Umsetzung der völkerrechtlichen Verpflichtungen zum Minderheitenschutz durch die Bundesregierung
der Abgeordneten Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dr. Helmut Haussmann, Ulrich Irmer, Ina Albowitz, Hildebrecht Braun (Augsburg), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Klaus Haupt, Walter Hirche, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Dirk Niebel, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Gerhard Schüßler, Dr. Irmgard Schwaetzer, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Trotz der von allen Mitgliedstaaten des Europarates eingegangenen Verpflichtungen zum Minderheitenschutz werden Minderheiten in vielen europäischen Staaten nach wie vor zum Teil massiv verletzt. Die vom Europarat verabschiedete Rahmenkonvention zum Schutz und zur Förderung der Rechte von Minderheiten war u. a. auch das Ergebnis des erfolgreichen KSZE/OSZE-Prozesses (Konferenz/Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa), der mit ursächlich für die Aufhebung des Ost-West-Konfliktes und die Herstellung der deutschen Einheit war. Die Bundesrepublik Deutschland ist daher in ganz besonderem Maße verpflichtet daran mitzuwirken, die Rahmenbedingungen für die Verwirklichung der Rechte von Minderheiten in Europa zu verbessern. In Anbetracht weiterhin vorhandener gravierender Defizite sind daher verstärkte Anstrengungen der Bundesregierung erforderlich, um Menschenrechtsverletzungen an nationalen und religiösen Minderheiten auf Grund staatlicher wie nichtstaatlicher Verfolgung und Vertreibung in Europa zu verhindern.
Die Durchsetzung der Rechte von Minderheiten sowie die Verbesserung des politischen, rechtlichen und institutionellen Schutzes für die Opfer von Verfolgungen und Diskriminierungen muss zu einer Querschnittsaufgabe deutscher Politik werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Entwicklung der Situation von Minderheiten in Europa und welche Beiträge leistet die Bundesregierung dazu, den Schutz und die Förderung der Rechte von Minderheiten zu verbessern?
Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung insbesondere zur Durchsetzung der Rahmenkonvention des Europarates zum Schutze von Minderheiten?
Welche Politik verfolgt die Bundesregierung darüber hinaus im Rahmen der Europäischen Union, der OSZE und der NATO, um weitere Verletzungen der Rechte von Minderheiten in Europa zu verhindern?
Welche konzeptionellen Ansätze zur friedlichen Überwindung von Konflikten um Minderheitenrechte verfolgt die Bundesregierung vor dem Hintergrund ihrer Selbstverpflichtung, die Menschenrechte zum Schwerpunkt ihrer Außenpolitik zu machen, und welche Schwerpunkte ergeben sich daraus für ihre Europapolitik?
Welche Instrumente und welche Institutionen stehen der Bundesregierung zur Verbesserung des Minderheitenschutzes zur Verfügung und wie setzt sie Empfehlungen aus wissenschaftlichen Institutionen und Einrichtungen der Politberatung in diesem Bereich um?
Welche Initiativen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um erkennbaren Trends der Verschärfung von innergesellschaftlichen und zwischenstaatlichen Konflikten infolge der Diskriminierung und Unterdrückung von Minderheiten entgegenzuwirken?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zum präventiven Schutz der Rechte von Minderheiten zur Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern sowie zur Aufklärung der Betroffenen über ihre Rechte getroffen?
Welche Politik verfolgt die Bundesregierung zur langfristigen Sicherung der Rechte der in Deutschland lebenden Minderheiten und welchen Schutz gewährt sie den Opfern staatlicher und nichtstaatlicher Verfolgung von Minderheiten?
Welches sind nach den Erkenntnissen der Bundesregierung die Risiken für die Wahrung der Rechte von Minderheiten weltweit und welche Initiativen gedenkt sie zu ergreifen, um diese Risiken zu verringern?
In welcher Weise beabsichtigt die Bundesregierung, die Öffentlichkeit über die Umsetzung ihrer völker- und verfassungsrechtlichen Verpflichtungen zum Schutze von Minderheiten zu unterrichten, und ist sie insbesondere dazu bereit, dem Deutschen Bundestag hierüber in regelmäßigen Abständen einen Bericht vorzulegen?