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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Erste vorläufige Bilanz der freiwilligen Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber (G-SIG: 14012868)

Ergebnisse der freiwilligen Selbstverpflichtung der Mobilfunkanbieter bei der Standortwahl für Mobilfunkantennen, Kooperation mit Kommunen, Grenzwerte der Antennenabstrahlung, Antennenstandortdatenbank bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, Qualitätssiegel für Mobiltelefone mit niedrigem SAR-Wert

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

21.06.2002

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/919131. 05. 2002

Erste vorläufige Bilanz der freiwilligen Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber

der Abgeordneten Gerhard Jüttemann, Eva Bulling-Schröter und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

In einer freiwilligen Selbstverpflichtung haben sich sechs Mobilfunkbetreiber am 10. Dezember 2001 bereit erklärt, in den Bereichen Verbraucher-, Gesundheits- und Umweltschutz wirksame und nachprüfbare Verbesserungen gegenüber der damaligen Situation herbeizuführen. Dabei geht es um die Verbesserung der Kooperation mit den Kommunen, die gemeinsame Nutzung von Antennenstandorten, eine alternative Standortprüfung bei Kindergärten und Schulen, um Verbraucherschutz und Verbraucherinformationen zu Handys, Forschungsförderung und Monitoring als Beitrag zum Risikomanagement. In der Selbstverpflichtung heißt es, eine Grenzwertverschärfung nach dem Schweizer Modell – Faktor 10 – würde zu einem deutlichen Mehrbedarf an UMTS-Standorten führen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie viele Mobilfunkantennen an wie vielen Standorten gibt es derzeit in der Bundesrepublik Deutschland, und wie viele an wie vielen Standorten sollen für das UMTS-Netz noch hinzukommen?

2

Wie hoch wäre der Antennen- und Standortmehrbedarf bei einer Grenzwertabsenkung um den Faktor 10?

3

Wie bewertet die Bundesregierung die bisherige Umsetzung der Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber?

4

Sind der Bundesregierung Fakten darüber bekannt, dass die Selbstverpflichtung insgesamt oder in Teilen nicht eingehalten wird? Wenn ja, welche und in welchem Umfang?

5

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 10. Dezember 2001 tatsächlich keine Mobilfunksendeanlagen ohne Information der jeweiligen Gebietskörperschaft mehr gebaut oder in Betrieb genommen?

6

Wie ist der Stand des Aufbaus einer Standortdatenbank durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, und wann wird diese vorläufig fertig gestellt sein?

7

Wird diese Standortdatenbank öffentlich und für jedermann zugänglich sein? Wenn nein, warum nicht?

8

Welche Folgen hat die in der freiwilligen Selbstverpflichtung bekräftigte gemeinsame Nutzung von Antennenstandorten für die Strahlungsintensität?

9

In welchem Umfang wurde die Verpflichtung zu alternativer Standortprüfung bei Kindergärten und Schulen eingehalten, und in wie vielen Fällen wurden Anlagen dennoch in der Nähe oder auf Kindergärten oder Schulen installiert?

10

Wie bewertet die Bundesregierung die ablehnende Haltung der Handy-Hersteller, ein Qualitätssiegel für Handys mit besonders niedrigem SAR-Wert einzuführen?

11

Wird es nach Kenntnis der Bundesregierung ein solches Qualitätssiegel dennoch geben, und wann ist gegebenenfalls damit zu rechnen?

12

Wie ist der gegenwärtige Stand des angekündigten Aufbaus eines Netzes von EMF-Meßmonitoren?

Berlin, den 28. Mai 2002

Gerhard Jüttemann Eva Bulling-Schröter Roland Claus und Fraktion

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