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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

"De-minimis"-Erklärungen und Notifizierung von Fördermaßnahmen, Bürgschaften und Beihilfen gegenüber der EU-Kommission (G-SIG: 14012373)

Von der EU genehmigte Förderungsmaßnahmen, Bürgschaften und Beihilfen,Notifizierungspraxis bei Förderprogrammen, Abgabe von De-minimis-Erklärungen (Fördermaßnahmen unterhalb eines bestimmten Förderbetrags), Anwendung bei Kooperations-Projekten

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

13.11.2001

Antwortdauer

18 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Offizielle Quellen und Volltext

Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.

Deutscher BundestagDrucksache 14/723226. 10. 2001

„De-minimis“-Erklärungen und Notifizierung von Fördermaßnahmen, Bürgschaften und Beihilfen gegenüber der EU-Kommission

der Abgeordneten Christine Ostrowski, Rolf Kutzmutz, Uwe Hiksch und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

„De-minimis“-Erklärungen und Notifizierung von Fördermaßnahmen, Bürgschaften und Beihilfen gegenüber der EU-Kommission

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie viele Fördermaßnahmen, Bürgschaften bzw. Beihilfen – aufgeschlüsselt nach den einzelnen Bundesländern – sind derzeit bei der EU-Kommission notifiziert, d. h. angemeldet und genehmigt?

2

Wie viele laufende Förder-, Bürgschafts- bzw. Beihilfen-Programme – aufgeschlüsselt nach den einzelnen Bundesländern – sind derzeit bei der EU-Kommission eingereicht, aber noch nicht notifiziert?

3

Wie viele Fördermaßnahmen, Bürgschaften bzw. Beihilfen – aufgeschlüsselt nach den einzelnen Bundesländern – wurden seit 1999 bei der EU angemeldet, aber nicht genehmigt?

4

Wie viele der laufenden Förder-, Bürgschafts- bzw. Beihilfen-Programme – aufgeschlüsselt nach den einzelnen Bundesländern – wurden bisher nicht zur Notifizierung bei der EU-Kommission eingereicht?

5

Wie erklärt sich die Bundesregierung (unabhängig von der Notifizierungspflicht konkreter Einzelprojekte) die Unterschiede zwischen den Bundesländern hinsichtlich der Notifizierungspraxis bei Förderprogrammen (z. B. Bayern und Sachsen)?

6

Auf welche Förderprogramme außerhalb der Wirtschaftsförderung müssen „De-minimis“-Erklärungen abgegeben werden?

7

Wie viele Unternehmen haben seit 1999 „De-minimis“-Erklärungen gegenüber der EU-Kommission bzw. gegenüber in deren Auftrag handelnden deutschen Behörden abgeben müssen?

8

Wie viele Unternehmen haben seit 1999 den „De-minimis“-Beihilfen-Rahmen (100 000 Euro innerhalb drei Jahren) ausgeschöpft?

9

An wie viele Unternehmen wurden seit Inkrafttreten der neuen einschlägigen Verordnung im Februar 2001 „De-minimis“-Beihilfe-Mitteilungen ausgestellt?

10

Wer wird bei unter die „De-minimis“-Regelung fallenden Kooperationsprojekt-Förderungen mehrwertsteuerpflichtig, wer ist dabei der „Begünstigte“?

Berlin, den 24. Oktober 2001

Christine Ostrowski Rolf Kutzmutz Uwe Hiksch Roland Claus und Fraktion

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