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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Häusliche Kinderkrankenpflege (G-SIG: 14012441)

Umfang benötigter Pflege, spezielle Pflegedienste, krankenversicherungsrechtliche Absicherung

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

04.12.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/751914. 11. 2001

Häusliche Kinderkrankenpflege

der Abgeordneten Detlef Parr, Dr. Dieter Thomae, Dr. Irmgard Schwaetzer, Hildebrecht Braun (Augsburg), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Ulrike Flach, Hans-Michael Goldmann, Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, Walter Hirche, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Ulrich Irmer, Dr. Heinrich L. Kolb, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion FDP

Vorbemerkung

Die häusliche Kinderkrankenpflege stellt die fachgerechte Pflege daheim sicher. Kinder sind keine Erwachsenen. Es ist von daher nicht möglich, die häusliche Kinderkrankenpflege mit der häuslichen Krankenpflege von Erwachsenen gleichzusetzen. Insbesondere durch die Verabschiedung der Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen hat die Verordnung der häuslichen Krankenpflege nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 und 7 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) zum 16. Februar 2000 in dieser Hinsicht Probleme mit sich gebracht. Obwohl weitgehend Übereinstimmung darüber besteht, dass die ambulante Kinderkrankenpflege eine wertvolle Ergänzung des Behandlungsangebotes niedergelassener Ärzte ist und den Aufenthalt in Krankenhäusern verkürzen hilft, sind die besonderen Belange von Kindern in den Richtlinien nicht entsprechend berücksichtigt. Kinder können sich häufig nicht zu ihrer Krankheit äußern. Von daher gewinnt die intensive Beobachtung und fachgerechte Beurteilung durch geschulte Kräfte an Bedeutung. Die Pflege von Kindern ist zudem häufig zeitaufwendiger. Hinzu kommt die in vielen Fällen dringend notwendige Beratung der Familien im Umgang mit ihrem kranken Kind.

Ziel muss eine flächendeckende Versorgung und Betreuung schwerstkranker Kinder sein, bei der die Angebote verzahnt und auf eine sichere finanzielle Grundlage gestellt werden.

Wir fragen die Bundesregierung deshalb:

5. Welche Anforderungen an die Qualität der pflegerischen Versorgung von Kindern hält die Bundesregierung für notwendig und wie wird diese Qualität sichergestellt?

6. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Pflege von Kindern im Regelfall mit mehr Aufwand verbunden ist als die Pflege von Erwachsenen?

7. Wie beurteilt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Richtlinie des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung der häuslichen Krankenpflege nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 und 7 SGB V, die als alleinige Grundlage auch der Verordnungsfähigkeit von häuslicher Krankenpflege für Kinder Anwendung findet und dazu geführt hat, dass Sonderverträge für die pflegerische Betreuung von Kindern mit Einrichtungen der häuslichen Krankenpflege von gesetzlichen Krankenkassen gekündigt worden sind?

8. Ist die Bundesregierung bereit, sich dafür einzusetzen, dass solche Sonderverträge wieder geschlossen werden?

Fragen4

1

Wie groß ist die Anzahl chronisch Kranker bzw. pflegebedürftiger Kinder bis zu sechs Jahren, von sechs bis zwölf Jahren, von zwölf bis sechzehn Jahren, die pflegerische Unterstützung in häuslicher Umgebung brauchen?

2

Wie viele dieser Kinder erhalten professionelle Hilfe im Rahmen des SGB V, des SGB XI oder des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG)?

3

Wie viele Pflegedienste gibt es, die sich auf die speziellen Belange von Kindern spezialisiert haben?

4

Hält die Bundesregierung die derzeitigen gesetzlichen Regelungen für ausreichend oder wo sieht sie zusätzlichen Handlungsbedarf?

Berlin, den 14. November 2001

Detlef Parr Dr. Dieter Thomae Dr. Irmgard Schwaetzer Hildebrecht Braun (Augsburg) Rainer Brüderle Ernst Burgbacher Ulrike Flach Hans-Michael Goldmann Dr. Karlheinz Guttmacher Klaus Haupt Walter Hirche Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Ulrich Irmer Dr. Heinrich L. Kolb Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Dirk Niebel Günther Friedrich Nolting Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Dr. Edzard Schmidt-Jortzig Dr. Hermann Otto Solms Carl-Ludwig Thiele Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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