Immunität der Internationalen Schutztruppe für Afghanistan (ISAF)
der Abgeordneten Heidi Lippmann, Carsten Hübner, Roland Claus und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Verschiedenen Presseberichten (u. a. DER TAGESSPIEGEL vom 22. Juni 2002) zufolge wurde bei der Aushandlung des Vertrags über die Stationierung des ISAF-Kontingents in Afghanistan mit der afghanischen Übergangsregierung Immunität für die ISAF-Soldatinnen und Soldaten vereinbart.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Kann die Bundesregierung die Existenz einer solchen Immunitätsklausel bestätigen?
Wie ist der genaue Wortlaut dieser Immunitätsklausel?
Weshalb wurde eine solche Klausel vereinbart?
Durch wen wurde die Klausel vereinbart?
War die Bundesregierung an den Verhandlungen über die Klausel beteiligt?
Welche Position hinsichtlich einer solchen Klausel wurde von der Bundesregierung vertreten?
Gilt die vereinbarte Immunitätsklausel gegenüber dem Internationalen Strafgerichtshof?
Betrifft diese Klausel auch die deutschen Soldatinnen und Soldaten?
Gibt es noch andere Einsätze der Bundeswehr, bei denen eine solche Klausel existiert?
Wenn ja, welche?
Wird die Bundesregierung bei zukünftigen Einsätzen ebenfalls solche Klauseln aushandeln?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine Vereinbarung über eine solche Immunitätsklausel kontraproduktiv ist im Hinblick auf die Bemühungen, die USA zur Unterzeichnung des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs zu bewegen?
Wenn nein, warum nicht?
Wurde seitens der USA bisher auf die existierende Immunitätsvereinbarung in Afghanistan verwiesen, um ihre Ablehnung des Internationalen Strafgerichtshofs argumentativ zu untermauern?