[Deutscher Bundestag Drucksache 14/9979
14. Wahlperiode 17. 09. 2002
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung
vom 17. September 2002 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
– Drucksache 14/9923 –
Werbekampagne der Bundesregierung für das Zuwanderungsgesetz
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In einer groß angelegten Werbekampagne unter dem Titel „Im deutschen
Interesse“ wirbt die Bundesregierung seit einigen Wochen für das von ihr
erarbeitete Zuwanderungsgesetz. Dabei handelt es sich sowohl um ganzseitige
Anzeigen in überregionalen Zeitungen als auch um Faltblätter. In den
Werbetexten finden sich Formulierungen, die fremdenfeindlichen Vorurteilen
Vorschub leisten können.
1. In welchen Zeitungen sind im Rahmen der in der Vorbemerkung genannten
Werbekampagne Anzeigen wie häufig geschaltet worden?
2. In welcher Auflage ist im Rahmen der Werbekampagne das Faltblatt
erstellt und verbreitet worden?
Wie bereits auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eckart von Klaeden,
Dr. Peter Ramsauer, Steffen Kampeter, Sylvia Bonitz, Manfred Grund, Hans-Peter
Repnik und der Fraktion der CDU/CSU (Bundestagsdrucksache 14/9774) in den
Antworten zu den Fragen 21 ff. mitgeteilt wurde, hat das Presse- und
Informationsamt der Bundesregierung (BPA) am 24. Juni 2002 ganzseitige Anzeigen in
den überregionalen Tageszeitungen zum neuen Zuwanderungsgesetz geschaltet.
Titel und Kosten sind in der Antwort zu Frage 23 der o. g. Kleinen Anfrage
dargestellt: Anzeigen in Printmedien wurden in folgendem Umfang geschaltet
(jeweils Ausgabe vom 24. Juni 2002):
Medium Schaltungsbrutto in Euro
Frankfurter Allgemeine Zeitung
Süddeutsche Zeitung
Frankfurter Rundschau
DIE WELT
taz
Neues Deutschland
Handelsblatt
Financial Times Deutschland
53 833,56
41 109,26
21 889,35
22 556,71
8 705,99
10 174,68
41 990,18
18 801,05
Gesamt 219 060,78
Darüber hinaus wurde, wie ebenfalls bereits in der Antwort zu der o. g. Kleinen
Anfrage (Frage 22) angekündigt, in den regionalen Abo-Tageszeitungen eine
Informationsbeilage zum Zuwanderungsgesetz geschaltet. Diese erschien am
21. bzw. 22. August 2002 unter dem Titel „Im deutschen Interesse: Öffnen Sie
die Zukunft“. Die Beilage wurde in einer Auflage von 17 871 600 Exemplaren
produziert. Sämtliche Schaltungen sind jeweils einmal erfolgt.
3. Wie hoch waren die Kosten
a) für die Erstellung der Texte und ihre graphische Aufbereitung
b) für das Schalten der Anzeigen
c) für den Druck und den Versand der Faltblätter und der Umschläge
d) die Gesamtkosten der Werbekampagne?
Die Kosten für die Gesamtkampagne belaufen sich auf maximal 2 850 000
Euro. Durch Rabatte und Skonti kann sich dieser Betrag noch reduzieren.
Insoweit schlüsseln sich die Gesamtkosten wie folgt auf: Schaltkosten für die
überregionalen Tageszeitungen: 219 060,78 Euro, Schaltkosten für die Beilage:
1 602 216,19 Euro zuzüglich Druckkosten ca. 860 000 Euro und Versandkosten
ca. 30 000 Euro. Gesonderte Kosten für Texte und graphische Aufbereitung
sind nicht angefallen. Die Kosten für die Kreativleistungen sind im jeweiligen
Schaltungsbrutto enthalten, da sie mit der der Agentur zustehenden AE-
Provision verrechnet werden.
4. Aus welchem Haushaltstitel sind die Mittel für die unter Frage 3
aufgeführten Kosten verbucht worden?
Siehe auch Antwort zu Frage 24 der o. g. Kleinen Anfrage:
„Aus welchem Haushaltstitel werden diese Anzeigen bezahlt?
Die Anzeigen werden aus Kapitel 04 03, Titel 542 01, gezahlt. Für die gesamte
Informationskampagne … stehen dem Presse- und Informationsamt der
Bundesregierung (BPA) aus Kapitel 06 01, Titel 542 01, 200 000 Euro zur
haushaltsmäßigen Bewirtschaftung zur Verfügung.“
5. Wie beurteilt die Bundesregierung den in der Presse (etwa dpa vom
21. August 2002) zitierten Vorwurf des Bundes der Steuerzahler, bei dieser
Werbekampagne handele es sich um verdeckte Wahlkampfhilfe?
Es ist nicht Aufgabe der Bundesregierung, zu Auftrag, Umfang und
Ausrichtung der Arbeit des „Bundes der Steuerzahler“ Stellung zu beziehen. Die
Bundesregierung hat aber auf die schriftliche Frage 1 des Abgeordneten Thomas
Dörflinger vom 22. August 2002 in Bundestagsdrucksache 14/9914 nochmals
unter Bezug auf bisherige parlamentarische Anfragen der CDU/CSU zu diesem
Thema deutlich gemacht, dass diese Informationsarbeit verfassungsrechtlich
geboten war. Sie hat dort ausgeführt:
„Anzeigen und Beileger informieren aus dem akuten Anlass der Ausfertigung
des Gesetzes über wesentliche Bestandteile der Neuregelungen. Umfassend
und sachlich werden die einzelnen Bestimmungen des Gesetzes dargestellt,
damit der einzelne Bürger ,genügend weiß, um sie beurteilen, billigen oder
verwerfen zu können‘ (vgl. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom
2. März 1977). Es handelt sich um eine umfangreiche Textanzeige, die eine
Emotionalisierung des Themas vermeidet.“
6. Beabsichtigt die Bundesregierung in einer ähnlichen Auflage und mit
ähnlichen Kosten eine Werbekampagne gegen Rechtsextremismus und
Fremdenfeindlichkeit mit Zeitungsanzeigen und Faltblättern durchzuführen?
Wenn ja, wann ist mit dieser Kampagne zu rechnen?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung ist seit 1998 mit vielen politischen Institutionen gegen
Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit vorgegangen.
Das BPA hat auf der Homepage der Bundesregierung unter
www.bundesregie-
rung.de und in der Broschüre „Für ein tolerantes und weltoffenes Deutschland“
eine Zusammenstellung der zahlreichen Projekte, Initiativen und Maßnahmen
der Bundesregierung im Kampf gegen Fremdenhass und rechtsextremistische
Gewalt veröffentlicht. Darüber hinaus finden sich dort auch eine argumentative
Handreichung gegen rechtsextremistische Parolen, eine Vielzahl von
Kontaktadressen von Kinder- und Jugendprojekten sowie von Initiativen und Vereinen,
bei denen Interessierte sich zum Thema Rechtsextremismus informieren und
engagieren können.
Ein zentrales Projekt der Bundesregierung ist das am 23. Mai 2000 gegründete
Bündnis für Demokratie und Toleranz. Mehr als 900 Gruppen und
Einzelpersonen haben sich seitdem zur Mitarbeit bereit erklärt. Die Arbeit des Bündnisses
wird maßgeblich von einem Beirat gestaltet, dem nicht nur Regierungsvertreter,
sondern auch Repräsentanten aus Wirtschaft, DGB, Wissenschaft, jüdischer
Gemeinde und sozialen Organisationen angehören.
Das Bündnis sammelt und sichtet Vorhaben und Vorschläge. Jedes Jahr werden
am Verfassungstag vier beispielhafte Initiativen als „Botschafter für Toleranz“
ausgezeichnet. Darüber hinaus initiiert das Bündnis auch selbst modellhafte
Projekte, wie zum Beispiel den „Victor-Klemperer-Jugendwettbewerb“, ist mit
dem Deutschen Volkshochschul-Verband eine Kooperation eingegangen, berät
Gruppen vor Ort, fördert Zivilcourage und stärkt lokales Engagement.
Bundeskanzler Gerhard Schröder hat am 18. August 2000 in Eisenhüttenstadt
erklärt: „Die Bundesregierung nutzt alle ihr zur Verfügungen stehenden Mittel
und Wege, um den Rechtsextremismus in die Schranken zu weisen. Es muss
jedem klar sein, dass unser Staat und unsere Gesellschaft, jeder Einzelne nicht
bereit ist, undemokratisches, intolerantes, extremistisches und
fremdenfeindliches Verhalten hinzunehmen, zu dulden oder gar zu entschuldigen.“ Die
Bundesregierung sieht keinen Anlass, diese gesamt-gesellschaftliche Daueraufgabe
und die von der Bundesregierung in diesem Zusammenhang finanzierten
flankierenden Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit zu beenden. Nach wie vor ist
die Bundesregierung hier auf eine breite Unterstützung aller gesellschaftliche
Verantwortung tragenden Gruppen angewiesen.
7. Welche Stellen innerhalb der Bundesregierung waren
a) für die Konzeption und die Durchführung der Werbekampagne
federführend verantwortlich
b) für den Text von Anzeige und Faltblatt verantwortlich?
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 13 20, 53003 Bonn, Telefon (02 28) 3 82 08 40, Telefax (02 28) 3 82 08 44
ISSN 0722-8333
8. Welche Stellen waren vor der Durchführung der Werbekampagne an der
Entscheidungsfindung beteiligt?
Gehörte dazu auch die Beauftragte der Bundesregierung für
Ausländerfragen?
Wenn nein, warum nicht?
Die Federführung für das Zuwanderungsgesetz lag beim Bundesminister des
Innern. Der Inhalt des Gesetzes ist in enger Abstimmung mit der
Ausländerbeauftragten erstellt worden. Die Informationsarbeit wurde vom BPA gemeinsam
mit dem Bundesministerium des Innern durchgeführt.
9. Wie beurteilt die Bundesregierung den sich im Text für Anzeige und
Faltblatt findenden Satz „Das Zusammenleben wurde zusätzlich erschwert,
weil manche Familien mehrere Generationen lang in Deutschland leben
konnten, ohne richtig Deutsch zu lernen oder sich mit unserer
Rechtsordnung auszukennen“ vor dem Hintergrund, dass im Sechsten
Familienbericht der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 14/4357) ausdrücklich
auf die enormen Integrationsleistungen ausländischer Familien
hingewiesen worden ist?
Beide Aussagen sind richtig, sie widersprechen sich nicht.
10. Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorwurf, der Text für Anzeige und
Faltblatt sei insgesamt von Passagen geprägt, die fremdenfeindlichen
Vorurteilen Vorschub leisten könnten?
Diese Interpretation ist unzutreffend.
Die Modernisierung der rechtlichen Regelungen zur Zuwanderung war eines
der zentralen Gesetzesvorhaben der Bundesregierung. Das Gesetz regelt
Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländerinnen und Ausländern in die
Bundesrepublik Deutschland. Es ermöglicht und gestaltet Zuwanderung unter
Berücksichtigung der Integrationsfähigkeit sowie der wirtschaftlichen und der
arbeitsmarktpolitischen Interessen Deutschlands. Mit dem Gesetz erfüllt die
Bundesrepublik Deutschland gleichzeitig ihre humanitären Verpflichtungen.
Dazu werden die Einreise, der Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die
Förderung der Integration von Ausländerinnen und Ausländern geregelt.
Mit der umfangreichen Informationsanzeige und dem Beileger hat das BPA
eine Emotionalisierung des Themas in jeder Hinsicht durch eine sachgerechte
Unterrichtung vermieden.
Der Bundespräsident Johannes Rau hat anlässlich der Ausfertigung des
Zuwanderungsgesetzes am 20. Juni 2002 erklärt: „Der Inhalt des Gesetzes ist hinter
dem Streit um das Verfahren völlig in den Hintergrund geraten“. Dies
erfolgreich zu ändern, war Ziel der Informationskampagne und entspricht dem
verfassungsrechtlichen Auftrag des BPA.]