Transporte und Lagerung von Uranhexafluorid in der Bundesrepublik Deutschland
der Abgeordneten Eva-Maria Bulling-Schröter und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat den Atomausstieg beschlossen, doch die so genannte Konsensvereinbarung behandelt schwerpunktmäßig den Reaktorbetrieb und die Atommüll-Entsorgung. Die Gefahren, die mit der Versorgung von Reaktoren verbunden sind, werden ausgeklammert.
Bereits beim Abbau des Uranerzes, der häufig in Gebieten indigener Völker stattfindet, wird Radioaktivität freigesetzt und Luft, Boden und Wasser kontaminiert. Strahlenerkrankungen in diesen Gebieten liegen teilweise um ein Vielfaches über dem Landesdurchschnitt.
Das für die Urananreicherung benötigte Vorprodukt Uranhexafluorid (UF6) besitzt zusätzlich zur Radioaktivität und Giftigkeit des Urans ein hohes chemisches Gefahrenpotential. Es handelt sich um eine chemisch hoch reaktive Substanz, die bei Freisetzung mit der Luftfeuchtigkeit einen Nebel aus ätzender giftiger Flusssäure und radioaktiven Uranylfluorid-Partikeln bildet. Gutachten (z. B. Gruppe Ökologie Hannover i. A. der Freien Hansestadt Hamburg, 1990) befürchten bei einem Unfall eines UF6-Transports, in dem UF6 freigesetzt wird, das Auftreten lebensgefährlicher Konzentrationen bis zu 2 km Entfernung von der Unfallstelle.
Die für den Transport von natürlichem und abgereichertem UF6 verwendeten 48Y-Behälter erfüllen nicht die Richtlinien der International Atomic Energy Agency (IAEA). In einem Feuertest („Institut de Protection et de Sûreté Nucléaire“ (IPSN) Frankreich, Testprogramme Tenerife und Peecheur) konnte nicht ausgeschlossen werden, dass die 48Y-Behälter bei einem Brand (800 °C, 30 min) bersten. Daher ist der Transport von natürlichem und abgereichertem UF6 als besonders bedenklich einzustufen.
Im beschlossenen Atomausstiegspapier der Bundesrepublik Deutschland findet die Urananreicherungsanlage (UAA) in Gronau keine Erwähnung. Im Gegenteil – im November 1998 wurde der Ausbau der UAA von einer Kapazität von 1 100 t Urantrennarbeit pro Jahr (UTA/a) auf 1 800 t UTA/a beschlossen. Ein weiterer Antrag seitens des Betreibers für eine Kapazitätserhöhung auf 4 000 t UTA/a liegt dem nordrhein-westfälischen Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr vor. Dies reicht aus, um jährlich 32 Atomkraftwerke (AKW) mit Kernbrennstoff zu versorgen.
Für jede Tonne angereichertes UF6 fallen während der Anreicherung ca. 7 Tonnen abgereichertes UF6 an. Derzeit wird abgereichertes UF6 in Länder der Europäischen Union sowie in die Russische Föderation exportiert, um dort erneut auf den natürlichen Isotopengehalt angereichert zu werden. Dieses neu angereicherte UF6 kann (nach weiterer Anreicherung) zur Kernbrennstoff-Herstellung oder zur Herstellung von bombenfähigem Material eingesetzt werden. Daher ist es von Interesse, ob dieses Material zurück in die Bundesrepublik Deutschland importiert wird.
Das bei der Neu-Anreicherung in großen Mengen anfallende doppelt abgereicherte Material verbleibt bisher beim Anreicherer, also z. B. in der Russischen Föderation. Dieses Verfahren ist nur möglich, weil das doppelt abgereicherte UF6 als „Wertstoff“ bezeichnet wird – und das, obwohl es gegenwärtig (außer zur Herstellung von panzerbrechender Munition) keine Verwendungsmöglichkeit für abgereichertes UF6 gibt. Durch diesen Trick wird die Praxis der weiteren Abreicherung lukrativ, denn eigentlich ist eine teure Entsorgung in der Bundesrepublik Deutschland notwendig.
Der Betrieb der Urananreicherungsanlage (UAA) in Gronau birgt Gefahren für die Arbeiter und die Anwohner. Das UF6 wird dort in Behältern unter freiem Himmel gelagert, so dass es im Falle eines Lecks direkt in die Umwelt freigesetzt wird. Die Brisanz dieses Themas belegen neue Erkenntnisse aus den USA. Gemäß dem Department of Energy (DOE) sind bei der langjährigen Lagerung von UF6 große sicherheitsrelevante Probleme aufgetreten. Die Wände der Lagerbehälter sind teilweise so stark angegriffen, dass die Transportfähigkeit nicht mehr gegeben ist, und einzelne Behälter wiesen sogar Lecks auf. Daher wurde in den USA beschlossen, die gelagerten Mengen abgereichertes UF6 in Uranoxid zu überführen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen12
Wie hoch ist der Anteil der einzelnen Uranförderländer/Minen derzeit an der Uranversorgung der Bundesrepublik Deutschland?
Wie viel U3O8 und andere zur Kernbrennstoffversorgung dienende Zwischenprodukte wurden, nach Jahr und Abbaugebieten/Ländern aufgeschlüsselt, seit 1998 in die Bundesrepublik Deutschland importiert?
Welche Transporte von UF6 wurden seit Beginn des Jahres 1999 durchgeführt (bitte die Einzeltransporte auflisten nach Absender, Absendedatum, Empfänger, Empfangsdatum, Spediteur, Transportmittel [Bahn, LKW, Schiff, Flugzeug], Artikel [Uran mit natürlichem Anreicherungsgrad, auf den natürlichen Isotopengehalt wiederangereichertes Uran, abgereichertes Uran, angereichertes Uran], Menge, Transportbehälter, Datum und Aktenzeichen der Transportgenehmigung)?
Welche Behältertypen werden in der Bundesrepublik Deutschland an welchem Ort für die Lagerung von UF6 eingesetzt?
Welche Konsequenzen hat der nicht bestandene Feuertest der IPSN (s. z. B. RAMTRANS, Vol. 10, No. 4, pp. 221–230, 1999) für die Verwendung des 48Y-Behälters?
Wie lässt sich ein Ausbau der Urananreicherungsanlage in Gronau mit einem Atomausstieg vereinbaren?
In welche Länder (Ort und Anlage) wurde seit 1998 abgereichertes UF6 exportiert, und um welche (quantitativen) Mengen handelt es sich?
Wie ist der genaue Streckenverlauf der Transporte von abgereichertem UF6, und welche Behörden werden informiert?
Welche Mengen des aus abgereichertem UF6 wieder auf den natürlichen U235-Gehalt angereicherten Materials wurden aus welchen Ländern in dem genannten Zeitraum importiert?
Verbleibt das bei der Verarbeitung anfallende weiter abgereicherte Material in diesen Ländern (welche Mengen), und falls ja, besitzen diese eine Verwendungsmöglichkeit (welche), oder handelt es sich um einen zu entsorgenden Reststoff (Atommüll)?
Welche Informationen hat die Bundesregierung über die Probleme, die in den USA zurzeit mit rostenden UF6-Fässern bestehen (s. U.S. Department of Energy)?
Welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der problematischen Langzeitlagerung hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland existierenden UF6-Lager zu ziehen?