Der Bund ist Eigentümer einer Vielzahl von Grundstücken in den Großstädten München, Berlin, Köln und Hamburg. Diese Grundstücke bieten vielfach Flächen, die vom Bund als Eigentümer nicht genutzt werden und die durch eine Verwertung zur Entlastung des Bundeshaushalts beitragen könnten.
Vorbemerkung
1. Das Eigentum des Bundes an Grundstücken setzt sich im Wesentlichen aus dem Verwaltungsgrundvermögen (VGV), dem Allgemeinen Grundvermögen (AGV) sowie – im Beitrittsgebiet – dem Finanzvermögen (FV) nach Art. 22 Einigungsvertrag (EV) zusammen. Das VGV wird von den Ressorts für dienstliche Zwecke genutzt und steht während der Nutzungszeit für eine Verwertung nicht zur Verfügung. Da die Bundesregierung im Rahmen ihres Konzeptes „Moderner Staat – Moderne Verwaltung“ die Staatstätigkeit konsequent auf das erforderliche Maß reduziert, werden mit sinkendem Personalbestand auch Flächenpotenziale frei. Grundstücke, die zur Erfüllung von Aufgaben des Bundes nicht mehr benötigt werden, werden dem AGV zugeführt und – wenn kein sonstiger Bundesbedarf besteht – veräußert. Zuständig für die Verwertung des Allgemeinen Grundvermögens sowie des Finanzvermögens ist die Bundesvermögensverwaltung (BW).
Dieses Vermögen ist nach dem Einigungsvertrag so aufzuteilen, dass der Bund und die in Art. 1 EV genannten Länder je die Hälfte des Vermögensgesamtwertes erhalten.
2. Die Bundesregierung teilt Ihre Auffassung, dass Erlöse aus der Verwertung nicht mehr benötigter Grundstücke zu einer Entlastung des Bundeshaushalts beitragen können. Die Bundesvermögensverwaltung hat von 1990 bis Mitte 2001 aus dem Verkauf von Liegenschaften Einnahmen von über 20 Mrd. DM erzielt. Der Bundeshaushalt wird aber auch dadurch entlastet, dass die Bundesvermögensverwaltung schwer verwertbare Liegenschaften veräußert. Diese erbringen zwar nur geringe Erlöse; ihre Veräußerung entlastet den Bund aber von erheblichen Kosten für Bewirtschaftung und Bauunterhalt (z. B. für Bewachung und Verkehrssicherung). Die Veräußerungsbemühungen können daher nicht nur auf die werthaltigen Liegenschaften in den Ballungszentren ausgerichtet sein.
3. Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen ist bereits eine Zentralisierung der Bewirtschaftung der Dienstliegenschaften erfolgt. Hierdurch verspricht sich das BMF ein zusätzliches Verwertungspotenzial. Ab dem Haushaltsjahr 2002 soll im Epl. 08 der Anreiz zum sparsamen Umgang mit dienstlich genutzten Flächen durch Einführung des Vermieter-Mieter-Modells noch weiter verstärkt werden.
Aufgrund eines Auftrages des Rechnungsprüfungsausschusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages steht das Bundesministerium der Finanzen derzeit in Gesprächen mit den übrigen Ressorts, um diese von den Vorteilen eines einheitlichen Immobilien- und Flächenmanagements zu überzeugen.
4. Mindestvoraussetzung für die sachgerechte Wahrnehmung der Aufgaben des Bundesministeriums der Finanzen als Haushalts- und Vermögensministerium ist allerdings ein einheitlicher Datenbestand. Für den Bereich des Bundesministeriums der Finanzen ist eine solche Transparenz hinsichtlich der verwalteten Flächen durch den IT-gestützten Bundesliegenschaftsnachweis (BLN) gegeben.
Aus den übrigen Ressorts sowie deren Sondervermögen liegen zwar Immobiliendaten vor; hinsichtlich ihrer Aktualität und der Datenstruktur bestehen jedoch Abweichungen, die in Zusammenarbeit mit den Ressorts behoben werden müssen. Durch Einführung eines zentralen IT-gestützten Bundesliegenschaftsnachweises sollen controllingrelevante Informationen zu bundeseigenen und angemieteten Liegenschaften ressortübergreifend zusammengeführt werden; hierzu wird vor allem auf Daten der vor Ort eingesetzten Liegenschaftsinformationssysteme zugegriffen. Der seit 1999 laufende Systemaufbau erfordert u.a. eine Vereinheitlichung der Datenstruktur bei den zuliefernden Systemen und erfolgt derzeit im konsensualen Vorgehen unter Federführung des Bundesministeriums der Finanzen. Die nachfolgend mitgeteilten Angaben zum Bestand bundeseigener Immobilien in den oben aufgeführten Großstädten stützen sich daher auf den derzeit im Bundesliegenschaftsnachweis verfügbaren Datenbestand und spiegeln den unterschiedlichen Stand der Datenbereitstellung wider.