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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Dispositionskredit für ALG-II-Empfänger (G-SIG: 16010298)

ALG II als regelmäßiges Einkommen, Recht auf Gewährung eines Dispositionskredits bei Girokonten, Möglichkeit der Inanspruchnahme eines zinslosen Darlehenskredits beim Job-Center <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

08.03.2006

Aktualisiert

22.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 16/74321. 02. 2006

Dispositionskredit für ALG-II-Empfänger

der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann, Dr. Barbara Höll, Dr. Gesine Lötzsch und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Eröffnet ein Arbeitnehmer mit regelmäßigem Einkommen bei einem Geldinstitut ein Konto, räumt ihm das Bankhaus in der Regel einen zinsgünstigen Dispositionskredit ein. Dieser ermöglicht es dem Kontoinhaber, über einen höheren Geldbetrag zu verfügen, als das Konto als Guthaben ausweist.

In der Praxis mehren sich die Fälle, in denen ALG-II-Empfänger beim Einrichten eines Girokontos ein Dispokredit verweigert wird oder Inhaber eines bestehenden Girokontos, die auf Grund von Arbeitslosigkeit ALG-II-Bezieher werden, aufgefordert werden, anstelle des bislang eingeräumten Dispokredits einen deutlich teureren Allzweckkredit zu beantragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen2

1

Gilt die Zahlung von ALG II wie vergleichsweise Lohn oder Gehalt als regelmäßiges Einkommen, das Inhabern von Girokonten das Recht auf Gewährung eines Dispokredits einräumt?

2

Kann ein ALG-II-Empfänger einen zinslosen Darlehenskredit bei dem zuständigen Job-Center in Anspruch nehmen, um einen durch verspätete oder zu Unrecht nicht gezahlte ALG-II-Leistung in Anspruch genommenen Dispokredit abzulösen?

Berlin, den 17. Februar 2006

Dr. Dagmar Enkelmann Dr. Barbara Höll Dr. Gesine Lötzsch Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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