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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Auslieferung von Alois Brunner - Abschiebestopp nach Syrien (G-SIG: 14012212)

Thematisierung der Auslieferung von Alois Brunner beim Staatsbesuch Dr. Bashar al Assads in Berlin, Menschenrechtsverletzungen in Syrien, bundesweiter Abschiebestopp nach Syrien

Fraktion

PDS

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

21.08.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/673824. 07. 2001

Auslieferung von Alois Brunner – Abschiebestopp nach Syrien

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Der wegen seiner Verantwortung für die Ermordung von 120 000 Menschen gesuchte Nazi-Massenmörder Alois Brunner soll sich nach zahlreichen Berichten seit vielen Jahren in Syrien aufhalten.

Alois Brunner war während der Nazi-Zeit lange Jahre die rechte Hand von Adolf Eichmann und maßgeblich an der Deportation von Jüdinnen und Juden aus Wien und den damit verbundenen „Arisierungen“ in Wien beteiligt. 1943 schickte ihn Adolf Eichmann nach Griechenland, wo er die Deportation und Ghettoisierung der jüdischen Bevölkerung in Saloniki leitete. 96 Prozent der jüdischen Bevölkerung Salonikis wurden dabei getötet, bis zur Abreise Alois Brunners aus Saloniki insgesamt 48 974 Jüdinnen und Juden deportiert. Danach organisierte Alois Brunner von Paris und später Südfrankreich aus die Deportation jüdischer Menschen in die NS-Vernichtungslager. Zum Abschluss seiner furchtbaren „Laufbahn“ war Alois Brunner mit der Bekämpfung der jüdischen Untergrundbewegung in der Slowakei beauftragt, 12 000 Menschen wurden zur Vernichtung nach Auschwitz deportiert.

Nach dem Krieg konnte Alois Brunner mit Hilfe alter „Freunde“, darunter dem Führungsmitglied des Reichssicherheitshauptamtes und späteren Chef des Bundesnachrichtendienstes, Reinhard Gehlen, mehrere Jahre untertauchen bzw. unter falschem Namen leben und so der Verhaftung entgehen, obwohl gegen ihn bereits 1954 in Frankreich wegen illegaler Verhaftung von Personen, willkürlicher Misshandlung, Verletzung, Plünderung und Mord ein Todesurteil ergang. 1954 gelangte er unter falschem Namen nach Syrien, wo er seitdem lebt und heute noch leben soll. Die syrische Regierung hat seitdem stets die Anwesenheit Alois Brunners geleugnet, obwohl dieser zum Beispiel 1985 der Zeitschrift „Bunte“ (30. Oktober 1985) sogar ein Interview in Damaskus gab.

Auslieferungsanträge gegen Alois Brunner wurden von syrischer Seite bis heute abgewiesen.

In Frankfurt/Main und in Köln ermitteln die Staatsanwaltschaften gegen ihn. Für Hinweise, die zu seiner Verhaftung führen, soll nach Presseberichten eine Belohnung von 500 000 DM ausgesetzt sein. Auch französische Gerichte ermitteln gegen Alois Brunner erneut (alle Angaben aus „frauennews“, Dokumentation des Dokumentarfilms von Dr. Georg M. Hafner und Esther Schapira, „Die Akte B.“, Hessischer Rundfunk 1998).

Der Besuch des syrischen Staatsoberhaupts Dr. Bashar al Assad kürzlich in Berlin hätte eine Gelegenheit geboten, die Auslieferung Alois Brunners seitens der Bundesregierung zur Sprache zu bringen.

Gleichzeitig wäre das eine Gelegenheit gewesen, die syrische Regierung auf Menschenrechtsverletzungen anzusprechen. Der syrische Kurde Hussein Daoud etwa soll nach seiner Abschiebung nach Syrien schwer gefoltert worden sein und daran gestorben sein. Amnesty International hatte, nachdem Hussein Daoud von Verwandten und Freunden nach seiner Abschiebung zuletzt im März dieses Jahres in der Haftanstalt Nr. 285 des Staatssicherheitsdienstes in sehr schlechter Verfassung gesehen worden war, am 30. April 2001 eine „urgent action“ gestartet, um Hussein Daoud zu retten. Nach noch unbestätigten Berichten soll Hussein Daoud am 14. Juni gestorben sein. Die niedersächsische Landesregierung hat daraufhin Abschiebungen nach Syrien ausgesetzt (Angaben aus „Kurdistan-Rundbrief“ Nr. 13, 27. Juni 2001).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Staatsbesuch Dr. Bashar al Assads in Berlin die Auslieferung von Alois Brunner angesprochen?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Wenn nein, warum nicht?

2

Hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Staatsbesuch Dr. Bashar al Assads Menschenrechtsverletzungen wie den Fall des Kurden Hussein Daoud angesprochen?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Wenn nein, warum nicht?

3

Wird die Bundesregierung den von der niedersächsischen Landesregierung verhängten Abschiebestopp nach Syrien zum Anlass nehmen, um mit den Innensenatoren und -ministern der Länder über einen bundesweiten Abschiebestopp nach Syrien, insbesondere für kurdische Flüchtlinge, zu sprechen?

Wenn ja, wann soll das geschehen?

Wenn nein, warum nicht?

4

Wie viele Flüchtlinge sind seit Amtsantritt der amtierenden Bundesregierung, also seit Oktober 1998, nach Syrien abgeschoben worden?

Berlin, den 18. Juli 2001

Ulla Jelpke Roland Claus und Fraktion

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