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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Restitutionsforderungen deutscher Privatpersonen und/oder Firmen gegenüber der Tschechischen Republik, der Republik Polen und anderen Staaten (G-SIG: 14012766)

Klagen und Anträge deutscher Staatsangehöriger und Firmen betr. Restitution in osteuropäischen Ländern seit 1989, Vermögensanteile deutscher Privatpersonen und Firmen im deutsch-tschechischen und deutsch-polnischen Grenzgebiet

Fraktion

PDS

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

10.05.2002

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/875210. 04. 2002

Restitutionsforderungen deutscher Privatpersonen und/oder Firmen gegenüber der Tschechischen Republik, der Republik Polen und anderen Staaten

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Die durch die österreichische FPÖ vor Monaten angestoßene neuerliche Debatte um die „Benes-Dekrete“ in der Tschechischen Republik reißt nicht ab und droht zu einer ernsthaften Belastung nicht nur der deutsch-tschechischen Beziehungen zu werden, sondern sich möglicherweise auch auf die Beziehungen zu anderen Staaten in Mittel- und Osteuropa auszuweiten.

Insbesondere die Vertriebenenverbände verbreiten dabei erneut ihr einseitiges und die deutschen Verbrechen der Nazizeit relativierendes Geschichtsbild. So fehlt in ihrer Berichterstattung der Vertriebenenverbände in diesem Zusammenhang jede Erinnerung an das Münchner Abkommen und die damit eingeleitete deutsche Okkupation der Tschechoslowakei, an den Überfall auf Polen und an die daran anschließende verbrecherische Germanisierungspolitik mit ihren Millionen Todesopfern, enormen Vermögensverlusten und schwersten wirtschaftlichen Schäden in Ländern wie Polen und der Tschechoslowakei, an Lidice, Theresienstadt und andere Stätten deutscher Verbrechen.

Verbunden mit geschichtsrevisionistischen Darstellungen der Vergangenheit sind zum Teil verhüllte, zum Teil offene Forderungen nicht nur nach Widerruf der „Benes-Dekrete“, sondern auch nach Rückgabe ehemaligen deutschen Eigentums in diesen Staaten.

So forderte die Vorsitzende des Bundesverbands der Vertriebenen (BdV) in einer im „Deutschen Ostdienst“, dem Verbandsorgan des BdV, verbreiteten Erklärung „die Heilung der Vertreibungsverbrechen als absolute Bedingung der Mitgliedschaft“ der Tschechischen Republik in der EU (DOD Nr. 9 S. 3).

In der gleichen Ausgabe wird deutlich, dass sich solche Forderungen nicht nur gegen die Tschechische Republik richten. Unter der Überschrift „Die bösen Deutschen“ polemisiert eine Autorin gegen „die übertrieben bußfertige Haltung der Deutschen“ gegenüber Polen und gegen die polnische Nationalhymne, die immer noch den Widerstand gegen die Germanisierung feiere (DOD Nr. 9 S. 11). Wörtlich heißt es in dem Artikel: „Man sollte auf der Aufhebung der ,Benes-Dekrete‘ bestehen … Doch einem ähnlichen Ansinnen Polens, nach dem EU-Beitritt Ausländern den Bodenerwerb, also auch eine Ansiedlung zu untersagen, mit dem klaren Beisatz, man befürchte, die Deutschen könnten ihr Eigentum zurückkaufen, misst man viel weniger Beachtung bei. Dabei entspringt diese Forderung dem gleichen nationalistisischen Ungeist.“ (ebenda)

Daran wird deutlich, dass in den Vertriebenenverbänden die Diskussion um diese „Benes-Dekrete“ auch mit der Absicht verbunden wird, früheres deutsches Eigentum in diesen Ländern zurückzuerhalten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Wie viele Klagen oder andere Anträge an Gerichte oder andere Behörden osteuropäischer Staaten nach Restitution, d. h. nach Rückgabe von bis 1945/46 in ihrem Besitz befindlichem Eigentum haben deutsche Staatsangehörige und/oder deutsche Firmen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren nach 1989

a) in der Tschechischen Republik

b) in der Republik Polen

c) in der Slowakei

d) in den baltischen Ländern

e) in Ungarn

f) in Rumänien

g) in Bulgarien

h) in Ländern des Balkan

i) in Staaten der früheren Sowjetunion eingereicht (bitte nach den einzelnen Ländern, nach Jahren und nach dem sachlichen Gegenstand der Restitutionsforderung – Landbesitz, Hausbesitz, gewerbliches Eigentum, Hausrat und anderen Gegenständen und ggf. nach der finanziellen Höhe der Rückforderung aufschlüsseln)?

2

Wie vielen dieser Klagen oder anderen Anträgen auf Rückgabe früher deutschen Eigentums wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von Gerichten und/oder Behörden der osteuropäischen Länder

a) stattgegeben

b) wie viele wurden abgelehnt

c) wie viele sind noch in Verhandlung (bitte wie oben auflisten)?

3

In wie vielen Fällen haben sich die Klagenden bzw. Antragsteller dabei auf die von deutschen Regierungen vorgenommene Einstufung der „Benes-Dekrete“ oder anderer Verordnungen oder Gesetze anderer osteuropäischer Staaten nach 1945 als „völkerrechtswidrig“ berufen?

4

Wie viele der in Frage 1 genannten Klagen gegen Privatpersonen, Firmen oder staatliche Instititutionen der in Frage 1 genannten Staaten wurden seit 1989 vor deutschen Gerichten eingereicht?

5

Wie vielen dieser Klagen wurden seitdem nach Kenntnis der Bundesregierung von deutschen Gerichten

a) stattgegeben

b) wie viele wurden abgelehnt

c) wie viele sind noch in Verhandlung (bitte wie in Frage 1 aufschlüsseln)?

6

Wie verhält sich die Bundesregierung bei solchen Klagen vor deutschen Gerichten?

7

Falls solchen Klagen stattgegeben wurde und wird, was geschieht dann mit bisher von den Klägern erhaltenen deutschen Wiedergutmachungs- und/oder Lastenausgleichszahlungen?

Müssen diese dann zurückgezahlt werden?

Wenn ja, in welchem Ausmaß erfolgten bisher solche Rückzahlungen?

Wenn nein, warum werden solche Zahlungen in solchen Fällen nicht zurückgefordert?

8

Hat die Bundesregierung Kenntnis von vergleichbaren Anträgen bzw. Klagen deutscher Privatpersonen und/oder Firmen vor europäischen oder anderen westeuropäischen oder internationalen Gerichten?

Wenn ja, welche Klagen sind das genau und wie ist ihr Verfahrensstand?

9

Welche Anträge zur Erleichterung bzw. Unterstützung solcher Restitutionsforderungen wurden in den Jahren seit 1989 im – Europäischen Parlament – anderen internationalen Institutionen eingereicht und wie wurde darüber entschieden (bitte die Beschlüsse als Anlage dokumentieren)?

10

Wie haben sich die Vertreter der Bundesregierung zu solchen Anträgen deutscher Staatsangehöriger und/oder deutscher Firmen vor deutschen, osteuropäischen oder anderen Gerichten und Institutionen verhalten und wie beurteilt die Bundesregierung solche Anträge?

11

Wie beurteilt die Bundesregierung solche Restitutionsforderungen insbesondere

a) vor dem Hintergrund des Potsdamer Abkommens

b) vor dem Hintergrund des 2+4-Vertrages und der daran anschließenden Verträge über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Beziehungen mit den Nachbarstaaten in Osteuropa

c) vor dem Hintergrund der deutschen Verbrechen der Germanisierungspolitik in Ländern wie Polen und der Tschechoslowakei und allgemein der Verbrechen der deutschen Okkupationspolitik in diesen Ländern?

12

Hält die Bundesregierung solche Restitutionsforderungen und -klagen für hilfreich oder eher für schädlich für die Entwicklung gutnachbarschaftlicher Beziehungen zu den Staaten in Osteuropa?

Wenn solche Klagen als eher schädlich eingestuft werden, welche Schritte will die Bundesregierung ergreifen, um solchen Klagen entgegenzuwirken?

13

Wie verhalten sich nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche Gerichte und Behörden bei Klagen und Anträgen polnischer, tschechischer oder anderer osteuropäischer Opfer der deutschen Germanisierungs- und Okkupationspolitik der Nazi-Zeit auf Entschädigung für erlittene Verluste oder Rückgabe von während dieser Zeit geraubtem Vermögen?

14

Welche Entschädigungszahlungen sind in den vergangenen Jahren aufgrund solcher Klagen und/oder Anträgen von deutschen Behörden oder aufgrund von deutschen Gerichtsurteilen an osteuropäische Opfer geleistet worden?

15

Wie beurteilt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Forderungen der Vertriebenenverbände nach einseitigen, d. h. von osteuropäischen Staaten oder Personen zu leistenden Restitutionen für deutsche Vermögensverluste im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg?

16

Welchen Anteil haben deutsche Privatpersonen und/oder Firmen nach Kenntnis der Bundesregierung

a) am Bodenbesitz im deutsch-tschechischen Grenzgebiet

b) an der Kontrolle von Firmen im deutsch-tschechischen Grenzgebiet

c) am Bodenbesitz im deutsch-polnischen Grenzgebiet

d) an der Kontrolle von Firmen im deutsch-polnischen Grenzgebiet

e) an polnischen und tschechischen Medien (Zeitungen, Zeitschriften, Radio und Fernsehen)

f) an anderen, wirtschaftlich wichtigen Branchen in diesen beiden Ländern?

17

Wie beurteilt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund Sorgen in diesen Nachbarländern vor einem zunehmenden deutschen Einfluss auf ihre Wirtschaft und ihre Politik und welche Maßnahmen will sie ergreifen, um dieser Sorge entgegenzuwirken?

Berlin, den 5. April 2002

Ulla Jelpke Roland Claus und Fraktion

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