BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Angleichung des Arbeitslosengeldes II in Ostdeutschland auf Westniveau (G-SIG: 16010182)

Angleichung des ALG II in Ostdeutschland frühestens zum 1. Juli 2006 aufgrund von IT-Problemen, Möglichkeit rückwirkender Zahlung auch bei nicht funktionierender Software, Qualität der Hartz-IV-Software A2LL, Verwendung von PROSOZ statt A2LL durch optierende Kommunen <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

08.03.2006

Aktualisiert

22.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 16/48727. 01. 2006

Angleichung des Arbeitslosengeldes II in Ostdeutschland auf Westniveau

der Abgeordneten Katrin Kunert, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, Heidrun Bluhm, Eva Bulling-Schröter, Roland Claus, Lutz Heilmann, Hans-Kurt Hill, Michael Leutert, Dorothee Menzner, Dr. Ilja Seifert, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Bereits vor der Bundestagswahl hat die damalige Bundesregierung die Angleichung des ALG II in den neuen Ländern an das Niveau in den alten Ländern beschlossen.

Die Ankündigung der Bundesregierung, das ALG II in Ostdeutschland wegen IT-Problemen erst zum 1. Juli 2006 oder später an das Westniveau anzugleichen, ist nicht nachvollziehbar. Wenn sich alle Seiten einig sind, ist eine schnelle Umsetzung dieses Beschlusses möglich. Eine rückwirkende Auszahlung zum 1. Januar 2005 ist im Interesse der betroffenen Menschen dringend nötig.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Bleibt die Bundesregierung bei ihrer Auffassung, dass eine Erhöhung des ALG II in Ostdeutschland auf das Westniveau aufgrund von IT-Problemen erst frühestens zum 1. Juli 2006 erfolgen kann?

2

Worin bestehen die IT-Probleme, die eine rückwirkende Zahlung nicht möglich machen?

3

Ist der Bundesregierung bekannt, dass es in einer Reihe von Ländern und Kommunen bei der Einführung des ALG II aufgrund der technischen Probleme auch einen Plan B gab, der dazu geführt hätte, dass – unabhängig davon, ob die Software funktioniert oder nicht – eine Auszahlung des ALG II möglich gewesen wäre?

4

Warum kann bei einer rückwirkenden Zahlung für die ALG-II-Empfänger in Ostdeutschland nicht ebenso verfahren werden?

5

Hätte die Bundesagentur für Arbeit nicht bei der Entwicklung, Installierung und Weiterentwicklung der neuen Hartz-IV-Software A2LL davon ausgehen müssen, dass es in absehbarer Zeit eine Angleichung des ALG II Ost an das Niveau West geben wird, zumal der Ombudsrat dies bereits seit längerem empfohlen hat?

6

War vorher bekannt, wie unflexibel die Hartz-IV-Software A2LL ist?

7

Warum wurde keine Software entwickelt, die durch Module ergänzt oder rückgebaut werden könnte?

8

Warum müssen die Leistungen für die 2,3 Millionen ALG-II-Empfänger in Ostdeutschland neu berechnet werden, wenn feststeht, dass diese 345 Euro im Monat erhalten werden, und warum bedarf es dazu einer neuen Software?

9

Was hindert die Bundesagentur für Arbeit daran, das Softwareproblem so zu lösen, dass eine rückwirkende Zahlung auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist?

10

Warum haben sich 60 Prozent der optierenden Kommunen für PROSOZ entschieden und nicht für die Hartz-IV-Software A2LL?

Berlin, den 27. Januar 2006

Katrin Kunert Dr. Gesine Lötzsch Dr. Dietmar Bartsch Heidrun Bluhm Eva Bulling-Schröter Roland Claus Lutz Heilmann Hans-Kurt Hill Michael Leutert Dorothee Menzner Dr. Ilja Seifert Dr. Kirsten Tackmann Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen