Versandapotheken
der Abgeordneten Dr. Dieter Thomae, Walter Hirche, Detlef Parr, Dr. Irmgard Schwaetzer, Marita Sehn, Ina Albowitz, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Birgit Homburger, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Ina Lenke, Cornelia Pieper, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
In der letzten Zeit sind zunehmend Aktivitäten gesetzlicher Krankenkassen zu beobachten, die Abgabe von Arzneimitteln an ihre Versicherten über eine Versandapotheke vertraglich zu regeln. Gemäß § 43 Abs. 1 Arzneimittelgesetz dürfen Arzneimittel berufs- oder gewerbsmäßig für den Endverbraucher nur in Apotheken und nicht im Wege des Versandes in den Verkehr gebracht werden.
Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu in einem Urteil vom 19. Oktober 2000 (BVerwG 3 C 3299) festgestellt, dass der Gesetzgeber im Arzneimittelgesetz den Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel generell ausgeschlossen habe und dabei nur in engen Grenzen Ausnahmen zugelassen habe. Diese Regelung sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Der großflächige Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel gefährde die Arzneimittelsicherheit. Es sei Sache des Gesetzgebers, die insoweit geltenden Grenzen im Einzelnen festzulegen. Die Krankenkassen versuchen zurzeit das geltende deutsche Recht mit der Begründung zu umgehen, es verstoße gegen das europäische Recht des freien Warenverkehrs.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen17
Hält die Bundesregierung den Abschluss von Verträgen deutscher Krankenkassen mit ausländischen Versandapotheken für mit dem geltenden Recht vereinbar?
Wenn nein, was gedenkt die Bundesregierung gegen die Verstöße zu tun?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussichten, dass der Europäische Gerichtshof einen Abschluss von Verträgen mit europäischen Versandhandelapotheken ermöglicht, obwohl es eine verbriefte Freiheit für nationale Regelungen im Gesundheitsbereich gibt?
Ist es möglich, dass die niederländische Versandapotheke ihre Preisnachlässe auf den deutschen Apothekenverkaufspreis aus der Mehrwertsteuerdifferenz zwischen Deutschland und den Niederlanden bezahlt?
Führt diese niederländische Versandapotheke die 16-prozentige Mehrwertsteuer an den deutschen Fiskus ab oder zahlt sie in den Niederlanden 6 % Mehrwertsteuer?
Ist seitens der Bundesregierung geplant, das Mehrwertsteuergefälle bei Arzneimitteln zu beseitigen, um eine Diskriminierung inländischer Apotheken zu vermeiden?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Versandhandel innerhalb der EU nur grenzüberschreitend zugelassen werden kann?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass ausländische Anbieter dem Herkunftslandprinzip unterworfen sind?
Hält es die Bundesregierung für richtig, sich durch die Einführung des Versandhandels im Interesse des eigenen GKV-Systems administrierte Preise und niedrigere Mehrwertsteuersätze anderer EU-Mitgliedstaaten zunutze zu machen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass gleiche und faire Wettbewerbsbedingungen für deutsche Apotheken in diesem Falle nur erreicht werden können, wenn
– die Arzneimittelpreisverordnung (einheitlicher Apothekenabgabepreis, Mischkalkulation),
– das Fremd- und Mehrbesitzverbot,
– der Kontrahierungszwang sowie
– alle Bindungen der Apothekenbetriebsordnung
aufgehoben werden?
Wenn nein, aus welchen Gründen bzw. mit welchen Alternativen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Apotheken in diesem Falle die Preise für alle angebotenen Waren und Dienstleistungen betriebswirtschaftlich kalkulieren müssten, was zu erheblichen Preiserhöhungen, insbesondere bei
– Nacht- und Notdiensten,
– Rezepturen,
– niedrigpreisigen Arzneimitteln
– und pharmazeutischer Beratung
führen müsste?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Einbeziehung des Versandhandels in die Regelversorgung die Apothekenpflicht auch grundsätzlich in Frage stellt, da nicht begründbar sein wird, weshalb die Arzneimittelübergabe durch Postboten und die Arzneimittellagerung bei Nichtzustellbarkeit auf Postämtern die Arzneimittelsicherheit weniger beeinträchtigen sollte als ein Arzneimittelvertrieb über andere Vertriebskanäle (Bahnhofskiosk, Supermarkt)?
Hält die Bundesregierung die Zulassung von Verträgen zwischen Krankenkassen und Versandhandelsapotheken dennoch für wünschenswert?
Wenn ja, ab wann will sie solche Verträge zulassen und wie soll eine solche Regelung ausgestaltet werden?
Welche Auswirkungen hat das bzw. muss das nach Ansicht der Bundesregierung auf die Arzneimittelpreisverordnung, die Zuzahlungspraxis, die Notfallversorgung mit Arzneimitteln, die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln, die umgehende Versorgung mit Arzneimitteln haben?
Wie wird die Bundesregierung bei einem Systemwandel die wohnort- und zeitnahe Arzneimittelversorgung künftig garantieren?