BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Entschädigung von "Euthanasie"-Geschädigten, Zwangssterilisierten und anderen "vergessenen Opfern" des NS-Regimes (G-SIG: 14012810)

Entschädigung der Kinder von Euthanasie-Opfern und Zwangssterilisierten, entsprechende Änderung der Härterichtlinien gem. Allgemeinem Kriegsfolgengesetz

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

30.05.2002

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/901814. 05. 2002

Entschädigung von „Euthanasie“-Geschädigten, Zwangssterilisierten und anderen „vergessenen Opfern“ des NS-Regimes

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. Ilja Seifert und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Seit langem setzen sich Initiativen von „Euthanasie“-Geschädigten, Zwangssterilisierten und anderen NS-Opfern sowie deren Angehörige für die Anerkennung als rassisch Verfolgte bzw. NS-Verfolgte und eine angemessene Entschädigung dieser „vergessenen Opfer“ des NS-Regimes ein.

Etwa 400 000 Menschen waren in der NS-Zeit Opfer von Zwangssterilisierungen, etwa 200 000 bis 300 000 wurden durch die „Euthanasie“ ermordet. Etwa 5 000 Opfer dieser Zwangssterilisierungen leben heute vermutlich noch, die Zahl der heute noch lebenden „Euthanasie“-Geschädigten (zum Beispiel Kinder von Opfern der „Euthanasie“, die dadurch zu Halb- und Vollwaisen wurden, in Heime kamen, keine weiterführenden Schulen besuchen durften etc.) wird auf wenige hundert geschätzt. Unklar ist insbesondere, wie viele Opfer dieser NS-Verbrechen und deren Angehörige in anderen Ländern noch leben.

Der Bund der „Euthanasie“-Geschädigten und Zwangssterilisierten e. V. (BEZ) verlangt für „Euthanasie“-Geschädigte eine einkommensunabhängige Einmalzahlung von 7 500 DM bzw. 3 835 Euro, ohne Anrechnung auf die AKG-Härterichtlinien (AKG: Allgemeines Kriegsfolgengesetz) und ihre Gleichstellung mit Zwangssterilisierten und anderen rassisch Verfolgten. Für Zwangssterilisierte fordert der BEZ eine Anhebung ihrer monatlichen Beihilfe von bisher 120 DM (61,36 Euro) auf 400 DM bzw. 205 Euro und eine Pauschalzahlung von 5 000 DM für den erlittenen massiven tiefgreifenden und bleibenden Gesundheitsschaden. Dieser Gesundheitsschaden sei auch durch die Einmalzahlung von 5 000 DM aus den AKG-Härterichtlinien von 1980 nicht abgegolten.

Für den Fall, dass die von der Bundesregierung 1998 angekündigte Stiftung „Entschädigung von NS-Unrecht“ für die „vergessenen Opfer“ nicht zustande käme, fordert der BEZ, „alternativ“ die AKG-Härterichtlinien entsprechend zu erweitern und die Strukturen der Oberfinanzdirektionen dafür zu nutzen, um die Zahlungen unbürokratisch abzuwickeln.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hatte diese alternative Regelung in einem Schreiben an den Verband Anfang 2001 „mit Interesse aufgenommen“ und angekündigt, sie „im Rahmen der anstehenden Beratungen mit einfließen (zu) lassen“. Dies ist nicht geschehen. Anfang des Jahres 2002 verbreitete das BMF dann auf Anfragen Dritter sogar unzutreffenderweise, der BEZ habe sich „gegen die Errichtung einer Stiftung ausgesprochen“. Der BEZ bewertet diesen Umgang des BMF mit seinen Anliegen als wenig kooperativ und unfreundlich.

Seit Ende März steht nun fest, dass die Bundesregierung die zweite Bundesstiftung für „vergessene“ NS-Opfer nicht errichten wird. Ein entsprechender Antrag der Fraktion der PDS wurde von den Regierungsparteien im Deutschen Bundestag abgelehnt. Auch der alternativen Forderung des BEZ ist bis heute nicht entsprochen worden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass „Euthanasie“-Geschädigte durch die Ermordung ihrer Eltern bzw. eines Elternteils einen psychischen Dauerschaden davongetragen haben, dass sie außerdem dadurch, dass sie in Kinderheime, Waisenheime etc. kamen, keine weiterführenden Schulen besuchen durften, auch andere Diskriminierungen erlitten und für den daraus entstandenen Berufs- und Rentenschaden bis heute gar nicht bzw. nicht ausreichend entschädigt wurden?

Wenn ja, in welcher Weise will die Bundesregierung diese Entschädigung ermöglichen?

Wenn nein, warum nicht?

2

Wie viele in der Bundesrepublik Deutschland und in anderen Ländern lebende „Euthanasie“-Geschädigte haben in den vergangenen Jahren a) eine einkommensunabhängige Einmalzahlung erhalten, b) eine einkommensabhängige Einmalzahlung erhalten, c) andere Zahlungen für gesundheitliche und andere, z. B. berufliche Folgen der „Euthanasie“ erhalten

(bitte nach Staaten, in denen die Geschädigten leben, nach Höhe der Zahlung und für welche Art der Schädigung genau gezahlt wurde, aufschlüsseln)?

3

Wie viele „Euthanasie“-Geschädigte lebten nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der in Frage 2 genannten Zahlungen bzw. leben heute in den betreffenden Ländern, wie hoch ist also bezogen auf die in Frage 2a bis c genannten Personen der Anteil der Entschädigten und Nichtentschädigten?

4

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Zwangssterilisierte einen tiefgreifenden, nachhaltigen und bleibenden Gesundheitsschaden erlitten haben, der bis in das hohe Alter hinein zu psychischen Traumen und anderen schweren Gesundheitsschäden führt, und dass sie damit und durch die nachfolgenden Rassegesetze wie z. B. das Verbot, eine weiterführende Schule zu besuchen, Heiratserlaubnis nur mit anderen „Erbkranken“ etc. sowohl einen bleibenden Gesundheitsschaden als auch einen schweren und dauerhaften Berufs- und Rentenschaden erlitten?

Wenn ja, in welcher Weise will die Bundesregierung eine Entschädigung dafür ermöglichen?

Wenn nein, warum nicht?

5

Wie viele in der Bundesrepublik Deutschland und in anderen Ländern lebende Zwangssterilisierte haben a) in den vergangenen Jahren eine einmalige Zahlung für den durch die Zwangssterilisierung erlittenen nachhaltigen und bleibenden Gesundheitsschaden erhalten, b) bisher pauschale monatliche Beihilfen erhalten

(bitte aufschlüsseln nach Staaten, in denen die Entschädigten leben, sowie nach Art und Höhe der Zahlung und für welche Schädigung genau gezahlt wurde)?

6

Wie viele Zwangssterilisierte leben nach Kenntnis der Bundesregierung heute in diesen Ländern, wie hoch ist also der Anteil derer, die solche Einmalzahlungen bzw. pauschalen Beihilfen erhalten, verglichen mit der Gesamtzahl der Opfer dieser NS-Verbrechen in diesen Ländern?

7

Wird die Bundesregierung nach ihrem Abrücken von der Ankündigung, eine Bundesstiftung „Entschädigung von NS-Unrecht“ zu errichten, Schritte ergreifen, um die AKG-Härterichtlinien entsprechend zu erweitern, damit hier lebende „Euthanasie“-Geschädigte und Zwangssterilisierte wenigstens so noch zu einer Einmalzahlung bzw. einer höheren monatlichen Beihilfe kommen?

Wenn ja, wann und wie genau soll dies geschehen?

Wenn nein, warum nicht?

8

Welche Schritte will die Bundesregierung ergreifen, um Opfern von „Euthanasie“ und Zwangssterilisierungen in anderen Ländern eine geringe Einmalzahlung oder Beihilfe zukommen zu lassen?

9

Wie bewertet die Bundesregierung den Umgang des BMF mit dem BEZ und welche Schritte will die Bundesregierung ergreifen, um das BMF zu einem kooperativen und ergebnisorientierten Umgang mit den Anliegen dieses Verbandes zu veranlassen?

Berlin, den 7. Mai 2002

Ulla Jelpke Dr. Ilja Seifert Roland Claus und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen