der Menschenrechte im Iran gibt weiter Anlass zur Sorge. Die
Bundesregierung bringt zusammen mit ihren europäischen Partnern seit vielen
Jahren Resolutionsanträge zu Iran in der Menschenrechtskommission der
Vereinten Nationen sowie im dritten Ausschuss der Generalversammlung ein, in
denen die Defizite, einschließlich Folter, konkret benannt werden. Alle
Resolutionen fanden eine zustimmende Mehrheit.
Die Bundesregierung trägt bilateral und zusammen mit ihren europäischen
Partnern regelmäßig der iranischen Seite ihre Besorgnisse vor, sowohl die
Menschenrechtslage im Allgemeinen, als auch zahlreiche Einzelfälle
betreffend. Sie macht dabei stets deutlich, dass die Einforderung von
Menschenrechten weltweit nicht eine Einmischung in innere Angelegenheiten bedeutet.
Die Pressefreiheit hat sich in den letzten Jahren insgesamt erheblich verbessert.
Der Höhepunkt freier Berichterstattung und Kommentierung wurde im
Frühjahr 2000 erreicht, als die iranische Presse sich anschickte, die Rolle einer
Vierten Gewalt zu übernehmen. Zahlreiche Publikationsverbote seitdem haben dies
zu einem großen Teil zurückgenommen. Parlament und Regierung im Iran
haben das erklärte politische Ziel, die Pressefreiheit im Iran besser gesetzlich
zu verankern und besser zu schützen.
Die Haftbedingungen in iranischen Gefängnissen haben sich in den letzten
Jahren nicht verändert.
2. Wie schätzt die Bundesregierung das Kräfteverhältnis zwischen iranischer
Regierung und den oppositionellen fundamental-islamischen Kräften nach
der Wahl ein?
Die große Zahl exekutiver und legislativer Institutionen im Iran, die teilweise
miteinander konkurrieren, sowie die Vielfalt politischer Strömungen erlaubt
keine Gegenüberstellung Regierung/Opposition, wie in der Frage impliziert.
Nach der iranischen Verfassung hat die Regierung einen wichtigen, aber
deutlich eingegrenzten Handlungsspielraum. Die Wiederwahl des Regierungschefs
vom Juni 2001 wird allgemein als Signal der Wähler für die Weiterentwicklung
von Demokratie und die Festigung von Grundfreiheiten gesehen.
3. Wie sieht die Bundesregierung insgesamt die Rolle der Reformkräfte?
Wie wurden bzw. werden die iranischen Reformkräfte durch die
Bundesregierung unterstützt?
Welche weiteren Maßnahmen sind geplant?
Der iranische Wähler hat in den letzten vier Jahren in vier Wahlen seinen
Wunsch nach Demokratie, Freiheit und wirtschaftlicher Entwicklung
ausgedrückt. Die Bundesregierung begrüßt diese Entwicklung ausdrücklich. Sie kann
und will aber keine Rolle in der iranischen Innenpolitik spielen.
4. In welchen Bereichen sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit für
Reformen?
Im Iran gibt es eine breite Debatte über die Notwendigkeit von Reformen in
fast allen Bereichen von Staat und Wirtschaft. Die Iraner müssen selbst die
notwendigen Entscheidungen treffen und Prioritäten setzen. Vergleiche die
Antworten zu den Fragen l und 3.
5. Welche Konsequenzen für den Umgang mit dem Iran zieht die
Bundesregierung aus diesen Einschätzungen?
Siehe Antwort zu Frage 4.
6. Plant der Bundeskanzler Gerhard Schröder seine verschobene Iranreise
nachzuholen?
Wenn ja, wann?
Ein Termin für eine Iranreise des Bundeskanzlers wird zu gegebener Zeit
bekannt gegeben.
7. Wann und aus welchem Grund hat sich der im so genannten Mykonos-
Prozess rechtskräftig verurteilte und seitdem mit internationalem
Haftbefehl gesuchte ehemalige Geheimdienstchef und Präsidentschaftskandidat
Ali Fallahian im Zeitraum 1997 bis heute offiziell in der Bundesrepublik
Deutschland aufgehalten?
Von einem solchen Aufenthalt hat die Bundesregierung keine Kenntnis. Ali
Fallahian war im Mykonos-Prozess nicht angeklagt und wurde deshalb auch
nicht verurteilt.
8. Wie viele Fälle folgender angewandter Foltermethoden in den letzten fünf
Jahren im Iran sind der Bundesregierung bekannt (bitte nach Jahren
aufschlüsseln):
a) Steinigungen,
b) Enthauptungen,
c) Amputationen,
d) Auspeitschungen,
e) Welche weiteren Fälle sind der Bundesregierung bekannt?
Offizielle Statistiken gibt es nicht, die iranische Presse berichtet nur lückenhaft.
Wie viele solcher Strafen ausgesprochen und vollzogen wurden, die als
grausam, unmenschlich oder herabwürdigend zu werten sind, kann daher nicht
zuverlässig festgestellt werden. Die Problematik dieser Strafen sowie ihrer
Erfassung wird in den jährlichen Berichten des Sonderberichterstatters der
Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen für die Islamische Republik
Iran ausführlich dargestellt (zuletzt: Dokument E/CN.4/2001/39 vom 16. Januar
2001). Die Bundesregierung ist sich mit ihren EU-Partnern einig, dass in diesem
Zusammenhang die hohe Zahl von vollzogenen Todesstrafen im Iran als ein
menschenrechtliches Hauptproblem anzusehen ist. Deshalb legt sie der
iranischen Seite regelmäßig die Haltung der Europäischen Union zu Folter bzw.
grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe und
insbesondere auch zur Todesstrafe dar.
9. Wie viel Prozent der iranischen Asylbewerber in der Bundesrepublik
Deutschland wurden abgelehnt (bitte für die letzten zehn Jahre
aufschlüsseln)?
Die statistischen Angaben in den Antworten auf die Fragen 9, 9a, 9c beziehen
sich nur auf Entscheidungen des Bundesamtes für die Anerkennung
ausländischer Flüchtlinge (BAFl) für iranische Asylbewerber, deren Anträge auf Asyl
gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG), auf Gewährung von Abschiebungsschutz
gemäß § 511 Ausländergesetz (AuslG) und von Abschiebungshindernissen
gemäß § 53 AuslG abgelehnt wurden. Sonstige Verfahrenserledigungen beim
BAFl sind in den Zahlenangaben nicht enthalten. Verwaltungsgerichtliche
Entscheidungen konnten bei den nachfolgenden statistischen Angaben nicht
berücksichtigt werden.
1991 39,11%
1992 41,25 %
1993 42,78 %
1994 41,18 %
1995 46,90 %
1996 59,62 %
1997 62,62 %
1998 60,45 %
1999 64,12 %
2000 63,49 %
a) Wie viele sind das in absoluten Zahlen (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
1991 2964
1992 2549
1993 2364
1994 2109
1995 2071
1996 3492
1997 2719
1998 2363
1999 2954
2000 3181
b) Welches sind die Fluchtgründe (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen hierüber keine gesondert erfassten statistischen
Angaben vor.
c) Wie viele von ihnen sind Frauen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Für die Jahre 1991 bis 1995 liegen keine gesondert erfassten Angaben zu
Asylanträgen weiblicher iranischer Staatsangehöriger vor.
1996 2211 Asylanträge, davon 1245 Ablehnungen
1997 1601 Asylanträge, davon 1001 Ablehnungen
1998 1475 Asylanträge, davon 871 Ablehnungen
1999 1713 Asylanträge, davon 1089 Ablehnungen
2000 1775 Asylanträge, davon 1119 Ablehnungen
d) In wie vielen Fällen wurden frauenspezifische Fluchtgründe anerkannt
(bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen hierüber keine gesondert erfassten statistischen
Daten vor.
e) Welche Hinweise gibt es auf die Situation der aus der Bundesrepublik
Deutschland in den Iran abgeschobenen Flüchtlinge?
Abschiebungen von ausreisepflichtigen Personen werden von den
Innenbehörden nur vorgenommen, wenn die Ausreisepflicht vollziehbar geworden ist. Bei
der Feststellung der Ausreisepflicht prüfen Innenbehörden und Gerichte, ob
dem Ausländer bei seiner Rückkehr erhebliche konkrete Gefahren für Leib,
Leben oder Freiheit drohen.
Nach Kenntnis der Bundesregierung kann es bei Rückführungen nach Iran in
einzelnen Fällen vorkommen, dass sich die abgeschobene Person bei oder nach
Einreise einer ausführlichen Befragung durch iranische Stellen zu unterziehen
hat. In Ausnahmefällen kann diese Befragung mit einer ein- bis zweitägigen
Inhaftierung verbunden sein. Darüber hinaus gehende Maßnahmen staatlicher
iranischer Stellen gegen Rückkehrer sind der Bundesregierung nicht bekannt
geworden.
Der weitere Aufenthalt von rückgeführten ausländischen Staatsangehörigen in
ihrem jeweiligen Herkunftsland wird von der örtlich zuständigen deutschen
Auslandsvertretung im Rahmen der Möglichkeiten verfolgt, wenn hierzu ein
konkreter Anlass besteht. Ein solcher Anlass kann z. B. aufgrund einer Bitte
von Familienangehörigen oder von einer staatlichen oder nichtstaatlichen Stelle
gegeben sein.
f) Woher bezieht die Bundesregierung Informationen über
abgeschobene Flüchtlinge?
Wie bemüht sich die Bundesregierung um Informationen?
Das Auswärtige Amt leitet über die deutschen Auslandsvertretungen in Fällen,
die an die Bundesregierung herangetragen werden, Nachforschungen nach dem
Verbleib der betreffenden Personen in ihrem Herkunftsland ein. Dabei werden
alle zugänglichen Informationsquellen genutzt, um Auskünfte darüber zu
erhalten, wie abgeschobene ausländische Staatsangehörige behandelt werden. Da in
den meisten Herkunftsländern kein etabliertes polizeiliches Meldesystem und
auch kein Personenzentralregister besteht, benötigen die Auslandsvertretungen
ausreichende Anhaltspunkte zur Person und deren Abschiebung. Bei ihren
Nachforschungen bedienen sich die Auslandsvertretungen, gegebenenfalls
unter Einschaltung von Vertrauenspersonen, der ihnen zur Verfügung stehenden
Erkenntnisquellen, zu denen auch vor Ort ansässige Rechtsanwälte,
Menschenrechtsorganisationen und Verwandte gehören. Falls erforderlich, interveniert
das Auswärtige Amt mit diplomatischen Mitteln bei der Regierung des
Herkunftslandes.
10. Wie steht die Bundesregierung zu der Forderung, den Iran international
solange politisch zu isolieren, bis sich die Menschenrechtssituation im
Iran deutlich gebessert hat?
11. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass Qualitäten und Quantitäten
iranischer Menschenrechtsverletzungen kein Hindernis für wirtschaftliche
Zusammenarbeit sind, während vergleichbare Situationen in anderen
Ländern zu recht stark kritisiert und sanktioniert werden, und wenn ja,
warum?
Politische Ausgrenzung und wirtschaftliche Isolation gegenüber dem Iran
verbessern weder die Stabilität in dieser unruhigen Region, noch fördern sie die
Reformen, an denen viele in diesem Land arbeiten, noch leisten sie konkrete
Überzeugungsarbeit für die Idee der Menschenrechte.
Die Bundesregierung wird allerdings die Menschenrechtslage im Iran – ebenso
wie die Menschenrechtslage in anderen Ländern – aufmerksam beobachten und
sowohl im bilateralen Verhältnis, als auch in internationalen Foren wie den
Vereinten Nationen weiterhin solange deutlich ansprechen wie erhebliche
Menschenrechtsverletzungen festzustellen sind.
12. In welchen Bereichen hat die deutsche Wirtschaft derzeit in welchem
Umfang Interessen im Iran?
a) Zu welchem Anteil sind die wirtschaftlichen Kooperationspartner
religiöse Stiftungen?
b) Wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die These
vom „Wandel durch wirtschaftliche Zusammenarbeit“?
Die deutsche Wirtschaft ist an einer Zusammenarbeit mit dem Iran auf breiter
Basis interessiert.
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über den Anteil der Geschäfte
deutscher Unternehmen, die mit religiösen Stiftungen abgewickelt werden.
Die Bundesregierung begrüßt die von der iranischen Regierung vorgesehenen
wirtschaftlichen Reformmaßnahmen. Sie ist an einer Fortsetzung des
wirtschaftspolitischen Dialogs interessiert.
13. Ist die Bundesregierung der Meinung, dass unabhängig von der
Menschenrechtslage im Iran Hermeskredite vergeben werden sollten?
Ist geplant, diese Praxis zu überdenken und zu modifizieren?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass mit der Erteilung dieser
Kredite ein falsches Zeichen gegeben wird?
Bei der Vergabe von Hermeskrediten wird das einzelne zu fördernde Projekt
anhand der Kriterien Förderungswürdigkeit, Zeit, Risiko, wirtschaftliche
Rückwirkungen sowie – auf der Grundlage der neuen Leitlinien – ökologische,
soziale und entwicklungspolitische Auswirkungen geprüft. Eine Projektförderung
kommt nur infrage, wenn das Projekt im positiven Sinn diesen Kriterien
entspricht.
a) Welche anderen Finanzierungsinstrumente, neben den
Hermesbürgschaften, setzt die Bundesregierung in der Gestaltung ihrer
wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit dem Iran ein?
Hierfür kommen grundsätzlich die Instrumente „Bundesgarantien für
Direktinvestitionen im Ausland“ sowie „Garantien und Bürgschaften des Bundes für
ungebundene Finanzkredite“ in Betracht.
b) Wie hoch ist der Anteil der über Hermes abgesicherten Geschäfte am
gesamten Volumen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit dem
Iran (bitte auch das Gesamtvolumen in absoluten Zahlen für die
letzten zehn Jahre aufgeschlüsselt angeben)?
Die folgende Tabelle gibt den jährlichen Gesamtexport nach Iran, das Volumen
der durch Hermes gedeckten Exporte und den prozentualen Anteil der
gedeckten Exporte am Gesamtexport an.
c) Welcher Anteil der gesamten Hermeskredite in Höhe von einer Mrd.
DM für 2001 wurde bisher insgesamt für welche Branchen
ausgeschöpft (bitte aufschlüsseln)?
Die Schwerpunktbereiche der mit den im Rahmen des l Mrd. DM-Plafonds
geförderten Geschäfte sind die Telekommunikation und die Chemieanlagen sowie
der Fahrzeug- und Elektrosektor. Über die zahlenmäßige Aufteilung im
Einzelnen wird keine Statistik geführt.
d) Welche Firmen kommen in welcher Höhe in den Genuss von
staatlichen Bürgschaften (bitte aufschlüsseln nach Firmen, Projekten,
Branchen etc.)?
Einzelangaben zu den staatlichen Ausfuhrgewährleistungen unterliegen gemäß
Verwaltungsverfahrensgesetz dem Schutz der Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse und dürfen ohne Zustimmung der Antragsteller nicht weitergegeben
werden.
e) Ist im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie bereits eine
Entscheidung über die Aufstockung der Hermesbürgschaften über den
im vergangenen Sommer beschlossenen Länderplafond in Höhe von
einer Mrd. DM hinaus gefallen?
Wenn ja, in welcher Höhe sollen in den kommenden Jahren
Hermesbürgschaften bereitgestellt werden?
Im Hinblick auf die verfügbaren Mittel im Rahmen des l Mrd. DM-Plafonds ist
bislang keine Entscheidung über Anschlussmaßnahmen getroffen worden.
f) Sind aufgrund der im April verabschiedeten Leitlinien für die
Berücksichtigung von ökologischen, sozialen und entwicklungspolitischen
Gesichtspunkten bei der Übernahme von Ausfuhrgewährleistungen
Jahr Gesamtexport
(in Mio. DM)
Deckungsvolumen
(in Mio. DM)
Deckungsvolumen
(in % des Gesamtexports)
1991 6 727 3 796 56,4
1992 7 961 5 956 74,8
1993 4 110 1 587 38,6
1994 2 578 328 12,7
1995 2 355 109 4,6
1996 2 225 35 1,6
1997 2 986 106 3,5
1998 2 427 1 0,0
1999 2 197 3 0,1
2000 3 063 310 10,1
des Bundes Projekte der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit dem
Iran nicht zustande gekommen?
Ablehnungen aufgrund der Leitlinien für die Berücksichtigung von
ökologischen, sozialen und entwicklungspolitischen Gesichtspunkten sind in der
kurzen Zeit seit ihrer Verabschiedung nicht erfolgt.
14. Gibt es Bereiche der bilateralen Zusammenarbeit, die mit Mitteln der
Entwicklungshilfe finanziert oder kofinanziert werden?
Wenn ja, welche und in welchem finanziellen Umfang?
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) unterstützt Maßnahmen in den Bereichen Berufsbildung,
Privatisierung, Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft (PPP) und Umwelt.
15. Wird derzeit die Arbeit der Deutsch-Iranischen Wirtschaftskommission
fortgesetzt?
Wenn ja, welche Themen werden behandelt und welche Ergebnisse gibt
es?
Die letzte Sitzung der Deutsch-Iranischen Wirtschaftskommission hat nach
l0-jähriger Unterbrechung am 9. und 10. April 2001 in Berlin stattgefunden.
Behandelt wurden der bilaterale Handelsaustausch, der Stand deutscher
Investitionen im Iran und Fragen des Technologietransfers. Ein Datum für die nächste
Sitzung der Kommission ist noch nicht vereinbart worden.
16. Wann ist das Investitionschutzabkommen mit dem Iran in Kraft gesetzt
worden?
Der deutsch-iranische Investitionsschutz- und -fördervertrag ist seit dem
6. April 1968 in Kraft.
17. Ist bereits ein Goethe-Institut im Iran eröffnet worden?
Wenn nicht, wie ist der Stand der Planungen?
Das Goethe-Institut Inter Nationes ist im Iran noch nicht wiedereröffnet
worden. Die iranische Regierung hat bisher auch noch keine Stellung genommen
zur Frage der Beschlagnahme des früheren Goethe-Instituts bzw. einer
Entschädigung. Grundlage für eine Wiedereröffnung wäre weiterhin das In-Kraft-
Treten des bilateralen Kulturabkommens. Der deutsche Botschafter hat der
Regierung der Islamischen Republik Iran im April diesen Jahres den Entwurf eines
Kulturabkommens übergeben. Sobald die Verhandlungen über das Abkommen
abgeschlossen sind, wird es den Parlamenten zur Ratifizierung vorgelegt
werden.
Auswärtiges Amt und Goethe-Institut Inter Nationes haben vereinbart, zum
frühestmöglichen Zeitpunkt einen Mitarbeiter des Goethe-Instituts Inter Nationes
an die Botschaft Teheran zu entsenden, der die Wiedereröffnung des
Kulturinstituts vorbereiten und im Rahmen des Möglichen bereits Kultur- und
Spracharbeit leisten soll.
18. Welche Kooperationsverträge mit deutsch-ausländischen
Kulturgesellschaften mit einer Niederlassung im Iran existieren?
Es gibt keine deutsch-iranische Kulturgesellschaft mit Niederlassung im Iran.
Daher existieren auch keine Kooperationsverträge.
19. Wird die Praxis des deutschen Sprachinstituts in Teheran fortgeführt,
weibliche und männliche Studierende getrennt zu unterrichten?
a) Wenn ja, hält die Bundesregierung dies für richtig und warum?
Das botschaftseigene deutsche Sprachinstitut Teheran unterrichtet weibliche
und männliche Studierende in den Anfängerkursen (Grundstufe) getrennt. In
den Fortgeschrittenenkursen (Mittel- und Oberstufe) werden Frauen und
Männer in gemischten Klassen unterrichtet. Dies entspricht der Praxis iranischer
Hochschulen.
b) Wie viel Geld empfängt dieses Institut aus Bundesmitteln?
Das botschaftseigene deutsche Sprachinstitut Teheran erhält im Haushaltsjahr
2001 108 000 DM aus Bundesmitteln.
20. Wie weit ist die Planung eines neuen Kulturabkommens gediehen?
Der deutsche Entwurf eines Kulturabkommens wurde am 11. April 2001 in
Teheran dem iranischen Außenministerium übergeben. Die Antwort der
iranischen Seite steht noch aus.
21. Welche Form der Zusammenarbeit auf dem Feld der inneren Sicherheit
hat es im Zeitraum der letzten zehn Jahre bis heute mit dem Iran
gegeben?
Eine Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit fand in den letzten
Jahren nur punktuell statt. Im Wesentlichen betraf sie die Drogenproblematik.
Der Iran ist eines der Haupttransitländer für Opiumprodukte aus Afghanistan
auf dem Weg nach Europa und unternimmt erhebliche Anstrengungen zur
Unterbindung des Drogenschmuggels. Die Bundesregierung prüft intensiv eine
Wiederaufnahme der Zusammenarbeit mit dem Iran gegen den Drogenhandel,
die gegen Mitte der neunziger Jahre zum Erliegen gekommen war. Zu diesem
Zweck haben erste Kontakte des Bundeskriminalamts mit der zuständigen
iranischen Drogenkontrollbehörde stattgefunden.
22. Welche Ausfuhren in den Iran hat es in den letzten zehn Jahren im Bereich
der Zuständigkeit der Ausfuhrliste der Außenwirtschaftsverordnung I
Abschnitt B gegeben?
Die Genehmigungspflicht gemäß § 5 Abs. 2 der Außenwirtschaftsverordnung
in Verbindung mit der Nummer 0101 des Teils I, Abschnitt B der Ausfuhrliste
wurde durch die 92. Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste geschaffen und
besteht seit dem 29. April 1997 (Bundesanzeiger Nr. 79, Seite 5393 vom
26. April 1997). Angaben können daher erst ab diesem Zeitpunkt gemacht
werden. Seit der Einführung der Genehmigungspflicht für die genannten Güter ist
keine Genehmigung für Ausfuhren in den Iran erteilt worden.
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