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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Erfassungsmerkmale für Tötungsdelikte aus rechtsextremer und ausländerfeindlicher Motivation (G-SIG: 14011360)

Inhalt der neukonzipierten Erfassungsmerkmale, mit rechtsextremistischen Straftaten befasste Behörden

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

11.10.2000

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher Bundestag14/410218. 09. 2000

Erfassungsmerkmale für Tötungsdelikte aus rechtsextremer und ausländerfeindlicher Motivation

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

In der Sendung „Panorama“ vom 24. August 2000 wurde in dem Beitrag „Die verschwiegenen Toten: Behörden vertuschen Ausmaß der rechtsradikalen Gewalt“ darauf hingewiesen, dass das Bundesministerium des Innern (BMI) die Zahl der von Rechtsextremisten getöteten Personen falsch angebe. In dem Bericht heißt es: „In der offiziellen Auflistung rechtsextremer Tötungsdelikte seit der Wiedervereinigung verzeichnet das BMI genau 24 Tote. (...) Doch die Zahl ist falsch ... Experten wissen es schon lange: Die Opferzahlen werden möglichst niedrig gehalten, und zwar mit allen Tricks: Vertuschen, verheimlichen, fälschen, und das bundesweit, seit Jahren. Eine ungeschönte Liste der Todesopfer zeigt das wahre Ausmaß des rechtsextremen Terrors. Er ist um ein Vielfaches höher als von der Bundesregierung behauptet. Seit der Wende mindestens 117 Todesopfer – zur Erinnerung: Die Bundesregierung spricht von nur 24.“

Weiter wird in dem Bericht angeführt, dass schon die Bundesregierung unter Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl die Opferzahlen bagatellisiert habe: „Da war schon die Kohl-Regierung reichlich schamlos, verzeichnete seit der Wende nur 34 Tote. Rot-Grün ist da offenbar noch viel dreister. Noch ein paar Opfer weggerechnet, und plötzlich stehen nur noch 24 auf der Liste“.

„Panorama“ führt eine ganze Reihe von Fällen an, wo Personen von Neonazis aus ganz offensichtlich rechtsextremer oder ausländerfeindlicher Motivation getötet worden sind, diese Fälle aber nicht vom BMI registriert werden. Selbst auf die Ermordung eines Polizeibeamten durch den bekannten Neonazi K. D. antwortet der Parlamentarische Staatssekretär Fritz Rudolf Körper: „Wenn ich mich recht erinnere, ist dieser Täter in die von mir genannten Kategorien einzuordnen“.

„Panorama“ berichtet weiter: „Einer der zehn Toten, die es bei Rot-Grün einfach nicht mehr gibt: A. S., 1990 ermordet. Der Fall einfach weggestrichen, obwohl der Täter ein organisierter Neonazi war. Warum eigentlich, fragen sich die Angehörigen. Auch das Innenministerium räumt inzwischen höflich ein, dies sei eine berechtigte Frage.“ Und Panorama weiter: „Auf die Antwort waren wir natürlich gespannt. Wir wollten zu gern wissen, wie man die zehn Toten weggerechnet, in der Statistik versenkt hat. Hier ist sie, die Antwort des Staatssekretärs (gemeint ist der Parlamentarische Staatssekretär Fritz Rudolf Körper, d. Verf.). Die Zahlen seien – Zitat – nicht vergleichbar, weil zwischenzeitlich die statistischen Erfassungsmerkmale geändert wurden.“

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Gibt es neue Erfassungsmerkmale für rechtsextrem und ausländerfeindlich motivierte Tötungsdelikte, und wenn ja, wann wurden diese verfasst?

2

Was ist der wesentliche Inhalt dieser Erfassungsmerkmale?

3

Wodurch unterscheiden sich diese Erfassungsmerkmale von den vorhergehenden Erfassungsmerkmalen?

4

Was ist der Zweck für diese Neukonzipierung der Erfassungsmerkmale?

5

Welche Behörden werden bei der Beurteilung von zu vermutenden und tatsächlich rechtsextrem und ausländerfeindlich motivierten Straftaten herangezogen?

Berlin, den 12. September 2000

Ulla Jelpke Petra Pau Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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