[Deutscher Bundestag Drucksache 14/9774
14. Wahlperiode 12. 07. 2002
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung
vom 11. Juli 2002 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eckart von Klaeden, Dr. Peter
Ramsauer, Steffen Kampeter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
der CDU/CSU
– Drucksache 14/9603 –
Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung in der Vorwahlzeit –
neue Diskussions- und Beteiligungsforen im Internet,
Zuwanderungsgesetz-Kampagne, Internet-Ausgaben
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat der Bundesregierung die Grenzen
ihrer Öffentlichkeitsarbeit in der Vorwahlzeit aufgezeigt, die sich vor allem aus
dem Verbot des parteiergreifenden Einwirkens in Wahlkämpfen ergeben. Das
BVerfG hat u. a. festgestellt, dass auch im Falle regierungsamtlicher
Veröffentlichungen, die sich weder durch ihren Inhalt noch durch ihre Aufmachung als
Werbemaßnahmen zu erkennen geben, diese dennoch unzulässig sein können,
wenn sie im nahen Vorfeld einer Wahl ohne akuten Anlass in so großer Zahl
erscheinen und in solchem Umfang verbreitet werden, dass Auswirkungen auf
das Wahlergebnis nicht mehr ausgeschlossen werden können (BVerfGE 44,
125 ff.; 63, 230 ff.).
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Fragesteller gehen schon im Titel der Kleinen Anfrage zu Unrecht davon
aus, dass beabsichtigte „Diskussions- und Beteiligungsforen im Internet“ der
Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung zuzurechnen seien. Tatsächlich dient
das Vorhaben – wie im Teil I. der Antwort näher ausgeführt wird – allein dazu,
die Partizipationspotenziale des neuen Mediums eingehend zu untersuchen,
damit die Erfahrungen für künftige e-Demokratie-Projekte allgemein nutzbar
gemacht werden können. Das Vorhaben folgt dabei einem Beschluss des
Deutschen Bundestages.
I. Internetforen
1. Trifft es zu, dass das Bundesministerium des Innern (BMI) das
Internetangebot der Bundesregierung über das bestehende Informations- und
Dienstleistungsangebot hinaus kurzfristig vor der Bundestagswahl am 22.
September 2002 als Foren-Plattform zur Meinungsbildung ausbauen will?
2. Trifft es zu, dass die Staatssekretärin im BMI, Brigitte Zypries, zu diesem
Zweck kurzfristig fünf neue Internetforen zu aktuellen politischen Themen
vor der Bundestagswahl plant?
3. Trifft es zu, dass damit eine breite Zielgruppe zur Meinungsbildung
erreicht werden soll und dieses Vorhaben nicht auf Themen aus dem
Zuständigkeitsbereich des BMI beschränkt werden soll?
Für das Internetangebot der Bundesregierung (
www.bundesregierung.de) ist
ausschließlich das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
zuständig.
Das Bundesministerium des Innern (BMI) plant keine „Foren-Plattform“.
Richtig ist jedoch: Mit der Durchdringung aller Lebensbereiche durch das Internet
stellen die Bürgerinnen und Bürger neue Forderungen an den Staat. Die
Erwartungen sind nicht auf elektronische Dienstleistungen (e-Government)
beschränkt, sondern richten sich zunehmend auch auf „elektronische Demokratie“
(e-Democracy). Zu einem modernen Internetangebot gehören neben
informativen daher auch interaktive Elemente. Die Internetangebote der
Bundesregierung und der einzelnen Ressorts umfassen ein beträchtliches
Partizipationsangebot für die Bürgerinnen und Bürger (Diskussionsforen, Download von
Gesetzgebungsvorhaben, Chats etc.).
Ziel des angesprochenen Vorhabens des BMI ist es nicht, bestimmte politische
Themen zu platzieren, sondern bestehende oder geplante Diskussions- und
Beteiligungsforen des BMI und anderer Ressorts einer gemeinsamen Auswertung
zu unterziehen. Damit sollen die in den einzelnen Projekten gewonnenen
Erfahrungen für zukünftige e-Demokratie-Projekte nutzbar werden.
Diese Zielsetzung folgt dem Beschluss des Deutschen Bundestages vom
14. März 2002: Mit der Annahme des Antrags „e-Demokratie: Online-Wahlen
und weitere Partizipationspotenziale der Neuen Medien nutzen“
(Bundestagsdrucksache 14/8098) wird die Bundesregierung unter II. 4. darauf hingewiesen,
dass bestehende Projekte dahin gehend zu beobachten und auszuwerten sind,
„ob die immensen neuen Partizipations- und Teilhabepotenziale tatsächlich
genutzt werden können und welche neuen Fragestellungen und Probleme hierbei
auftreten.“ Unter II. 6. wird die Bundesregierung „ermutigt, ihre Bemühungen
zu verstärken und vermehrt eigene Erfahrungen mit den
Partizipationspotenzialen neuer Medien und der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger zu machen.“
Die Bundesregierung ist vom Deutschen Bundestag aufgefordert, über die
Erfahrungen zu berichten.
4. Wenn ja, in welchen Politikfeldern mit welcher Ressortbeteiligung sollen
diese meinungsbildenden Maßnahmen erfolgen?
Es handelt sich nicht um meinungsbildende Maßnahmen, sondern um die
Bereitstellung von Internet-Partizipationsmechanismen. In den einzelnen
Beteiligungsprojekten sollen verschiedene Formate (z. B. moderiert/unmoderiert, für
die breite Öffentlichkeit/für Experten, anonym bleibende/namentlich bekannte
Teilnehmer etc.) erprobt werden. Eine Verteilung dieser Formate auf die dafür
jeweils geeigneten Themen und die dementsprechende Beteiligung der
Ressorts ist noch nicht erfolgt.
5. Wenn ja, wann sollen die politischen Projekte jeweils starten?
Die Durchführung der einzelnen Beteiligungsprojekte ist für den Zeitraum
Sommer/Herbst 2002 vorgesehen. Die abschließende Evaluation ist für
November/Dezember 2002 geplant.
6. Welche Zielvorgabe verfolgen die einzelnen politischen Projekte?
Welche Einzel-Projekte sich an dem Vorhaben beteiligen, wurde noch nicht
abschließend festgelegt (vgl. Antwort zu Frage 4). Das Gesamt-Vorhaben zielt
auf die abstrakte Auswertung zur Nutzung der Erkenntnisse für zukünftige
e-Demokratie-Projekte.
7. In welcher Weise sollen sich Mitglieder der politischen Leitung der
jeweiligen Ressorts daran beteiligen?
Dies wurde noch nicht festgelegt.
8. Wie weit sind die Vorbereitungen zu dieser Aktion bislang gediehen?
Eine Abfrage geeigneter Projekte für dieses Vorhaben ist erfolgt. Eine
Ressortbesprechung über die vorgeschlagenen Projekte soll im Juli stattfinden,
anschließend erfolgt eine Festlegung.
9. Wie und von wem sollen die Foren vorbereitet, durchgeführt bzw.
begleitet werden?
Die Durchführung liegt bei den jeweiligen Ressorts. Die Auswertung wird
durch die Projektgruppe „Internet und Demokratie“ im BMI koordiniert.
10. Wie viele Mitarbeiter sind an diesem Projekt beteiligt?
An diesem Projekt sind 2 Personen der Projektgruppe „Internet und
Demokratie“ des BMI mit einem Stellenanteil von insgesamt ca. 0,3 beteiligt.
11. Welche Software wird für dieses Projekt eingesetzt und wie viel hat diese
gekostet?
Das BMI hat den Ressorts die Bereitstellung der für die Foren benötigten
Software angeboten. Für bereits bestehende Foren ist dies nicht erforderlich. Die
Kosten können erst nach Beantwortung von Frage 4 beziffert werden.
12. Wie hoch ist der zusätzliche finanzielle Aufwand für diese Foren?
Neben der eingesetzten Technik liegt der Aufwand für diese Foren in der
inhaltlichen und moderierenden Betreuung. Es ist ein Anliegen dieses Projekts,
diesen Aufwand näher einzugrenzen (siehe Antwort zu Frage 14).
13. Trifft es zu, dass die Bundesministerien aufgefordert wurden, geeignete
Themen zu benennen, und wenn ja, welche?
Die Bundesministerien wurden vom BMI um die Benennung bereits initiierter
oder geplanter Beteiligungsvorhaben oder dazu geeigneter Politikfelder
gebeten. Dabei wurde nicht vorgegeben, welche Themen zu benennen sind.
14. Trifft es zu, dass geplant ist, die Ergebnisse der Foren auszuwerten?
Ja, es ist eine begleitende Evaluation der einzelnen Projekte, die
Zusammenführung der jeweiligen Ergebnisse sowie eine anschließende Gesamt-
Evaluation vorgesehen.
15. Wenn ja, welche Stelle wertet welche Ergebnisse aus?
Dies erfolgt durch die Projektgruppe „Internet und Demokratie“ des BMI in
Zusammenarbeit mit den beteiligten Ressorts.
16. Was sind Ziel und Zweck dieser Auswertung, welche Mittel und in
welcher Höhe sind Mittel dafür vorgesehen?
Angestrebt wird, in den einzelnen Beteiligungsprojekten verschiedene Formate
(z. B. moderiert/unmoderiert, für die breite Öffentlichkeit/für Experten,
anonym bleibende/namentlich bekannte Teilnehmer etc.) zu erproben. Eine
begleitende Evaluation der einzelnen Projekte sowie die Zusammenführung der
jeweiligen Ergebnisse soll sicherstellen, dass Erfahrungen bei der Umsetzung
ausgetauscht sowie neu entstehende Fragestellungen und Fehlentwicklungen
erkannt werden. Die anschließende Gesamt-Evaluation soll zu möglichst
konkreten Handlungsempfehlungen für die weitere Vorgehensweise und die
Gestaltung dieses Politikfeldes „e-Demokratie“ führen. Zurzeit sind keine Mittel
dafür vorgesehen.
17. Wem werden die Ergebnisse der Auswertung zur Verfügung gestellt?
Die Ergebnisse werden eine Grundlage des Berichts zu den
Partizipationspotenzialen der Neuen Medien einfließen, den der Deutsche Bundestag bei der
Bundesregierung angefordert hat (vgl. II. 9., Bundestagsdrucksache 14/8089).
18. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass solche meinungsbildenden
Maßnahmen in zeitlicher Nähe zur Bundestagswahl mit den vom BVerfG
aufgestellten Grundsätzen vereinbar sind, und wenn ja, wie begründet die
Bundesregierung dies?
19. Ist diese Frage dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) zur Prüfung
vorgelegt worden?
20. Wenn nein, warum nicht, wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Es handelt sich nicht um meinungsbildende Maßnahmen im Sinne der zitierten
Rechtsprechung. Mit dem Beschluss des Deutschen Bundestages vom 14. März
2002 (Bundestagsdrucksache 14/8098) wird die Bundesregierung ermutigt,
vermehrt Erfahrungen mit den Partizipationspotenzialen neuer Medien und der
Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger zu machen. Dazu sollen die
angebotenen Diskussionsforen dienen. Zielsetzung des Gesamt-Vorhabens ist es, diese
Foren einer gemeinsamen Auswertung zu unterziehen und die gewonnenen
Erfahrungen für zukünftige e-Demokratie-Projekte nutzbar zu machen.
II. Kampagne zum Zuwanderungsgesetz
21. Mit welchem Kostenaufwand wird die von der Bundesregierung in ihrer
Antwort (Bundestagsdrucksache 14/9319) auf eine Kleine Anfrage der
Fraktion der CDU/CSU (Bundestagsdrucksache 14/9152) mitgeteilte
Kampagne betrieben, mit der die Bundesregierung die Bevölkerung nach
Ausfertigung des Zuwanderungsgesetzes informiert?
22. Welche Bestandteile hat die Kampagne im Einzelnen und mit welchen
Kosten ist dies jeweils verbunden?
Über die wesentlichen Bestimmungen des Zuwanderungsgesetzes wurde am
24. Juni 2002 mit einer Anzeige in überregionalen Tageszeitungen informiert.
Die Kosten hierfür belaufen sich auf 219 060,78 Euro.
Darüber hinaus beabsichtigt die Bundesregierung in regionalen Tageszeitungen
einen Beileger zu schalten, der ausführlich über den Inhalt des Gesetzes
informiert. Das Schaltungsbrutto für die Beilagenschaltung beträgt 1 736 900 Euro
(zzgl. Druckkosten ca. 860 000 Euro, Versandkosten ca. 30 000 Euro).
23. In welchem Umfang werden dazu Anzeigen in Printmedien geschaltet
(Aufschlüsselung jeweils nach Publikationen und Kosten je Publikation)?
Anzeigen in Printmedien wurden in folgendem Umfang geschaltet (jeweils
Ausgabe vom 24. Juni 2002):
24. Aus welchem Haushaltstitel werden diese Anzeigen bezahlt?
Die Anzeigen werden aus Kap. 0403, Titel 542 01, gezahlt. Für die gesamte
Informationskampagne (siehe Antwort zu den Fragen 21 und 22) stehen dem
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) aus Kap. 06 01, Titel
542 01, 200 000 Euro zur haushaltsmäßigen Bewirtschaftung zur Verfügung.
25. Sind neben Anzeigeschaltungen weitere Aktionsformen geplant, und
wenn ja, in welcher Form und zu welchen Kosten?
Siehe Antwort zu den Fragen 21 und 22.
Medium Schaltungsbrutto in Euro
Frankfurter Allgemeine Zeitung
Süddeutsche Zeitung
Frankfurter Rundschau
DIE WELT
taz
Neues Deutschland
Handelsblatt
FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND
53 833,56
41 109,26
21 889,35
22 556,71
8 705,99
10 174,68
41 990,18
18 801,05
Gesamt 219 060,78
26. Hält die Bundesregierung die Kampagne zum Zuwanderungsgesetz für
„wettbewerbsneutral“, wie sie selbst dies als Voraussetzung für die
Rechtmäßigkeit von Veröffentlichungen im Vorfeld der Bundestagswahl
in der oben genannten Antwort (Bundestagsdrucksache 14/9319) zum
Ausdruck gebracht hat, und wenn ja, wie begründet die Bundesregierung
die angebliche „Wettbewerbsneutralität“ dieser Kampagne?
Ja. Anzeigen und Beileger informieren aus dem akuten Anlass der
Ausfertigung des Gesetzes über wesentliche Bestandteile der Neuregelung. Umfassend
und sachlich werden die einzelnen Bestimmungen des Gesetzes dargestellt,
damit der einzelne Bürger „genügend weiß, um sie beurteilen, billigen oder
verwerfen zu können“ (vgl. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom
2. März 1977). Es handelt sich um eine umfangreiche Textanzeige, die eine
Emotionalisierung des Themas vermeidet.
III. Ausgaben für Internet-Auftritte der Bundesregierung
27. Was hat die Herstellung des „Deutschland-Portals“
www.deutschland.de
tatsächlich gekostet, für das die Bundesregierung Entwicklungskosten
von 417 000 DM im Jahr 2001 und 653 000 Euro im Jahr 2002 in der
o. a. Antwort auf die Kleine Anfrage angegeben hat vor dem
Hintergrund, dass dieser Internet-Auftritt im Juni 2002 lediglich aus einer
einzigen Seite mit Verweis auf eine Pressemitteilung des Presse- und
Informationsamtes der Bundesregierung (BPA) besteht?
28. Wie erklärt die Bundesregierung die Kosten von insgesamt rd. 1,7 Mio.
DM für diesen Internet-Auftritt im Umfang einer Web-Seite?
Das Deutschland-Portal unter der Internetadresse
www.deutschland.de ist ein
vom BPA initiiertes Projekt, das nach Vorgesprächen seit der Ausschreibung im
Oktober 2000 vom BPA in Zusammenarbeit mit den Verfassungsorganen, den
Ländern, den Mittlerorganisationen (Goethe Institut Inter Nationes, Institut für
Auslandsbeziehungen) und der Deutschen Welle koordiniert und entwickelt
wird. Das Deutschland-Portal ist kein Internetauftritt der Bundesregierung,
sondern bildet in enger Zusammenarbeit mit allen Beteiligten eine Plattform für
die Repräsentanz Deutschlands im Internet.
Das Portal, das im Herbst 2002 online zur Verfügung stehen soll, wird der
zentrale nichtkommerzielle Eingang zu Deutschland-Informationen aus den
Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft, Staat, Tourismus, Sport und Kultur für
Internet-User im In- und Ausland sein. Es bündelt bestehende deutsche Web-
Portale und Informationssammlungen in hochwertigen, kommentierten und
gepflegten Linklisten, um sie benutzerfreundlich in den fünf Sprachen Deutsch,
Englisch, Französisch, Spanisch und Russisch zugänglich zu machen.
Das „Portal der Portale“ ist in allen wichtigen Entwicklungsphasen unter
intensiver Einbeziehung der Beteiligten in entsprechenden Arbeitsgruppen
begleitet worden. Zusätzlich haben das BPA und der Betreiber, die „Arge
deutschland.de“, die jeweils neuesten Entwicklungsstufen regelmäßig allen
Beteiligten präsentiert.
Die bisherigen Kosten des „Deutschland-Portals“ liegen bei ca. 1,7 Mio. DM.
Die derzeit im Internet verfügbare Webseite zum „Deutschland-Portal“ unter
www.deutschland.de dient der Ankündigung des Deutschland-Portals, das im
Herbst 2002 online gehen soll, und lässt keinen Rückschluss auf den
Entwicklungsstand des Deutschland-Portals zu.
29. Ist der Auftrag für die Entwicklung des Deutschlands-Portals
ausgeschrieben worden, und wenn ja, an wen ist dieser Auftrag vergeben
worden und zu welchem Preis?
Der Auftrag wurde europaweit ausgeschrieben und an die „Arge deutsch-
land.de“, eine Kooperation der Ponton-Lab GmbH und DeTe-Systems (Deutsche
Telekom Systemlösungen GmbH) vergeben. Der Auftrag umfasst bei
vierjähriger Laufzeit ein Volumen von 1 747 110 Euro.
30. Welche sonstigen externen Stellen waren an der Kontent-Erstellung für
das Deutschland-Portal beteiligt?
Die Erstellung des Inhalts (Qualitätsgeprüfte, annotierte Linksammlung) ist
Aufgabe der „Arge deutschland.de“.
31. Haben zu dem in den vorstehenden Fragen erfragten Sachverhalt bereits
Vorprüfungsstellen der Bundesregierung und/oder der
Bundesrechnungshof Stellung genommen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis und wie
lautet die Stellungnahme?
Nein.
32. Wie viel hat der nach Angaben der Bundesregierung zu Beginn des
Jahres 2002 vorgenommene Relaunch von
www.bundeskanzler.de gekostet?
Der Relaunch der Seite
www.bundeskanzler.de hat 187 128,80 Euro gekostet.
33. Welchen Seitenumfang hat dieser Internet-Auftritt?
Der Internetauftritt von
www.bundeskanzler.de enthält derzeit 1 939 dynamisch
erzeugte Dokumente, die alle als einzelne Seiten aufrufbar sind. Hinzu
kommen 250 statische Inhaltsseiten, Listen, Startseiten und Formulare sowie acht
Animationen (wie z. B. der virtuelle Rundgang durch das neue
Bundeskanzleramt). Die interaktiven Elemente können nicht durch Seiten beziffert werden, da
diese vom Zugriff und den Einträgen der Nutzer abhängen. Dazu zählen das
Gästebuch, das Diskussionsforum und Findulin als Online-Guide.
34. Was hat die Erstellung dieses Internet-Auftritts pro Seite gekostet?
Die Erstellung eines Internetauftritts berechnet sich nach erbrachten Leistungen
und nicht nach der Anzahl der Seiten (siehe Antwort zu Frage 33).
35. Welche sonstigen externen Stellen waren an der Kontent-Erstellung
beteiligt?
Die Altus Media AG hat den „virtuellen Rundgang“ und Rüdiger Damann den
Text für „Kanzler für Kids“ der Seite
www.bundeskanzler.de erstellt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 13 20, 53003 Bonn, Telefon (02 28) 3 82 08 40, Telefax (02 28) 3 82 08 44
ISSN 0722-8333
36. Wie ist die Aufschlüsselung der Kosten von rd. 1,73 Mio. Euro für den
Internet-Auftritt
www.aktion-euro.de?
37. Welche Höhe hatte das Ausschreibungsangebot, zu welchem Betrag
wurde das Angebot vergeben und an wen?
Der Internetauftritt
www.aktion-euro.de war Teil der integrierten Euro-
Informationskampagne der „Aktionsgemeinschaft Euro“. Diese bestand aus drei
Partnern, der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und der
Bundesregierung. Sämtliche Projekte der seit 1996 gemeinsam über die Euro-
Einführung informierenden „Aktionsgemeinschaft Euro“ wurden je hälftig von
der Europäischen Kommission und aus dem Bundeshaushalt finanziert; dies
gilt auch für den gemeinsamen Internetauftritt.
Die Agentur für diese integrierte Informationskampagne wurde auf Vorschlag
der Bundesregierung von der „Aktionsgemeinschaft Euro“ in einem
anonymisierten Auswahlverfahren durch eine Jury im Juni 2000 ermittelt. Die Jury
bestand aus vier externen Kommunikationsfachleuten (Prof. Annemaria
Rucktäschel, Hochschule der Künste, Berlin, Prof. Miriam Meckel, Lehrstuhl
für Publizistik und Kommunikationswissenschaft an der Wilhelms-Universität
Münster, Prof. Peter Wippermann, Mitgründer des „Trendbüro Hamburg“ und
Professor für Kommunikationsdesign an der Gesamthochschule Essen, und
Dirk Huefnagels, Leiter Marketing der HypoVereinsbank, München) und
jeweils einem Vertreter der drei Partner der „Aktionsgemeinschaft Euro“.
Der Internetauftritt wurde nicht gesondert ausgeschrieben, da er Bestandteil des
Auftrags an die Agentur Publicis Dialog Marketing GmbH, Frankfurt/Main
war. Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:
38. Sollte es über die in den Antworten zu den vorstehenden Fragen
genannten Beteiligten hinaus weitere Beteiligte an dem Projekt geben, welcher
Auftrag ist dann an diesen oder diese Beteiligten vergeben worden und in
welcher Höhe?
Entfällt.
Konzeption und Pflege der Internetseite im Jahr 2000 353 385,92 Euro
Erweiterung und Pflege der Internetseite im Jahr
2001
676 934,53 Euro
Media (Werbung für die Seite, Bannerschaltung,
Suchmaschinenmarketing etc.)
569 583,50 Euro
Kooperationen (Zusammenarbeit mit anderen
Internetanbietern zwecks besserer Verbreitung des
Angebots)
74 440,09 Euro
Pflege der Internetseite im Jahr 2002 55 764,19 Euro
Gesamt 1 730 108,23 Euro]