Haltung der Bundesregierung zu Entschädigungsforderungen jüdischer Gemeinden aus der Slowakei
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Der Verband der jüdischen Gemeinden in der Slowakei bemüht sich seit mehreren Jahren, in Gesprächen mit der Bundesregierung zu einem Übereinkommen und einer Entschädigungsregelung für ein in der Öffentlichkeit weitgehend unbekanntes, schlimmes Kapitel der NS-Judenverfolgung in der Slowakei zu kommen.
Es geht dabei um eine „Abgabe“ in Höhe von 500 Reichsmark, die den Gemeinden der slowakischen Juden vom NS-Regime im Zuge der gewaltsamen Deportation der slowakischen Juden in die nationalsozialistischen Vernichtungslager auferlegt worden war. Von den 1942 in der Slowakei lebenden knapp 90 000 Juden wurden 70 000 in die NS-Vernichtungslager deportiert, über 66 000 von ihnen kamen in diesen Lagern ums Leben. „Zur Deckung der mit der Aussiedlung der Juden aus der Slowakei verbundenen Kosten“, so die zynische Rechtfertigung des slowakischen Ministeriums der Finanzen damals, mussten die slowakischen Juden 200 Mio. slowakische Kronen – umgerechnet über 17 Mio. Reichsmark – an die Regierung der Slowakei abliefern, die das Geld an das Deutsche Reich überwies.
Wegen des Ost-West-Konflikts hat die Bundesrepublik Deutschland bis heute den jüdischen Gemeinden der Slowakei keinerlei Wiedergutmachung gezahlt, noch nicht einmal einen symbolischen Betrag.
1997 wendete sich der „Zentralverband der Jüdischen Gemeinden der Slowakei“ deshalb erstmals in einem Schreiben an den damaligen Bundesminister des Auswärtigen, Klaus Kinkel. Dieser soll nach Darstellung des Verbandes damals Gespräche ohne nähere Erklärung abgelehnt haben.
Daraufhin versuchten Vertreter des Verbandes, bei den Beratungen über die Entschädigung von NS-Zwangsarbeit eine Lösung dieser offenen Frage zu erreichen. Eine Delegation des Verbandes nahm aus diesem Grund auch an der Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages über das Entschädigungsgesetz am 7. Juni 2000 in Berlin teil. Das am Ende im Deutschen Bundestag verabschiedete Entschädigungsgesetz sieht aber nur Entschädigungsansprüche von individuellen Personen, nicht von juristischen Personen wie den jüdischen Gemeinden der Slowakei vor. Somit war den jüdischen Gemeinden der Slowakei auch dieser Weg zur Regelung ihrer Anliegen verschlossen.
Mehrere Versuche, nach Inkrafttreten des Gesetzes mit Vertretern der Bundesregierung in Gespräche zu kommen, sind nach Angaben des Verbandes danach ebenfalls ergebnislos geblieben.
Der Verband reichte daraufhin vor deutschen Gerichten eine Klage ein. In erster Instanz wurde diese Klage abgewiesen – offenbar auch auf ausdrückliche Bitten der von der Bundesregierung beauftragten Anwälte in dem Verfahren. Eine Berufung ist vor dem Kammergericht Berlin anhängig.
Während die deutsche Politik offenbar das Anliegen der jüdischen Gemeinden der Slowakei beharrlich ignorieren bzw. ablehnen will, wächst international die Unterstützung für sie. So hat Simon Wiesenthal, Leiter des Dokumentationszentrums des Bundes jüdischer Verfolgter des Naziregimes, in einem Brief an den Verband am 4. September 2001 seine ausdrückliche Unterstützung für das Anliegen der jüdischen Gemeinden der Slowakei deutlich gemacht. Auch der Jüdische Weltkongress hat auf seiner Tagung Ende Oktober bis Anfang November letzten Jahres seine Unterstützung erklärt.
Seit Anfang November 2001 hat daraufhin der Verband der jüdischen Gemeinden sich auch mit einer Petition an den Deutschen Bundestag gewendet, „um auf diesem Weg unserem legitimen Anliegen auf Wiedergutmachung zum Erfolg zu verhelfen“.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Hält die Bundesregierung das Anliegen der jüdischen Gemeinden der Slowakei auf Wiedergutmachung für diese Abgabe für berechtigt? Wenn ja, welche Form der Wiedergutmachung erwägt die Bundesregierung? Wenn nein, warum nicht?
Bestätigt die Bundesregierung die oben geschilderte Darstellung des Verbandes der jüdischen Gemeinden der Slowakei, wonach sich dieser wiederholt vergeblich mit der Bitte um Gespräche an die Bundesregierung gewendet hat?
Falls diese Darstellung zutrifft: Hält die Bundesregierung ein solches Verhalten für einen angemessenen Umgang mit solchen Anliegen oder will sie ihr Verhalten in nächster Zeit korrigieren?
Falls der Darstellung widersprochen wird: Wann und in welcher Form haben Vertreter der Bundesregierung in den vergangenen Jahren mit Vertretern des Verbandes der jüdischen Gemeinden Gespräche über ihr Anliegen geführt? Welches Ergebnis hatten dieses Gespräche?
Welche deutschen Wiedergutmachungszahlungen für den Holocaust und den Raub jüdischer Vermögen während der NS-Zeit haben die jüdischen Gemeinden der Slowakei in den vergangenen Jahren bisher erhalten (bitte die Jahre, in denen eine Wiedergutmachung geleistet wurde, die Höhe der Wiedergutmachung und die genauen Empfänger der Zahlung angeben)?
Hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren andere Zahlungen, zum Beispiel Zuschüsse zum Wiederaufbau oder zur Instandhaltung von Synagogen, von Altersheimen oder anderen sozialen Einrichtungen an die jüdischen Gemeinden in der Slowakei geleistet? Wenn ja, wann und in welcher Höhe? Wenn nein, erwägt sie solche Zahlungen in nächster Zeit?