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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Überwindung der "Hartz IV"-Abhängigkeit von Kindern und Eltern durch den Kinderzuschlag

<span>Anzahl der seit 2005 gestellten und bewilligten Anträge auf Kinderzuschlag, Höhe des Kinderzuschlags und der Verwaltungskosten, durchgeführte Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Kinderzuschlags, Erwerbstätigkeit und ergänzende SGB-II-Leistungen, Stellenwert von Mindestlöhnen, Höhe des Mindestlohns zur Vermeidung von Bedürftigkeit, Bedeutung von Änderung des Kinderzuschlags sowie des Wohngeldes, Beurteilung der Wohngeldreformvorschläge der Bremer Arbeitnehmerkammer, weitere mögliche Reformüberlegungen, geplante Maßnahmen für Kinder nicht erwerbstätiger Eltern mit SGB-II-Bezug, mögliche Leistungserhöhungen in Form von erhöhtem Sozialgeld oder durch Gewährung von Sonderbedarf (z. B. Schulmittel)</span>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

17.12.2007

Aktualisiert

22.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 16/719412. 11. 2007

Überwindung der „Hartz IV“-Abhängigkeit von Kindern und Eltern durch den Kinderzuschlag

der Abgeordneten Diana Golze, Klaus Ernst, Dr. Barbara Höll, Katja Kipping, Katrin Kunert, Elke Reinke, Frank Spieth, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im Rahmen des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt („Hartz IV“-Gesetzgebung) wurde zum 1. Januar 2005 mit § 6a Bundeskindergeldgesetz (BKGG) der Kinderzuschlag eingeführt. Mit diesem Sozialtransfer sollen gering verdienende Eltern, die mit ihren Einkünften zwar ihren eigenen Unterhalt finanzieren können, nicht aber den Unterhalt ihrer Kinder, einen Kinderzuschlag von bis zu 140 Euro pro Monat erhalten. Dieser Kinderzuschlag wird von der Bundesregierung als wichtiger Schritt zur Bekämpfung von Kinderarmut angesehen, damit Kinder und deren Familien aus dem Bezug von Arbeitslosengeld II herausgeholt werden können. Doch bislang ist der Kinderzuschlag in seiner derzeitigen Ausgestaltung als Instrument zur Verhinderung von Kinderarmut unzureichend. Notwendig wäre neben einer deutlichen Leistungsausweitung die Erweiterung des Kreises der Anspruchsberechtigten.

Die Ausweitung des Berechtigtenkreises auf erwachsene unverheiratete Kinder im Alter von unter 25 Jahren seit April 2006 hat die Zahlen etwas erhöht; zu Beginn des Jahres 2007 bezogen ca. 60 000 Familien mit ca. 150 000 Kindern den Kinderzuschlag. Derzeit verhindert der Kinderzuschlag demnach die „Hartz IV“-Abhängigkeit von maximal 270 000 Eltern und Kindern (vgl. Johannes Steffen, Arbeitnehmerkammer Bremen, Überwindung der „Hartz IV“-Abhängigkeit von Kindern und deren Eltern, Bremen 10/2007, S. 4).

Im Mai 2007 befanden sich laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit allerdings immer noch deutlich mehr als 2,2 Millionen Minderjährige im SGB II-Leistungsbezug; hiervon erhielten 1,9 Millionen unter 15-Jährige Sozialgeld und rund 330 000 Minderjährige bezogen ALG II. Fast die Hälfte der „Hartz IV“-Kinder lebte in Bedarfsgemeinschaften mit gut 660 000 Alleinerziehenden; die andere Hälfte der „Hartz IV“-Kinder lebte in Bedarfsgemeinschaften mit gut 1,3 Millionen Eltern bzw. einem Elternteil und dessen Lebenspartner/-partnerin. Die Zahl der auf SGB II-Leistungen angewiesenen armen Eltern und deren Kinder belief sich somit im Mai 2007 auf insgesamt über 4,2 Millionen Personen. Bei rund 58 Prozent der SGB II-Leistungsbeziehenden handelte es sich demzufolge um Familien mit minderjährigen Kindern (ebd.). Nicht unbeachtlich ist darüber hinaus die Dunkelziffer derjenigen bis zu 1,9 Millionen Geringverdiener/-verdienerinnen, die zwar Anspruch auf aufstockende SGB II-Leistungen hätten, diesen Anspruch aber aus unterschiedlichen Gründen nicht geltend machen (vgl. Irene Becker, Armut in Deutschland, Bevölkerungsgruppen unterhalb der ALG II-Grenze, Forschungsbericht im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf 2006).

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom November 2005 hält fest: „Wir wollen materielle Kinderarmut reduzieren und hierzu den Kinderzuschlag mit Wirkung ab dem Jahr 2006 weiterentwickeln. Ausstiegsanreize aus der Arbeitslosigkeit und eine systematische Integration müssen verstärkt werden. Der Kinderzuschlag erfüllt diese Anforderungen und erreicht seine Zielgruppe unter der Voraussetzung einer Weiterentwicklung und Ausweitung, da immer noch mehr als 90 Prozent der Anträge abgelehnt werden müssen (…) Wir wollen den Berechtigtenkreis ausweiten, um weitere Kinder zu erreichen und ihren Eltern zu ermöglichen, ohne Bezug von ALG II für sie zu sorgen. Dazu bedarf es einer Flexibilisierung des Instruments in den jetzigen Grenzbereichen seiner Anwendung, zum Beispiel durch eine Wahlmöglichkeit zu ALG II, und einer Vereinfachung bei Antragsverfahren und -bearbeitung.“ (Gemeinsam für Deutschland – mit Mut und Menschlichkeit, Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 11. November 2005, S. 101). Eine Weiterentwicklung des Kinderzuschlags ist allerdings – außer seiner Entfristung im Rahmen des Sondervermögen „Kinderbetreuung“ (Bundestagsdrucksache 16/3183) – bislang unterblieben und nunmehr für 2008 in Aussicht gestellt.

Inzwischen gibt es einen Vorschlag zur Überwindung der „Hartz IV“-Abhängigkeit von Kindern und deren Eltern (vgl. Johannes Steffen, a. a. O.). Dabei geht es vor allem um eine Erhöhung des maximalen Kinderzuschlags, den Wegfall der Mindest- und Höchsteinkommensgrenze sowie Veränderungen bei der Wohngeldberechnung und einem eventuellen Mietzuschlag. Ziel ist es, mit vorgelagerten staatlichen Hilfesystemen wie etwa dem Kinderzuschlag oder dem Wohngeld Familien so zu unterstützen, dass Bedürftigkeit im Sinne von „Hartz IV“ vermieden wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wie viele Anträge auf Kinderzuschlag sind seit dem 1. Januar 2005 gestellt worden? Wie hoch ist der Anteil der bewilligten Anträge? Wie hoch ist der durchschnittlich geleistete Kinderzuschlag?

a) Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass bislang nur sehr wenige der bundesweit gestellten Anträge auf Kinderzuschlag bewilligt wurden? Welche Konstruktionselemente des aktuellen Kinderzuschlags sind für den geringen Bewilligungsanteil verantwortlich?

b) Wie bewertet die Bundesregierung die Effektivität und Effizienz des Kinderzuschlags?

c) Wie hoch sind die prozentualen Verwaltungskosten an den Gesamtausgaben des Kinderzuschlags?

d) Wie haben sich die Verwaltungskosten des Kinderzuschlags seit 2005 bis heute entwickelt?

e) Wie hoch sind die prozentualen Verwaltungskosten für die Vergabe des Kindergelds?

f) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dieser Tatsache für die Reform des Kinderzuschlags, und wann ist damit zu rechnen?

g) Werden die Ziele der Vermeidung von Bedürftigkeit und die Vermeidung von Kinderarmut durch das Instrument Kinderzuschlag erreicht (bitte nach verschiedenen Haushaltskonstellationen differenzieren)?

h) In welchem Maße konnte die Bedürftigkeit und Kinderarmut in Ein- Elternteil-Familien durch den Kinderzuschlag bekämpft werden?

i) Welche konkreten Pläne hat die Bundesregierung für Veränderungen dieses Instrumentes unter Berücksichtigung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Vorgaben?

j) Welche der von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag angekündigten Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Kinderzuschlags sind inzwischen durchgeführt worden? Zu welchen Erkenntnissen gelangt die Bundesregierung hinsichtlich der Auswirkungen dieser Maßnahmen? Welche Aussagen kann die Bundesregierung zur Effizienz und Zielgenauigkeit des Instrumentes „Kinderzuschlag“ inzwischen treffen?

k) Welche Erfolge konnten gegen die sog. verdeckte Armut erzielt werden (d. h. die Dunkelziffer derjenigen bis zu 1,9 Millionen Geringverdiener, die zwar Anspruch auf aufstockende SGB II-Leistungen hätten, diesen Anspruch aber aus unterschiedlichen Gründen nicht geltend machen)?

2

Wie bewertet die Bundesregierung die grundlegende Prämisse, dass erwerbstätige Personen – vor allem mit Kindern – in der Regel nicht auf ergänzende SGB II-Leistungen verwiesen werden sollten?

3

Was hält die Bundesregierung davon, durch die vorgelagerten Erwerbs- und Transfersysteme eine strukturelle Unabhängigkeit von ergänzend erforderlicher Fürsorge zu gewährleisten?

4

Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung in diesem Zusammenhang der Einführung von Existenz sichernden Mindestlöhnen bei? Welche Höhe müsste ein Mindestlohn nach Ansicht der Bundesregierung haben, um Bedürftigkeit in der Regel zu vermeiden?

a) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den Anstrengungen von Eltern vor, mittels Erwerbstätigkeit plus Kinderzuschlag aus dem „Hartz IV“-Bezug zu gelangen?

b) Was kann die Bundesregierung zu den diesbezüglichen Chancen von Kindern ab dem vollendeten 14. Lebensjahr und jüngeren Kindern, von Kindern verheirateter und nicht verheirateter Paare sowie von Kindern von Alleinerziehenden mit unterschiedlichem Lebensalter und verschiedener Geschwisterzahl sagen?

5

Wie beurteilt die Bundesregierung bei ihren Reformüberlegungen die Vorschläge der Arbeitnehmerkammer Bremen (ebd., S. 22ff.), wonach Änderungen beim Kinderzuschlag als auch beim Wohngeld unumgänglich sind, um erwerbstätige Hilfebezieherinnen und -bezieher aus der Bedürftigkeit nach dem SGB II zu befreien?

a) Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, die Mindesteinkommensgrenze als Zugangsvoraussetzung für den Kinderzuschlag entfallen zu lassen und sie nur als Schwelle für den Beginn der linearen Kürzung zu erhalten?

b) Wie bewertet die Bundesregierung den Ansatz, dass Anspruch auf den Kinderzuschlag bestehen solle, sobald die Eltern ein überwiegend aus mehr als geringfügiger Beschäftigung bzw. Tätigkeit stammendes Einkommen erzielen und dessen anrechenbarer Teil zusammen mit dem durch Elterneinkommen ungekürzten Kinderzuschlag sowie Kindergeld, Wohngeld und eventuell Mietzuschlag zur Vermeidung von SGB II-Hilfebedürftigkeit führt?

c) Wie beurteilt die Bundesregierung die Überlegung, die Höchsteinkommensgrenze abzuschaffen und stattdessen die Kinderzuschlagsberechtigung im Zuge der Einkommensanrechnung enden zu lassen?

d) Teilt die Bundesregierung den Vorschlag, dass eine Erhöhung des maximalen Kinderzuschlags z. B. in Höhe von 200 Euro für unter 14-jährige Kinder und 270 Euro für ab 14-jährige Kinder notwendig ist (falls eine Erhöhung abgelehnt wird, bitte begründen)?

e) Wie betrachtet die Bundesregierung den Vorschlag, den heutigen Mehrbedarfszuschlag für Alleinerziehende im Falle der Kinderzuschlags- Berechtigung als Erhöhungsbetrag zum Kinderzuschlag zu gewähren?

6

Wie beurteilt die Bundesregierung die Wohngeldreformvorschläge der Bremer Arbeitnehmerkammer? Aus welchen Gründen könnten sich diese Konzepte als vorteilhaft bzw. nachteilig erweisen?

a) Welche Auswirkungen hat es, wenn bei der Bestimmung des Jahreseinkommens nach dem Wohngeldgesetz ein pauschaler Abzug von 30 Prozent auch in den Fällen erfolgt, in denen keine Steuern zu entrichten sind, sofern das wohngeldrelevante Haushaltseinkommen überwiegend aus mehr als geringfügiger Beschäftigung oder Tätigkeit resultiert?

b) Welche Wirkungen erzeugen beim Jahreseinkommen bis zur Höhe der gesetzlichen Unterhaltsvorschussleistungen nicht berücksichtigte Unterhaltsvorschussleistungen, wenn im Gegenzug auf den derzeitigen Abzug der 50 Euro vom wohngeldrelevanten Brutto pro Kind unter 12 Jahre bei Alleinerziehenden verzichtet wird?

c) Was hält die Bundesregierung von dem Vorschlag, Erwerbstätigen, die laufende Steuern vom Einkommen zu entrichten haben, einen Mietzuschlag bis zur Höhe der fälligen Lohnsteuer (inkl. Solidarbeitrag) zukommen zu lassen, sofern und solange dieser – unter Berücksichtigung eines eventuellen Kinderzuschlags – zur Überwindung der Hilfebedürftigkeit nach SGB II erforderlich ist?

7

Welche Auswirkungen ließen sich durch diese Maßnahmen gegenüber verdeckt Armen erzielen?

8

Wie sähen die Effekte der obigen Reformüberlegungen für die Kommunen aus, die bislang infolge der Anrechnungsregelung des § 19 SGB II die finanzielle Hauptlast für erwerbstätige „Aufstocker“ zu tragen haben?

9

Welche Überlegungen hat die Bundesregierung zur drastischen Absenkung der für die Vermeidung von Hilfebedürftigkeit durch die Eltern zu überwindenden Bruttoentgeltschwelle?

10

Welche anderen, von der Bundesregierung geplanten Reformmaßnahmen zum Kinderzuschlag könnten die Chancengleichheit zwischen Kindern unterschiedlichen Alters unabhängig vom Familienstand ihrer Eltern stärken?

11

Stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass eine Verbesserung des Kinderzuschlags lediglich den Familien mit hilfebedürftigen Erwerbstätigen nutzt? Wie hoch wäre der Anteil der Kinder im SGB II-Bezug, denen durch eine solche Maßnahme geholfen wird?

12

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung für die Kinder im SGB II-Bezug, deren Eltern nicht im erforderlichen Maße erwerbstätig sind?

13

Strebt die Bundesregierung Leistungserhöhungen für Kinder im SGB II-Bezug in Form eines erhöhten Sozialgeldes oder der Gewährung von Sonderbedarfen (z. B. Schulmittel) für das Jahr 2008 an?

Berlin, den 8. November 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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