Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 14/8441
14. Wahlperiode 05. 03. 2002
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung vom
4. März 2002 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Dr. Klaus Grehn,
Dr. Heidi Knake-Werner, Pia Maier und der Fraktion der PDS
– Drucksache 14/7878 –
Wirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit
Schwerbehinderter
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit dem 1. Oktober 2000 ist das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit
Schwerbehinderter (SchwBAG – inzwischen als Bestandteil des
Sozialgesetzbuches IX) in Kraft. Es führte eine Reihe von Instrumenten ein, die eine
Reduzierung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter um mindestens 25 Prozent bis
zum Oktober 2002 ermöglichen sollen.
Ziele des Gesetzes und damit verbundener weiterer Maßnahmen – so wurde in
den begleitenden Diskussionen und Begründungen dargelegt – sind
insbesondere die Verbesserung der Chancengleichheit schwerbehinderter Menschen im
Arbeits- und Berufsleben, der schnellstmögliche Abbau der
überdurchschnittlich hohen Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter, die Verringerung der Zahl
arbeitsloser Schwerbehinderter um etwa 50 000 sowie die Schaffung von
50 000 neuen Arbeitsplätzen für behinderte Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer auf dem ersten Arbeitsmarkt in den nächsten zwei bis drei Jahren. Für
die neuen Bundesländer wäre damit z. B. die Schaffung von etwa 10 000
neuen Arbeitsplätzen für behinderte Menschen verbunden.
Schon bei der Verabschiedung des Gesetzentwurfs hatte die Fraktion der PDS
darauf hingewiesen, dass es einen Unterschied macht, ob die Anzahl der von
der Bundesanstalt für Arbeit (BA) ausgewiesenen arbeitslosen
Schwerbehinderten um mindestens 25 Prozent reduziert wird oder aber nachweislich
50 000 neue Arbeitsplätze für Schwerbehinderte – auf dem ersten
Arbeitsmarkt! – geschaffen werden. Dieser Unterschied ist mit realen Auswirkungen
auf die Lebenslage von arbeitslosen Schwerbehinderten verbunden, aber auch
mit der Frage, nach welchen Kriterien die Überprüfung der Wirksamkeit
dieses Gesetzes nach zwei Jahren erfolgen soll. Ob z. B. die allgemeine
Pflichtquote zur Beschäftigung Schwerbehinderter, die mit dem Gesetz von 6 auf
5 Prozent gesenkt wurde, unverändert bleiben kann, wird im Oktober 2002 zu
entscheiden sein.
In der Praxis entsteht oft der Eindruck, dass die Bundesregierung beide
Ebenen vermischt. So ist es zu begrüßen, wenn sie mit ihrer bundesweiten
Öffentlichkeitskampagne die Zielstellung „50 000 Jobs für Schwerbehinderte“ in
den Vordergrund stellt und damit über die im o. g. Gesetz festgeschriebene
Vorgabe hinausgeht.
Seit der Einleitung des zweiten Teils der genannten Öffentlichkeitskampagne
der Bundesregierung wurden vom Bundesminister für Arbeit und
Sozialordnung, Walter Riester, und vom Präsidenten der BA, Bernhard Jagoda, im
Rahmen einer Zwischenbilanz z. B. am 12. Oktober 2001 eine ganze Reihe
von Zahlen vorgelegt. Positiv erscheint der Rückgang von ca. 190 000
arbeitslosen Schwerbehinderten im Oktober 1999 auf 166 000 im September 2001
(insgesamt 23 700). Bezogen auf das SchwBAG ist damit tatsächlich ein
erheblicher Rückgang von arbeitslosen Schwerbehinderten zu verzeichnen.
Dazu hätten die Arbeitsämter nach Angabe des Präsidenten der BA „von
Oktober 1999 bis September 2001 rund 103 000 arbeitslose schwerbehinderte
Menschen auf dem Arbeitsmarkt vermittelt“. Um das Ziel (hier ist offenbar
die Reduzierung um insgesamt 50 000 arbeitslose Schwerbehinderte gemeint)
zu erreichen, müssten nach Angaben von Bernhard Jagoda „noch einmal
100 000 vermittelt“ werden.
In der nachfolgenden Zeit seit Oktober 2001 wurde durch die
Bundesregierung mit unterschiedlichem Zahlenmaterial auf eine weitere, nach ihren
Aussagen, hoffnungsvolle Entwicklung beim Abbau der Arbeitslosigkeit
schwerbehinderter Menschen verwiesen.
Die Bundesregierung benennt außerdem eine Reihe neuer Instrumente, die mit
dem Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter
eingeführt wurden, wie z. B. die Tätigkeit von Integrationsfachdiensten, „das
verbesserte Fördersystem“ sowie „das neue System von Beschäftigungspflicht
und Ausgleichsabgabe“. So seien allein im Jahr 2001 durch die
Integrationsfachdienste „rund 2000 besonders betroffene schwerbehinderte Menschen in
Arbeit und Beruf eingegliedert“ worden. Aus dem Ausgleichsfonds seien
2001 „für die Einrichtung der Integrationsfachdienste“ rund 80 Mio. DM zur
Verfügung gestellt worden, „für 2002 sind 100 Mio. Mark vorgesehen“.
In der am 12. Oktober 2001 vom Bundesminister für Arbeit und
Sozialordnung, Walter Riester, und vom Präsidenten der BA gezogenen Zwischenbilanz
und in nachfolgenden Veröffentlichungen fällt auf, dass eine explizite und
konkret nachprüfbare Angabe über die Zahl der neu geschaffenen „Jobs für
Schwerbehinderte“ fehlt. Es ist lediglich von Vermittlungen auf dem
Arbeitsmarkt die Rede. Auch andere interessierende Angaben – z. B. die Entwicklung
bei der Erfüllung der Pflichtquote – und Themenkomplexe (z. B.
Inanspruchnahme der Arbeitsassistenz, Übergang aus Werkstätten für Behinderte auf den
ersten Arbeitsmarkt) bleiben offen.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter, das im
Wesentlichen am 1. Oktober 2000 in Kraft getreten ist und dessen Regelungen
zum 1. Juli 2001 als Teil 2 in das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)
eingeordnet worden sind, hat das Ziel, die Chancen schwerbehinderter Menschen
am Arbeitsmarkt zu verbessern und die in der Vergangenheit auf ein
überdurchschnittlich hohes Maß angewachsene Arbeitslosigkeit dieser
Bevölkerungsgruppe schnell und nachhaltig abzubauen. Nahziel des Gesetzes ist es, bis zum
Oktober 2002 die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen um 25 % im
Vergleich zum Oktober 1999 zu reduzieren.
Dieses Ziel soll vornehmlich durch die Bereitstellung von mehr Arbeits- und
Ausbildungsplätzen durch private und öffentliche Arbeitgeber für
schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte behinderte Menschen erreicht werden. Jeder
Arbeitgeber mit einer bestimmten Größe der Belegschaft (20 Arbeitsplätze) ist
verpflichtet, einen bestimmten Anteil dieser Plätze (grundsätzlich 5 %) mit
schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen zu
besetzen. Zur Erreichung dieses Ziels bedarf es nicht notwendig der Schaffung neuer
Arbeits- und Ausbildungsplätze, sondern insbesondere diejenigen Arbeitgeber,
die auf ihren Arbeitsplätzen keinen einzigen schwerbehinderten Menschen
beschäftigen, oder nur einen Anteil beschäftigter behinderter Menschen unter 3 %
haben, müssen diesen Anteil vergrößern.
Messgröße für die Erreichung des Ziels ist die Zahl der arbeitslosen
schwerbehinderten Menschen. Die Zahl von im Oktober 1999 arbeitslosen 189 766
schwerbehinderten Menschen soll bis zum Oktober 2002 um mindestens 25 %
auf 142 325, also genau um wenigstens 47 441 verringert werden. Das Motto
der Kampagne „50 000 Jobs für Schwerbehinderte“, die die Gesetzesinitiative
in der Öffentlichkeit begleitet, erfasst diesen Sachverhalt, notwendigerweise
verkürzt, recht genau.
Auf dem Weg zum Ziel konnte bereits eine Trendumkehr erreicht werden: Bis
zum November 2001 konnte die Zahl der arbeitslosen schwerbehinderten
Menschen um 27 216 gesenkt werden, das sind fast 60 % der Zielvorgabe. In den
Wintermonaten Dezember 2001 und Januar 2002 ist die Zahl der arbeitslosen
schwerbehinderten Menschen, wesentlich bedingt durch saisonale Einflüsse,
erwartungsgemäß wieder angestiegen. Sowohl die Bundesanstalt für Arbeit
(BA), der bei der Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das
Arbeitsleben eine Hauptaufgabe zukommt, als auch die Bundesregierung sind aber
zuversichtlich, das gesteckte Ziel bis zum Oktober 2002 zu erreichen. Hierzu sind
allerdings verstärkte Anstrengungen aller Beteiligten erforderlich, die für die
Beschäftigung schwerbehinderter Menschen Verantwortung tragen. Das sind in
erster Linie die öffentlichen und die privaten Arbeitgeber. Sie verfügen über die
Arbeits- und Ausbildungsplätze. Sie sind in der Pflicht. Mitverantwortung
tragen aber auch die Gewerkschaften, die Vertreter der Organisationen der
behinderten Menschen und die durchführenden Behörden, die Integrationsämter
der Länder, die BA und die Rehabilitationsträger.
Mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter und
dem SGB IX ist das Schwerbehindertenrecht in einer Reihe zentraler Punkte
verbessert und weiterentwickelt worden. Die wichtigsten sind
● Erhöhung der Wirksamkeit des Systems von Beschäftigungspflicht und
Ausgleichsabgabe,
● Stärkung der Rechte der schwerbehinderten Menschen und ihrer besonderen
Vertretungen, der Schwerbehindertenvertretungen, Erweiterung der
besonderen Verpflichtungen der Arbeitgeber im Interesse schwerbehinderter
Menschen,
● Schaffung eines Rechtsanspruchs schwerbehinderter Menschen gegenüber
den Integrationsämtern und den Rehabilitationsträgern auf Übernahme der
Kosten für eine notwendige Arbeitsassistenz,
● Verbesserung und Vereinfachung der beschäftigungsfördernden Instrumente
des Schwerbehindertenrechts,
● Ausbau betrieblicher Prävention sowie
● Verstärkte Verwendung der Mittel der Ausgleichsabgabe für
arbeitsmarktorientierte Fördermaßnahmen und zusätzliche innovative Instrumente wie
den Auf- und Ausbau eines flächendeckenden Netzes von
Integrationsfachdiensten und die Schaffung und Förderung von
Integrationsunternehmen, -betrieben und -abteilungen zur Eingliederung Schwerbehinderter
auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Die Neugestaltung des Systems von Beschäftigungspflicht und
Ausgleichsabgabe mit der Senkung der Beschäftigungspflichtquote auf 5 %, der
Anhebung der Schwelle für den Beginn der Beschäftigungspflicht auf 20
Arbeitsplätze und der Differenzierung der Ausgleichsabgabe ist erfolgt, um die
Akzeptanz dieser Instrumente bei den Arbeitgebern zu verbessern. Die endgültige
Senkung der Pflichtquote hängt davon ab, dass die Arbeitslosigkeit
schwerbehinderter Menschen bis zum Oktober 2002 um 25 % abgebaut wird. Sollte
dieses Ziel wider Erwarten nicht erreicht werden, steigt die Pflichtquote für
öffentliche und private Arbeitgeber ab 1. Januar 2003 nach dem Gesetz automatisch
wieder auf 6 %.
Erkenntnisse aus dem am 1. Januar 2001 in Kraft getretenen neuen System von
Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe können noch nicht vorliegen: Die
Arbeitgeber haben bis zum 31. März 2002 den zuständigen Arbeitsämtern die
Daten anzuzeigen, aus denen sich die Entwicklung bei Beschäftigung und
Ausgleichsabgabe im Jahre 2001 ergibt. Die Auswertung durch die BA wird zum
Ende des Jahres erwartet. Die Bundesregierung wird den gesetzgebenden
Körperschaften, wie gesetzlich vorgesehen, zum 30. Juni 2003 über die Ergebnisse
berichten, außerdem über die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen im
öffentlichen Dienst des Bundes im Laufe dieses Jahres.
Die Umsetzung der anderen Instrumente durch die durchführenden Behörden,
die Arbeitsverwaltung und die Integrationsämter der Länder unter
Koordinierung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung (BMA) ist bereits
gut vorangekommen:
Ein flächendeckendes Netz von Integrationsfachdiensten zur Unterstützung der
BA, der Integrationsämter und der Rehabilitationsträger bei der Beratung,
Vermittlung und der Durchführung der sonstigen Aufgaben ist für alle 181
Arbeitsamtsbezirke errichtet worden. Zu den Aufgaben dieser Integrationsfachdienste
gehört ausdrücklich auch die Unterstützung beim Übergang von behinderten
Menschen aus Werkstätten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Der Ausgleichsfonds beim BMA hat zum Aufbau und für die Förderung von
Integrationsfachdiensten durch die BA im Jahr 2001 rund 80 Mio. DM, für das
Jahr 2002 rund 50 Mio. Euro bereitgestellt.
Für die verbesserte Förderung der Einstellung und Beschäftigung
schwerbehinderter Menschen sind der BA aus Mitteln des Ausgleichsfonds im Jahr 2001
350 Mio. DM zur Verfügung gestellt worden, für das Jahr 2002 beläuft sich
dieser Betrag auf 180 Mio. Euro. Diese Mittel kommen zusätzlich zu den
Haushaltsmitteln der BA für die Eingliederung schwerbehinderter Menschen zum
Einsatz.
Von den Integrationsämtern sind 210 Anträge auf Übernahme der Kosten für
eine arbeitnehmerorganisierte Arbeitsassistenz positiv beschieden worden.
Daneben werden entsprechende Leistungen an Arbeitgeber zur Abgeltung
besonderer Belastungen erbracht.
Derzeit kann nur eine Zwischenbilanz gezogen werden, bisher liegen zum Teil
nur vorläufige Daten und Ergebnisse zur bisherigen Umsetzung der
gesetzlichen Neuregelungen vor. Das ist bei den nachfolgenden Antworten im
Einzelnen zu berücksichtigen. Eine abschließende Bewertung ist erst im Bericht der
Bundesregierung zum 30. Juni 2003 (§ 160 SGB IX) möglich.
1. Wie viele behinderte/schwerbehinderte Menschen (differenziert nach
Alter, Geschlecht, Schädigungsart und -grad) leben derzeit in der
Bundesrepublik Deutschland?
In der Bundesrepublik Deutschland leben zz. rd. 6,6 Millionen
schwerbehinderte Menschen. Davon stehen etwas mehr als 1 Million im Arbeitsleben.
Nach § 131 SGB IX hat das Statistische Bundesamt alle zwei Jahre eine
Bundesstatistik über schwerbehinderte Menschen durchzuführen. Nach der zuletzt
zum 31. Dezember 1999 vorgelegten Statistik waren am 31. Dezember 1999
insgesamt 6 633 466 schwerbehinderte Menschen registriert. Diese gliederten
sich in 3 497 458 männliche und 3 136 008 weibliche Personen auf.
Die nächste vom Statistischen Bundesamt zu erstellende Übersicht zum
Stichtag 31. Dezember 2001 wird voraussichtlich im Oktober 2002 vorliegen.
Die Zahl der behinderten Menschen (i. S. von § 2 Abs. 1 SGB IX) wird
statistisch nicht erfasst.
Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 13, R 5.1, 1999
Aufteilung nach Alter, Geschlecht und Grad der Behinderung (GdB):
Alter GdB 50 GdB 60 GdB 70 GdB 80 GdB 90 GdB 100
Gesamt
unter 4 2.455 748 714 2.021 299 9.456 15.693
4 - 6 2.504 869 809 1.975 247 7.940 14.344
6 - 15 19.020 6.787 6.082 14.458 2.364 48.683 97.394
15 - 18 7.638 2.636 2.242 4.958 918 17.722 36.114
18 - 25 22.891 8.550 6.904 11.668 2.514 43.955 96.482
25 - 35 69.370 27.555 19.525 29.912 7.263 94.194 247.819
35 - 45 142.995 61.195 40.055 54.155 14.611 129.710 442.721
45 - 55 249.197 114.589 67.201 76.130 24.477 134.381 665.975
55 - 60 278.527 129.467 74.188 72.608 26.547 107.112 688.449
60 - 62 158.617 71.648 41.384 38.687 14.714 56.667 381.717
62 - 65 214.161 102.317 61.712 56.576 22.636 83.886 541.288
65 u. mehr 774.958 538.722 455.074 492.576 239.379 904.761 3.405.470
Insgesamt
männlich
weiblich
1.942.333
1.100.784
841.549
1.065.083
564.196
500.887
775.890
406.635
369.255
855.724
430.733
424.991
355.969
177.263
178.706
1.638.467
817.847
820.620
6.633.466
3.497.458
3.136.008
1 Ohne Taubheit, die mit Sprach- und geistigen Entwicklungsstörungen verbunden ist.
2 Einschl. Taubheit, die mit Sprach- und geistigen Entwicklungsstörungen verbunden ist.
Quelle: Statistisches Bundesamt, Wirtschaft und Statistik 8/2001
2. Wie bewertet die Bundesregierung die Gesamtentwicklung bei der
Beschäftigung schwerbehinderter Menschen seit 1998 und wo liegen die
Ursachen für Unterschiede zwischen neuen und alten Bundesländern?
Das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter, dessen
Regelungen seit dem 1. Juli 2001 Teil der besonderen Regelungen für
schwerbehinderte Menschen im Neunten Buch Sozialgesetzbuch sind, hat das Ziel, die
Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen, gemessen an der Ausgangszahl
von Oktober 1999, bis zum Oktober 2002 um mindestens 25 % abzubauen. Ein
Teilerfolg auf diesem Wege konnte bis jetzt erzielt werden: Bis November 2001
konnte ein Abbau um 27 216 erreicht werden. Zwar ist in den Monaten
Dezember 2001 und Januar 2002 wieder ein Anstieg um 5 239 zu verzeichnen – dieser
ist jedoch saisonüblich. Der Rückgang der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter
Menschen ist deutlich höher als bei der allgemeinen Arbeitslosigkeit. Die
Entwicklung der Beschäftigungszahlen schwerbehinderter Menschen im Einzelnen
wird sich aus der statistischen Auswertung der bis zum 31. März 2002 zu er-
Art der schwersten Behinderung und Geschlecht:
Art der schwersten Behinderung Insgesamt Männlich Weiblich
Insgesamt 6.633.466 3.497.458 3.136.008
Körperliche Behinderungen:
Verlust oder Teilverlust von Gliedmaßen 92.893 74.369 18.524
Funktionseinschränkung von Gliedmaßen 925.510 487.958 437.552
Funktionseinschränkung der Wirbelsäule und
des Rumpfes, Deformierung des Brustkorbes
863.113 435.750 427.363
Blindheit und Sehbehinderung 330.753 135.476 195.277
Sprach- oder Sprechstörungen, Taubheit,
Schwerhörigkeit, Gleichgewichtsstörungen 1
231.141 129.629 101.512
Verlust einer oder beider Brüste,
Entstellungen u.a.
168.603 4.917 163.686
Beeinträchtigung der Funktion von inneren
Organen bzw. Organsystemen
1.730.781 998.163 732.618
Querschnittlähmung 16.091 10.893 5.198
Zusammen 4.358.885 2.277.155 2.081.730
Zerebrale Störungen, geistige
Behinderungen, seelische
Behinderungen:
Hirnorganische Anfälle 140.327 78.121 62.206
Hirnorganisches Psychosyndrom,
symptomatische Psychosen
372.026 197.388 174.638
Störungen der geistigen Entwicklung2 258.644 146.520 112.124
Psychosen (Schizophrenie, affektive
Psychosen), Neurosen, Persönlichkeits- und
Verhaltensstörung
202.019 96.090 105.929
Suchtkrankheiten 23.276 15.899 7.377
Zusammen 996.292 534.018 462.274
Sonstige und ungenügend
bezeichnete Behinderungen:
Zusammen 1.278.289 686.285 592.004
stattenden Anzeigen der Arbeitgeber zur Beschäftigungssituation
schwerbehinderter Menschen im Kalenderjahr 2001 ergeben. Sie wird voraussichtlich im
Dezember 2002 vorliegen.
Zur Entwicklung der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen von 1998 bis
2000 bei Arbeitgebern, die zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
verpflichtet waren (16 Arbeitsplätze und mehr), wird auf die beigefügten
Übersichten (Anlage 1, Tabellen 1 bis 3, Tabellen 7 für die Jahre 1998 bis 2000)
verwiesen.
Bei Arbeitgebern, die im Erhebungszeitraum nicht der Beschäftigungspflicht
unterlagen, waren im Erhebungsjahr 1999 (Erhebungszeitraum alle 5 Jahre)
125 700 schwerbehinderte Menschen beschäftigt (Anlage 1, Tabelle 12).
Die bisherigen von der BA mitgeteilten Ergebnisse lassen den Schluss zu, dass
die gesetzlichen Neuregelungen „gegriffen“ haben. Sie greifen aus Sicht der
Bundesregierung vor allem deshalb, weil die gesetzlichen Neuregelungen im
Dialog und in weitgehenden Konsens mit allen, die für die Beschäftigung
schwerbehinderter Menschen Verantwortung oder Mitverantwortung tragen,
geschaffen worden sind. Das erhöht die Akzeptanz insbesondere auch bei den
Arbeitgebern, die primär in der Pflicht sind.
Wenn sich auch die Wintermonate derzeit etwas negativ auf das bisher erreichte
Zwischenergebnis auswirken, ist die Bundesregierung wie auch die BA
zuversichtlich, das hoch gesteckte Ziel, die Zahl der arbeitslosen schwerbehinderten
Menschen mindestens um 25 %, also rd. 50 000 zu reduzieren, im Oktober
2002 insgesamt zu erreichen.
Die Ursachen für die Unterschiede bei der Beschäftigung schwerbehinderter
Menschen seit 1998 in den neuen und alten Bundesländern und damit die
deutlich höhere Arbeitslosigkeit dieser Zielgruppe sind vielfältig: Es sind einmal
die strukturellen, wirtschaftlichen Probleme der gesamten Wirtschaftsbereiche,
dazu kommt die allgemein sehr hohe Arbeitslosigkeit auch unter qualifizierten
und hoch qualifizierten nicht behinderten Menschen sowie der sich daraus
ergebende Wettbewerb der Leistungsstarken auf dem Arbeitsmarkt.
Auffällig ist, dass sich die Beschäftigungsangebote nicht so positiv entwickeln,
wie es zum deutlichen Abbau der Arbeitslosigkeit aller Personengruppen
notwendig wäre. Daraus erklärt sich die immer noch hohe Zahl an arbeitslosen
schwerbehinderten Menschen in den neuen Bundesländern.
Neben den oben aufgeführten Ursachen ist allgemein eine deutliche
Zurückhaltung der Betriebe bei der Einstellung schwerbehinderter Menschen auf die
häufig wenig gesicherte Finanzsituation und Auftragslage und der
Auswirkungen auf das Personalmanagement bei diesen zurückzuführen.
Eine bisher immer noch im Steigen begriffene Zahl an Anträgen auf
Zuerkennung eines Grades der Behinderung bzw. auf Gleichstellung unter den
Arbeitssuchenden in den neuen Bundesländern lässt diese Zahl auch bei erkennbaren
Eingliederungserfolgen auf hohem Niveau scheinbar stagnieren.
Aus den genannten Gründen hat sich die spezifische Arbeitslosenquote (in
Bezug auf alle im Erwerbsleben stehenden schwerbehinderten Menschen) im
Jahresdurchschnitt in den neuen Bundesländern von 24,5 % im Jahre 1998 auf
24,7 % im Jahre 2000 leicht erhöht. In den alten Bundesländern betrug diese
Quote jahresdurchschnittlich 17,0 % im Jahre 1998 und 16,2 % im Jahre 2000.
Die Vermittlungserfolge im Rahmen der Kampagne „50 000 Jobs für
Schwerbehinderte“, nach der die Zahl im Oktober 1999 arbeitslosen
schwerbehinderten Menschen von 189 766 um 25 % bis Oktober 2002 reduziert werden sollen,
sind hauptsächlich in den alten Bundesländern statistisch positiv zu Buche
geschlagen, wobei in den neuen Bundesländern bislang kaum eine dauerhafte,
signifikante Reduzierung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen zu
erreichen war. Bei dieser Betrachtung kann der leichte Rückgang der im
Erwerbsleben stehenden und arbeitslosen schwerbehinderten und ihnen
gleichgestellten behinderten Menschen von 1998 bis 2000 von 901 277 (1998) in den
alten Bundesländern auf 869 967 im Jahre 2000 und in den neuen
Bundesländern von 152 456 im Jahre 1998 auf 149 479 im Jahre 2000 auch zu einem Teil
auf die demografische Gesamtentwicklung zurückgeführt werden.
Vergleichszahlen für das Jahr 2001 liegen noch nicht vor.
Die BA bereitet zur Zeit einen Forschungsauftrag zum Abbau der
Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen vor. Ziel ist unter anderem, nähere
Erkenntnisse über förderliche und hemmende Faktoren für die Eingliederung
schwerbehinderter Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu gewinnen. Der
Forschungsauftrag soll nach Mitteilung der BA bis zum Frühjahr 2003
abgeschlossen sein.
3. Wie viele behinderte/schwerbehinderte Menschen sind im erwerbsfähigen
Alter?
Die Zahl der schwerbehinderten Menschen im erwerbsfähigen Alter (15 bis 65)
lag zum 31. Dezember 1999 bei 3 100 565 Personen.
Diese Zahl ist nicht identisch mit der Zahl der im Arbeitsleben stehenden
schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen. Sie setzt
sich aus den in Arbeit stehenden und den arbeitslosen schwerbehinderten
Menschen zusammen. Sie beträgt etwas mehr als 1 Million.
Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 13, R 5.1, 1999, Seite 10
4. Wie viele behinderte/schwerbehinderte Menschen im erwerbsfähigen Alter
sind auf dem Arbeitsmarkt (jeweils unterteilt nach erstem und zweitem –
speziell ABM und SAM) tätig?
Im erwerbsfähigen Alter sind auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigte
schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte behinderte Menschen (ohne
Mehrfachanrechnung) tätig:
Die Zahl behinderter Menschen (i. S. von § 2 Abs. 1 SGB IX) wird statistisch
nicht erfasst.
1998 1999 2000
bei
beschäftigungspflichtigen Arbeitgebern
739.993 723.467 719.709
bei nicht
beschäftigungspflichtigen
Arbeitgebern
125.300 123.000 123.000
Arbeitslose
schwerbehinderte und ihnen
gleichgestellte
behinderte Menschen
188.449 189.766 176.737
Gesamtsumme der im
Arbeitsleben stehenden
schwerbehinderten und
ihnen gleichgestellten
behinderten Menschen
1.053.742 1.036.233 1.019.446
Die Zahl der in ABM und SAM beschäftigten schwerbehinderten Menschen,
die in der Zahl der Beschäftigten im erwerbsfähigen Alter erfasst sind,
entwickelten sich von 1998 bis 2001 (jeweils Dezember) wie folgt:
Zur Zahl der in Werkstätten für behinderte Menschen beschäftigten
schwerbehinderten Menschen wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen.
5. Wie viele behinderte/schwerbehinderte Menschen im erwerbsfähigen Alter
erhalten eine Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- oder
Erwerbsminderungsrente und wie viele von ihnen sind nicht auf dem
Arbeitsmarkt?
Das Merkmal „Behinderung oder Schwerbehinderung“ bei den Beziehern und
Bezieherinnen der genannten Renten wird in den Geschäftsstatistiken des
Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger nicht gesondert ausgewiesen.
Daten aus der amtlichen Statistik zur Erwerbstätigkeit bzw. Arbeitslosigkeit
schwerbehinderter Menschen, über den Bezug einer der genannten Renten
liegen ebenfalls nicht vor.
6. Welche detaillierten Informationen hat die Bundesregierung hinsichtlich
der am 12. Oktober 2001 vom Präsidenten der BA genannten 103 000
Vermittlungen „arbeitsloser schwerbehinderter Menschen auf dem
Arbeitsmarkt“ unter folgenden Gesichtspunkten:
a) Wie viele Vermittlungen sind solche in den ersten Arbeitsmarkt bei
tariflicher Bezahlung (bitte aufgeschlüsselt nach den Bereichen
öffentlicher Dienst und private Wirtschaft für das Bundesgebiet und nach
Bundesland)?
Die vom Präsidenten der BA am 12. Oktober 2001 genannten rd. 103 000
Vermittlungen für die Zeit von Oktober 1999 bis Ende September 2001 beinhalten
nach Mitteilung der BA vom 31. Januar und vom 22. Februar 2002 alle
Vermittlungen schwerbehinderter Menschen in Arbeit einschließlich der in ABM
und SAM (insgesamt 10 400). In diesem Zusammenhang wird darauf
hingewiesen, dass die Zahl der in ABM und SAM beschäftigten schwerbehinderten
Menschen über das gesamte Jahr 2001 zwischen 500 und 1 000 unter der
Vergleichszahl von Oktober 1999 (11 676) lag. Zur Frage der tariflichen
Entlohnung wird auf § 36 SGB III verwiesen. Bei der statistischen Erfassung der
Vermittlungen findet eine Unterscheidung nach öffentlichen/privaten
Arbeitgebern nicht statt.
b) Bei wie vielen dieser Vermittlungen handelt es sich jeweils um
Vollzeitbzw. Teilzeitarbeitsplätze?
Die BA führt dazu keine Statistik.
ABM SAM
Dezember 1998 9.270 2.079
Dezember 1999 9.460 1.893
Dezember 2000 9.965 1.594
Dezember 2001 8.802 1.551
c) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich der
Dauerhaftigkeit und Stabilität von den vermittelten
Arbeitsverhältnissen von schwerbehinderten Menschen vor?
Die BA führt dazu keine Statistik. Infolgedessen liegen der Bundesregierung
dazu keine statistischen Aussagen vor.
d) Wie entwickelte sich die Zahl der Vermittlungen im Zeitraum Oktober
2000 bis September 2001 jeweils bei Frauen, Männern und
Jugendlichen bis zum 25. Lebensjahr?
In der Zeit von Oktober 2000 bis September 2001 wurden nach Mitteilung der
BA vom 31. Januar und vom 22. Februar 2002 von den Arbeitsämtern
insgesamt 53 142 schwerbehinderte Menschen in Arbeit vermittelt, darunter
waren 33 312 Männer und 19 830 Frauen.
Die Vermittlungsstatistik der BA differenziert nicht nach dem Alter der
vermittelten Personen.
e) In wie vielen Fällen wurde die Vermittlung durch zusätzliche
Fördermittel (bitte aufgeschlüsselt nach Förderarten sowie Angabe der
Förderhöhe) unterstützt?
Die Vermittlung schwerbehinderter Menschen wurde nach Angaben der BA in
2001 in folgenden neuen Förderfällen/Eintritten mit folgenden Leistungen
gefördert:
Hinzu kommen 11 981 Eintritte in ABM/SAM.
Darüber hinaus wurde die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit von
schwerbehinderten Menschen in 377 Fällen mit Überbrückungsgeld (§ 57 SGB III)
gefördert.
Förderhöhe und -dauer der einzelnen Leistungen bestimmen sich im Einzelfall
nach den individuellen Förderbedürfnissen. Die BA führt hierzu keine Statistik.
f) Wie hoch waren die Aufwendungen für die Einstellung (bzw.
Lohnkostenzuschüsse) bei den 103 000 Vermittlungen insgesamt und im
Durchschnitt pro Vermittlung?
Über die verschiedenen Leistungen bei der Vermittlung schwerbehinderter
Menschen führt die BA keine Statistik.
Eingliederungszuschuss für besonders betroffene
schwerbehinderte Menschen
(§ 222a SGB III)
17.441
Eingliederungszuschüsse
(§ 218 SGB III)
1.979
Eingliederungszuschuss bei Neugründungen
(§ 226 SGB III)
29
Eingliederungsvertrag
(§ 231 SGB III)
1
Beschäftigungshilfe für
Langzeitarbeitslose
188
Für Leistungen nach § 222a SGB III wurden im Jahr 2001 insgesamt rd. 485
Mio. DM (entspr. rd. 248 Mio. Euro) ausgegeben. Diese Ausgaben beinhalten
die Ausgaben für neue Förderfälle und die Altfälle (Fälle mit Förderung nach
dem durch das SchwbBAG aufgehobenen Ersten Abschnitt der
Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung mit Förderbeginn vor dem 1. Oktober
2000).
Angaben zu durchschnittlichen Aufwendungen pro Vermittlungsfall sind nicht
möglich.
Der erste Bericht der BA nach § 104 Abs. 2 SGB IX über die Ergebnisse ihrer
Förderung liegt noch nicht vor. Er wird Ende März 2002 erwartet.
7. Wie entwickelte sich in den Jahren seit 1998 bis 2001 (vorläufige Zahlen)
die Zahl der arbeitslos gemeldeten Schwerbehinderten/Gleichgestellten
sowie die Zahl der in der Bundesrepublik Deutschland und in den einzelnen
Bundesländern beschäftigten schwerbehinderten/gleichgestellten
Menschen (bitte differenziert nach Bundesländern, Geschlecht und nach Alter
unter/über 50 Jahren ausweisen)?
Die Zahl der arbeitslos gemeldeten schwerbehinderten und der ihnen
gleichgestellten behinderten Menschen im Jahr 1998 betrug jahresdurchschnittlich
189 633. Diese Zahl stieg 1999 nochmals auf jahresdurchschnittlich 193 236
arbeitslose schwerbehinderte Menschen an. Dieser Trend der vorangegangenen
Jahre, zu immer geringerer Bereitschaft zur Einstellung und Beschäftigung
schwerbehinderter Menschen, musste umgekehrt werden. Deshalb hat die
Bundesregierung mit dem „Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit
Schwerbehinderter“ (SchwbBAG) das notwendige Instrumentarium zur besseren
Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben, in Kraft getreten
am 1. Oktober 2000, geschaffen. Bereits zum Ende des Jahres 2000 konnten
erste Erfolge mit der Reduzierung der Arbeitslosigkeit der Personengruppe auf
184 089 verzeichnet werden. Insbesondere durch die neuen Instrumente und
die Kampagne zur Reduzierung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter
Menschen im Vergleich zu Oktober 1999 um 25 % bis Oktober 2002 konnte die
Arbeitslosigkeit der schwerbehinderten Menschen im Jahresdurchschnitt 2001
auf 171 325 gesenkt werden.
Die Entwicklung der Zahl der arbeitslosen schwerbehinderten und der ihnen
gleichgestellten behinderten Menschen, die Aufteilung nach Bundesländern,
Geschlecht und nach dem Alter „unter/über 50 Jahren“ sind der Anlage 2 zu
entnehmen.
Entwicklung der Zahl der in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigten
schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen in den Jahren 1998
bis 2000:
*) Um arbeitslose schwerbehinderte Menschen reduzierte Zahlen der im erwerbsfähigen Alter auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt beschäftigten schwerbehinderten und gleichgestellten behinderten Menschen – ohne Mehrfachanrechnungen – siehe
auch Antwort zu Frage 4.
1998 1999 2000
bei
beschäftigungspflichtigen Arbeitgebern
739.993 723.467 719.709
bei nicht
beschäftigungspflichtigen
Arbeitgebern
125.300 123.000 123.000
Gesamtsumme *)
865.293 846.467 842.709
Diese Übersicht zu den in Beschäftigung stehenden schwerbehinderten
Menschen ist nach den Daten der einzelnen Bundesländer, Geschlecht und nach
Alter nicht verfügbar.
8. Welche ersten Erfahrungen liegen mit dem neuen „Anreiz- und
Motivationssystem“ (Absenkung der Beschäftigungsquote und Staffelung der
Ausgleichsabgabe) bei der Neueinstellung von schwerbehinderten
Menschen
a) im privaten Bereich und
b) im Bereich des öffentlichen Dienstes von Bund und Ländern
vor?
Die Neuregelungen über die Absenkung der Beschäftigungspflichtquote und
die Staffelung der Ausgleichsabgabe sind zum 1. Januar 2001 in Kraft getreten.
Über Auswirkungen und Erfahrungen lassen sich daher derzeit noch keine
Aussagen machen. Die Auswertung des Anzeigeverfahrens für das Jahr 2001, die
Ende 2002 vorliegen wird, wird erste Aufschlüsse geben.
Die Bundesregierung wird die Ergebnisse in ihrem Bericht zum 30. Juni 2003
bewerten. Dabei wird sie die Ergebnisse aus dem Forschungsvorhaben der BA
(siehe Antwort zur Frage 2) berücksichtigen.
9. Wie entwickelte sich die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Frauen und
welche Erfahrungen liegen der Bundesregierung hinsichtlich der
besonderen Förderung von schwerbehinderten Frauen vor (bitte differenziert nach
alten und neuen Bundesländern)?
Zur Entwicklung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Frauen wird auf die
ausführliche Darstellung in der Anlage 2 hingewiesen.
Von Januar 2001 bis Dezember 2001 ist die Zahl der arbeitslosen
schwerbehinderten Frauen um 9,41 Prozent (von 69 538 um 6 545 auf 62 993)
zurückgegangen.
Im Jahr 2001 wurden an 6 378 schwerbehinderte Frauen, die in ein
Arbeitsverhältnis vermittelt wurden, Eingliederungszuschüsse nach § 222a des Dritten
Buches Sozialgesetzbuch (Eingliederungszuschüsse für besonders betroffene
schwerbehinderte Menschen) gezahlt. Der Anteil der Frauen an den mit diesen
Eingliederungszuschüssen geförderten Arbeitsverhältnissen entsprach dem
Anteil der arbeitslosen schwerbehinderten Frauen an den arbeitslosen
schwerbehinderten Menschen.
Mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter und
dem SGB IX sind im Schwerbehindertenrecht eine Reihe von Regelungen
getroffen worden, die behinderten Frauen die gleichen Chancen im
Erwerbsleben sichern sollen. Die Regelungen, wie die Verpflichtung der Arbeitgeber,
bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen schwerbehinderte Frauen
besonders zu berücksichtigen oder die Verpflichtung der
Integrationsfachdienste, einen angemessenen Teil ihrer Stellen mit schwerbehinderten Frauen
zu besetzen, sind keine unverbindliche Absichtserklärung, sondern stellen eine
Aufforderung an alle bei der Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben
Beteiligten dar. Die Regelungen sind zum 1. Oktober 2000 bzw. am 1. Juli 2001 in
Kraft getreten. Deshalb liegen der Bundesregierung noch keine näheren
Erkenntnisse, insbesondere zur besonderen Berücksichtigung schwerbehinderter
Frauen im Rahmen der Erfüllung der Beschäftigungspflicht, vor.
Zum Anteil schwerbehinderter Frauen bei der Besetzung von Stellen der
Integrationsfachdienste wird auf die Antwort zu Frage 17 Buchstabe f
verwiesen.
10. Wie entwickelten sich die Anträge an die Hauptfürsorgestellen/
Integrationsämter zu Kündigungen von schwerbehinderten Menschen seit 1998
bis einschließlich 2001 (vorläufige Zahlen)?
Die Entwicklung der Anträge auf Zustimmung zu Kündigungen
schwerbehinderter Menschen seit 1998 bis einschließlich 2000 ergeben sich aus dem
„Jahresbericht der Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Hauptfürsorgestellen
2000/2001“ und beruhen, soweit es sich um das Jahr 2001 handelt, auf
Angaben der Länder:
Bundesland Anträge 1998 Anträge 1999 Anträge 2000 Anträge 2001
Baden-Württemberg 3.103 2.941 2.716 Noch keine
Auswertung erfolgt
Bayern 2.829 2.536 2.444 2.896
Berlin 2.152 1.864 1.856 1.613
(nur bis 3. Quartal)
Brandenburg 1.162 973 1.015 1.031
Bremen 370 264 279 251
Hamburg 708 711 663 632
Hessen 2.652 2.171 2.225 2.195
(vorläufige Zahlen)
Mecklenburg-Vorpommern 654 631 514 474
(ohne Änderungsk. u.
Beendigungen)
Niedersachsen 2.544 2.201 2.388 2.469
Nordrhein-Westfalen 8.498 7.276 7.308 7.471
(vorläufige Zahlen)
Rheinland-Pfalz 1.213 1.022 989 872
Saarland 400 260 257 (noch keine
Auswertung erfolgt)
Sachsen 1.885 1.517 1.601 1.679
Sachsen-Anhalt 1.137 1.056 880 877
(vorläufige Zahlen)
Schleswig-Holstein 700 666 682 (noch keine
Auswertung erfolgt)
Thüringen 1.039 783 829 946
Insgesamt 31.046 26.872 26.646 23.406
a) Wie häufig stimmten die Hauptfürsorgestellen/Integrationsämter
Kündigungen zu, wie oft lehnten sie ab?
b) Wie sind die Ergebnisse in diesem Zusammenhang bei privaten
Arbeitgebern und bei Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes
(möglichst nach Ländern untergliedert)?
Eine Statistische Erhebung und Differenzierung nach privaten und öffentlichen
Arbeitgebern erfolgt nach den zwischen den Ländern getroffenen
Vereinbarungen, mit Ausnahme von 2 Ländern, nicht. Nach Schätzungen einiger Länder
dürften sich die Kündigungsanträge aus dem privaten Bereich auf rd. 80 bis
90 % belaufen.
Bundesland 1998
-Zustimmung
-Versagung
1999
-Zustimmung
-Versagung
2000
-Zustimmung
-Versagung
2001
-Zustimmung
-Versagung
Baden-Württemberg 1.675
207
1.497
160
1.403
174
(noch keine Auswertung
erfolgt)
Bayern 2.179
685
2.081
420
2.053
400
2.057
191
Berlin 1.544
94
1.389
68
1.388
81
1.208
43
(nur 3. Quartal)
Brandenburg 811
106
692
89
691
97
708
73
Bremen 214
17
135
18
143
19
124
20
Hamburg 487
52
497
68
478
61
433
71
Hessen 2.155
596
1.659
496
1.743
534
1.736
459
Mecklenburg-
Vorpommern
392
156
373
138
321
118
340
100
Niedersachsen 2.012
650
1.678
563
1.705
645
1.780
595
Nordrhein-Westfalen 5.242
399
3.879
319
3.984
372
4.027
306
(vorläufige Zahlen)
Rheinland-Pfalz 976
251
785
232
722
267
826
46
Saarland 310
90
245
15
232
25
(noch keine Auswertung
erfolgt)
Sachsen 1.572
376
1.152
386
1.251
327
1.333
333
Sachsen-Anhalt 823
57
736
51
709
45
877
45
(vorläufige Zahlen)
Schleswig-Holstein 672
128
647
102
632
128
(noch keine Auswertung
erfolgt)
Thüringen 840
30
591
22
647
36
744
31
Insgesamt 21.904
3.894
18.036
3.147
18.102
3.329
16.193
2.313
(vorläufige Zahlen)
c) Wie viele Widerspruchsverfahren laufen noch bei den
Hauptfürsorgestellen/Integrationsämtern seit 1998 oder früher?
Nach Angaben der Länder laufen noch folgende Widerspruchsverfahren:
Bundesland Noch laufende Widerspruchsverfahren
Baden-Württemberg 42
Bayern 36
Berlin 150
Brandenburg 53
Bremen -
Hamburg -
Hessen -
Mecklenburg-Vorpommern 40
Niedersachsen 115
Nordrhein-Westfalen 535
Rheinland-Pfalz -
Saarland 17
Sachsen 17
Sachsen-Anhalt 24
Schleswig-Holstein -
Thüringen 80
Insgesamt 1.092
11. Wie entwickelte sich in den Jahren 1998, 1999, 2000 und 2001
(vorläufige Zahlen) die Höhe der Einzahlungen in die Ausgleichsabgabe
(differenziert nach öffentlichen, privaten Arbeitgebern und nach
Bundesbehörden) und die konkrete Verwendung der in diesem Bereich
eingenommenen Mittel (nach Schwerpunkten und o. g. Jahren)?
Die Einzahlungen an Ausgleichsabgabe werden nicht gesondert nach
öffentlichen und privaten Arbeitgebern erfasst, so dass eine Differenzierung nicht
möglich ist.
Der Bund hatte im fraglichen Zeitraum keine Ausgleichsabgabe zu zahlen
(s. auch Antwort zu Frage 13).
Von dem Aufkommen an Ausgleichsabgabe haben die Integrationsämter gemäß
§ 77 Abs. 6 Satz 1 SGB IX einen Anteil von 45 % dem beim BMA gebildeten
Ausgleichsfonds weiterzuleiten.
Die Integrationsämter haben die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel gemäß
§ 102 SGB IX i. V. m. § 14 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
vorrangig zur Förderung des Arbeits- und Ausbildungsplatzangebots für
schwerbehinderte Menschen und für Leistungen zur begleitenden Hilfe im
Arbeitsleben, einschließlich der Durchführung von Aufklärungs-, Schulungs- und
Bildungsmaßnahmen zu verwenden.
- Ausgleichsabgabeaufkommen in den Kalenderjahren 1998 bis 2001 -
(Gesamtaufkommen in DM)
Bundesländer Aufkommen am
31.12.1998
Aufkommen am
31.12.1999
Aufkommen am
31.12.2000
Aufkommen am
31.12.2001
Baden-Württemberg 129.096.296 130.042.104 135.591.476 137.756.183
Bayern 166.330.437 164.759.958 170.939.212 178.078.906
Berlin 47.824.449 44.182.333 43.872.223 37.154.521
Brandenburg 33.193.537 32.459.036 29.510.812 26.958.260
Bremen 9.520.723 9.746.147 9.465.244 9.654.000
Hamburg 34.087.843 35.395.001 37.669.831 37.642.818
Hessen 83.286.143 85.675.762 88.179.353 94.886.403
Mecklenburg-
Vorpommern
21.783.910 19.923.225 18.963.190 17.466.643
Niedersachsen 79.348.375 80.556.003 88.383.897 82.160.858
Nordrhein-Westfalen 211.697.945 200.850.130 221.402.812 225.585.666
Rheinland-Pfalz 32.748.411 35.550.256 40.250.313 41.226.720
Saarland 8.759.106 9.274.996 9.642.854 10.386.739
Sachsen 61.352.866 57.686.252 54.567.272 51.304.445
Sachsen-Anhalt 36.008.447 29.892.195 30.580.761 27.759.005
Schleswig-Holstein 24.805.423 25.392.055 30.580.761 27.222.866
Thüringen 30.789.669 28.480.284 28.695.189 27.129.759
Insgesamt 1.010.633.580 989.865.736 1.034.075.091 1.032.004.979
Angaben für das Jahr 2001 liegen noch nicht vollständig vor.
Quelle: Jahresbericht der Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Hauptfürsorgestellen 2000/2001.
Zur besonderen Förderung der Einstellung und Beschäftigung
schwerbehinderter Menschen auf Arbeitsplätzen und zur Förderung von Einrichtungen und
Maßnahmen, die den Interessen mehrerer Länder auf dem Gebiet der
Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben dienen, ist
beim BMA als zweckgebundene Vermögensmasse ein Ausgleichsfonds für
überregionale Vorhaben zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am
Arbeitsleben gebildet. Das BMA verwaltet den Ausgleichsfonds.
Übersicht über die Gesamtausgaben der Integrationsämter (Angaben in Mio. DM)
1998 1999 2000
1.
Leistungen an Arbeitgeber zur Förderung der
Einstellung (nur Sonderprogramme)
74,90 58,70 49,54
2. Leistungen der begleitenden Hilfe 401,59 408,05 400,42
2.1 davon: Leistungen an schwerbehinderte Menschen 52,12 51,65 48,37
2.2 davon: Leistungen an Arbeitgeber 270,39 277,67 269,51
2.3 davon: Leistungen an freie Träger zur psychosozialen
Betreuung
76,39 74,21 80,11
2.4 davon: sonstige Maßnahmen 2,69 4,51 2,43
3. Institutionelle Förderung 198,20 178,47 143,98
4. Schulung und Öffentlichkeitsarbeit 7,17 10,31 8,91
5. Forschungs- und Modellvorhaben 7,48 10,80 9,06
Summe 3 - 5 212,86 199,58 161,94
Insgesamt 689,35 666,33 611,90
Quelle: Wirtschaftsplan des Ausgleichsfonds für überregionale Maßnahmen zur Eingliederung schwerbehinderter Menschen
in Arbeit, Beruf und Gesellschaft (§ 12 SchwbG bzw. § 78 SGB IX) hier: Ist-Zahlen für 1998, 1999, 2000.
Die Zahlen für 2001 liegen noch nicht vor.
12. Wie entwickelte sich in den Jahren seit 1998 die Zahl der im Dienst des
Bundes beschäftigten schwerbehinderten/gleichgestellten Personen, der
in den einzelnen Jahren beschäftigten sowie in den Bundesdienst
übernommenen Azubis und der in den einzelnen Jahren neu eingestellten
schwerbehinderten/gleichgestellten Personen?
Die Bundesregierung berichtet alljährlich dem Deutschen Bundestag über die
Beschäftigung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Dienst des Bundes
gemäß den Beschlüssen des Deutschen Bundestages vom 8. April 1959 und
16. Oktober 1964 – Bundestagsdrucksachen III/674, III/886. Auf die
ausführlichen Berichte:
– Bundestagsdrucksache 14/2415, Bericht 1999 für das Jahr 1998,
– Bundestagsdrucksache 14/4969 (neu), Bericht 2000 für das Jahr 1999 und
– Bundestagsdrucksache 14/7943, Bericht 2001 für das Jahr 2000
wird verwiesen.
Zahlen über die beschäftigten sowie in den Bundesdienst übernommenen
schwerbehinderten Auszubildenden werden nicht erfasst.
13. Wie hoch war in den einzelnen Jahren seit 1998 die durch die
Ministerien/Ministeriumsbereiche und Nachfolgeeinrichtungen des Bundes zu
erbringende Ausgleichsabgabe?
Der Bund im Sinne von § 11 Abs. 7 SchwbG (seit 1. Juli 2001: § 77 Abs. 8
SGB IX) hatte in den Jahren 1998 bis 2000 keine Ausgleichsabgabe zu zahlen,
da der Bund insgesamt gesehen erheblich mehr als 6 % schwerbehinderte
Menschen beschäftigt (§ 5 Abs. 1 und 3 i. V. m. § 11 Abs. 1 und 7 SchwbG; seit
1. Juli 2001: § 71 Abs. 1, § 159 Abs. 1 i. V. m. § 77 Abs. 1 und 8 SGB IX).
Leistungen des Ausgleichsfonds (Angaben in Mio. DM)
1998 1999 2000
Insgesamt 664,30 524,739 617,53
darunter:
Zuschüsse nach § 33 Abs. 2 SchwbG (§104 SGB) 322,00 195,3 298,700
Förderung von Werkstätten für Behinderte 164,27 155,674 145,870
Förderung von Wohnstätten für Behinderte 132,91 121,838 131,228
Zuschüsse für Forschungsvorhaben 10,44 14,13 15,440
Modellvorhaben 8,33 28,259 33,720
Zuschüsse für Fortbildungs- und
Aufklärungsmaßnahmen
0,00 0,0 0,0
Einrichtungen der beruflichen Bildung behinderter
Menschen (BBW, BFW)
26,35 9,538 6,468
14. Welche Bundesministerien erteilten in den Jahren seit 1998 in welchem
Umfang Aufträge an Werkstätten für Behinderte und wie bewertet die
Bundesregierung diese Entwicklung?
Zum Umfang der Auftragsvergabe an (anerkannte) Werkstätten für behinderte
Menschen und Blindenwerkstätten wird auf die in der Antwort zur Frage 12
genannten Bundestagsdrucksache hingewiesen. Im Einzelnen:
– Bundestagsdrucksache 14/2415, Bericht 1999 für das Jahr 1998, hier:
Seite 19 (Anlage 6),
– Bundestagsdrucksache 14/4969 (neu), Bericht 2000 für das Jahr 1999, hier:
Seite 22 (Anlage 6) und
– Bundestagsdrucksache 14/7943, Bericht 2001 für das Jahr 2000, Seite 26
(Anlage 1g).
Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklung des Auftragsvolumens mit
Sorge. Zwar konnte das Auftragsvolumen insgesamt von 1998 auf 1999
gesteigert (+ 19,99 %), diese Entwicklung konnte im vergangenen Jahr aber nicht
fortgesetzt werden. Die Zahlen für 2001 liegen noch nicht vor. Die gesetzlich
vorgesehene Hilfe zur Auftragsbeschaffung ist deshalb verbessert worden.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat im
Einvernehmen mit dem BMA auf der Grundlage des § 56 Abs. 2 SchwbG in der
bis 30. Juni 2001 geltenden Fassung Richtlinien zur bevorzugten Vergabe
öffentlicher Aufträge an Werkstätten für behinderte Menschen und
Blindenwerkstätten erlassen. In der zurzeit geltenden Neufassung der Richtlinien vom
10. Mai 2001, die im Bundesanzeiger vom 16. Juni 2001 bekannt gemacht
worden ist, sind anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen und
Blindenwerkstätten bei beschränkten Ausschreibungen und freihändigen Vergaben
regelmäßig in angemessenem Umfang zur Angebotsabgabe mit aufzufordern.
Ihnen ist immer dann der Zuschlag zu erteilen, wenn ihr Angebotspreis den des
wirtschaftlichsten Bieters um nicht mehr als 15 vom Hundert übersteigt.
Die Vorschrift ist mit Inkrafttreten des SGB IX neu gefasst worden. Nunmehr
erlässt die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates zur bevorzugten
Vergabe von Aufträgen allgemeine Verwaltungsvorschriften. Bis zum Erlass
von allgemeinen Verwaltungsvorschriften bleiben die Richtlinien des BMWi
gemäß § 159 Abs. 4 SGB IX in Kraft.
15. Wie gestaltet sich die Umsetzung des Programms „50 000 Jobs für
schwerbehinderte Menschen“, welche Erfahrungen und welche
Hemmnisse sind dabei festzustellen und welche Konsequenzen für künftiges
Handeln ergeben sich für die Bundesregierung?
Von Oktober 1999 bis Ende Januar 2002 konnte die Zahl der arbeitslosen
schwerbehinderten Menschen von 189 766 auf 167 789 abgebaut werden.
Gegenüber Ende Januar 2001 ist die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter
Menschen binnen Jahresfrist um 13 789 (7,6 %) zurückgegangen. Demgegenüber
ist die Zahl der Arbeitslosen insgesamt um 4,8 % von 4 093 216 auf 4 289 922
gestiegen. Der Anteil der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen an der
Gesamtzahl der Arbeitslosen reduzierte sich in diesem Zeitraum von 4,4 %
auf 3,9 %.
Im Vergleich zum Vormonat Dezember 2001 beträgt die spezifische
Arbeitslosenquote schwerbehinderter Menschen Ende Januar 2002 16,2 %. Dies
bedeutet zwar einen Anstieg von 0,4-Prozentpunkten; bei der allgemeinen
Arbeitslosigkeit betrug dieser jedoch 0,8-Prozentpunkte.
Diese insgesamt positive Entwicklung wurde allerdings weitgehend von
Erfolgen in den alten Bundesländern getragen. Ursache für die deutlich weniger
günstige Entwicklung in den neuen Bundesländern ist die weiterhin
ungünstigere Arbeitsmarktentwicklung in den neuen Bundesländern.
Das Erreichen des für Oktober 2002 gesteckten Ziels, die Zahl der arbeitslosen
schwerbehinderten Menschen bis auf rd. 142 300 zu senken, hängt wesentlich
davon ab, inwieweit die Arbeitgeber mehr als bisher schwerbehinderte
Menschen beschäftigen. Insofern stimmt zuversichtlich, dass die Zahl der
arbeitslosen schwerbehinderten Menschen im vergangenen Jahr entgegen der
Entwicklung der Zahl aller Arbeitslosen weiter abgebaut werden konnte: Während
die Zahl aller Arbeitslosen von Dezember 2000 bis Ende Dezember 2001 um
4,1 Prozent gestiegen ist, konnte die Zahl der arbeitslosen schwerbehinderten
Menschen um 7,7 Prozent verringert werden.
Die bisherige positive Entwicklung ist durch saisonale Einflüsse unterbrochen
worden. In den verbleibenden Monaten sind unter schwächeren
konjunkturellen Bedingungen erhöhte Anstrengungen erforderlich.
Zu Erfahrungen und Hemmnissen bei der Beschäftigung schwerbehinderter
Menschen wird der erwähnte Forschungsauftrag der BA (dazu Antwort zu
Frage 2) bessere Erkenntnisse geben.
Zur Unterstützung bei der Umsetzung der gesetzlichen Zielvorgabe, bis Ende
Oktober 2002 die Zahl der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen um rd.
50 000 zu reduzieren, führt das BMA gemeinsam mit der BA eine
Öffentlichkeitskampagne durch, die auch von der Bundesvereinigung der Deutschen
Arbeitgeberverbände, den Gewerkschaften, Ländern und Verbänden unterstützt
wird.
Ziele dieser Öffentlichkeitskampagne sind:
– auf die geänderten gesetzlichen Regelungen aufmerksam zu machen,
– deren Inhalte zu verdeutlichen und
– die Beteiligten – speziell die Personalverantwortlichen in den Betrieben und
Dienststellen – zu Aktionen zu Gunsten der Chancengleichheit
schwerbehinderter Menschen zu bewegen.
Im Rahmen der Öffentlichkeitskampagne wurden folgende Aktivitäten
durchgeführt:
● Anzeigenschaltungen in Magazinen, überregionalen Tageszeitungen sowie
in der Unternehmer- und Behindertenpresse. Ergebnis: Obwohl das
eingesetzte Budget für die bundesweiten Anzeigen aus Mediasicht eher niedrig
war, gab es ein reges Echo auf die selbstbewusste Umsetzung des Themas.
● Aktives Telefonmarketing. Im Rahmen einer Telefonaktion wurden
100 000 Unternehmen in Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit
schwerbehinderter Menschen kontaktiert. Ziel war es, über das neue Gesetz zu
informieren, Möglichkeiten zur Einstellung schwerbehinderter Menschen zu
recherchieren, freie Arbeitsstellen aufzunehmen und den Kontakt zum örtlichen
Arbeitsamt herzustellen. Ergebnis: Insgesamt konnten 6 700 freie Stellen
aufgenommen und an das zuständige Arbeitsamt weitergeleitet werden.
Außerdem wurden 2 341 freie Ausbildungsplätze für Jugendliche mit
Behinderungen aufgenommen und weitergeleitet.
● Bürgertelefon. Unter der Rufnummer 08 00-1 51 51 52 wurde mit Beginn
der Kampagne ein Bürgertelefon zum Thema eingerichtet. Von Oktober
2000 bis Dezember 2001 wurden insgesamt 8 531 Beratungsgespräche
realisiert.
● Internetauftritt. Seit Kampagnenstart im Oktober 2000 gab es bis
Dezember 2001 insgesamt etwa 180 000 Zugriffe auf die speziell für die Kampagne
eingerichteten Internetseiten.
● Broschüren. Insgesamt wurden bisher etwa 1,1 Mio. Broschüren auf
Anfrage verschickt.
● Messeauftritte. Mit einem Informationsstand wurde auf der Rehacare 2000
und 2001 in Düsseldorf sowie auf der Rehavision 2001 in Leipzig zum
Thema informiert und beraten.
Betrachtet man die eingesetzten Mittel und die dargestellten Ergebnisse, kann
festgestellt werden: Das öffentliche Interesse für das Thema ist geweckt.
Angesichts der Tatsache, dass das Thema Schwerbehinderung normalerweise für die
Medien keinen hohen Stellenwert besitzt, ist das Echo dort bemerkenswert. Es
bestätigt, dass der Umgang und die gewählte Bildsprache nicht nur
sensibilisiert, sondern auch aufmerksam macht. Herausragend sind darüber hinaus die
Ergebnisse des aktiven Telefonmarketings mit rund 9 000 Stellenangeboten.
Die Nutzung der übrigen Informationsangebote (Broschüren, Internet,
Bürgertelefon) ist angesichts eines Themas mit einer klar eingegrenzten Zielgruppe
erfreulich. Die an der Gesetzesentstehung beteiligten Verbände und Institutionen
wurden gut mit Materialien des BMA versorgt.
16. Welche Initiativen hat die Bundesregierung im Hinblick auf die
gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss von Integrationsvereinbarungen
gemäß § 83 SGB IX, insbesondere im Bereich des öffentlichen Dienstes
auch bei den vom Bund beeinflussten Gesellschaften und sonstigen
Einrichtungen, ergriffen?
Die Bundesregierung hat auf eine zügige Umsetzung der Neuregelung
hingewirkt. Sie hat eine Reihe von Aktivitäten der Integrationsämter zur
Unterstützung der Betriebe und Dienststellen veranlasst. Dazu gehörte die Erstellung
von Publikationen (Erstellung „Vorläufiger Empfehlungen der
Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Hauptfürsorgestellen (AG HFSt.) für die Unterstützung
der Betriebe und Dienststellen beim Abschluss von
Integrationsvereinbarungen“ gemäß § 14b SchwbG § 83 SGB IX, Veröffentlichung von Arbeitshilfen,
Veröffentlichungen in der Zeitschrift Behinderte im Beruf (ZB), Entwicklung
eines Fragebogens zur Erhebung einer Bestandsanalyse), Durchführung von
Schulungen (Schulung der Mitarbeiter/innen der Integrationsämter zur
Beratung der Verhandlungspartner, Schulungen für Schwerbehindertenvertretungen,
Betriebs-/Personalrat, Beauftragte des Arbeitgebers), Hilfestellung in Form von
Beratung bei konkreten Verhandlungen (Teilnahme in beratender Funktion an
Verhandlungen vor Ort; Beratung der einzelnen Verhandlungspartner im
Vorbereitungsstadium, „Werbung“ für das neue Instrument ist Bestandteil der
Beratungen in den Betrieben/Dienststellen, Abfrage nach dem Vorhandensein
einer Integrationsvereinbarung bei Anträgen an das Integrationsamt,
Information an Mitarbeiter/innen von Integrationsfachdiensten für ihre Tätigkeit vor
Ort).
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Walter Riester, hat darüber
hinaus in einem Schreiben an die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen
und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder auf die notwendige
Umsetzung des § 83 SGB IX aufmerksam gemacht und sich über den Stand der
Arbeiten an den Integrationsvereinbarungen durch die öffentlichen Arbeitgeber
berichten lassen.
Beim jährlichen Erfahrungsaustausch mit der Arbeitsgemeinschaft der
Schwerbehindertenvertretungen des Bundes und der Länder haben die zuständigen
Staatssekretäre des Bundesministeriums des Innern (BMI) und des BMA unter
Hinweis auf das Initiativ- und Verhandlungsrecht der
Schwerbehindertenvertretungen auf die Dringlichkeit des Abschlusses von Integrationsvereinbarungen
aufmerksam gemacht und Hilfestellung angeboten.
17. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Erfahrungen und
Ergebnisse in der bisherigen Arbeit der Integrationsfachdienste (IFD)
vor?
Der Bundesregierung liegen Erfahrungen und Erkenntnisse aus der Teilnahme
an verschiedenen Fachtagungen und Veranstaltungen mit der BA, der
Arbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) sowie der
Bundesarbeitsgemeinschaft Unterstützte Beschäftigung (BAG UB) vor.
Weitere Erkenntnisse erwartet sie von der wissenschaftlichen Begleitforschung
durch die Pädagogische Hochschule Ludwigsburg, Fakultät für
Sonderpädagogik Reutlingen (Prof. Rainer Trost) zu den Modellprojekten des BMA, die bis
zum 31. März 2002 läuft und auch wichtige Erkenntnisse über sonstige
Integrationsfachdienste erbringen soll.
Dieser Bericht wird vom BMA zusammen mit den anderen Beteiligten
auszuwerten sein. Von diesen Ergebnissen und den in der Praxis gemachten
Erfahrungen wird es abhängig sein, ob eine Rechtsverordnung nach § 115 SGB IX
mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen sein wird, die noch Näheres über
den Begriff und die Aufgaben des Integrationsfachdienstes sowie die für sie
geltenden fachlichen Anforderungen und die finanziellen Leistungen regelt.
a) Wie viele IFD existieren und wie viele wurden seit Inkrafttreten des
SchwBAG neu geschaffen?
Seit Inkrafttreten des SchwbBAG bis Ende 2001 konnten bundesweit
172 Integrationsfachdienste eingerichtet und vertraglich gebunden werden.
Hinzu kommt ein Teil der 16 vom BMA eingerichteten aus dem
Ausgleichsfonds modellhaft geförderten Integrationsfachdienste. Die Gespräche der
Arbeitsämter mit diesen IFD zur Fortführung ab dem 1. Januar 2002 unter
Geltung des neuen Rechts §§ 109 ff. SGB IX stehen kurz vor dem Abschluss.
Damit werden 183 Integrationsfachdienste bundesweit tätig sein; in zwei
Städten sind zwei IFD’s beauftragt. Der gesetzliche Auftrag (§ 111 Abs. 5 SGB IX),
in jedem Arbeitsamtsbezirk einen Integrationsfachdienst einzurichten, ist damit
erfüllt.
Darüber hinaus haben die Integrationsämter weitere psychosoziale und
berufsbegleitende Dienste eingesetzt, die noch nicht alle in die
Integrationsfachdienste integriert worden sind.
Konkrete Erkenntnisse zur Zahl der Dienste werden erst nach Vorliegen der
von der Arbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen
angekündigten Erhebungsdaten verfügbar sein.
b) Mit welchen Institutionen arbeiten die Fachdienste (nach § 111
SGB IX) mit welchem Erfolg zusammen?
Die Integrationsfachdienste arbeiten mit den im § 111 Abs. 3 SGB IX
genannten Institutionen, insbesondere mit den Arbeitsämtern, den Integrationsämtern,
den Rehabilitationsträgern sowie auch mit regionalen öffentlichen und privaten
Einrichtungen, die sie bei ihren Aufgaben nach § 110 SGB IX unterstützen
können, eng zusammen.
Die Zusammenarbeit mit den Rehabilitationsträgern ist bisher noch nicht sehr
ausgeprägt. Ein Gespräch des BMA mit den Rehabilitationsträgern über die
Intensivierung der Inanspruchnahme der Integrationsfachdienste durch die
Rehabilitationsträger wird in Kürze stattfinden.
Die Nutzung der regionalen Unterstützungsstruktur ist in allen Bundesländern
ein wesentlicher Bestandteil in der Arbeit der regional tätigen
Integrationsfachdienste.
c) Welche Ergebnisse nach § 114 SGB IX (Ergebnisbeobachtung) liegen
der Bundesregierung derzeit vor bzw. wie will sich die
Bundesregierung einen Überblick über die erfolgten Eingliederungsbemühungen
verschaffen?
Nach § 114 SGB IX dokumentieren die Integrationsfachdienste Verlauf und
Ergebnis ihrer jeweiligen Bemühungen um die Förderung der Teilhabe am
Arbeitsleben. Sie erstellen jährlich – erstmals für 2001 – eine
zusammenfassende Darstellung der Ergebnisse und legen diese den Auftraggebern nach
deren näherer gemeinsamer Maßgabe vor. Dies erfolgt durch die
Integrationsfachdienste erstmals zum 31. März 2002 an die Arbeitsämter. Die Meldungen
an die Hauptstelle der BA in Nürnberg sind zum 31. Mai 2002 vorgesehen.
Die BA hat angekündigt, die Ergebnisdarstellungen zeitnah auszuwerten. Die
Ergebnisse werden dann, mit den Integrationsfachdiensten, deren Verbänden
(z. B. Bundesarbeitsgemeinschaft Unterstützte Beschäftigung) und anderen
Beteiligten zu erörtern sein. Ziel ist, die Zusammenarbeit mit den
Integrationsfachdiensten und ihr Mitwirken an einer verbesserten Teilhabe
schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben weiterzuentwickeln und zu optimieren.
Eine Übersicht zu den zu erhebenden Merkmalen ist als Anlage 3 beigefügt.
Schon jetzt kann aus der fachlichen Beobachtung festgestellt werden, dass
anfängliche Unsicherheiten in der Zusammenarbeit der Arbeitsämter mit den
Integrationsfachdiensten rasch überwunden werden konnten und sich die
Qualität dieser Zusammenarbeit und das gegenseitige Verstehen kontinuierlich
positiv entwickelt haben.
d) Wie viele schwerbehinderte und wie viele nicht schwerbehinderte
Menschen wurden durch das Wirken der IFD insgesamt bzw.
zusätzlich auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt?
Die Integrationsfachdienste wurden nach der Statistik der BA im Jahresverlauf
2001 bei insgesamt 30 248 Personen beauftragt, darunter waren 520 behinderte
Menschen.
Nach dieser Statistik wurde 4 079 schwerbehinderte Menschen auf den
allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt, darunter 188 in Integrationsprojekte, die
als Sonderformen ebenfalls dem allgemeinen Arbeitsmarkt zuzuordnen sind.
In Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen bzw. Strukturanpassungsmaßnahmen sind
659 Personen vermittelt worden.
Darunterzahlen zu den Abgängen in Beschäftigung auf den allgemeinen
Arbeitsmarkt von nicht schwerbehinderten (behinderten) Menschen liegen
noch nicht vor.
e) Wie viele Mittel der Ausgleichsabgabe aus dem Ausgleichsfonds
wurden den IFD bisher zur Verfügung gestellt und wie wurden diese
verwandt?
Der Ausgleichsfonds hat der BA schon seit dem Jahr 2000 Mittel nach § 41
Schwerbehinderten-Ausgleichs-Abgabeverordnung (SchwbAV) zum Aufbau
und zur Förderung der Integrationsfachdienste zur Verfügung gestellt, im Jahr
2000 den Betrag von 4,0 Mio. DM, für das Jahr 2001 rd. 88 Mio. DM. Für das
Jahr 2002 sind 100 Mio. DM (51 Mio. Euro) vorgesehen.
Nach Angaben der BA sind im Jahr 2000, in der Anlaufphase von Oktober bis
Dezember, nach Inkrafttreten der maßgeblichen Regelungen des SchwbBAG
zum 1. Oktober 2000 noch keine Ausgaben angefallen.
Im Jahr 2001 beliefen sich die Ausgaben der BA für die Beauftragung von
Integrationsfachdiensten auf rd. 45,8 Mio. DM.
Es wurden auf der Grundlage der Mustervereinbarung mit den
Integrationsfachdiensten Vereinbarungen getroffen, so auch über Platzkapazitäten. Für
diese Plätze sind nach der jeweiligen Vergütungsvereinbarung Vergütungen für
die Betreuung sowie Honorare für die erfolgreiche Vermittlung und bei
Beständigkeit dieser Vermittlungen über die Probezeit hinaus ein Erfolgshonorar
gezahlt worden. Für die Betreuung ist je Platz eine Vergütung von i. d. R. bis
zu 300,00 DM pro Monat, für die erfolgreiche Vermittlung 1 000,00 DM und
bei entsprechender Beständigkeit ein Erfolgshonorar von zwischenzeitlich
1 500,00 DM vorgesehen.
Differenziertere Angaben zur Vergütung liegen von der BA nicht vor.
f) Wie wird die Kompetenz von Schwerbehinderten in die Tätigkeit der
IFD einbezogen (z. B. Beschäftigungsanteil schwerbehinderter
Menschen in den IFD)?
Die bisher nach §§ 109 ff. SGB IX beauftragten Integrationsfachdienste
beschäftigen insgesamt 805 Personen, davon 464 Frauen; 77 Beschäftigte sind
schwerbehinderte Menschen, davon 40 Frauen. Sie bringen ihre besonderen
Kenntnisse und Erfahrungen als schwerbehinderte Menschen in die Arbeit der
Integrationsfachdienste ein.
Die Nutzung der behinderungsspezifischen Kompetenzen von
Selbsthilfegruppen und Behindertenverbänden wird durch eine enge Zusammenarbeit vor Ort
sichergestellt.
18. Wie hoch ist die Zahl der derzeit in den Werkstätten für Behinderte
(WfB) beschäftigten behinderten Menschen?
Im Jahre 2000 waren insgesamt 194 722 behinderte Menschen in anerkannten
Werkstätten für behinderte Menschen beschäftigt – ausweislich der Statistik zur
Rentenversicherung von behinderten Menschen in Werkstätten für behinderte
Menschen (§§ 179, 180 SGB VI, § 4 der Aufwendungserstattungsverordnung).
Die entsprechende Statistik für das Jahr 2001 wird Mitte des Jahres 2002
vorliegen.
Die Statistik weist die Zahl der behinderten Menschen in Werkstätten, für die
Rentenversicherungsbeiträge erstattet worden sind, als Gesamtzahl, nicht
getrennt nach der Zahl der im Arbeitsbereich der Werkstätten Beschäftigten und
der Zahl der Teilnehmer an Maßnahmen im Eingangsverfahren und im
Berufsbildungsbereich der Werkstätten aus. In der Gesamtzahl sind rd. 21 300
behinderte Menschen enthalten, die an Maßnahmen im Eingangsverfahren und im
Berufsbildungsbereich teilgenommen haben. Im Arbeitsbereich der
Werkstätten waren danach im Jahre 2000 rd. 173 400 behinderte Menschen beschäftigt.
19. Wie viele WfB-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden seit 1998 und
explizit jeweils nach Inkrafttreten des SchwBAG und des SGB IX auf
den allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt?
Die Gesellschaft für Integration, Sozialforschung und Betriebspädagogik
gGmbH (ISB), Berlin, führt zur Zeit im Auftrag des BMA eine Erhebung zum
Übergang behinderter Menschen aus Werkstätten auf den allgemeinen
Arbeitsmarkt durch. Im Rahmen dieser Erhebung werden bei den Werkstätten für
behinderte Menschen, den Rehabilitationsträgern und den Integrationsämtern
Daten erhoben, in welchem Umfang die den Werkstätten für behinderte
Menschen seit dem 1. August 1996 als „fachliche Anforderung“ und seit dem
1. Oktober 2000 als gesetzliche Verpflichtung obliegende Aufgabe zur
Förderung des Übergangs behinderter Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
und die dabei den Rehabilitationsträgern und den Integrationsämtern
zukommenden Aufgaben durchgeführt worden sind.
In einem Zwischenbericht liegen Ergebnisse der befragten Werkstätten für
behinderte Menschen vor. Von den 604 befragten Werkstätten haben 292 (= 48 %)
entsprechende Angaben gemacht. Danach sind in dem Erhebungszeitraum
(1998 bis 2000) in den Werkstätten, in denen mindestens ein Übergang
stattgefunden hat (rund bei der Hälfte der 292 Werkstätten), insgesamt 545
behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt gewechselt, davon 136 im
Jahre 1998, 177 im Jahre 1999 und 232 im Jahre 2000.
Zu einer angemessenen Einschätzung der Übergangsfunktion der Werkstätten
müssen die Übergangszahlen auf die Größe der jeweiligen Werkstatt für
behinderte Menschen bezogen werden. Der prozentuale Anteil der Übergänge einer
Werkstatt an der Zahl ihrer Plätze bezeichnet die Übergangsquote. Diese lag
nach den Ergebnissen der Erhebung bei 63 % der Werkstätten nur bei weniger
als 0,1 %, bei 9 % der Werkstätten bei mehr als 1 %.
Weitere Daten zum Übergang behinderter Menschen aus Werkstätten auf den
allgemeinen Arbeitsmarkt werden zur Zeit vom BMA im Zusammenhang mit
der Erhebung des Bestands und des Bedarfs an Werkstattplätzen ermittelt.
Ergebnisse daraus liegen noch nicht vor.
20. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Dauer und
Stabilität der Arbeitsverhältnisse der auf den ersten Arbeitsmarkt vermittelten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der WfB?
Aussagen über Dauer und Stabilität von Arbeitsverhältnissen auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt nach Übergang aus Werkstätten enthält der in der
Antwort zu Frage 19 genannte Zwischenbericht des ISB. Danach seien 16 % der
Arbeitsverhältnisse innerhalb des ersten Jahres gescheitert, 59 % der
Arbeitsverhältnisse bestehen seit Beginn der Erhebung länger als ein Jahr. In einem
Viertel der Fälle konnte zur Dauerhaftigkeit des Arbeitsverhältnisses keine
Angabe gemacht werden.
Der Grund für die Beendigung des jeweiligen Arbeitsverhältnisses war in
einem Viertel der Fälle unbekannt. In knapp einem Fünftel der Fälle waren es
betriebsbedingte Gründe, in drei Fünftel der Fälle personen- oder
verhaltensbedingte Gründe.
Eine Wiederaufnahme in die Werkstatt erfolgte bei zwei Fünfteln der Fälle.
21. Wie hat sich seit 1998 die Anzahl der Arbeitsplätze sowie die materielle
und personelle Ausstattung der Werkstätten für Behinderte in der
Bundesrepublik Deutschland entwickelt, welche Bundesmittel kamen dafür
zum Einsatz?
Wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung und welche
Probleme und Aufgaben sind nach ihrer Kenntnis in den nächsten Jahren
zu lösen?
Von 1998 bis 2001 hat das BMA aus Mitteln des Ausgleichsfonds insgesamt
282,8 Mio Euro (553,1 Mio DM) für die investive Förderung von Werkstätten
für behinderte Menschen bewilligt. Damit konnten alle Projektanträge aus den
Bundesländern in eine Förderung aufgenommen werden.
Der Aufbau eines länderübergreifenden Netzes derartiger Einrichtungen ist
damit auch Dank der umfangreichen Förderung aus dem Ausgleichsfonds
beim BMA weit fortgeschritten.
In dem gemäß § 160 SGB IX zum 30. Juni 2003 zu erstattenden Bericht der
Bundesregierung wird auch auf den Bedarf an weiteren Plätzen in Werkstätten
für behinderte Menschen einzugehen sein, der zwischenzeitlich durch eine
Erhebung ermittelt wird.
Die bauliche Gestaltung und die Ausstattung der Werkstätten müssen der
Aufgabenstellung der Werkstätten als Einrichtungen zur Teilhabe behinderter
Menschen am Arbeitsleben und zur Eingliederung in das Arbeitsleben und den im
SGB IX und im Ersten Abschnitt der Werkstättenverordnung gestellten
Anforderungen Rechnung tragen. Das Gleiche gilt für die personelle Ausstattung.
Die Werkstätten müssen über das Personal verfügen, das erforderlich ist, um
ihre Aufgaben gegenüber den behinderten Menschen erfüllen zu können. Diese
fachlichen Anforderungen sind an die Werkstätten gestellt.
Der Auf- und Ausbau eines flächendeckenden Netzes leistungsfähiger
Werkstätten wird durch die institutionelle Förderung aus Mitteln der
Ausgleichsabgabe des Bundes und der Länder und durch Haushaltsmittel der in den
Werkstätten zuständigen Rehabilitationsträger finanziell unterstützt. Zu den dabei
notwendigen Erhebungen zu Bestand und Bedarf an Werkstattplätzen siehe
Antwort zu Frage 19.
Die Finanzierung der notwendigen personellen Ausstattung ist Aufgabe und
Verpflichtung der zuständigen Rehabilitationsträger. Hier ist – was die
Übernahme der erforderlichen Kosten im Arbeitsbereich der Werkstätten angeht –
im SGB IX die Frage, welche Leistungen der Werkstätten von den zuständigen
Rehabilitationsträgern zu vergüten sind, neu formuliert und damit präziser
geregelt worden. Die im Einzelnen getroffenen Regelungen sind von den
Beteiligten, den Werkstätten für behinderte Menschen und den zuständigen
Rehabilitationsträgern umzusetzen; soweit die überörtlichen Träger der Sozialhilfe der
Länder zuständige Rehabilitationsträger sind, in Leistungs- und
Vergütungsvereinbarungen zwischen den Beteiligten. Das BMA hat hierbei eine
koordinierende Aufgabe übernommen.
Aufgabe der kommenden Jahre wird es auch sein, die durch Verordnung
geregelten Fragen der Mitwirkung der behinderten Menschen in den Werkstätten
sowie der Qualifikation des Fachpersonals in den Werkstätten in der Praxis
umzusetzen. Darüber hinaus wird dem Übergang geeigneter behinderter Menschen
aus Werkstätten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, auch Integrationsprojekte,
besondere Beachtung zu schenken sein.
22. Wie erfolgt nach Erkenntnissen der Bundesregierung die Umsetzung der
im SGB IX festgelegten Erhöhung des Werkstattentgeltes um 50 DM
(Arbeitsfördergeld) und welche Probleme treten nach Kenntnis der
Bundesregierung bei der Umsetzung auf?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wird das Arbeitsförderungsgeld nach § 43
SGB IX in allen Bundesländern von den zuständigen Rehabilitationsträgern an
die Werkstätten und von diesen an die anspruchsberechtigten Beschäftigten in
voller Höhe ausgezahlt. Soweit Erhöhungen der Arbeitsentgelte aufgrund der
Kostenzuordnung im Arbeitsbereich der Werkstätten auf das
Arbeitsförderungsgeld angerechnet werden können, soll dieses im Einvernehmen zwischen
Werkstatt und Rehabilitationsträger geschehen.
Derzeit wird die Möglichkeit einer gesetzlichen Änderung geprüft, die
sicherstellt, dass die in Privathaushalten einschließlich betreutem Wohnen lebenden
Werkstattbeschäftigten, die ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen,
das Arbeitsförderungsgeld nicht als Arbeitseinkommen zur Minderung ihrer
Sozialhilfebedürftigkeit einsetzen müssen. Werkstattbeschäftigte, die in einer
vollstationären Einrichtung leben, müssen das Arbeitsförderungsgeld aufgrund
der Regelung in § 85 Abs. 2 BSHG nicht zur Minderung ihrer
Wohnheimkosten einsetzen.
23. Wie viele Anträge auf Arbeitsassistenz gibt es seit Inkrafttreten
a) des SchwBAG und
b) des SGB IX?
Statistische Zahlen zu der Aufteilung nach a) und b) stehen bei den Ländern
nicht zur Verfügung.
Nach Angaben der Länder wurden seit dem 1. Oktober 2000 rd. 3 100 Anträge
auf Übernahme der Kosten für eine notwendige Arbeitsassistenz (arbeitgeber-
und arbeitnehmerorganisiert) bei den Integrationsämtern gestellt; darunter sind
auch Anträge auf begleitende Hilfen im Arbeitsleben, die nicht ausdrücklich
auf Arbeitsassistenz gerichtet waren.
Dabei handelt es sich um rd. 210 Anträge auf arbeitnehmerorganisierte
Arbeitsassistenz nach § 102 Abs. 4 SGB IX und um ca. 2 300 Anträge auf
arbeitgeberorganisierte Arbeitsassistenz nach § 102 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB IX i. V. m.
§ 27 SchwbAV. Die restlichen betrafen Anträge, die nicht ausdrücklich auf
Arbeitsassistenz gerichtet waren, aber auf entsprechende Leistungen und Hilfen
abzielten.
24. Wie viele schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben
in den vergangenen Jahren (bis Oktober 2000) Betreuungskräfte
(vergleichbar mit Arbeitsassistenzen ab Inkrafttreten des SchwBAG und
seit Einführung des SGB IX am 1. Juli 2001) zur Unterstützung bei der
Arbeitsausführung auf der Grundlage des § 27 der Schwerbehinderten-
Ausgleichsabgabeverordnung/SchwbAV (Leistungen bei
außergewöhnlichen Belastungen) im Bund und in den einzelnen Bundesländern
beantragt und gewährt bekommen?
Die Arbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen hat in
ihrem Jahresbericht dazu folgende Daten veröffentlicht (Erhebungszeitraum
jeweils von November des Vorjahres bis Oktober des dargestellten Jahres):
Die Beträge und Fallzahlen umfassen nicht nur die Betreuungskräfte im
gefragten Sinne, sondern auch den Minderleistungsausgleich an Arbeitgeber. Eine
Differenzierung ist nicht verfügbar.
Ausgaben der Integrationsämter nach Bundesländern:
Leistungen an Arbeitgeber 2000 1999 1998
Mio. DM/Fallzahlen Mio DM/Fallzahlen Mio DM/Fallzahl
Leistungen bei
außergewöhnlicher Belastung
§ 27 SchwbAV:
Alte Bundesländer 101,22/11.964 94,90/10.689 90,43 / 7.604
Neue Bundesländer: 14,09 / 2.110 14,09 / 2.830 13,28 / 2.386
Bundesgebiet: 115,31/14.074 108,99/13.519 103,71 / 9.990
2000 1999 1998
Leistungen nach
§ 27 SchwbAV
Betrag in
Mio DM
Anzahl
Fälle
Betrag in
Mio DM
Anzahl
Fälle
Betrag in
Mio DM
Anzahl
Fälle
Baden 14,165 1552 13,693 1549 13,348 k. A.
Württemberg 9,519 332 8,734 1194 8,041 778
Bayern 22,676 2707 19,600 2555 16,194 2385
Berlin 5,803 607 5,949 344 7,050 342
Brandenburg 1,809 433 2,020 520 2,158 436
Bremen 1,214 249 1,247 169 1,026 193
Hamburg 3,525 612 3,294 600 3,018 418
Hessen 10,443 1488 9,667 781 8,746 k. A.
Mecklenburg-Vorpommern 2,888 300 3,116 326 3,024 324
Niedersachsen 8,781 1004 9,743 k. A. 9,363 k. A.
Rheinland 5,811 967 5,718 1018 5,804 826
Westfalen-Lippe 9,445 1300 9,423 1275 9,793 1299
Rheinland-Pfalz 7,659 915 5,598 928 5,820 1176
Saarland 0,925 140 0,860 124 0,662 95
Sachsen 5,163 980 4,922 947 4,569 944
Sachsen-Anhalt 1,905 338 1,705 643 1,207 218
Schleswig-Holstein 1,254 91 1,380 152 1,561 92
Thüringen 2,322 59 2,326 394 2,322 464
Bundesgebiet Gesamt 115,307 14.074 108,995 13.519 103,760 9.990
25. Wie gestaltet sich gegenwärtig die weitere Finanzierung der bis zum
Oktober 2000 bestehenden Betreuungen zur Unterstützung bei der
Arbeitsausführung bzw. den Arbeitsassistenzen in Bund und Ländern
(bitte möglichst differenziert nach Jahren, Umfang der
Gesamtförderungen, Geschlecht und Branche ausweisen)?
Unterstützungs- oder Arbeitsassistenzleistungen für schwerbehinderte
Menschen, die nach dem bis zum 30. September 2000 geltenden
Schwerbehindertenrecht überwiegend nach § 27 SchwbAV erbracht wurden, bleiben durch die
Änderungen des Schwerbehindertenrechts und seine Einordnung in das
SGB IX als Teil 2 unberührt. Die neuen Regelungen über die
arbeitnehmerorganisierte Arbeitsassistenz stellen zusätzliche Leistungsmöglichkeiten dar.
Beide Leistungsmöglichkeiten stehen zur Wahl des schwerbehinderten
Menschen. Tendenziell neigt ein hoher Anteil von schwerbehinderten Menschen zu
der vom jeweiligen Arbeitgeber organisierten persönlichen Unterstützung. Die
von dem schwerbehinderten Menschen selbst organisierte Form der
Arbeitsassistenz stellt hohe Anforderungen an den schwerbehinderten Menschen in
seiner Arbeitgeberfunktion. Die Antragsteller – Arbeitgeber oder
schwerbehinderte Menschen – werden von den Integrationsämtern über die bestehenden
Fördermöglichkeiten der Integrationsämter gemäß § 102 Abs. 3 Nr. 2b SGB IX
i. V. m. § 27 SchwbAV (Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen) sowie
gemäß § 102 Abs. 4 SGB IX i. V. m § 17 Abs. 1a SchwbAV (Arbeitsassistenz)
ausführlich informiert. Dabei zeigt sich, dass mehrheitlich eine Bewilligung
gemäß § 102 Abs. 3 Nr. 2b SGB IX i. V. m. § 27 SchwbAV von den Beteiligten
favorisiert wird. Ausschlaggebend dafür scheint zu sein, dass die Pflichten und
Verantwortlichkeiten, die dem schwerbehinderten Menschen als Arbeitgeber
einer Assistenzkraft entstehen, häufig davon abhalten, diese Leistung zu
beantragen. Zwischenzeitlich treten professionelle Anbieter von Arbeitsassistenz-
Diensten auf, welche zwar die Gewinnung eines Arbeitsassistenten und die
AG-Funktionen, samt der Vertretungen in Krankheits- und Urlaubsfällen
übernehmen, was insgesamt aber zu einer Verteuerung führen kann.
Differenzierte Angaben dazu können noch nicht gemacht werden.
26. Wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben seit dem 1.
Oktober 2000 eine Betreuungskraft bzw. eine Arbeitsassistenz auf der
Grundlage des § 31 (mit Inkrafttreten des SchwBAG bzw. mit Einführung des
SGB IX auf der Grundlage gemäß § 102 Abs. 4 SGB IX i. V. m. § 17
Abs. 1a SchwbAV) des Schwerbehindertengesetzes (SchwbG) beantragt
und gewährt bekommen und welche Probleme traten dabei nach Kenntnis
der Bundesregierung auf?
Durch den schwerbehinderten Menschen selbst organisierte Arbeitsassistenz
wurde – wie oben bereits angeführt – in rd. 210 Fällen bewilligt.
Die Beantwortung der Frage 25 geht bereits auf Problemstellungen ein.
Ergänzend ist festzustellen, dass bei schwerbehinderten Menschen der über
Arbeitsassistenz abzudeckende Hilfebedarf sich nur auf arbeitsplatzbezogene
oder arbeitsausführende Hilfeleistungen bezieht, was in der Praxis oft nicht
berücksichtigt wird.
Die von den Integrationsämtern entwickelten und mit dem BMA abgestimmten
„Vorläufigen Empfehlungen“ der Bundesarbeitsgemeinschaft der
Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen sehen Leistungen an den schwerbehinderten
Menschen vor, die sich nach Höhe und Dauer an der Inanspruchnahme von
Arbeitsassistenz ausrichten und bis zu 2 800 DM, vereinzelt auch darüber,
betragen und einen Bewilligungszeitraum von zunächst bis zu 2 Jahren vorsehen.
27. Auf welcher Grundlage, mit welchem Auftrag und nach welchen
Kriterien erfolgt gegenwärtig seitens der zuständigen Ämter eine Überprüfung
der bisher bestehenden Arbeitsassistenzen im Bund und den einzelnen
Bundesländern?
Seitens der zuständigen Integrationsämter findet eine generelle Überprüfung
der bewilligten Leistungen für eine vom Arbeitgeber organisierte personelle
Unterstützung gemäß § 102 Abs. 3 Nr. 2b SGB IX i. V. m. § 27 SchwbAV mit
dem Ziel, die Voraussetzungen für eine Arbeitsassistenz nach § 102 Abs. 4
i. V. m. § 17 Abs. 1a SchwbAV zu überprüfen, nicht statt. Die Voraussetzungen
von Leistungen für eine arbeitnehmerorganisierte Arbeitsassistenz nach neuem
Recht (SchwbBAG bzw. SGB IX) werden auf Antrag der betroffenen
schwerbehinderten Menschen geprüft. Dabei werden von den Integrationsämtern die
von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und
Hauptfürsorgestellen (BIH) erlassenen und fortgeschriebenen „Vorläufigen Empfehlungen“
angewendet.
28. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung in Bezug auf die
Ausgestaltung und das Weiterbestehen der Arbeitsassistenzen, damit verbundener
Förderhöhen und ggf. die Heranziehung anderer Leistungsträger?
Die Rehabilitationsträger nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 SGB IX erbringen im
Rahmen ihrer Zuständigkeit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Diese
Leistungen umfassen auch die Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz für
schwerbehinderte Menschen als Hilfe zur Erlangung eines Arbeitsplatzes für
die Dauer von bis zu drei Jahren, die durch die Integrationsämter nach § 102
Abs. 4 SGB IX durchgeführt wird. Im Anschluss an diese drei Jahre erbringen
die Integrationsämter in originärer Zuständigkeit für die begleitende Hilfe im
Arbeitsleben die Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz, solange dies
erforderlich ist.
Im Hinblick auf das Weiterbestehen der Leistungen wird auf die Beantwortung
der Frage 25 verwiesen. Konkrete Zahlen, die Aufschluss darüber geben, wie
viele der bisher über den Arbeitgeber erbrachten „Leistungen der
Arbeitsassistenz“ jetzt arbeitnehmerorganisiert erbracht werden, liegen nicht vor. Zu den
Förderhöhen der arbeitnehmerorganisierten Arbeitsassistenz weisen die
Erhebungen in Abhängigkeit von der täglichen bzw. monatlichen Inanspruchnahme
Beträge bis zu 2 800,00 DM pro Monat auf, die vereinzelt auch höher sind.
Zu der Frage, inwiefern andere Leistungen darüber hinaus in Anspruch
genommen werden, liegen keine gesicherten Erkenntnisse vor.
Anlage 1
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 33 – Drucksache 14/8441
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 35 – Drucksache 14/8441
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 37 – Drucksache 14/8441
Anlage 2
Insgesamt bis 50 Jahre 50 Jahre u. älter
1 2 3
Schleswig-Holstein 5.761 2.587 3.174
Hamburg 3.714 1.825 1.889
Mecklenburg-Vorpommern 3.395 1.933 1.462
Niedersachsen 17.190 7.313 9.877
Bremen 2.137 1.025 1.112
Nordrhein-Westfalen 53.914 20.311 33.603
Hessen 14.433 5.904 8.529
Rheinland-Pfalz 9.235 3.660 5.575
Saarland 3.908 1.464 2.444
Baden-Württemberg 19.120 7.531 11.589
Bayern 21.623 8.333 13.290
Berlin 10.178 4.338 5.840
Brandenburg 5.210 2.511 2.699
Sachsen-Anhalt 7.493 3.879 3.614
Thüringen 4.829 2.455 2.374
Sachsen 7.493 4.065 3.428
Bundesrepublik Deutschland 189.633 79.134 110.499
Bundesgebiet West 161.213 64.294 96.922
Bundesgebiet Ost 28.420 14.789 13.577
Bestand an arbeitlosen Schwerbehinderten
Männer und Frauen - Jahresdurchschnitt
1998
Bundesländer
Insgesamt bis 50 Jahre 50 Jahre u. älter
1 2 3
Schleswig-Holstein 3.639 1.660 1.979
Hamburg 2.347 1.176 1.171
Mecklenburg-Vorpommern 1.828 1.089 739
Niedersachsen 11.133 4.571 6.562
Bremen 1.444 654 790
Nordrhein-Westfalen 36.286 13.067 23.219
Hessen 9.413 3.709 5.704
Rheinland-Pfalz 6.261 2.361 3.900
Saarland 2.859 955 1.904
Baden-Württemberg 12.144 4.580 7.564
Bayern 13.667 5.091 8.576
Berlin 5.978 2.554 3.424
Brandenburg 2.844 1.393 1.451
Sachsen-Anhalt 4.189 2.223 1.966
Thüringen 2.599 1.311 1.288
Sachsen 4.055 2.243 1.812
Bundesrepublik Deutschland 120.686 48.637 72.049
Bundesgebiet West 105.171 40.378 64.793
Bundesgebiet Ost 15.515 8.259 7.256
Bestand an arbeitlosen Schwerbehinderten
Männer - Jahresdurchschnitt 1998
Bundesländer
Insgesamt bis 50 Jahre 50 Jahre u. älter
1 2 3
Schleswig-Holstein 2.122 927 1.195
Hamburg 1.367 649 718
Mecklenburg-Vorpommern 1.567 844 723
Niedersachsen 6.057 2.742 3.315
Bremen 693 371 322
Nordrhein-Westfalen 17.628 7.244 10.384
Hessen 5.020 2.195 2.825
Rheinland-Pfalz 2.974 1.299 1.675
Saarland 1.049 509 540
Baden-Württemberg 6.976 2.951 4.025
Bayern 7.956 3.242 4.714
Berlin 4.200 1.784 2.416
Brandenburg 2.366 1.118 1.248
Sachsen-Anhalt 3.304 1.656 1.648
Thüringen 2.230 1.144 1.086
Sachsen 3.438 1.822 1.616
Bundesrepublik Deutschland 68.947 30.497 38.450
Bundesgebiet West 56.042 23.913 32.129
Bundesgebiet Ost 12.905 6.584 6.321
Bestand an arbeitlosen Schwerbehinderten
Frauen - Jahresdurchschnitt 1998
Bundesländer
Insgesamt bis 50 Jahre 50 Jahre u. älter
1 2 3
Schleswig-Holstein 6.028 2.706 3.322
Hamburg 3.801 1.884 1.917
Mecklenburg-Vorpommern 3.876 2.277 1.599
Niedersachsen 16.674 7.268 9.406
Bremen 2.189 1.050 1.139
Nordrhein-Westfalen 53.734 20.928 32.806
Hessen 14.514 5.943 8.571
Rheinland-Pfalz 9.018 3.734 5.285
Saarland 3.723 1.433 2.291
Baden-Württemberg 19.252 7.455 11.798
Bayern 21.665 8.359 13.307
Berlin 10.406 4.418 5.988
Brandenburg 5.935 2.959 2.976
Sachsen-Anhalt 8.219 4.256 3.963
Thüringen 5.540 2.851 2.688
Sachsen 8.663 4.684 3.979
Bundesrepublik Deutschland 193.236 82.203 111.033
Bundesgebiet West 156.946 63.300 93.646
Bundesgebiet Ost 36.290 18.903 17.387
Bestand an arbeitlosen Schwerbehinderten
Männer und Frauen - Jahresdurchschnitt
1999
Bundesländer
Insgesamt bis 50 Jahre 50 Jahre u. älter
1 2 3
Schleswig-Holstein 3.770 1.721 2.049
Hamburg 2.366 1.191 1.175
Mecklenburg-Vorpommern 2.176 1.311 866
Niedersachsen 10.657 4.519 6.137
Bremen 1.473 677 796
Nordrhein-Westfalen 35.868 13.488 22.379
Hessen 9.321 3.698 5.622
Rheinland-Pfalz 6.050 2.438 3.612
Saarland 2.673 936 1.737
Baden-Württemberg 12.082 4.502 7.581
Bayern 13.695 5.148 8.547
Berlin 6.066 2.609 3.458
Brandenburg 3.239 1.628 1.610
Sachsen-Anhalt 4.633 2.448 2.185
Thüringen 3.005 1.553 1.452
Sachsen 4.811 2.663 2.148
Bundesrepublik Deutschland 121.883 50.529 71.354
Bundesgebiet West 101.694 39.823 61.872
Bundesgebiet Ost 20.189 10.707 9.483
Bestand an arbeitlosen Schwerbehinderten
Männer - Jahresdurchschnitt 1999
Bundesländer
Insgesamt bis 50 Jahre 50 Jahre u. älter
1 2 3
Schleswig-Holstein 2.258 986 1.272
Hamburg 1.434 693 741
Mecklenburg-Vorpommern 1.700 966 734
Niedersachsen 6.017 2.749 3.268
Bremen 716 373 343
Nordrhein-Westfalen 17.866 7.440 10.427
Hessen 5.193 2.244 2.949
Rheinland-Pfalz 2.968 1.296 1.673
Saarland 1.051 497 554
Baden-Württemberg 7.170 2.953 4.217
Bayern 7.970 3.211 4.760
Berlin 4.340 1.809 2.531
Brandenburg 2.696 1.330 1.366
Sachsen-Anhalt 3.586 1.808 1.778
Thüringen 2.535 1.298 1.236
Sachsen 3.852 2.022 1.831
Bundesrepublik Deutschland 71.353 31.674 39.679
Bundesgebiet West 55.252 23.478 31.774
Bundesgebiet Ost 16.101 8.196 7.904
Bestand an arbeitlosen Schwerbehinderten
Frauen - Jahresdurchschnitt 1999
Bundesländer
Insgesamt bis 50 Jahre 50 Jahre u. älter
1 2 3
Schleswig-Holstein 5.711 2.644 3.067
Hamburg 3.550 1.776 1.773
Mecklenburg-Vorpommern 4.239 2.559 1.680
Niedersachsen 15.602 7.261 8.342
Bremen 2.091 1.046 1.045
Nordrhein-Westfalen 50.238 20.393 29.845
Hessen 13.468 5.710 7.759
Rheinland-Pfalz 8.294 3.587 4.707
Saarland 3.481 1.462 2.019
Baden-Württemberg 18.194 7.112 11.082
Bayern 19.825 7.843 11.982
Berlin 10.027 4.561 5.466
Brandenburg 5.831 3.115 2.716
Sachsen-Anhalt 8.547 4.563 3.984
Thüringen 5.787 3.087 2.700
Sachsen 9.205 5.069 4.136
Bundesrepublik Deutschland 184.089 81.787 102.301
Bundesgebiet West 146.433 61.443 84.991
Bundesgebiet Ost 37.655 20.345 17.311
Bestand an arbeitlosen Schwerbehinderten
Männer und Frauen - Jahresdurchschnitt
2000
Bundesländer
Insgesamt bis 50 Jahre 50 Jahre u. älter
1 2 3
Schleswig-Holstein 3.533 1.671 1.863
Hamburg 2.164 1.103 1.062
Mecklenburg-Vorpommern 2.391 1.491 901
Niedersachsen 9.765 4.526 5.239
Bremen 1.367 676 691
Nordrhein-Westfalen 32.979 13.133 19.846
Hessen 8.444 3.522 4.922
Rheinland-Pfalz 5.425 2.305 3.121
Saarland 2.421 939 1.482
Baden-Württemberg 11.158 4.244 6.914
Bayern 12.295 4.809 7.485
Berlin 5.730 2.664 3.066
Brandenburg 3.207 1.748 1.459
Sachsen-Anhalt 4.807 2.643 2.164
Thüringen 3.131 1.695 1.436
Sachsen 5.111 2.885 2.226
Bundesrepublik Deutschland 113.927 50.051 63.876
Bundesgebiet West 93.026 38.453 54.574
Bundesgebiet Ost 20.901 11.598 9.302
Bestand an arbeitlosen Schwerbehinderten
Männer - Jahresdurchschnitt 2000
Bundesländer
Insgesamt bis 50 Jahre 50 Jahre u. älter
1 2 3
Schleswig-Holstein 2.178 973 1.204
Hamburg 1.385 674 712
Mecklenburg-Vorpommern 1.847 1.068 779
Niedersachsen 5.837 2.735 3.102
Bremen 724 370 354
Nordrhein-Westfalen 17.259 7.260 10.000
Hessen 5.024 2.188 2.837
Rheinland-Pfalz 2.869 1.283 1.587
Saarland 1.059 522 537
Baden-Württemberg 7.036 2.869 4.168
Bayern 7.531 3.034 4.497
Berlin 4.297 1.897 2.400
Brandenburg 2.625 1.367 1.257
Sachsen-Anhalt 3.740 1.921 1.819
Thüringen 2.656 1.392 1.264
Sachsen 4.094 2.184 1.910
Bundesrepublik Deutschland 70.162 31.736 38.425
Bundesgebiet West 53.407 22.990 30.417
Bundesgebiet Ost 16.755 8.746 8.008
Bestand an arbeitlosen Schwerbehinderten
Frauen - Jahresdurchschnitt 2000
Bundesländer
Insgesamt bis 50 Jahre 50 Jahre u. älter
1 2 3
Schleswig-Holstein 5.302 2.549 2.752
Hamburg 3.316 1.721 1.596
Mecklenburg-Vorpommern 3.976 2.469 1.507
Niedersachsen 14.078 7.077 7.001
Bremen 2.061 1.046 1.015
Nordrhein-Westfalen 46.325 19.907 26.418
Hessen 11.114 5.047 6.067
Rheinland-Pfalz 7.658 3.557 4.101
Saarland 3.002 1.383 1.619
Baden-Württemberg 16.472 6.747 9.725
Bayern 18.265 7.900 10.365
Berlin 9.834 4.795 5.040
Brandenburg 6.083 3.373 2.710
Sachsen-Anhalt 8.232 4.633 3.598
Thüringen 6.027 3.329 2.698
Sachsen 9.581 5.275 4.307
Bundesrepublik Deutschland 171.325 80.808 90.517
Bundesgebiet West 133.756 59.752 74.004
Bundesgebiet Ost 37.570 21.056 16.513
Bestand an arbeitlosen Schwerbehinderten
Männer und Frauen - Jahresdurchschnitt
2001
Bundesländer
Insgesamt bis 50 Jahre 50 Jahre u. älter
1 2 3
Schleswig-Holstein 3.236 1.607 1.630
Hamburg 2.038 1.088 950
Mecklenburg-Vorpommern 2.293 1.459 833
Niedersachsen 8.714 4.456 4.258
Bremen 1.306 666 640
Nordrhein-Westfalen 29.995 12.871 17.124
Hessen 6.961 3.203 3.758
Rheinland-Pfalz 4.924 2.269 2.656
Saarland 2.024 890 1.134
Baden-Württemberg 9.969 4.031 5.938
Bayern 11.241 4.886 6.355
Berlin 5.647 2.835 2.812
Brandenburg 3.401 1.934 1.468
Sachsen-Anhalt 4.641 2.697 1.944
Thüringen 3.341 1.878 1.463
Sachsen 5.429 3.092 2.337
Bundesrepublik Deutschland 105.159 49.862 55.297
Bundesgebiet West 83.997 37.635 46.361
Bundesgebiet Ost 21.162 12.226 8.936
Bestand an arbeitlosen Schwerbehinderten
Männer - Jahresdurchschnitt 2001
Bundesländer
Insgesamt bis 50 Jahre 50 Jahre u. älter
1 2 3
Schleswig-Holstein 2.065 943 1.123
Hamburg 1.279 633 646
Mecklenburg-Vorpommern 1.684 1.010 674
Niedersachsen 5.364 2.621 2.743
Bremen 755 380 375
Nordrhein-Westfalen 16.330 7.036 9.294
Hessen 4.153 1.844 2.309
Rheinland-Pfalz 2.734 1.289 1.445
Saarland 978 493 485
Baden-Württemberg 6.503 2.716 3.787
Bayern 7.024 3.014 4.011
Berlin 4.187 1.959 2.228
Brandenburg 2.682 1.440 1.242
Sachsen-Anhalt 3.591 1.937 1.654
Thüringen 2.686 1.451 1.235
Sachsen 4.153 2.183 1.970
Bundesrepublik Deutschland 66.167 30.947 35.220
Bundesgebiet West 49.759 22.117 27.642
Bundesgebiet Ost 16.408 8.830 7.577
Bestand an arbeitlosen Schwerbehinderten
Frauen - Jahresdurchschnitt 2001
Bundesländer
Anlage 3
Gesamt Männer Frauen
01.01.
31.12.
Jahresdurchschnittlich
Gruppe 1 (bes. Integrationsbedarf)
Gruppe 2 (WfB-Beschäftigte)
Gruppe 3 (schwerbehinderte Schulabgänger)
Gruppe 4 (nicht schwerbehinderte Behinderte)
unbefristete Beschäftigung
befristete Beschäftigung (auch ABM / SAM)
Aufnahme einer Ausbildung
Beschäftigung in Integrationsprojekt
Sonstige*
öffentlicher Dienst
privater Arbeitgeber
6 Monate nach Integration noch in einer Beschäftigung
Praktika
Trainingsmaßnahmen
Einzelausgliederung aus WfB
Probebeschäftigung
Reha-Maßnahme
Eingliederung in WfB
Eingliederungsvertrag
geistige Behinderung
psychische Behinderung
Körperbehinderung
Sinnesbehinderung
Schwerbehinderte
Gleichgestellte
sonstige Behinderte
< 25 Jahre
>= 25 Jahre < 50 Jahre
>= 50 Jahre
* = Ergänzende Angaben erforderlich
Arbeitsamt
Hauptfürsorgestelle
andere Reha-Träger
unter 20 Mitarbeiter
20 - 59 Mitarbeiter
60 -100 Mitarbeiter
über 100 Mitarbeiter
Personenkreis
Alter
Auftraggeber
Größe des Arbeitgebers
Art des Arbeitgebers*
Durchschnittliche Verweildauer in IFD (in Mon.)
Stand 31.12. (abgeschlossene Fälle)
Realisierte Maßnahmen zur
beruflichen Integration
Maßgebliche
Behinderungsarten
Auswertung der Dokumentation eines IFD
Bestand an Integrationsfällen
Zugänge*
Abgänge durch:
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 13 20, 53003 Bonn, Telefon (02 28) 3 82 08 40, Telefax (02 28) 3 82 08 44
ISSN 0722-8333]