Umgang der Bundesregierung mit den Ausforschungen der Regulierungsbehörde durch die Deutsche Post AG
der Abgeordneten Rainer Brüderle, Rainer Funke, Ina Albowitz, Jörg van Essen, Horst Friedrich (Bayreuth), Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Walter Hirche, Birgit Homburger, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Gerhard Schüßler, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Dieter Thomae, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Der Beirat der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat sich am 10. September 2001 mit den Ausforschungen der Deutschen Post AG (DPAG) bei der RegTP befasst. Dem Vorstand der DPAG waren Umfang und Reichweite der vom Chefjuristen vorgenommenen Maßnahmen nach eigenen Angaben nicht bekannt. Die DPAG konnte dem Beirat weder schriftliche Belege für den Auftrag noch sonstige schriftliche Unterlagen etwa über die Ergebnisse der Ausforschungen präsentieren.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen6
Hält die Bundesregierung eine fernmündliche Erklärung des Bedauerns durch ein Vorstandsmitglied der Deutschen Post AG gegenüber dem zuständigen Vizepräsidenten der RegTP für ausreichend, um die Angelegenheit für erledigt zu erklären?
Was wird die Bundesregierung unternehmen, um die interne Kommunikation der DPAG mit dem Ziel zu verbessern, gravierende Informationsdefizite des Vorstandes in bezug auf so weitreichende Aktivitäten, wie sie vom ehemaligen Chefjuristen veranlasst wurden, in Zukunft auszuschließen?
Welche konkreten personellen Konsequenzen hat die DPAG gezogen und inwieweit war die Bundesregierung hier eingebunden?
Sind Informationen zutreffend, dass der verantwortliche Chefjustiziar einen hochdotierten Posten bei der DPAG in Italien erhalten hat?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Vernichtung der Unterlagen über den Vorgang durch die DPAG einen Verstoß gegen § 257 Handelsgesetzbuch darstellt?
Welche Schritte wird die Bundesregierung ergreifen, damit die DPAG doch noch schriftliche Belege über den Ausforschungsauftrag, die Ergebnisse der entsprechenden Recherchen und den Umgang der DPAG mit den Ergebnissen vorlegt?