BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Haltung der Bundesregierung zu einem weltweiten Verbot des "therapeutischen" und reproduktiven Klonens (G-SIG: 14012748)

Positionen der Bundesregierung im UNO-Komitee für ein internationales Abkommen gegen menschliches Klonen zu Fortpflanzungszwecken

Fraktion

PDS

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

22.04.2002

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/871828. 03. 2002

Haltung der Bundesregierung zu einem weltweiten Verbot des „therapeutischen“ und reproduktiven Klonens

der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Dr. Heinrich Fink und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

In einem Bericht der Internet-Nachrichtenagentur „ZENIT.org“ vom 1. März 2002 unter dem Titel „,Therapeutisches‘ Klonen spaltet UNO“ wird dargelegt, dass bei der Ende Februar in New York durchgeführten Sitzung des UNO-Komitees für ein internationales Abkommen gegen menschliches Klonen zu Fortpflanzungszwecken die Notwendigkeit eines strikten Verbots für das reproduktive Klonen unumstritten gewesen sei. Dagegen hätten zum „therapeutischen“ Klonen erhebliche Divergenzen bestanden.

(Beim „therapeutischen“ Klonen handelt es sich um ein Verfahren der künstlichen Mehrlingsbildung, das auf die Phase in vitro beschränkt bleibt und insbesondere zur Gewinnung genetisch identischen Zell- oder Gewebeersatzes eingesetzt werden könnte – siehe „Teilbericht Stammzellforschung“ der Enquete-Kommission Recht und Ethik der modernen Medizin, Bundestagsdrucksache 14/7546, Seite 82)

So hätten die USA, Spanien, Italien, der Vatikan sowie afrikanische, asiatische und südamerikanische Staaten gefordert, keine Unterscheidung zwischen unterschiedlichen Zielen einer Klonierung zuzulassen und jegliche Form des Klonens ohne Einschränkung zu verbieten.

Dagegen hätten sich die Vertreter aus Frankreich, Deutschland, Großbritannien, Schweden, Israel, Russland, China, Japan und Korea dahin gehend geäußert, dass das „therapeutische“ Klonen zulässig bleiben solle.

Nach Angaben der gleichen Quelle solle im August 2002 durch die UNO-Generalversammlung definitiv entschieden werden, ob Verhandlungen zum Abschluss eines internationalen Abkommens über ein weltweites Verbot des Klonens offiziell aufgenommen werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass sich der Vertreter der Bundesrepublik Deutschland bei der Ende Februar durchgeführten Sitzung des UNO-Komitees für ein internationales Abkommen gegen menschliches Klonen zu Fortpflanzungszwecken gemeinsam mit Vertretern anderer Staaten dafür aussprach, im Rahmen einer internationalen Vereinbarung das „therapeutische“ Klonen zuzulassen?

a) Wenn ja, auf welcher Grundlage (Verhandlungsdirektive etc.) vertrat der deutsche Vertreter eine solche Position und inwieweit ist sie mit Bestimmungen des deutschen Embryonenschutzgesetzes (EschG) vereinbar, das jegliche Form des Klonens verbietet?

b) Wenn nein, wie erklärt sich die Bundesregierung, dass in der Öffentlichkeit der Eindruck entstehen konnte, sie vertrete in internationalen Gremien eine Haltung zum „therapeutischen“ Klonen, die weder parlamentarischen Entscheidungen noch geltendem deutschen Recht entspricht?

2

Wer vertritt die Bundesrepublik Deutschland im UNO-Komitee für ein internationales Abkommen gegen menschliches Klonen zu Fortpflanzungszwecken und welcher Bundesbehörde ist der deutsche Vertreter direkt unterstellt bzw. von welcher Bundesbehörde erhält er seine Verhandlungsdirektiven?

3

Welche Positionen will die Bundesregierung in künftigen Verhandlungen über ein weltweites Verbot der Klonierung beziehen?

4

Soll das „therapeutische“ Klonen nach Ansicht der Bundesregierung in ein weltweites Verbot der Klonierung mit einbezogen werden?

a) Wenn ja, wie soll diese Zielstellung realisiert werden?

b) Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 22. März 2002

Dr. Ilja Seifert Dr. Heinrich Fink Roland Claus und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen