Erfahrungen mit dem Bildungskreditprogramm
der Abgeordneten Maritta Böttcher, Dr. Heinrich Fink und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Die Bundesregierung bietet seit dem 1. April 2001 in Zusammenarbeit mit der Deutschen Ausgleichsbank und dem Bundesverwaltungsamt einen Bildungskredit für Studierende, Schülerinnen und Schüler an. Der Kredit beträgt monatlich 300 Euro (587,75 DM) und kann bis zu 24 Monaten gewährt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Anträge auf Bildungskredite sind bislang beim Bundesverwaltungsamt eingegangen und wie viele Anträge sind bewilligt worden?
Bitte aufschlüsseln nach:
- a) den Förderungstatbeständen gemäß § 2 der Förderbestimmungen: – Schülerinnen und Schüler; – Studierende, die die Zwischenprüfung ihres Studiengangs bestanden haben, für die Fortsetzung dieses Studiengangs; – Studierende, die den ersten Teil eines Konsekutiv-Studiengangs erfolgreich abgeschlossen haben, für die Fortsetzung dieses Studiengangs; – Studierende, die ein Master- oder Magisterstudium im Sinne des § 19 HRG oder ein postgraduales Diplomstudium im Sinne des § 18 Abs. 1 Satz 1 bis 3 HRG betreiben; – Studierende, die ein Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudium betreiben und bereits über einen Abschluss in einem grundständigen Studiengang verfügen; – Studierende, die eine schriftliche Erklärung der Ausbildungsstätte vorlegen, aus der hervorgeht, dass in dem Studiengang eine Zwischenprüfung nicht vorgesehen ist, und die üblichen Leistungen mindestens der ersten beiden Ausbildungsjahre erbracht haben;
- b) der Anzahl der bewilligten Monatsraten;
- c) dem Alter der Antragstellerinnen und Antragsteller;
- d) dem Geschlecht der Antragstellerinnen und Antragsteller;
- e) dem Umstand, ob die Antragstellerinnen und Antragsteller Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz beziehen oder nicht.
2. Mit welcher Zahl an bewilligten Bildungskrediten rechnet die Bundesregierung bis Ende 2001?
3. Gibt es für die Anzahl der zu bewilligenden Bildungskredite quantitative Vorgaben oder hat das Bundesverwaltungsamt alle Anträge positiv zu bescheiden, sofern sie formale Voraussetzungen erfüllen?
4. In welcher Weise werden Interessentinnen und Interessenten, Antragstellerinnen und Antragsteller beraten?
Ist auch eine persönliche Beratung gewährleistet?
5. Werden Antragstellerinnen und Antragsteller vom Bundesverwaltungsamt auf für sie günstigere, da zinslose Kreditangebote zum Beispiel der Studentischen Darlehenskassen hingewiesen?
6. Warum werden nicht die Studentenwerke mit der Entgegennahme und Bearbeitung der Anträge sowie der Beratung von Antragstellerinnen und Antragstellern betraut?
7. Plant die Bundesregierung, einen Rechtsanspruch auf die Bildungskredite zu gewährleisten?
Wenn nein, warum nicht?
8. Hält die Bundesregierung eine Einbeziehung der Bildungskredite in das Bundesausbildungsförderungsgesetz oder eine andere gesetzliche Regelung der Bildungskredite für erforderlich?
Wenn nein, warum nicht?
9. Plant die Bundesregierung eine Überprüfung und Überarbeitung der Förderbestimmungen für die Vergabe von Bildungskrediten?
Wenn ja, wann?
Ist eine Einbeziehung des Deutschen Bundestages und eine Beteiligung des Deutschen Studentenwerks sowie von Studierendenverbänden bei der Überprüfung und Überarbeitung vorgesehen?
10. Unter welchen Voraussetzungen kann die Deutsche Ausgleichsbank eine Stundung der Rückzahlungsverpflichtungen vornehmen?
11. In welcher Höhe fallen für die Bezieherin oder den Bezieher eines Bildungskredits voraussichtlich insgesamt Zinsen und Zinseszinsen an, wenn an sie oder ihn vom 1. April 2001 bis 31. März 2003 ein Kredit in Höhe von monatlich 300 Euro ausbezahlt wird und die Rückzahlung des Kredits ab 1. April 2005 in monatlichen Raten von 120 Euro aufgenommen wird?
Fragen11
Wie viele Anträge auf Bildungskredite sind bislang beim Bundesverwaltungsamt eingegangen und wie viele Anträge sind bewilligt worden?
Bitte aufschlüsseln nach:
a) den Förderungstatbeständen gemäß § 2 der Förderbestimmungen: – Schülerinnen und Schüler; – Studierende, die die Zwischenprüfung ihres Studiengangs bestanden haben, für die Fortsetzung dieses Studiengangs; – Studierende, die den ersten Teil eines Konsekutiv-Studiengangs erfolgreich abgeschlossen haben, für die Fortsetzung dieses Studiengangs; – Studierende, die ein Master- oder Magisterstudium im Sinne des § 19 HRG oder ein postgraduales Diplomstudium im Sinne des § 18 Abs. 1 Satz 1 bis 3 HRG betreiben; – Studierende, die ein Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudium betreiben und bereits über einen Abschluss in einem grundständigen Studiengang verfügen; – Studierende, die eine schriftliche Erklärung der Ausbildungsstätte vorlegen, aus der hervorgeht, dass in dem Studiengang eine Zwischenprüfung nicht vorgesehen ist, und die üblichen Leistungen mindestens der ersten beiden Ausbildungsjahre erbracht haben;
b) der Anzahl der bewilligten Monatsraten;
c) dem Alter der Antragstellerinnen und Antragsteller;
d) dem Geschlecht der Antragstellerinnen und Antragsteller;
e) dem Umstand, ob die Antragstellerinnen und Antragsteller Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz beziehen oder nicht.
Mit welcher Zahl an bewilligten Bildungskrediten rechnet die Bundesregierung bis Ende 2001?
Gibt es für die Anzahl der zu bewilligenden Bildungskredite quantitative Vorgaben oder hat das Bundesverwaltungsamt alle Anträge positiv zu bescheiden, sofern sie formale Voraussetzungen erfüllen?
In welcher Weise werden Interessentinnen und Interessenten, Antragstellerinnen und Antragsteller beraten?
Ist auch eine persönliche Beratung gewährleistet?
Werden Antragstellerinnen und Antragsteller vom Bundesverwaltungsamt auf für sie günstigere, da zinslose Kreditangebote zum Beispiel der Studentischen Darlehenskassen hingewiesen?
Warum werden nicht die Studentenwerke mit der Entgegennahme und Bearbeitung der Anträge sowie der Beratung von Antragstellerinnen und Antragstellern betraut?
Plant die Bundesregierung, einen Rechtsanspruch auf die Bildungskredite zu gewährleisten?
Wenn nein, warum nicht?
Hält die Bundesregierung eine Einbeziehung der Bildungskredite in das Bundesausbildungsförderungsgesetz oder eine andere gesetzliche Regelung der Bildungskredite für erforderlich?
Wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung eine Überprüfung und Überarbeitung der Förderbestimmungen für die Vergabe von Bildungskrediten?
Wenn ja, wann?
Ist eine Einbeziehung des Deutschen Bundestages und eine Beteiligung des Deutschen Studentenwerks sowie von Studierendenverbänden bei der Überprüfung und Überarbeitung vorgesehen?
Unter welchen Voraussetzungen kann die Deutsche Ausgleichsbank eine Stundung der Rückzahlungsverpflichtungen vornehmen?
In welcher Höhe fallen für die Bezieherin oder den Bezieher eines Bildungskredits voraussichtlich insgesamt Zinsen und Zinseszinsen an, wenn an sie oder ihn vom 1. April 2001 bis 31. März 2003 ein Kredit in Höhe von monatlich 300 Euro ausbezahlt wird und die Rückzahlung des Kredits ab 1. April 2005 in monatlichen Raten von 120 Euro aufgenommen wird?