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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Deutsche Menschenrechtspolitik gegenüber der Volksrepublik China (G-SIG: 14012537)

Thematisierung der Menschenrechte auf der China-Reise von Bundeskanzler Gerhard Schröder, deutsch-chinesischer "Rechtsstaatsdialog"

Fraktion

FDP

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

16.01.2002

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/787912. 12. 2001

Deutsche Menschenrechtspolitik gegenüber der Volksrepublik China

der Abgeordneten Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dr. Helmut Haussmann, Ulrich Irmer, Ina Albowitz, Hildebrecht Braun (Augsburg), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Walter Hirche, Birgit Homburger, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Ina Lenke, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Cornelia Pieper, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Gerhard Schüßler, Marita Sehn, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Trotz der Ratifizierung des VN-Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und trotz der Unterzeichnung des VN-Paktes über bürgerliche und politische Rechte hat sich die Menschenrechtssituation in China seit Jahren nicht verbessert. Nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen wird jegliche Form der Opposition unterdrückt, Folter und Misshandlungen sind im ganzen Land verbreitet, Gefangenenlager, staatliche Umerziehung, Morde im Strafvollzug sowie die Verfolgung von Meditationsbewegungen und unabhängigen Kirchen sind ebenso an der Tagesordnung wie die systematische Zerstörung der tibetischen Kultur und Religion. Ungeachtet der sich aus den VN-Menschenrechtspakten und der VN-Menschenrechtserklärung ergebenden eindeutigen Völkerrechtslage verbittet sich Peking nach wie vor grundsätzlich menschenrechtliche Ermahnungen. Auch der Beitritt Pekings zur Welthandelsorganisation (WTO), der u. a. als Beleg für die Anerkennung der Staatengemeinschaft für eine gesellschaftliche Öffnung Chinas gewertet wurde, hat bislang keine Fortschritte gebracht. Dass die chinesische Regierung allerdings ausgesprochen sensibel auf die Einforderung menschenrechtlicher Standards reagiert, hat nicht zuletzt der Besuch der VN-Hochkommissarin für Menschenrechte Mary Robinson am 7. und 8. November 2001 in Peking auf eindrucksvolle Weise gezeigt.

Medienberichten zufolge stand das Thema Menschenrechte indessen nicht auf der Tagesordnung der China-Reise von Bundeskanzler Gerhard Schröder vom 31. Oktober bis 2. November 2001. Der Bundeskanzler hat den Begriff „Menschenrechte“ in seinen öffentlichen Äußerungen vermieden und stattdessen auf den 1999 begründeten deutsch-chinesischen „Rechtsstaatsdialog“ verwiesen. Dieser sei wirkungsvoller als „Rituale der Beanstandung“.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

In welcher Weise hat Bundeskanzler Gerhard Schröder das Problem der massiven Menschenrechtsverletzungen in der Volksrepublik China gegenüber der chinesischen Regierung während seines China-Aufenthaltes vom 30. Oktober bis 2. November 2001 angesprochen?

2

Kann die Bundesregierung die Äußerung des Bundeskanzlers, Gerhard Schröder, während seines China-Besuches bestätigen, wonach der 1999 etablierte deutsch-chinesische „Rechtsstaatsdialog“ wirkungsvoller sei als die Übergabe von Listen mit Einzelfällen von Menschenrechtsverletzungen?

3

Welche spezifischen Formen der Menschenrechtsverletzungen in China und welche konkreten Einzelfälle von Menschenrechtsverletzungen werden im Rahmen des „Rechtsstaatsdialogs“ thematisiert und zu welchen konkreten Ergebnissen hat der „Rechtsstaatsdialog“ in diesen Fällen geführt?

4

Welche Themen stehen auf der Tagesordnung des „Rechtsstaatsdialogs“, in welchen zeitlichen Abständen tritt er zusammen, auf welcher Ebene wird er wahrgenommen?

5

Welche konkreten Schlussfolgerungen sind seit der Etablierung des Dialogs seit 1999 gezogen worden und wie wurden sie in der Praxis umgesetzt?

6

Kann die Bundesregierung die Äußerung des Bundeskanzlers, Gerhard Schröder, anlässlich seiner China-Reise bestätigen, dass der „Rechtsstaatsdialog“ mit China so gut laufe, dass er keine neuen Impulse benötige?

7

Kann die Bundesregierung Berichte der „tageszeitung“ und des „TAGESPIEGELs“ vom 2. November 2001 bestätigen, denen zufolge chinesische Medien, u. a. „China Daily“, in ihrer Berichterstattung über den Besuch des Bundeskanzlers, Gerhard Schröder, den Eindruck erweckt haben, der Bundeskanzler unterstütze das Vorgehen der chinesischen Sicherheitskräfte gegen uigurische Separatisten in der Provinz Qinjiang im Rahmen des gemeinsamen weltweiten Kampfes gegen den Terrorismus?

8

Falls ja, in welcher Weise ist der Bundeskanzler Gerhard Schröder diesem Eindruck öffentlich entgegengetreten?

9

Teilt die Bundesregierung die jüngst vom amerikanischen Präsidenten George W. Bush öffentlich geäußerte Auffassung, der Kampf gegen den Terror eigne sich nicht als Alibi für die Unterdrückung religiöser Minderheiten?

10

Falls ja, in welcher Weise hat Bundeskanzler Gerhard Schröder diese Auffassung gegenüber der chinesischen Seite zum Ausdruck gebracht?

11

In welcher Weise ist die Äußerung des Bundeskanzlers, Gerhard Schröder, vor Studenten der Peking-Universität, im Umgang mit China empfehle sich Geduld sowie Rücksichtnahme auf kulturelle Eigenheiten und Empfindlichkeiten im Einklang mit dem von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag festgehaltenen Prinzip der „Unteilbarkeit der Menschenrechte“?

12

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Wahrung der Menschenrechte mit den VN-Pakten über Menschenrechte und der VN-Menschenrechtserklärung zum immanenten Bestandteil der Weltinnenpolitik geworden ist und ihre weltweite Einforderung nicht mehr eine unzulässige Einmischung in die inneren Angelegenheiten der Staaten konstituiert?

13

Wie ist in diesem Zusammenhang die Äußerung des Bundeskanzlers, Gerhard Schröder, vor Studenten der Peking-Universität zu werten, im deutsch-chinesischen „Rechtsstaatsdialog“ handele es sich nicht um Belehrungen über Rechtsstaat und Demokratie, sondern um ein gemeinsames Gespräch?

Berlin, den 11. Dezember 2001

Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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