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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Äußerungen des Bundesministers des Auswärtigen, Joseph Fischer, vor dem Bundesverfassungsgericht zur Einbindung des Parlaments in wesentliche Fragen der Sicherheit (G-SIG: 14012177)

Neues strategisches Konzept der NATO, Frage der Zustimmung des Parlaments, Kontrollfunktion des Auswärtigen Ausschusses, Erweiterung des Aufgabenbereichs der Bundeswehr

Fraktion

FDP

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

27.07.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher Bundestag14/651627. 06. 2001

Äußerungen des Bundesministers des Auswärtigen, Joseph Fischer, vor dem Bundesverfassungsgericht zur Einbindung des Parlaments in wesentliche Fragen der Sicherheit

der Abgeordneten Jürgen Koppelin, Dr. Guido Westerwelle, Ina Albowitz, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Dr. Helmut Hausmann, Ulrich Heinrich, Walter Hirche, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Ulrich Irmer, Gudrun Kopp, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Cornelia Pieper, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.

Vorbemerkung

Am Dienstag, 19. Juni 2001, haben die Bundesminister des Auswärtigen, Joseph Fischer, und der Verteidigung, Rudolf Scharping, vor dem Bundesverfassungsgericht Stellung genommen zur Frage der Einbindung des Parlaments vor der Entscheidung über das neue strategische Konzept der NATO.

Dabei äußerte sich der Bundesminister des Auswärtigen, Joseph Fischer, über die Abgrenzung des „Spielraums der Bundesregierung“ bei „Regierungsabsprachen“ und dem parlamentarischen Zustimmungsverfahren.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Wie beurteilt die Bundesregierung das neue strategische Konzept der NATO-Staaten unter Berücksichtigung des Zwecks der NATO als Vertragsgemeinschaft?

2

Trifft es zu, dass der Bundesminister des Auswärtigen, Joseph Fischer, anlässlich der Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht am 19. Juni 2001 geäußert hat, es wären „gefährliche außenpolitische Unsicherheiten“ entstanden, wenn hinsichtlich der neuen NATO-Strategie die Zustimmung des Parlaments eingeholt worden wäre (Frankfurter Allgemeine Zeitung/ FAZ vom 20. Juni 2001)?

3

Wenn ja, teilt die Bundesregierung diese Auffassung?

4

Trifft es zu, dass der Bundesminister des Auswärtigen, Joseph Fischer, vor dem Bundesverfassungsgericht des Weiteren geäußert hat, der Spielraum der Bundesregierung würde über Gebühr eingeschränkt, wenn Regierungsabsprachen dem parlamentarischen Zustimmungsverfahren unterworfen würden (FAZ, 20. Juni 2001)?

5

Wenn ja, teilt die Bundesregierung diese Auffassung?

6

Trifft es zu, dass der Bundesminister des Auswärtigen, Joseph Fischer, vor dem Bundesverfassungsgericht des Weiteren geäußert hat, dass der „stärkste Partner“ des Bündnisses nicht mehr eingebunden werden könne, wenn man sich bei Absprachen wie dem neuen strategischen Konzept der NATO rechtlich binde (FAZ, 20. Juni 2001)?

7

Wenn ja, teilt die Bundesregierung diese Auffassung?

8

Trifft es zu, dass der Bundesminister des Auswärtigen, Joseph Fischer, vor dem Bundesverfassungsgericht geäußert hat, dass eine Einbindung des Parlaments bei Fragen wie dem neuen strategischen Konzept der NATO bereits deshalb nicht in Frage komme, weil eine solche Einbindung Einfluss auf die anderen Mitgliedstaaten hätte (FAZ, 20. Juni 2001)?

9

Wenn ja, teilt die Bundesregierung diese Auffassung?

10

Stimmt die Bundesregierung zu, dass dem Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, der von Artikel 45a Abs. 1 Grundgesetz in den Rang eines Pflichtausschusses gehoben wurde, nicht nur Bestandsschutz, sondern auch besondere Kontrollfunktion zukommt?

11

Stimmt die Bundesregierung zu, dass der Status des auswärtigen Ausschusses als Pflichtausschuss mit Bestandsschutz und besonderer Kontrollfunktion eine Symmetrie von Ressort-Kompetenz und Kompetenz des Auswärtigen Ausschusses bedingt?

12

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass zumindest der Auswärtige Ausschuss als Pflichtausschuss vor der Zustimmung zur neuen NATO-Strategie hätte gehört werden müssen?

13

Wenn nein, warum nicht?

14

Ist damit zu rechnen, dass die Bundesregierung auch in weiteren zentralen Fragen der Außenpolitik unter Umgehung des Auswärtigen Ausschusses handelt?

15

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die neue NATO-Strategie eine potentielle Ausweitung des Aufgabenbereichs der Bundeswehr mit sich bringt?

16

Wenn nein, warum nicht?

17

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine solche Erweiterung des Aufgabenbereichs der Bundeswehr mit früheren Neu-Konzepten der NATO nicht einherging?

18

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass aus dem Status der Bundeswehr als Parlamentsarmee folgt, dass auch vor potentiellen Erweiterungen des Aufgabenbereichs der Bundeswehr das Parlament mit seinen Gremien entscheidend gehört werden muss?

Berlin, den 25. Juni 2001

Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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