Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 14/8687
14. Wahlperiode 22. 03. 2002
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen vom 20. März 2002 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christine Ostrowski und
der Fraktion der PDS
– Drucksache 14/8266 –
Finanzhilfen und Subventionen für das Wohnungswesen
1. Wie werden sich die Steuervergünstigungen, Finanzhilfen, Subventionen
und Zulagen für die Positionen der Wohnungsförderung
– sozialer Wohnungsbau und soziale Wohnraumförderung
darunter:
l Mietwohnungsbau bzw. Modernisierung
l Förderung selbstgenutzten Wohneigentums
l Gesamtvolumen der Zinsverbilligung des noch laufenden Bestands
von Darlehen des sozialen Wohnungsbaus
– Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums
darunter:
l Eigenheimzulage (einschließlich Kinderzulage und Ökozulage)
l Finanzhilfen zur Wohneigentumsbildung in innerstädtischen
Altbauquartieren
l Sonderausgabenabzug nach den §§ 10e, 10d, 10f, 34f
Einkommensteuergesetz
l Prämien nach dem Wohnungsbauprämiengesetz
l Arbeitnehmer-Sparzulagen
– Subventionen und Zulagen für den Mietwohnungsbau
darunter:
l Investitionszulage nach Investitionszulagengesetz
l Zinszuschüsse für KfW-Programme
l Abschreibungsvergünstigungen im Mietwohnungsbau
l Steuervergünstigungen nach Fördergebietsgesetz
l sonstige Steuervergünstigungen
– Wohngeld
– Städtebaufördermittel
entsprechend der mittelfristigen Finanzplanung bis zum Jahr 2006
entwickeln und welche Annahmen liegen dieser Entwicklung zugrunde (bitte
nach folgenden Jahren und Kriterien ordnen: Ist 2000, Ist 2001, Soll 2002,
Prognose 2003, Prognose 2004, Prognose 2005, Prognose 2006 jeweils die
Gesamtzahlen von Bund und Ländern und differenziert nach Ländern
aufgeschlüsselt)?
Den folgenden Zahlenangaben liegen die Ansätze (Kassenmittel) des geltenden
Finanzplans 2001 bis 2005 zugrunde. Das Haushaltsjahr 2006 bleibt hier
unberücksichtigt, da der Finanzplan 2002 bis 2006 noch nicht vorliegt.
Angaben zu den erfragten Steuervergünstigungen, Finanzhilfen, Subventionen
und Zulagen für die unterschiedlichen Bereiche der Wohnungsbauförderung bis
2006 in den einzelnen Bundesländern können nicht gemacht werden. Die
mittelfristigen Finanzplanungen der Länder beinhalten diese Informationen nicht. Aus
den Haushaltsplänen der Länder können keine Angaben zu den
unterschiedlichen Formen der Wohnungsbauförderung entnommen werden, die ein
schlüssiges und zutreffendes Gesamtbild ergeben würden.
Sozialer Wohnungsbau und soziale Wohnraumförderung
Die Finanzhilfen des Bundes werden durch jährliche Verpflichtungsrahmen
(VR) abgewickelt. Der VR umfasst den Gesamtbetrag der für ein Programmjahr
neu bereitgestellten Ausgabe- und Verpflichtungsermächtigungen. Die Länder
müssen Komplementärmittel mindestens in dem Umfang bereitstellen, wie sie
Bundesmittel in Anspruch nehmen.
Der Einsatz der Mittel erfolgt eigenverantwortlich durch die Länder. Angaben
über die Aufteilung der Bundesmittel nach Förderung von Mietwohnungen und
Förderung von selbst genutztem Wohneigentum liegen nicht vor. Der Aufwand
für die Zinsverbilligung von Bestandsdarlehen fließt in die laufenden
Haushaltsausgaben der Länder ein. Eine Bundesstatistik existiert hierzu nicht.
Finanzhilfen zur Wohneigentumsbildung in innerstädtischen
Altbauquartieren
Im Rahmen des neuen Programms „Stadtumbau Ost“ wurde ab 2002 ein
Sonderprogramm „Wohneigentumsbildung in innerstädtischen Altbauquartieren“
aufgelegt. Hierfür sollen in den Jahren 2002 bis 2004 jährlich 25,6 Mio. Euro
(Verpflichtungsrahmen) zur Verfügung gestellt werden; eine Länderbeteiligung ist in
gleicher Höhe vorgesehen.
Ist Finanzplan
2000 2001 2002 2003 2004 2005
– in Mio. Euro –
1 078,8 814,0 694,9 562,7 442,4 368,4
Ist Finanzplan
2000 2001 2002 2003 2004 2005
– in Mio. Euro –
– – 1,0 4,2 7,4 9,6
Prämien nach dem Wohnungsbauprämiengesetz
Die Aufwendungen trägt der Bund zu 100 %.
Zinszuschüsse für KfW-Wohnraum-Programme
Angaben über die Aufteilung der Zinszuschüsse in den KfW-Programmen
jeweils in selbstgenutztes Wohneigentum und Mietwohnungen sind nicht möglich.
Wohngeld
Bund und Länder tragen das Wohngeld je zur Hälfte.
Städtebauförderungsmittel
Angaben über die Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums sowie über
Subventionen und Zulagen für den Mietwohnungsbau können der folgenden
Tabelle entnommen werden.
Eine Schätzung der Steuermindereinnahmen für die Jahre bis 2004 erfolgt im
Jahr 2003 in Vorbereitung des 19. Subventionsberichtes der Bundesregierung,
soweit es sich hier um Fördertatbestände handelt. Der Bundesregierung liegen
keine Ist-Zahlen über Steuermindereinnahmen, die auf Steuervergünstigungen
beruhen, vor. Daher werden die im Subventionsbericht veröffentlichten Angaben
über Steuervergünstigungen mittels Schätzverfahren ermittelt.
Ist Finanzplan
2000 2001 2002 2003 2004 2005
– in Mio. Euro –
450,6 486,3 500,0 500,0 500,0 500,0
Ist Finanzplan
2000 2001 2002 2003 2004 2005
– in Mio. Euro –
775,6 935,2 851,8 773,6 740,9 718,4
Ist Finanzplan
2000 2001 2002 2003 2004 2005
– in Mio. Euro –
1 707,3 2 021,0 2 100,0 2 509,0 2 477,0 2 452,0
Ist Finanzplan
2000 2001 2002 2003 2004 2005
– in Mio. Euro –
306,1 315,0 351,7 355,3* 383,5* 271,0*
* Nach Aufstellung des geltenden Finanzplans sind sowohl von der Bundesregierung als auch durch das
Parlament Entscheidungen getroffen worden, die ab 2003 ff. finanzielle Auswirkungen zur Folge haben
(insbesondere zum neuen Programm „Stadtumbau Ost“ – Bundesanteil bis zum Jahr 2009: 1,1 Mrd.
Euro). Die daraus resultierenden Folgerungen sind Gegenstand der Beratungen zum Bundeshaushalt
2003 bzw. zum Finanzplan 2002 bis 2006.
Steuermindereinnahmen1)
in Mio. Euro
2002
insgesamt darunter Bund
Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums
darunter:
– Eigenheimzulagengesetz
§ 9 Abs. 2, 3, 4 und 5 EigZulG
(einschließlich Kinderzulage und Ökozulage) 9 468 4 024
– Sonderausgaben nach
– § 10e EStG
– § 10f EStG
– § 10h EStG
– § 34f EStG
491
13
4
281
209
6
2
120
Subventionen und Zulagen für den Mietwohnungsbau*)
Investitionszulage nach Investitionszulagengesetz
– § 3 InvZulG 1999
(Förderung des Mietwohnungsneubaus in den Innenstädten) 20 10
– § 3 InvZulG 1999
(Förderung von Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten), 690 317
Abschreibungsvergünstigungen im Mietwohnungsbau
– § 7h EStG
(Förderung der Modernisierung und Instandsetzung von Altbausubstanz
in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen) 26 11
– § 7i EStG
(Förderung der Erhaltung und sinnvollen Nutzung von kulturhistorisch
wertvollen Gebäuden) 46 19
Steuervergünstigungen nach dem Fördergebietsgesetz
– § 3 Satz 1 und 2 Nr. 3, § 8 Abs. 1a FördG
(Förderung von Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten) 5 2
Sonstige Steuervergünstigungen
– § 7k EStG
(Förderung von Werkswohnungsbau) 5 2
Arbeitnehmer-Sparzulage (alle geförderten Anlagen)
– § 13 des 5. VermBG 435 185
Quelle: 18. Subventionsbericht der Bundesregierung, Anlage 2 (Bundestagsdrucksache 14/6748 vom 26. Juli 2002).
Anmerkungen: Der Solidaritätszuschlag ist bei den Schätzungen der betreffenden Maßnahmen nicht berücksichtigt.
*) einschließlich Strukturmaßnahmen für das Wohnungswesen für das Beitrittsgebiet und Berlin (West).
1) Steuermindereinnahmen sind in der Regel für 12 Monate voller Wirksamkeit der Vergünstigung ausgewiesen. Bei Neueinführung von
Steuervergünstigungen werden die Angaben für die entsprechenden Rechnungsjahre des Finanzplanungszeitraums übernommen; bei Abbau bzw.
Befristung von Steuervergünstigungen werden die Mehreinnahmen der entsprechenden Rechnungsjahre gegengerechnet. Finanzielle Rückwirkungen
von Steuerausfällen auf andere Steuerarten sind regelmäßig nicht berücksichtigt. Die nachgewiesenen Steuerausfälle beruhen im Allgemeinen auf
Schätzungen und stellen daher nur Größenordnungen dar. Für die Zuordnung der Steuervergünstigungen zu den verschiedenen Bereichen ist ohne
Berücksichtigung der Inzidenz grundsätzlich die Zahllast maßgebend.
2. Wie hoch belief sich im Mittel der letzten Jahre der fiskalische Aufwand
für den sozialen Mietwohnungsbau im Vergleich zum gesamten
Mietvorteil aller Sozialmieter?
3. Wie hoch beziffert sich der durchschnittliche Subventionsaufwand pro
Quadratmeter bei Wohnungen des sozialen Wohnungsbaus und wie hoch
lagen im Mittel die jeweiligen Mietvorteile für die Sozialmieter
(differenziert nach Großstädten, Mittelstädten und ländlichem Raum) gegenüber
den Mietern am freien Wohnungsmarkt?
Wegen ihres Sachzusammenhanges werden die Fragen 2 und 3 gemeinsam
beantwortet.
Der gesamte fiskalische Aufwand der letzten Jahre für den sozialen
Mietwohnungsbau lässt sich nicht berechnen, da die jährlichen
Kassenmittelverpflichtungen der Länder aus früheren und künftigen Bewilligungen und die Anteile
verschiedener Fördergegenstände (Neubau von Mietwohnungen oder Eigenheimen,
Modernisierung/Instandsetzung etc.) daran nicht bekannt sind.
Angaben zum durchschnittlichen Subventionsaufwand pro Quadratmeter
Wohnfläche bei Wohnungen des sozialen Mietwohnungsbaus liegen nicht vor.
Angaben zur aktuellen Höhe der Mietvorteile von Sozialwohnungen liegen ebenfalls
nicht vor.
4. Wie hoch würden sich nach Auffassung der Bundesregierung die
Steuerminderausgaben in den jeweiligen Jahren 2002 bis 2006 beziffern, wenn
eine lineare Abschreibung für den Mietwohnungsbau in Höhe von 4
Prozent bei Neubauten und 2 Prozent bei Altbauten eingeführt würde?
Durch die degressive AfA im Mietwohnungsbau können im Jahr der
Fertigstellung und in den folgenden 7 Jahren 5 % sowie in den darauf folgenden 6 Jahren
2,5 % abgesetzt werden. Eine Umstellung zu einer linearen Abschreibung in
Höhe von 4 % würde im Jahr 2002 zu Steuermehreinnahmen von rund 20 Mio.
Euro, im Jahr 2006 zu 100 Mio. Euro führen. Bei diesen Beträgen handelt es sich
allerdings lediglich um ein Vorziehen von Steuerzahlungen, das nach acht Jahren
entsprechende höhere Steuermindereinnahmen zur Folge hätte.
Beim Erwerb von Altbauten kann schon bisher nur linear abgeschrieben werden.
Der entsprechende Abschreibungssatz beträgt bei Gebäuden, die vor dem
1. Januar 1925 errichtet wurden, jährlich 2,5 %, bei anderen Gebäuden heute
bereits 2 %.
5. Wie hoch lag das Aufkommen aus der Grunderwerbssteuer bei
selbstgenutztem Wohneigentum 1991 bis 1996?
6. Wie hoch lag das jährliche Aufkommen aus der Grunderwerbssteuer bei
selbstgenutztem Wohneigentum in den Jahren 1997 bis 2001 und in
Relation zur in diesen Jahren ausgezahlten Eigenheimzulage?
Wegen ihres Sachzusammenhangs werden die Fragen 5 und 6 gemeinsam
beantwortet.
Das Aufkommen aus der Grunderwerbsteuer 1991 bis 2001 ist der
nachstehenden Übersicht zu entnehmen:
Angaben über den Anteil der Grunderwerbsteuer, der auf den Erwerb von
selbstgenutztem Wohneigentum entfällt, liegen nicht vor. Daher kann diesbezüglich
auch keine Relation zur Eigenheimzulage angegeben werden.
7. Wie wird sich das jährliche Aufkommen aus der Grunderwerbssteuer bei
selbstgenutztem Wohneigentum in den Jahren 2002 bis 2006 und in
Relation zur prognostizierten Eigenheimzulage voraussichtlich entwickeln?
Die Schätzungen des Arbeitskreises „Steuerschätzung“ für das Aufkommen aus
der Grunderwerbsteuer in den Jahren 2002 bis 2005 sind der nachstehenden
Übersicht zu entnehmen. Schätzungen für das Jahr 2006 liegen noch nicht vor.
Schätzungen über den Anteil der Grunderwerbsteuer, der auf den Erwerb von
selbstgenutztem Wohneigentum am Gesamtaufkommen der Grunderwerbsteuer
entfällt, liegen nicht vor.
Jahr Grunderwerbsteuer
in Mrd. Euro
1991 2,3
1992 2,7
1993 3,1
1994 3,7
1995 3,2
1996 3,4
1997 4,7
1998 5,5
1999 6,1
2000 5,1
2001 4,9
Jahr Grunderwerbsteuer
in Mrd. Euro
20021) 5,1
20032) 5,1
20042) 5,3
20052) 5,5
1) Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ November 2001
2) Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ Mai 2001
8. Trifft es zu, dass im Mittel Erwerber von Bestandswohnungen durch
höhere Grunderwerbskosten auch durch Grunderwerbssteuer mehr belastet
werden als Erwerber von neugebautem selbstgenutztem Wohneigentum
und wenn ja, um wie viel höher ist im Mittel die Belastung der Erwerber
von Bestandswohnungen?
Das Grunderwerbsteuergesetz unterscheidet nicht zwischen dem Erwerb von
„Bestandswohnungen“ und „neugebautem selbstgenutztem Wohneigentum“.
Besteuerungsgegenstand ist allein der Erwerb eines inländischen Grundstücks.
Dabei kann es sich um bebaute oder unbebaute Grundstücke handeln. Da sich die
Steuer nach dem Wert der Gegenleistung bemisst und bebaute Grundstücke im
Regelfall einen höheren Kaufpreis erzielen, fällt insoweit bei deren Erwerb eine
höhere Steuerbelastung an. Doch können auch unbebaute Grundstücke – je nach
Lage und Ausstattung – wertvoller als bebaute sein. Als bebaut gelten auch
tatsächlich noch unbebaute Grundstücke, auf deren Erwerb die von der
Rechtsprechung entwickelten Grundsätze des „einheitlichen Vertragswerks“ Anwendung
finden. Dies ist der Fall, wenn der Zusammenhang der einschlägigen
Vereinbarungen darauf abzielt, dem Erwerber das Grundstück in bebautem Zustand zu
verschaffen, so dass neben den reinen Grundstückskosten zusätzlich die
Bauerrichtungskosten zur Gegenleistung gehören.
Statistische Angaben über das jeweilige Grunderwerbsteueraufkommen liegen
der Bundesregierung nicht vor.
9. Wie hoch beziffert sich annähernd der Anteil des selbstgenutzten
Wohneigentums, für das aufgrund von Wiederveräußerung bereits zwei- oder
mehrfach für mehrere Erwerber Eigenheimzulage ausgezahlt wurde, und
wie hoch beziffert sich das damit verbundene (wiederholte)
Subventionsvolumen für ein und dasselbe Objekt?
10. Wie hoch beziffert sich annähernd der Anteil des selbstgenutzten
Wohneigentums, für den aufgrund von Veräußerung und Wiedererwerb bereits
zwei- bzw. mehrmals Grunderwerbssteuer entrichtet wurde, und wie hoch
beziffert sich das damit verbundene (wiederholte) Aufkommen an
Grunderwerbssteuer?
Wegen ihres Sachzusammenhangs werden die Fragen 9 und 10 gemeinsam
beantwortet.
Die Eigenheimzulagenstatistik stellt auf die Ausgaben infolge
Zulagengewährung, die Grunderwerbsteuerstatistik auf die Einnahmen infolge der steuerbaren
Verkehrsvorgänge ab. Eine Verknüpfung mit einem bestimmten
Immobilienobjekt, die eine Mehrfachgewährung von Eigenheimzulage oder ein wiederholtes
Entstehen der Grunderwerbsteuer bezogen auf dieselbe Immobilie offenlegen
kann, ist mit dem statistischen Instrumentarium nicht möglich.
11. Wie steht die Bundesregierung zu der Empfehlung des Bundes der
Steuerzahler, angesichts eines einigermaßen gesättigten Bedarfes und der im
Raumordnungsbericht 2000 geforderten Einschränkung des
Siedlungsflächenverbrauches, die Eigenheimzulage für Neubauten auf das Niveau der
Bestandsförderung zu senken, und welche Steuerminderausgaben wären
mittel- und langfristig im Vergleich zum jetzigen Stand zu erwarten?
Die Bundesregierung verfolgt die Diskussion zur Ausrichtung der
Eigenheimzulage aufmerksam. Die Bauministerkonferenz der Länder im Dezember 2001 hat
ihren Ausschuss für Wohnungswesen um die Erarbeitung einer Wirkungsanalyse
der Zulage nach dem Eigenheimzulagengesetz gebeten hat. Bei dem derzeitigen
Diskussionsstand hält es die Bundesregierung für verfehlt, bereits
Schlussfolgerungen zu ziehen, ob ggf. das derzeitige Förderinstrumentarium geändert werden
sollte.
12. Welche quantitative darstellbare Rolle spielen die finanziellen Anreize
des Staates bei der Bildung von selbstgenutztem Wohneigentum und wie
könnten sie – z. B. durch eine Regionalkomponente – eine bessere
Lenkungswirkung entfalten?
Günstige wirtschaftliche Rahmenbedingungen, v. a. niedrige Zinsen, preiswertes
Bauland und bezahlbare Baukosten sind wesentliche Anreizfaktoren bei der
Wohneigentumsbildung. Finanzielle Anreize tragen – wie die Entwicklung der
Inanspruchnahme der Eigenheimzulage seit 1996 zeigt – zur Bildung von
selbstgenutztem Wohneigentum bei.
Die räumliche Zielgenauigkeit der Eigenheimzulage soll Bestandteil der
Wirkungsanalyse des Ausschusses für Wohnungswesen der Länder sein.
13. Welchen Standpunkt bezieht die Bundesregierung zur Auffassung des
Bundes der Steuerzahler, dass für die überwiegende Mehrheit der
Bauwilligen bzw. Erwerbswilligen von selbstgenutztem Wohneigentum das
Bausparen auch ohne staatliche Förderung realisierbar ist, und wie hoch
schätzt die Bundesregierung die Quote der staatliche Bausparförderung
ein, die von Nichtbauwilligen „mitgenommen“ wird?
Das Bausparsystem verknüpft – unabhängig von den Zinsverhältnissen am
Kapitalmarkt – den Ansparvorgang für Wohneigentum mit der späteren
Inanspruchnahme eines zinsgünstigen nachrangigen Wohnungsfinanzierungskredits. Die
staatliche Förderung soll insbesondere zu den Sparprozessen anregen. Da
Bauspardarlehen durch die Sparleistungen anderer Bausparer refinanziert werden,
kommen auch die Spargelder so genannter unechter Bausparer in Form kürzerer
Wartezeiten denjenigen zugute, die Bauspardarlehen für
wohnungswirtschaftliche Zwecke in Anspruch nehmen. Den Statistiken der Bausparkassenverbände
lassen sich Angaben über die Zahl der Bausparer, die nach Ablauf der
siebenjährigen Sperrfrist prämienunschädlich ihren Bausparvertrag auflösen, nicht
entnehmen.
14. Wie hoch beziffert die Bundesregierung die diesbezüglichen
Mitnahmeeffekte?
Angaben über die Höhe der Wohnungsbauprämien, die auf Bausparguthaben
entfallen, über die insbesondere nach Ablauf der siebenjährigen Sperrfrist
prämienunschädlich verfügt wurde, liegen nicht vor.
15. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass es mit der
Ausweitung der Bausparförderung im Jahr 1996 zu einer erheblichen Zunahme
bei der Zahl neuabgeschlossener Bausparverträge gekommen war,
obwohl die Sparquote der privaten Haushalte im selben Jahr absank und
seither tendenziell weiter sinkt?
Der Abschluss neuer Bausparverträge sagt nichts darüber aus, inwieweit diese
tatsächlich bespart werden. Hierfür ist der bei den Bausparkassen registrierte
Spargeldeingang maßgebend. Die Bausparkassenverbände haben für das Jahr 1996
gegenüber dem Vorjahr einen um 16,4 % höheren Spargeldeingang angegeben.
Dieser ist auch Ausdruck der verbesserten Bedingungen für den
Wohneigentumserwerb (Einführung der Eigenheimzulage, Verbesserung der Bausparförderung).
16. Wie entwickelte sich in den Jahren 1991 bis 2001 die „Bausparquote“ im
Vergleich zur jeweiligen jährlichen Sparquote der privaten Haushalte?
Setzt man die jährlichen Angaben zu dem jeweiligen Spargeldeingang bei den
Bausparkassen (Bspk) in Relation zum jeweiligen verfügbaren Einkommen,
lässt sich die auf diese Weise ermittelte Sparquote aufgrund des
Spargeldeingangs bei den Bausparkassen mit der allgemeinen Sparquote vergleichen.
17. Inwiefern spielt nach Ansicht der Bundesregierung die maximal
mögliche Bausparförderung im Verhältnis zu den Baukosten bzw.
Erwerbskosten von Wohneigentum eine relevante Rolle bei der Entscheidung für
oder gegen Wohneigentum und bei seiner Finanzierung?
Die in Relation zu den Bau- und Erwerbskosten von Wohneigentum
betragsmäßig geringen Förderbeträge unterstreichen, dass die Bausparförderung durch das
Anliegen des Gesetzgebers geprägt wird, breite Bevölkerungskreise frühzeitig
zum Sparen für Wohneigentum anzuregen. Entscheidend ist die Anstoßwirkung
für das Sparen, nicht dagegen die Entlastung bei den Bau- und Erwerbskosten.
Gutachten belegen, dass mangelndes Eigenkapital bei jedem fünften
Interessenten ein Hemmnis für die Realisierung des Wunsches nach Wohneigentum ist.
Auch dies unterstreicht die Bedeutung eines frühzeitigen Beginns der
Eigenkapitalbildung.
Jahr Verfügbares
Einkommen
in Mio. DM
Spargeldeingang
bei den BspK
in Mio. DM
Sparquote bei den
BspK
allgemeine
Sparquote
1991 1 871 290 32 425,3 1,7 % 12,9 %
1992 2 014 000 35 531,5 1,8 % 12,8 %
1993 2 108 370 37 615,2 1,8 % 12,5 %
1994 2 164 050 37 831,5 1,7 % 11,7 %
1995 2 234 530 37 535,7 1,7 % 11,3 %
1996 2 291 720 43 700,7 1,9 % 10,9 %
1997 2 341 000 46 352,6 2,0 % 10,5 %
1998 2 405 650 44 571,7 1,9 % 10,2 %
1999 2 468 990 47 653,7 1,9 % 10,0 %
2000 2 539 930 42 643,7 1,7 % 9,9 %
2001 2 633 349 42 300,7 1,6 % 10,3 %
18. Welchen quantifizierbaren Zusammenhang stellt die Bundesregierung
zwischen der Gewährung der Neubau-Eigenheimzulage und der
Entwicklung des Wohnungsleerstandes in den neuen Bundesländern fest?
Ein quantifizierbarer Zusammenhang zwischen der Gewährung der Neubau-
Eigenheimzulage und der Entwicklung des Wohnungsleerstandes in den neuen
Bundesländern lässt sich nicht ermitteln. Der Ergebnisbericht der
Expertenkommission „Wohnungswirtschaftlicher Strukturwandel in den neuen Ländern“
nennt ein komplexes Geflecht von Ursachen für die Wohnungsleerstände, in dem
der Neubau von Eigenheimen einen Faktor unter anderen darstellt
(Unbewohnbarkeit seit langem leerstehender Altbauten, überregionale Abwanderungen
aufgrund von Arbeitsplatzverlusten insbesondere in Gebieten mit einseitiger
Industriestruktur aus Zeiten der DDR, Geburtenrückgang, Abwanderungen in das
Umland der Städte durch Neubau von Mehrfamilienhäusern und Eigenheimen).
Mit der zusätzlichen Förderung des Bestandserwerbs durch das Programm
„Wohneigentumsbildung in innerstädtischen Altbaugebieten“ schafft die
Bundesregierung einen zusätzlichen Anreiz für den Bestandserwerb, der sich auch
positiv auf die Leerstandsentwicklung auswirken dürfte.
19. Wie hoch ist der Betrag, der in den neuen Bundesländern für den Bau
neuer Wohnungen in den Jahren 2002 bis 2006 aufgrund von
vergangenen Ansprüchen sowie für neue Vorhaben aufgewandt werden wird und
welchen Anteil nimmt er an den gesamten Subventionen für das
Wohnungswesen in den neuen Bundesländern ein?
Angaben über den Gesamtbetrag, der in den neuen Bundesländern für den Bau
neuer Wohnungen in den Jahren 2002 bis 2006 aufgewandt werden wird, sowie
zum Anteil an den gesamten Subventionen für das Wohnungswesen in den neuen
Bundesländern liegen nicht vor.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 13 20, 53003 Bonn, Telefon (02 28) 3 82 08 40, Telefax (02 28) 3 82 08 44
ISSN 0722-8333]