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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Deutsch-Iranische Beziehungen (G-SIG: 14012101)

Menschenrechtssituation im Iran, Verhältnis zwischen fundamental-islamischen Kräften und Reformkräften, Folter, Ablehnung von Asylbewerbern, politischer Umgang mit dem Iran, wirtschaftliche Zusammenarbeit, Vergabe von Hermes-Krediten, Kulturaustausch, Zusammenarbeit bei der inneren Sicherheit

Fraktion

PDS

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

27.07.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/631918. 06. 2001

Deutsch-Iranische Beziehungen

des Abgeordneten Carsten Hübner und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Trotz der Erwartungen, die mit der Regierungszeit von Präsident Mohammed Chatami verbunden werden, ist die Menschenrechtssituation im Iran nach wie vor katastrophal. Gerade die Hoffnungen, die in die in den vergangenen Jahren angekündigte Presse- und Justizreform gesetzt wurden, wurden enttäuscht. Demonstrationen werden weiterhin brutal unterdrückt, die Presse- und Versammlungsfreiheit wurde gerade in den letzten Monaten stark eingeschränkt und oppositionelle Politiker verfolgt. Frauen werden systematisch unterdrückt. Nach wie vor werden Steinigungen, die Amputation von Gliedern, das Herausreißen von Augen und andere Foltermethoden als Strafen praktiziert. Todesurteile und Hinrichtungen sind mittlerweile ebenso alltäglich wie Prozesse vor Revolutionsgerichten und dem Sondergericht für die Geistlichkeit, die nicht den international anerkannten Standards für faire Gerichtsverfahren entsprechen (vgl. amnesty international, Jahresbericht 2001). Allein in den ersten beiden Monaten dieses Jahres wurden 64 Todesurteile gefällt, doppelt so viele wie im Jahr zuvor. Die Organisation „Reporter ohne Grenzen“ nennt den Iran das „weltweit größte Gefängnis für Journalistinnen und Journalisten“ (12. April 2001). Mitte April befanden sich 20 Journalistinnen und Journalisten im Iran in Haft.

Der Iran wird seit 1979 jährlich in Resolutionen der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen verurteilt, weil er seinen Verpflichtungen hinsichtlich der Einhaltung von Menschenrechten nicht nachkommt. Die UN-Generalversammlung äußerte sich im Februar 2000 besorgt darüber, dass seit 1996 die Sonderbeauftragten für die Menschenrechtssituation im Iran keine Einladung in das Land mehr bekommen haben. Außerdem kritisierte sie den Iran hinsichtlich seines Justizwesens, der Menschenrechtssituation, der angewandten Foltermethoden, der nicht gegebenen Meinungs- und Pressefreiheit und des nur unter Vorbehalten erfolgten Beitritts des Iran zur UN-Kinderrechtskonvention.

Mehrfach mahnten EU und das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) die Einhaltung von Menschenrechten an. Auch anlässlich des Besuchs des Präsidenten des Deutschen Bundestages, Wolfgang Thierse, im Iran im Februar 2001 wurde festgestellt, dass es in der derzeitigen Situation keinen wirklichen Dialog mit der iranischen Regierung in Menschenrechtsfragen geben kann (vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung/FAZ und Frankfurter Rundschau/FR vom 20. Februar 2001). Die Verurteilung von zehn Teilnehmern der „Iran-Konferenz“ der Heinrich-Böll-Stiftung in Berlin im April 2000 zu langjährigen Haftstrafen und Verbannung aufgrund der vagen Straftatbestände „Propaganda gegen den Staat“ und „Beleidigung des Islam“ wurden erst Ende letzten Jahres gesprochen (vgl. Financial Times Deutschland vom 15. November 2000, FAZ vom 7. Februar 2001).

Weiteren Anlass zur Sorge gibt die Absicht des Iran, Massenvernichtungswaffen und insbesondere Langstreckenraketen zu entwickeln. Die EU-Kommission empfiehlt daher, die Intensivierung der Kontakte mit dem Iran von den Fortschritten des Irans hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit, der Rechte von Minderheiten, der Pressefreiheit, der ordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Wirtschaft und dem vom Iran verfolgten Ansatz in den auswärtigen Beziehungen und in Sicherheitsfragen abhängig zu machen (EU-Kommission KOM (2001) 71 endg.; Ratsdokument 6958/01 S. 10).

Im Gegensatz dazu haben sich intensive wirtschaftliche Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Iran entwickelt. Nach dem Besuch des Präsidenten Mohammed Chatami im Juli 2000 in der Bundesrepublik Deutschland erhöhte die Bundesregierung z. B. den Hermes-Kreditrahmen von 200 Mio. DM auf eine Mrd. DM für das Jahr 2001. Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Werner Müller, konnte während seines Besuchs in Teheran im Oktober 2000 diversen deutschen Firmen Aufträge im Iran verschaffen, obwohl die iranische Wirtschaft, wie offiziell bekannt, zentralisiert ist und „über Staatsunternehmen oder parastaatliche Stiftungen zwischen 70 % und 80 % der Wertschöpfung“ in allen wichtigen Sektoren direkt dem Revolutionsführer Ali Chamenei unterstehen (Neue Zürcher Zeitung vom 16. Januar 2001, FAZ vom 29. Mai 2000). Um die wirtschaftliche Zusammenarbeit zu unterstützen, soll die Deutsch-Iranische Wirtschaftskommission nach zehn Jahren Unterbrechung erneut tagen.

Ungeachtet der prekären Menschenrechtslage nehmen bundesdeutsche Ausländerbehörden auch Abschiebungen in den Iran vor. So wurden im Jahr 2000 65 und im ersten Quartal 2001 24 iranische Flüchtlinge abgeschoben (Bundestagsdrucksache14/6155).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Wie bewertet die Bundesregierung die Menschenrechtssituation im Iran?

a) Teilt sie die Auffassung u. a. von amnesty international und der EU-Kommission, dass diese sich z. B. in Bezug auf die Pressefreiheit in den letzten Jahren verschlechtert hat?

b) Wie setzt sich die Bundesregierung gegen die grausamen Foltermethoden im Iran ein?

c) Sieht die Bundesregierung Verbesserungen bei den Haftbedingungen im Iran?

2

Wie schätzt die Bundesregierung das Kräfteverhältnis zwischen iranischer Regierung und den oppositionellen fundamental-islamischen Kräften nach der Wahl ein?

3

Wie sieht die Bundesregierung insgesamt die Rolle der Reformkräfte? Wie wurden bzw. werden die iranischen Reformkräfte durch die Bundesregierung unterstützt? Welche weiteren Maßnahmen sind geplant?

4

In welchen Bereichen sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit für Reformen?

5

Welche Konsequenzen für den Umgang mit dem Iran zieht die Bundesregierung aus diesen Einschätzungen?

6

Plant der Bundeskanzler Gerhard Schröder seine verschobene Iranreise nachzuholen? Wenn ja, wann?

7

Wann und aus welchem Grund hat sich der im so genannten Mykonos-Prozess rechtskräftig verurteilte und seitdem mit internationalem Haftbefehl gesuchte ehemalige Geheimdienstchef und Präsidentschaftskandidat Ali Fallahian im Zeitraum 1997 bis heute offiziell in der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten?

8

Wie viele Fälle folgender angewandter Foltermethoden in den letzten fünf Jahren im Iran sind der Bundesregierung bekannt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

a) Steinigungen,

b) Enthauptungen,

c) Amputationen,

d) Auspeitschungen?

e) Welche weiteren Fälle sind der Bundesregierung bekannt?

9

Wie viel Prozent der iranischen Asylbewerber in der Bundesrepublik Deutschland wurden abgelehnt (bitte für die letzten zehn Jahre aufschlüsseln)?

a) Wie viele sind das in absoluten Zahlen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

b) Welches sind die Fluchtgründe (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

c) Wie viele von ihnen sind Frauen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

d) In wie vielen Fällen wurden frauenspezifische Fluchtgründe anerkannt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

e) Welche Hinweise gibt es auf die Situation der aus der Bundesrepublik Deutschland in den Iran abgeschobenen Flüchtlinge?

f) Woher bezieht die Bundesregierung Informationen über abgeschobene Flüchtlinge? Wie bemüht sich die Bundesregierung um Informationen?

10

Wie steht die Bundesregierung zu der Forderung, den Iran international solange politisch zu isolieren, bis sich die Menschenrechtssituation im Iran deutlich gebessert hat?

11

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass Qualitäten und Quantitäten iranischer Menschenrechtsverletzungen kein Hindernis für wirtschaftliche Zusammenarbeit sind, während vergleichbare Situationen in anderen Ländern zu recht stark kritisiert und sanktioniert werden, und wenn ja, warum?

12

In welchen Bereichen hat die deutsche Wirtschaft derzeit in welchem Umfang Interessen im Iran?

a) Zu welchem Anteil sind die wirtschaftlichen Kooperationspartner religiöse Stiftungen?

b) Wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die These vom „Wandel durch wirtschaftliche Zusammenarbeit“?

13

Ist die Bundesregierung der Meinung, dass unabhängig von der Menschenrechtslage im Iran Hermeskredite vergeben werden sollten? Ist geplant, diese Praxis zu überdenken und zu modifizieren? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass mit der Erteilung dieser Kredite ein falsches Zeichen gegeben wird?

a) Welche anderen Finanzierungsinstrumente, neben den Hermesbürgschaften, setzt die Bundesregierung in der Gestaltung ihrer wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit dem Iran ein?

b) Wie hoch ist der Anteil der über Hermes abgesicherten Geschäfte am gesamten Volumen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit dem Iran (bitte auch das Gesamtvolumen in absoluten Zahlen für die letzten zehn Jahre aufgeschlüsselt angeben)?

c) Welcher Anteil der gesamten Hermeskredite in Höhe von einer Mrd. DM für 2001 wurde bisher insgesamt für welche Branchen ausgeschöpft (bitte aufschlüsseln)?

d) Welche Firmen kommen in welcher Höhe in den Genuss von staatlichen Bürgschaften (bitte aufschlüsseln nach Firmen, Projekten, Branchen etc.)?

e) Ist im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie bereits eine Entscheidung über die Aufstockung der Hermesbürgschaften über den im vergangenen Sommer beschlossenen Länderplafond in Höhe von einer Mrd. DM hinaus gefallen? Wenn ja, in welcher Höhe sollen in den kommenden Jahren Hermesbürgschaften bereitgestellt werden?

f) Sind aufgrund der im April verabschiedeten Leitlinien für die Berücksichtigung von ökologischen, sozialen und entwicklungspolitischen Gesichtspunkten bei der Übernahme von Ausfuhrgewährleistungen des Bundes Projekte der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit dem Iran nicht zustande gekommen?

14

Gibt es Bereiche der bilateralen Zusammenarbeit, die mit Mitteln der Entwicklungshilfe finanziert oder kofinanziert werden? Wenn ja, welche und in welchem finanziellen Umfang?

15

Wird derzeit die Arbeit der Deutsch-Iranischen Wirtschaftskommission fortgesetzt? Wenn ja, welche Themen werden behandelt und welche Ergebnisse gibt es?

16

Wann ist das Investitionschutzabkommen mit dem Iran in Kraft gesetzt worden?

17

Ist bereits ein Goethe-Institut im Iran eröffnet worden? Wenn nicht, wie ist der Stand der Planungen?

18

Welche Kooperationsverträge mit deutsch-ausländischen Kulturgesellschaften mit einer Niederlassung im Iran existieren?

19

Wird die Praxis des deutschen Sprachinstituts in Teheran fortgeführt, weibliche und männliche Studierende getrennt zu unterrichten?

a) Wenn ja, hält die Bundesregierung dies für richtig und warum?

b) Wie viel Geld empfängt dieses Institut aus Bundesmitteln?

20

Wie weit ist die Planung eines neuen Kulturabkommens gediehen?

21

Welche Form der Zusammenarbeit auf dem Feld der inneren Sicherheit hat es im Zeitraum der letzten zehn Jahre bis heute mit dem Iran gegeben?

22

Welche Ausfuhren in den Iran hat es in den letzten zehn Jahren im Bereich der Zuständigkeit der Ausfuhrliste der Außenwirtschaftsverordnung I Abschnitt B gegeben?

Berlin, den 18. Juni 2001

Carsten Hübner Roland Claus und Fraktion

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