Terroropfer des „La Belle“-Anschlages
der Abgeordneten Jörg van Essen, Rainer Funke, Günther Rexrodt, Hildebrecht Braun (Augsburg), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Ulrike Flach, Hans-Michael Goldmann, Klaus Haupt, Dr. Ulrich Heinrich, Walter Hirche, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Dr. Irmgard Schwaetzer, Gudrun Serowieckie, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Am 5. April 1986 explodierte in der Berliner Diskothek „La Belle“ ein Sprengsatz. Die Attentäter wollten damit – wie heute die „Al Quaida“ – die Vereinigten Staaten von Amerika treffen, da das „La Belle“ damals überwiegend von amerikanischen Soldaten und ihren Angehörigen besucht wurde.
Die Explosion tötete drei Amerikaner, eine Deutsche und eine Türkin. Unter den 260 – teilweise schwer – Verletzten befanden sich ebenfalls mehrere deutsche Staatsangehörige. Viele erlitten Verbrennungen, wie sie kürzlich auch die deutschen Touristen beim Anschlag auf die Synagoge in Djerba erleiden mussten.
In seiner Urteilsbegründung vom 13. November 2001 führte das Landgericht Berlin zur Täterschaft u. a. aus, dass kein Zweifel an der Verantwortung des libyschen Geheimdienstes für den Terroranschlag auf die Diskothek „La Belle“ bestehe, dass „hochrangige Funktionäre des libyschen Geheimdienstes im libyschen Volksbüro in Ost-Berlin den Anschlag geplant haben“ und dass „aus der Geheimdienstzentrale in Tripolis das ausdrückliche Einverständnis für den Terroranschlag gegen US-Einrichtungen in Berlin“ erteilt worden sei.
Zur Vergeltung griff die amerikanische 6. Flotte die libysche Hauptstadt Tripolis an. Dies wiederum beantwortete der libysche Geheimdienst, indem er eine Bombe in ein Flugzeug der amerikanischen Fluggesellschaft „Pan Am“ schmuggelte, das daraufhin von Frankfurt auf dem Flug nach New York am 21. Dezember 1988 über dem schottischen Lockerbie explodierte. 259 Flugzeuginsassen und elf Personen am Boden fanden den Tod. Diesen Sachverhalt hat im März dieses Jahres ein schottisches Gericht in zweiter Instanz festgestellt.
Die deutschen Opfer des Anschlages auf „La Belle“ haben auch 15 Jahre nach dem Anschlag noch keine Entschädigung erhalten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass den Opfern dieses Terroranschlages eine moralische Wiedergutmachung und Entschädigung in Geld gegen Libyen zusteht?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass Libyen den Vereinigten Staaten für die Terroropfer von Lockerbie die Zahlung beträchtlicher Entschädigungssummen in Aussicht gestellt hat?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass die USA Libyen gegenüber erklärt haben, dass die Wirtschaftssanktionen gegen ihr Land solange aufrecht erhalten bleiben, bis sich Libyen mit den amerikanischen Opferanwälten über die Entschädigungszahlungen geeinigt hat?
Hat es die Bundesregierung bislang unternommen, die libysche Regierung zur Anerkennung der Entschädigungspflicht und entsprechenden Zahlungen für die Opfer des „La Belle“-Anschlages zu veranlassen?
Ist die Bundesregierung andernfalls bereit, angesichts des amerikanischen Beispiels im Falle „Lockerbie“ gleichfalls Druck auf Libyen auszuüben, um eine von den deutschen Opferanwälten geforderte Entschädigungszahlung für die „La Belle-Opfer“ in Höhe von 50 Mio. Euro zu unterstützen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass hohe Entschädigungszahlungen auch einen Beitrag gegen künftigen Staatsterrorismus darstellen können?
Ist die Bundesregierung – für den Fall, dass die Bemühungen um eine libysche Entschädigung fehlschlagen – bereit, die Opfer des Anschlages auf die Diskothek „La Belle“ den Opfern des Anschlages von Djerba gleichzustellen, und Gelder aus dem dafür geschaffenen Fonds an sie auszuzahlen?