Systematische Menschenrechtsverletzungen durch russische Soldaten in Tschetschenien
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Carsten Hübner und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Nach gemeinsamen Recherchen berichten „Frankfurter Rundschau“ und „Süddeutsche Zeitung“ (jeweils Ausgabe vom 12. März 2002) über systematische Menschenrechtsverletzungen, die durch das russische Militär in Tschetschenien an der unbewaffneten Zivilbevölkerung begangen werden. Laut diesen Berichten folgen die Menschenrechtsverletzungen einem einheitlichen Muster: Tschetschenische Männer würden gezielt von Einheiten der Armee, des Innenministeriums oder der Geheimdienste festgenommen. Sie verschwänden spurlos oder werden mit Folterspuren tot aufgefunden. Fast immer seien die Angehörigen der Sicherheitskräfte nach Angaben von Augenzeugen maskiert, die Kennzeichen ihrer Fahrzeuge unleserlich gemacht. Eine strafrechtliche Ahndung der Kriegsverbrechen finde nicht statt.
Vor diesem Hintergrund ist es besorgniserregend, wenn etwa Amnesty International in einer Urgent Action die Abschiebung von Tschetschenen in die Russische Förderation melden muss.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Kann die Bundesregierung die Angaben über Menschenrechtsverletzungen durch das russische Militär an der Zivilbevölkerung in Tschetschenien, die sich aus den eingangs zitierten Berichten ergeben, bestätigen? Wenn nein, welche abweichenden Erkenntnisse hat sie?
Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung gegen diese seit Jahren anhaltenden Menschenrechtsverletzungen in Tschetschenien unternommen, und welche weiteren Schritte sind vorgesehen?
Wie viele aus Tschetschenien stammende Personen haben im Jahr 2001 und in den Monaten Januar und Februar 2002 in Deutschland einen Asylantrag gestellt (bitte nach den einzelnen Monaten sowie nach Geschlecht der Betroffenen getrennt aufführen)?
Wie viele aus Tschetschenien stammende Personen sind im Jahr 2001 und in den Monaten Januar und Februar 2002 in Deutschland a) als Asylberechtigte im Sinne des Artikels 16a Abs. 1 des Grundgesetzes anerkannt worden, b) als politisch Verfolgte im Sinne des § 51 Abs. 1 des Ausländergesetzes anerkannt worden, c) als Träger eines Anspruchs auf Abschiebungsschutz im Sinne des § 53 des Ausländergesetzes anerkannt worden?
(Bitte nach den einzelnen Anerkennungsgründen, den einzelnen Monaten sowie nach Geschlecht der Betroffenen getrennt aufführen)
Wie viele aus Tschetschenien stammende Personen sind im Jahr 2001 und in den Monaten Januar und Februar 2002 aus Deutschland in die Russische Förderation abgeschoben worden (bitte nach den einzelnen Monaten sowie nach Geschlecht der Betroffenen getrennt aufführen)?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Existenzmöglichkeiten für aus Tschetschenien stammende Personen in anderen Teilen der Russischen Föderation vor?
Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um das Schicksal in die Russische Föderation abgeschobener Personen aus Tschetschenien aufzuklären, und welche Erkenntnisse hat sie gewonnen?