[Deutscher Bundestag Drucksache 14/7869
14. Wahlperiode 13. 12. 2001
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 10. Dezember 2001 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,
Dr. Helmut Haussmann, Ulrich Irmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
der FDP
– Drucksache 14/7511 –
Umsetzung der völkerrechtlichen Verpflichtungen zum Minderheitenschutz
durch die Bundesregierung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Trotz der von allen Mitgliedstaaten des Europarates eingegangenen
Verpflichtungen zum Minderheitenschutz werden Minderheiten in vielen europäischen
Staaten nach wie vor zum Teil massiv verletzt. Die vom Europarat
verabschiedete Rahmenkonvention zum Schutz und zur Förderung der Rechte von
Minderheiten war u. a. auch das Ergebnis des erfolgreichen KSZE/OSZE-
Prozesses (Konferenz/Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa),
der mit ursächlich für die Aufhebung des Ost-West-Konfliktes und die
Herstellung der deutschen Einheit war. Die Bundesrepublik Deutschland ist daher
in ganz besonderem Maße verpflichtet daran mitzuwirken, die
Rahmenbedingungen für die Verwirklichung der Rechte von Minderheiten in Europa zu
verbessern. In Anbetracht weiterhin vorhandener gravierender Defizite sind daher
verstärkte Anstrengungen der Bundesregierung erforderlich, um
Menschenrechtsverletzungen an nationalen und religiösen Minderheiten auf Grund
staatlicher wie nichtstaatlicher Verfolgung und Vertreibung in Europa zu
verhindern.
Die Durchsetzung der Rechte von Minderheiten sowie die Verbesserung des
politischen, rechtlichen und institutionellen Schutzes für die Opfer von
Verfolgungen und Diskriminierungen muss zu einer Querschnittsaufgabe deutscher
Politik werden.
1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Entwicklung der
Situation von Minderheiten in Europa und welche Beiträge leistet die
Bundesregierung dazu, den Schutz und die Förderung der Rechte von
Minderheiten zu verbessern?
Ethnische Spannungen sind heute eine der Hauptursachen von Konflikten in
Europa. Dem effektiven Schutz der Rechte von Personen, die Minderheiten
angehören, und zwar auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene, kommt daher
eine herausragende Rolle für die Politik der Bundesregierung in Europa zu. Der
Minderheitenschutz muss sich nach Auffassung der Bundesregierung auf alle
Aspekte des politischen, wirtschaftlichen, sozialen, religiösen und kulturellen
Lebens einer Gesellschaft beziehen und dort den internationalen Standards
entsprechen. Er ist eine Querschnittaufgabe der Menschenrechtspolitik. Die
Bundesregierung nimmt daher aktiv an den minderheitenpolitischen Maßnahmen
von Europarat, OSZE und Europäischer Union teil. Sie tritt im bi- und
multilateralen Verkehr für die Achtung und Förderung der Rechte der Minderheiten
ein. Im Rahmen des Stabilitätspakts, der auf Initiative der Bundesregierung ins
Leben gerufen wurde, fördert sie zudem aktiv im Bereich Demokratisierung
und Menschenrechte den Schutz von Minderheiten.
Besondere Aufmerksamkeit erfordert die Situation der Minderheiten in
Südosteuropa. Mit dem Rahmenübereinkommen zwischen ethnischen Albanern
und slawischen Mazedoniern konnten die Minderheitenrechte der Albaner in
Mazedonien verbessert und eine Konfliktsituation mit präventiven Maßnahmen
entschärft werden. Die Bundesregierung hatte sich intensiv um eine
Mittlerrolle des Hohen Repräsentanten Javier Solana bemüht und die Ernennung eines
Sonderbeauftragten vorgeschlagen, der das Abkommen mit aushandelte und
die Friedensbemühungen bis heute im Zusammenwirken mit den USA, der
OSZE und der NATO leitet. Flankierend sorgt die NATO Task Force Fox unter
deutscher Führung für die Sicherheit der internationalen Monitore.
Im Kosovo erfolgte mit der Durchführung der Parlamentswahlen am 17.
November 2001, bei denen eine hohe aktive und passive Wahlteilnahme auch der
Minderheiten zu verzeichnen war, ein weiterer Schritt der Einbindung
insbesondere der serbischen Minorität in die politischen Entscheidungsstrukturen.
Die Situation der serbischen Minorität und die der Roma bleibt jedoch
weiterhin gefährdet. Kontinuierliche Anstrengungen sind hier erforderlich, um die
Zusammenarbeit zwischen den Bevölkerungsgruppen zu fördern. Auch im
vergangenen Jahr war daher die Verbesserung der Situation der Minderheiten ein
Schwerpunkt der Projektarbeit der Bundesregierung im Rahmen des Tisches l
des Stabilitätspaktes.
In Kroatien ist die Situation der serbischen Minorität gekennzeichnet durch eine
zum Teil schleppende Reintegration auf lokaler Ebene. Aber auch hier sind
Portschritte zu verzeichnen. Die Durchführung der Internationalen Konferenz
über Menschenrechte und Demokratisierung in Europa, Zentralasien und
Kaukasus vom 8. bis 10. Oktober 2001 in Dubrovnik zusammen mit der VN-
Hochkommissarin für Menschenrechte, der Europäischen Union, der OSZE und dem
Europarat zeigt den Willen der kroatischen Regierung, sich ihren
Menschenrechtsverpflichtungen einschließlich des Minderheitenschutzes zu stellen.
In Bosnien und Herzegowina bleibt auch sechs Jahre nach dem Abkommen
von Dayton die Hauptaufgabe, eine nachhaltige Stabilität zu sichern und der
Behinderung des innerethnischen Ausgleichs durch extremistische Kräfte
entgegenzusteuern. Im Mittelpunkt stehen dabei die fortlaufende Unterstützung
der Minderheitenrückkehr und hier insbesondere die Wiedereinsetzung der
Rückkehrer in ihre Eigentumsrechte sowie aktuell die Umsetzung eines Urteils
des nationalen Verfassungsgerichts zur Gleichstellung der drei Titular-Ethnien
und aller Minderheiten.
Der verfassungsrechtliche und gesetzliche Schutz von Minderheitenrechten in
der Russischen Föderation kann – mit Ausnahme der Lage in Tschetschenien –
als gut angesehen werden. Dennoch ist nach wie vor eine zum Teil große Kluft
zwischen Anspruch und Wirklichkeit zu beobachten. Vor dem Hintergrund des
Tschetschenienkonflikts wird nicht nur über massive
Menschenrechtsverletzungen inTschetschenien selbst berichtet, sondern auch über landesweite vor allem
administrative Diskriminierungen von Tschetschenen unterschiedlicher
Intensität. Der Dialog zu Menschenrechtsfragen ist Teil der partnerschaftlichen
Beziehungen zwischen Deutschland und der EU einerseits und Russland andererseits.
Die Bundesregierung setzt sich fortlaufend bilateral aber auch in den
multilateralen Foren Europarat, OSZE und Menschenrechtskommission der Vereinten
Nationen (VN-MRK) für konkrete Verbesserungen der Lage der Minderheiten
in Russland ein.
Deutlich verbessert hat sich die Situation der Minderheiten im Baltikum,
insbesondere was die Integration der russischen Minderheiten in Lettland und
Estland betrifft. Die Bundesregierung unterstützt durch zusätzliche bilaterale
Beiträge die Arbeit der OSZE-Missionen auf diesem Gebiet, zum Beispiel in der
Sprachenfrage. In Moldau ist die Situation der Minderheiten eng verknüpft mit
einer politischen Lösung des Konflikts um die überwiegend von Ukrainern und
Russen bewohnte Dnjestr-Republik, für die sich die Bundesregierung im
Rahmen der OSZE und der Europäischen Union engagiert. Schwerpunkte der
Tätigkeit des Hochkommissars für nationale Minderheiten (HKNM) der OSZE
sind neben der Integration der russischen Minderheit in Lettland und Estland
die Minderheiten- und Sprachgesetzgebung in Rumänien, Ungarn und der
Slowakei, die Lage der albanischen Bevölkerungsgruppe in Mazedonien sowie die
Eingliederung der Sinti und Roma in den jeweiligen Aufenthaltsländern.
Besondere Aufmerksamkeit erfährt der Minderheitenschutz in den Ländern, mit
denen die Europäische Union Beitrittsverhandlungen führt (siehe Antwort zu
Frage 3). Die Situation der Minderheiten in diesen Ländern zeichnet sich
allgemein durch eine schrittweise Verbesserung und Angleichung an den hohen
Standard des Minderheitenschutzes der Europäischen Union aus. Im guten
Einvernehmen mit den jeweiligen Regierungen unterstützt die Bundesregierung die
sprachlich-kulturelle und institutionelle Selbstverwaltung der deutschen
Minderheit in diesen Ländern durch umfangreiche Hilfen, zum Beispiel für die
Einrichtung von Begegnungsstätten, Schulen, Altersheimen, Jugendeinrichtungen,
landwirtschaftlicher Beratung, medizinischer Hilfe und der Ausstattung von
Selbstverwaltungsbüros.
Bilaterale Verträge und das Prinzip gutnachbarschaftlicher Beziehungen sind ein
wichtiges und durch den Europarat ebenso wie durch die Europäische Union
anerkanntes Instrument des Minderheitenschutzes in Europa. Die
Bundesregierung unterstützt daher Initiativen, den Minderheitenschutz durch bilaterale
Verträge und den vertrauensvollen Dialog zwischen den betroffenen Staaten zu
fördern nach dem Vorbild des im Deutsch-Polnischen Nachbarschaftsvertrag
vom 16. Juni 1991 verankerten Einvernehmens zwischen Deutschland und
Polen über den Schutz der deutschen Minderheit in Polen.
Auch in der Türkei sind positive Entwicklungen im Umgang mit
nichttürkischstämmigen ethnischen Gruppen zu verzeichnen. Die Türkei muss als EU-
Beitrittskandidat vor Beginn von Beitrittsverhandlungen die „Kopenhagener
Kriterien“ erfüllen, wozu die Achtung und der Schutz von Minderheiten zählen. Die
EU-Beitrittspartnerschaft, die die Türkei bei der Erfüllung der „Kopenhagener
Kriterien“ unterstützen soll, enthält u. a. die Vorgabe: „Aufhebung aller
rechtlichen Vorschriften, die türkischen Staatsangehörigen den Gebrauch ihrer
Muttersprache in Fernsehen und Radio verbieten“. Diese Forderung ist v. a. mit
Blick auf die kulturellen Rechte der kurdischstämmigen Bevölkerung in der
Türkei von großer Bedeutung. Das türkische Parlament hat im Oktober 2001
eine entsprechende Verfassungsänderung verabschiedet. Nach Ansicht der
Bundesregierung sind der EU-Kandidatenstatus und die EU-
Beitrittspartnerschaft wirksame Instrumente, um auf eine schrittweise Verbesserung des
Minderheitenschutzes in der Türkei hinzuwirken. Die Bundesregierung leistet im
Rahmen der verschiedenen EU-Finanzprogramme für die Türkei beträchtliche
finanzielle Hilfen für die Umsetzung dieses Ziels.
Die Bundesregierung stützt ihre Einschätzung der Lage der Minderheiten in
Europa auf zahlreiche Quellen. Mit vielen deutschen Minderheiten hat sie rege
Kontakte über die deutschen Auslandsvertretungen sowie unmittelbar im
Rahmen der Hilfen des Bundesministeriums des Innern und des Auswärtigen Amts.
Über die Situation der übrigen Minderheiten in Europa wird die
Bundesregierung insbesondere informiert durch die Berichterstattung der deutschen
Auslandsvertretungen, die einschlägigen Veranstaltungen und Veröffentlichungen
des Europarates, der OSZE, der Föderalistischen Union Europäischer
Volksgruppen (FUEV), des European Centre for Minority Issues (ECMI), des
European Bureaus for Lesser Used Languages (EBLUL) und durch regelmäßige
Kontakte mit Nichtregierungsorganisationen. Daneben dienen die
regelmäßigen Staatenberichte im Rahmen der einschlägigen Übereinkommen des
Europarates, des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten
vom l. Februar 1995 und der Europäischen Charta der Regional- oder
Minderheitensprachen vom 5. November 1992 der Bundesregierung als
Erkenntnisgrundlage für die Entwicklung der Situation von Minderheiten in Europa.
2. Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung insbesondere zur
Durchsetzung der Rahmenkonvention des Europarates zum Schutze von
Minderheiten?
Die Bundesrepublik Deutschland hat das Rahmenübereinkommen des
Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten am 11. Mai 1995 unterzeichnet und
am 10. September 1997 ratifiziert; es ist für Deutschland mit Wirkung zum
l. Februar 1998 in Kraft getreten. Nationale Minderheiten in der
Bundesrepublik Deutschland sind die Dänen deutscher Staatsangehörigkeit, die Angehörigen
des sorbischen Volkes mit deutscher Staatsangehörigkeit, die Friesen deutscher
Staatsangehörigkeit und die deutschen Sinti und Roma. Den ausführlichen
ersten deutschen Staatenbericht über die in Deutschland zur Erfüllung der
Verpflichtungen nach dem Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler
Minderheiten ergriffenen Maßnahmen des Bundes und der Länder hat die
Bundesregierung am 23. Februar 2000 an den Europarat übermittelt.
Die Einhaltung des Rahmenübereinkommens wird durch das Ministerkomitee
überwacht, das von einem Beratenden Ausschuss unterstützt wird, der –
zusammengesetzt aus Experten im Bereich des Minderheitenschutzes – auf der Basis
von Staatenberichten und Vor-Ort-Erhebungen dem Ministerkomitee des
Europarates berichtet. Auf ausdrückliche Einladung der Bundesregierung hat der
Beratende Ausschuss im Juni 2001 die Bundesrepublik Deutschland bereist und
dabei sowohl mit Vertretern der Organisationen der Minderheiten und der
zuständigen Stellen des Bundes und der Länder sowie mit Mitgliedern des
Deutschen Bundestages Gespräche geführt, als auch die Situation von Minderheiten
in deren Siedlungsgebieten in Augenschein genommen.
Die Bundesregierung führt die Erörterungen im Ministerkomitee zur Situation
der nationalen Minderheiten grundsätzlich auf der Basis der Empfehlungen des
Beratenden Ausschusses. Vorsitzender dieses Gremiums ist gegenwärtig ein
von der Bundesregierung entsandter Staatsrechtslehrer (Prof. Dr. Rainer
Hofmann, Universität Kiel). Die Ergebnisse der Erörterungen im
Ministerkomitee und die ihnen zugrunde liegenden Evaluierungen bezüglich auswärtiger
Staaten fließen ein in die bilateralen Kontakte mit den Regierungen der
Vertragsstaaten. Die Bundesregierung beteiligt sich außerdem aktiv an den
Überprüfungsmechanismen des Rahmenübereinkommens.
Zur Situation in Deutschland wird im Übrigen auf die Antworten zu Fragen 5,
7, 8 und 10 verwiesen.
3. Welche Politik verfolgt die Bundesregierung darüber hinaus im Rahmen
der Europäischen Union, der OSZE und der NATO, um weitere
Verletzungen der Rechte von Minderheiten in Europa zu verhindern?
In der Europäischen Union ist bereits ein hoher Grund- und
Menschenrechtsschutz gewährleistet, auch für Angehörige von nationalen Minderheiten. Die
Bundesregierung setzt sich außerdem dafür ein, dass die EU-
Grundrechtscharta, die die Rechte von Minderheiten zusätzlich verankert, bei der nächsten
Regierungskonferenz in die Verträge einbezogen wird. Insbesondere darf nach
Artikel 21 der Charta niemand wegen seiner Zugehörigkeit zu einer nationalen
Minderheit, seiner Sprache oder seiner Religion diskriminiert werden. Die
Union achtet die Vielfalt der Kulturen und Sprachen (Artikel 22 der Charta).
Diese von der Charta kodifizierten Rechte sind zum Teil aus der Europäischen
Menschenrechtskonvention von 1950, zum Teil aus den gemeinsamen
Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten abgeleitet. Sie gelten bereits jetzt auf
der Basis von Artikel 6 Abs. II Vertrag über die Europäische Union (EUV) als
allgemeine Rechtsgrundsätze des Gemeinschaftsrechts.
Die Europäische Union führt mit zehn mittel- und osteuropäischen Staaten
sowie Malta und Zypern Verhandlungen über den Beitritt zur EU. Voraussetzung
für die Aufnahme dieser Verhandlungen ist die Erfüllung der politischen
Kriterien, die der Europäische Rat Kopenhagen 1993 aufgestellt hat. Dazu zählen
ausdrücklich Respekt und Schutz von Minderheitenrechten. Die fortgesetzte
Erfüllung dieses Kriteriums wird durch die Kommission in den Beitrittsländem
beobachtet. Ihre Erkenntnisse und gegebenenfalls Forderungen gegenüber den
Beitrittsländern finden unter anderem Niederschlag im jährlichen
Strategiepapier sowie in den jährlichen Fortschrittsberichten zu den Ländern, die zuletzt
im November 2001 erschienen sind. Die Bundesregierung bringt ihre eigenen
Erkenntnisse in diesen Prozess im Rahmen der Ratsarbeitsgruppe Erweiterung
ein.
Im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik greift die
Europäische Union im Dialog mit Drittländern kontinuierlich Menschenrechtsfragen
auf. Dabei spielt der Aspekt der Minderheitenrechte und insbesondere der
Schutz vor Diskriminierung von Minderheiten eine zentrale Rolle. Die
Bundesregierung unterstützt maßgeblich in den entsprechenden Foren diesen Dialog.
Im Rahmen der Europäischen Initiative für Demokratie und Menschenrechte
(EIDHR) wurden als einer der Förderschwerpunkte im Jahr 2000 und auf
mittlere Sicht Projekte zur Bekämpfung der Diskriminierung von Minderheiten und
indigenen Völkern festgelegt. Der Stabilitätspakt für Südosteuropa wurde
maßgeblich durch die Bundesregierung im Rahmen der Europäischen Union
initiiert und am 10. Juni 1999 in Köln unterzeichnet. Von den drei Arbeitskreisen
befasst sich der Arbeitskreis I als ein Schwerpunktthema mit Fragen der
nationalen Minderheiten einschließlich des Dialogs zwischen den Volksgruppen. Die
Bundesregierung unterstützt die Auffassung der Europäischen Union, dass nur
bei einer uneingeschränkten Wahrung der Menschenrechte einschließlich der
Rechte der Minderheiten und der Personen, die solchen Minderheiten
angehören, die Ziele des Stabilitätspakts erreicht werden.
Dem Ende 1992 geschaffenen Amt des OSZE-Hochkommissars für nationale
Minderheiten kommt aus Sicht der Bundesregierung im Rahmen der
Konfliktprävention Schlüsselbedeutung im gesamteuropäischen Raum zu. Der
Hochkommissar soll zum frühest möglichen Zeitpunkt Spannungen im
Zusammenhang mit nationalen Minderheiten identifizieren und begrenzen, die das
Potential zur Entwicklung eines Konflikts im OSZE-Raum besitzen. Durch die
Implementierung internationaler Standards zu Minderheitenrechten im
Erziehungs- und Sprachbereich soll die Grundlage für eine nachhaltige
minderheitenfreundliche Entwicklung geschaffen werden. Die Bundesregierung schätzt
die Einflussmöglichkeiten des Hochkommissars hoch ein, durch stille
Diplomatie politische Lösungen für inner- bzw. zwischenstaatliche
Minderheitenprobleme zu erarbeiten. Der Hochkommissar hat sich durch engagierte
Amtsführung der bisherigen Amtsinhaber Max van der Stoel (1992 bis 2001) und Rolf
Ekéus (seit Juli 2001) als effizientes Instrument der Frühwarnung und
Krisenprävention erwiesen. Die Bundesregierung hat durch Bereitstellung von
Personal und Finanzierung konkreter Projekte die Arbeit des Hochkommissars
unterstützt und wird dies auch künftig tun.
Die Staats- und Regierungschefs der NATO haben bei ihrem Gipfeltreffen in
Washington im April 1999 zur Vorbereitung der an einer NATO-Mitgliedschaft
interessierten Staaten (Estland, Lettland, Litauen, Slowakei, Slowenien,
Rumänien, Bulgarien, Albanien, Mazedonien) den „Aktionsplan für Mitgliedschaft“
(Membership Action Plan, MAP) aufgelegt, der sich in seinem politischen Teil
insbesondere mit dem Minderheitenschutz und der Beachtung der
Menschenrechte auseinandersetzt. Die Bundesregierung unterstützt diese Staaten bei
ihren Vorbereitungen auf allen Gebieten; hierzu gehört ausdrücklich auch der
Schutz der Minderheiten. Darüber hinaus legt die NATO in ihrem Programm
„Partnerschaft für den Frieden“, an dem sich 26 Staaten beteiligen, auch auf die
Einhaltung demokratischer Standards bei der inneren Führung der Streitkräfte,
bei der demokratischen Kontrolle der Streitkräfte und bei der gesellschaftlichen
Stellung der Streitkräfte besonderen Wert. Die Vielzahl an Aktivitäten in diesen
Bereichen tragen wesentlich zur Kenntnis und zur Achtung der
Menschenrechte und des Minderheitenschutzes innerhalb der Streitkräfte der
Partnerstaaten bei.
Die operativen Einsätze der NATO auf dem Balkan (SFOR, KFOR, TFF) leisten
darüber hinaus einen unmittelbaren Beitrag zur Durchsetzung/
Aufrechterhaltung der Menschenrechte in diesen Ländern (nicht zuletzt auch bei der
Unterstützung des Internationalen Strafgerichtshofes für das ehemalige Jugoslawien).
Darüber hinaus setzen die dort eingesetzten NATO-Verbände praktische
Maßstäbe in Fragen des Verhaltensstandards von Streitkräften.
4. Welche konzeptionellen Ansätze zur friedlichen Überwindung von
Konflikten um Minderheitenrechte verfolgt die Bundesregierung vor dem
Hintergrund ihrer Selbstverpflichtung, die Menschenrechte zum Schwerpunkt
ihrer Außenpolitik zu machen, und welche Schwerpunkte ergeben sich
daraus für ihre Europapolitik?
Die Bundesregierung verweist auf ihr „Gesamtkonzept Zivile
Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“, in dem festgehalten wird,
dass es sich hier um eine Querschnittsaufgabe handelt, welche der Verzahnung
verschiedener Politikbereiche und verschiedener internationaler, nationaler und
nichtstaatlicher Akteure bedarf. Da die meisten Konflikte auch eine ethnische
Komponente aufweisen, kommt dem Schutz von Minderheiten eine zentrale
Rolle bei der Friedenskonsolidierung zu; dies ist besonders augenfällig beim
internationalen Engagement auf dem Balkan, zu dem die Bundesrepublik
Deutschland erheblich beiträgt (siehe Antwort zu Frage 1). Aufgrund der
Bedeutung des Minderheitenschutzes für die Krisenprävention werden z. B. im
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts im Rahmen des Förderprogramms
„Internationale Maßnahmen der Krisenprävention, Friedenserhaltung und
Konfliktbewältigung“ eine Reihe von Projekten mit direktem Minderheitenbezug
gefördert. Als Beispiele seien genannt das Projekt des ECMI (Europäisches
Zentrum für Minderheitenfragen) um Integration der russischen Minderheit in
Lettland und Estland, das Trainingsprogramm des UNITAR (United Nations
Institute for Training and Research) zur Vermittlung von Fähigkeiten
deeskalierender und konstruktiver Konfliktbearbeitung an Repräsentanten von indigenen
Völkern, sowie die Förderung des Zusammenlebens verschiedener ethnischer
Gruppen in Nord-Afghanistan durch den Verein zur Unterstützung von Schulen
für afghanische Flüchtlingskinder e.V.
Im Rahmen der Entwicklungspolitik werden ebenfalls vielfältige Beiträge zur
Überwindung von Konflikten um Minderheitenrechte geleistet. Dies gilt auch
in den Ländern Südosteuropas, insbesondere in Bosnien-Herzegowina. Ein
weiteres Beispiel, das international Anerkennung findet, ist die Einbeziehung der
albanischen Ethnie in Mazedonien. Hier beziehen die von der Bundesregierung
geförderten Vorhaben – nach anfänglich nur zögerlicher Zustimmung durch die
Regierung in Skopje – die von Albanern bewohnten Kommunen bzw. Gebiete
ausdrücklich etwa in das Programm „Ausbau der kommunalen Infrastruktur
bzw. Modernisierung kommunaler Dienstleistungen“ ein. In Kosovo profitiert
auch die serbische Minderheit von deutschen Maßnahmen. Ausdrücklich
wurden zudem die entwicklungspolitischen Durchführungsorganisationen
angewiesen, auch die vielerorts krass diskriminierte Minderheit der Roma in die
einzelnen Vorhaben einzubeziehen.
5. Welche Instrumente und welche Institutionen stehen der Bundesregierung
zur Verbesserung des Minderheitenschutzes zur Verfügung und wie setzt
sie Empfehlungen aus wissenschaftlichen Institutionen und Einrichtungen
der Politberatung in diesem Bereich um?
Hinsichtlich des innerstaatlichen Minderheitenschutzes hat die Bundesrepublik
Deutschland das Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz
nationaler Minderheiten und die Europäische Charta des Europarates der Regional- oder
Minderheitensprachen ratifiziert. Zur Fortentwicklung des Schutzes von
Minderheitensprachen hat die Bundesregierung am 24. September 2001 den Entwurf
des Zweiten Gesetzes zur Europäischen Charta der Regional- oder
Minderheitensprachen beschlossen, das inzwischen den ersten Durchgang im Bundesrat
passiert hat und dem Deutschen Bundestag zugeleitet wurde. Aktuelle
Fragestellungen aus der Anwendung dieser beiden völkerrechtlichen Abkommen und die
mögliche Weiterentwicklung dieser Instrumente werden alljährlich auf
Implementierungskonferenzen erörtert, zu denen das Bundesministerium des Innern
neben den zuständigen Ressorts des Bundes und der Länder auch Vertreter der
nationalen Minderheiten und Sprachgruppen in Deutschland einlädt.
Impulse zur Diskussion um Fragen des Minderheitenschutzes können auch vom
2001 gegründeten, regierungsunabhängigen, aber aus Mitteln der
Bundesregierung finanziell geförderten Deutschen Institut für Menschenrechte ausgehen.
Es obliegt jedoch dem Institut selbst, die entsprechenden Aufgabenstellungen
festzulegen.
Die auf Armutsbekämpfung, soziale Gerechtigkeit und wirtschaftliche
Entwicklung zielende entwicklungspolitische Zusammenarbeit bewirkt langfristig
auch eine Stärkung der Stellung von bisher unterdrückten Minderheiten. Diese
auf Langfristigkeit zielende Wirkung ergänzt die konkreten Vorhaben mit
Minderheitenbezug in der bilateralen entwicklungspolitischen Zusammenarbeit
(z. B. zweisprachige Grundschulbildung in Lateinamerika). Die
Bundesregierung hat zudem in ihrem „Aktionsprogramm 2015“ zur weltweiten Halbierung
der Armut ausdrücklich ethnische Minderheiten als eine der besonders
betroffenen Zielgruppen der Entwicklungszusammenarbeit hervorgehoben. Die Zahl
von Stiftungen, Kirchen, Entwicklungsdiensten und privaten Trägem, mit
denen die Bundesregierung in der einen oder anderen Form mit dieser Zielsetzung
zusammenarbeitet, ist außerordentlich groß. Die Bundesregierung wird darüber
hinaus das auf der Weltrassismuskonferenz erörterte Aktionsprogramm, dessen
Inhalte sich auch auf den Minderheitenschutz beziehen, in seinen
entwicklungspolitischen Länderstrategien berücksichtigen.
6. Welche Initiativen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um
erkennbaren Trends der Verschärfung von innergesellschaftlichen und
zwischenstaatlichen Konflikten infolge der Diskriminierung und Unterdrückung
von Minderheiten entgegenzuwirken?
Im Rahmen des in der Antwort zu Frage 4 genannten Förderprogramms ist die
Bundesregierung bemüht, verstärkt insbesondere zivilgesellschaftliche
Maßnahmen zu fördern, die schon im Vorfeld eines offenen Konflikts ethnisch
induzierten Spannungen entgegenwirken. Ein Beispiel ist das Projekt der
Nothilfeorganisation „HCC“ in der Vojvodina, bei dem junge Leute aus verschiedenen
Ethnien zusammenkommen, um das Einbeziehen der Minderheiten zu üben
anhand gemeinsamer Projekte, die der lokalen Gemeinde insgesamt zugute
kommen sollen. Letztlich geht es dabei um die präventive Verhinderung eines
„zweiten Kosovo“. Ähnliche Bemühungen werden auch in Mazedonien und in
Bosnien gefördert.
7. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zum präventiven Schutz der
Rechte von Minderheiten zur Rehabilitierung und Entschädigung von
Opfern sowie zur Aufklärung der Betroffenen über ihre Rechte getroffen?
Die Bekämpfung des Rechtsextremismus als multikausales Phänomen mit
seinen Auswüchsen Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus ist ein
Schwerpunkt der Innenpolitik und erfolgt als Verbund von präventiven und
repressiven Handlungsansätzen nach den Schwerpunkten: Durchsetzung einer
konsequenten Menschenrechtspolitik, Stärkung der Zivilgesellschaft,
Förderung der Integration von Ausländern und Maßnahmen, die auf die Täter und ihr
Umfeld zielen.
Im Rahmen der Wiedergutmachung nationalsozialistischer Verfolgung hat die
Bundesrepublik Deutschland bislang (Ende 2000) ca. 114 Mrd. DM für
Entschädigungen geleistet. Der Gesamtbetrag ging größtenteils an rassisch
verfolgte Juden, Sinti und Roma. Im Rahmen der Zwangsarbeiterstiftung werden
mindestens weitere 3 Mrd. DM dieser Personengruppe gewährt werden.
Darüber hinaus können Menschen, die auf dem Hoheitsgebiet der
Bundesrepublik Deutschland Opfer einer Gewalttat werden, Ansprüche nach dem
Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG) geltend machen.
Dieses Gesetz regelt eine eigenständige staatliche Entschädigung über die
allgemeinen sozialen Sicherungssysteme und die Sozialhilfe hinaus für diejenigen,
die der deutsche Staat mit seinen Polizeiorganen nicht vor einer vorsätzlichen
Gewalttat hat schützen können. Anspruchsberechtigt nach diesem Gesetz sind
Personen, die durch einen vorsätzlichen, rechtswidrigen Angriff eine
gesundheitliche Schädigung erlitten haben (Geschädigte) oder die Hinterbliebene von
Personen sind, die infolge der gesundheitlichen Schädigung gestorben sind.
Auch ausländische Staatsangehörige können OEG-Leistungen erhalten, wobei
Staatsangehörige von EU-Mitgliedstaaten dieselben Leistungen wie Deutsche
erhalten, während bei anderen Ausländern der Leistungsumfang grundsätzlich
von der Dauer ihres Aufenthalts in Deutschland abhängig ist. Für die Gewährung
einer Entschädigung nach dem OEG ist eine besondere (kriminelle, rassistische
oder sonstige) Motivation des jeweiligen Täters nicht erforderlich. Dies liegt
gerade auch im Interesse der Opfer, denn ansonsten müsste die
Versorgungsverwaltung bei der Antragsprüfung eine (ihren Aufgaben sachlich völlig fremde)
„Motivforschung“ betreiben, was das Verwaltungsverfahren auch zeitlich
belasten würde. Zudem kämen die Opfer dann – bei entsprechendem Leugnen der
Täter – in die missliche Lage, eine rassistische oder fremdenfeindliche
Motivation des Täters nachweisen zu müssen, um eine Entschädigung zu erhalten.
Im Übrigen wird auf die Beantwortung der vorangegangenen Fragen verwiesen.
8. Welche Politik verfolgt die Bundesregierung zur langfristigen Sicherung
der Rechte der in Deutschland lebenden Minderheiten und welchen
Schutz gewährt sie den Opfern staatlicher und nichtstaatlicher
Verfolgung von Minderheiten?
Zu den Maßnahmen der Bundesregierung zur Schutz der Minderheiten in
Deutschland vgl. die Antworten zu den Fragen 2, 5 und 7.
Für den Fall, dass Opfer staatlicher oder nichtstaatlicher Verfolgung von
Minderheiten im Ausland einen Asylantrag in Deutschland stellen, wird der
gesetzlich vorgesehene Schutz des Asyl- und Ausländerrechts nach Artikel 16a
Grundgesetz (GG) und §§ 51, 53 Ausländergesetz (AuslG) gewährt. Das vom
Bundeskabinett verabschiedete Zuwanderungsgesetz, das demnächst dem
Deutschen Bundestag zur Beratung zugeleitet wird, soll außerdem den Schutz
nichtstaatlich Verfolgter deutlich verbessern.
9. Welches sind nach den Erkenntnissen der Bundesregierung die Risiken
für die Wahrung der Rechte von Minderheiten weltweit und welche
Initiativen gedenkt sie zu ergreifen, um diese Risiken zu verringern?
Die volle Achtung der Menschenrechte einschließlich der Rechte von
Angehörigen nationaler, ethnischer, religiöser oder durch ihre Sprache definierten
Minderheiten ist eine Voraussetzung für die politische und soziale Stabilität und
Frieden in den Staaten, in denen diese Minderheiten leben. Mangelnde
Beteiligung von Minderheiten in den sie betreffenden Entscheidungen, sowie ihre
ökonomische und soziale Benachteiligung sind Reibungspunkte, an denen sich
Konflikte entzünden. Die Politik der Bundesregierung ist daher darauf angelegt,
weltweit den Dialog in Menschenrechtsfragen mit allen Ländern zu führen und
insbesondere dort, wo Minderheitenrechte verletzt werden auf die Wahrung der
Minderheitenrechte zu drängen. Die Bundesregierung nutzt dafür ihre
bilateralen Kontakte und die Möglichkeiten innerhalb der EU, der OSZE und des
Europarates. Darüber hinaus unterstützt sie im Rahmen der Vereinten Nationen die
Arbeit der VN-Arbeitsgruppe „Minderheiten“, welche die Umsetzung der 1992
von den Vereinten Nationen verabschiedeten Erklärung über die Rechte von
Angehörigen nationaler, ethnischer, religiöser und linguistischer Minderheiten
überprüft. Die auf der 57. Sitzung der VN-Menschenrechtskommission im
Konsens verabschiedete Resolution über die Rechte von Personen, die
nationalen oder ethnischen, religiösen oder sprachlichen Minderheiten angehören,
fordert die Staaten und die internationale Gemeinschaft auf, die Rechte der
Angehörigen von Minderheiten, auch durch entsprechende Erziehung, zu fördern
und zu schützen und ihre Beteiligung an allen Aspekten des politischen,
wirtschaftlichen, sozialen, religiösen und kulturellen Lebens der Gesellschaft zu
erleichtem. Darüber hinaus bemüht sich die Bundesregierung in ihren Projekten
und Maßnahmen zur Demokratieförderung und des Menschenrechtsschutzes
um die Förderung und Entwicklung integrativer Strukturen politischer
Partizipation sowie um die Zusammenarbeit konkurrierender gesellschaftlicher
Gruppen in einzelnen Regionen. Die Bundesregierung setzt sich auch dafür ein, dass
die Frage der Minderheitenrechte in Afghanistan bei der Gestaltung des
politischen Wiederaufbaus zentrale Beachtung findet.
10. In welcher Weise beabsichtigt die Bundesregierung, die Öffentlichkeit
über die Umsetzung ihrer völker- und verfassungsrechtlichen
Verpflichtungen zum Schutze von Minderheiten zu unterrichten, und ist sie
insbesondere dazu bereit, dem Deutschen Bundestag hierüber in regelmäßigen
Abständen einen Bericht vorzulegen?
Die von der Bundesregierung im Rahmen der einschlägigen Abkommen des
Europarates (Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten
und Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen) zu
erstellenden Staatenberichte sind dem Deutschen Bundestag zugeleitet worden. Die
Berichte sind von der Öffentlichkeit im Internet auf der Internetseite des
Bundesministeriums des Innern (BMI) (
http://www.bmi.bund.de) in deutscher und
englischer Sprache abrufbar und werden Interessierten auch als Druckstück
kostenlos übersandt. Darüber hinaus erhält der Deutsche Bundestag den
Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik in den
Auswärtigen Beziehungen. Der vorliegende fünfte Bericht enthält auch Hinweise zum
Minderheitenschutz. Der Bericht ist auf der Internetseite des Auswärtigen
Amts (AA) (
http://www.auswaertiges-amt.de) in deutscher und englischer
Sprache abrufbar und kann auch als Broschüre kostenlos an Interessierte
übersandt werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 13 20, 53003 Bonn, Telefon (02 28) 3 82 08 40, Telefax (02 28) 3 82 08 44
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