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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Förderprogramm zur Ausstattung von Juniorprofessuren (G-SIG: 14012480)

Förderung aus Bundesmitteln in den Haushaltsjahren 2002 bis 2006, regionale und fachliche Ausgewogenheit, Frauenanteil

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

17.12.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/771730. 11. 2001

Förderprogramm zur Ausstattung von Juniorprofessuren

der Abgeordneten Maritta Böttcher, Dr. Heinrich Fink und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Bund und Länder haben eine Vereinbarung über die Förderung der Forschung im Rahmen von Juniorprofessuren nach Artikel 91b des Grundgesetzes geschlossen. Darin hat sich der Bund zur Finanzierung eines pauschalen Zuschusses zur Sachausstattung von Juniorprofessuren in Höhe von 60 000 Euro je Juniorprofessur bereit erklärt. Hierfür sind für die Jahre 2002 bis 2006 insgesamt bis zu 180 Mio. Euro vorgesehen, was eine Förderung der Ausstattung von maximal 3 000 Juniorprofessuren ermöglicht. Im Bundeshaushalt 2002 ist ein Förderprogramm zur Ausstattung von Juniorprofessuren im Umfang von 10 Mio. Euro eingestellt; für die Haushaltsjahre 2002 bis 2006 werden Verpflichtungsermächtigungen im Umfang von insgesamt 100 Mio. Euro vorgenommen. In der Begründung zu ihrem Gesetzentwurf für das Fünfte Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes und anderer Vorschriften (Bundestagsdrucksache 14/6853) geht die Bundesregierung zur Deckung des Bedarfs an Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern bei einem Stellenbestand von derzeit ca. 20 000 Professuren an Universitäten von ca. 6 000 erforderlichen Juniorprofessuren aus.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Die Ausstattung von wie vielen Juniorprofessuren möchte der Bund in den Haushaltsjahren 2002 bis 2006 fördern (bitte nach Haushaltsjahren aufschlüsseln)?

2

Auf welche Weise soll nach Auffassung der Bundesregierung die Ausstattung der nicht vom Förderprogramm geförderten Juniorprofessuren finanziert werden?

3

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die über den vom Bund geleisteten Zuschuss hinausgehenden Kosten der Sachausstattung sowie die laufenden Personal- und Sachkosten der geförderten Juniorprofessuren, die gemäß der Bund-Länder-Vereinbarung zur Förderung der Forschung im Rahmen von Juniorprofessuren von den Ländern zu tragen sind?

4

Können die Hochschulen aus den Zuschüssen zur Sachausstattung von Juniorprofessuren auch Personalmaßnahmen (z. B. Einstellung von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die den Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren zugeordnet sind) finanzieren?

5

Hält die Bundesregierung über die geschlossene Bund-Länder-Vereinbarung hinaus eine besondere Förderung der Personalkosten der Juniorprofessuren für erforderlich, um bis zum Freiwerden der Stellen für wissenschaftliche Assistentinnen und Assistenten, Oberassistentinnen und Oberassistenten, Oberingenieurinnen und Oberingenieure, Hochschuldozentinnen und Hochschuldozenten eine schnellstmögliche Einrichtung der Juniorprofessuren und damit eine unverzügliche Umsetzung der neuen Personalstruktur zu ermöglichen?

Falls nein, warum nicht?

6

Wie möchte die Bundesregierung bei der Durchführung des Förderprogramms dem Gesichtspunkt der regionalen Ausgewogenheit Rechnung tragen?

7

Wie möchte die Bundesregierung bei der Durchführung des Förderprogramms dem Gesichtspunkt der fachlichen Ausgewogenheit Rechnung tragen?

8

Wie viele Juniorprofessuren müssten nach den Erkenntnissen der Bundesregierung in den Jahren 2002 bis 2005 mit Frauen besetzt werden, damit das Ziel der Bundesregierung, den Frauenanteil an Professuren von derzeit 10 Prozent bis zum Jahr 2005 auf 20 Prozent steigern zu wollen, zumindest an den Universitäten erreicht werden kann?

9

Welche konkreten Maßnahmen haben Bund und Länder vereinbart, um bei der Besetzung der neu einzurichtenden Juniorprofessuren einen möglichst hohen Frauenanteil zu erreichen?

10

Wie beurteilt die Bundesregierung den Beschluss der Bundeskonferenz der Frauenbeauftragten und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen (BuKoF) vom 27. September 2001, in dem der Bundesgesetzgeber aufgefordert wird, eine rechtliche Grundlage für eine geschlechterparitätische Quotierung von Juniorprofessuren zu schaffen?

Beabsichtigt die Bundesregierung, einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes vorzulegen?

11

Ist bei der Durchführung des Förderprogramms zur Ausstattung von Juniorprofessuren vorgesehen, dass ein bestimmter Mindestanteil der geförderten Juniorprofessuren mit Frauen besetzt werden muss?

Wenn nein, warum nicht?

12

Welche anderen Maßnahmen sind vorgesehen, um bei der Durchführung des Förderprogramms zur Ausstattung von Juniorprofessuren einen möglichst hohen Frauenanteil zu erreichen?

13

Müssen Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler besondere, über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehende Voraussetzungen erfüllen, damit eine Förderung der Ausstattung der mit ihnen besetzten Juniorprofessur möglich ist?

14

Wann, in welcher Weise und durch wen ist eine Evaluierung der Durchführung des Förderprogramms zur Ausstattung von Juniorprofessuren vorgesehen?

Berlin, den 30. November 2001

Maritta Böttcher Dr. Heinrich Fink Roland Claus und Fraktion

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