Berichte über anhaltende Menschenrechtsverletzungen in kurdischen Gebieten der Türkei trotz Aufhebung des Ausnahmezustands
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Der Nationale Sicherheitsrat der Türkei hat Ende Mai beschlossen, den seit 1978 in 13 kurdischen Provinzen verhängten Ausnahmezustand bis Jahresende auch in den letzten vier Provinzen, in denen er noch gilt, aufzuheben. In den Provinzen Hakkari und Tunceli endet der Ausnahmezustand am 30. Juli, für die Provinzen Diyarbakir und Sirnak soll der Ausnahmezustand nach dem Willen der Militärs im Nationalen Sicherheitsrat am 30. November 2002 aufgehoben werden (Quelle: Rheinpfalz Online, 1. Juni 2002).
Die „Basler Zeitung“ weist darauf hin: „Die Provinzen, in denen der Ausnahmezustand ab August aufgehoben sein wird, werden aber den so genannten ‚Nachbarschaftsprovinzen‘ zugerechnet, das sind Provinzen, in denen der Ausnahmezustand zwar nicht besteht, in denen der für die Maßnahmen im Ausnahmezustandsgebiet verantwortliche Gouverneur aber von Fall zu Fall ebenfalls eingreifen kann. Bis zur endgültigen Aufhebung des Ausnahmezustands soll dann das Kabinett nicht näher bezeichnete Vorkehrungen beschließen, die ihn ersetzen.“ (Basler Zeitung, 1. Juni 2002). Im selben Bericht wird unter der Überschrift „Kurdisch weiter unterdrückt“ darauf hingewiesen, dass die Unterdrückung der kurdischen Sprache nur geringfügig gelockert werde. Private Anbieter dürften keinen Unterricht in kurdischer Sprache anbieten, privaten Fernsehsendern solle die Ausstrahlung kurdischer Sendungen weiter verboten bleiben.
Die prokurdische Tageszeitung „Özgür Politika“ berichtete am 30. Juni 2002, bei einer weiteren Sitzung des Sicherheitsrates sei erörtert worden, die kurdischen Provinzen künftig durch einen „Staatskommissar für den Südosten“ verwalten zu lassen. Die Beratungen darüber sollten im Sicherheitsrat fortgesetzt werden.
Fünf Tage vorher hatte die gleiche Zeitung berichtet, die Staatsanwaltschaft beim Staatssicherheitsgericht (DGM) Istanbul habe ein Ermittlungsverfahren gegen den Hilfs- und Kulturverein für Vertriebene (Göc-Der) eingeleitet. Anlass sei ein „Fluchtbericht“, der von diesem Verein erstellt wurde und sich mit den jahrelangen Vertreibungen der Bewohner kurdischer Siedlungen durch das Militär befasse. „Ausdrücke wie ‚Türkische Staatsangehörige kurdischer Abstammung‘, ‚Kurdisch‘, ‚Zazaca‘ und ‚als Folge von OHAL-Maßnahmen zerstörte Dörfer‘ (Anmerkung: OHAL ist das Kurzwort für den Ausnahmezustand in den kurdischen Gebieten) scheinen der unmittelbare Anlass für das Verfahren“, heißt es in dem Bericht, und weiter: „Trotz der Aufhebung des Ausnahmezustandes werden die Gesetze des Ausnahmezustandes weiter als Begründung für Willkürmaßnahmen angegeben. Wie können in einem Gebiet ohne Ausnahmezustand die Gesetze des Ausnahmezustands weiter gelten?“
Anlass war das Verbot einer Veranstaltung, bei der im Rahmen der „Woche des Flüchtlings“ in Istanbul an die Vertreibungen aus den kurdischen Gebieten erinnert werden sollte. Die Veranstaltung sei wegen „Störung der Nationalen Sicherheit“ und „aus Gründen des Schutzes der Nationalen Einheit“ verboten worden.
Am 2. Juni 2002 hatte die Zeitung über Reaktionen von Gewerkschaften und Ärzteverbänden auf die Entscheidung des Sicherheitsrates berichtet. Darin war gefordert worden, auch die vielen während des Ausnahmezustands verhängten Strafversetzungen von Gewerkschaftsmitgliedern, Ärzten, Lehrern usw. rückgängig zu machen. Die aus ihren Dörfern vertriebenen Menschen müssten zurückkehren können.
Am 13. Juni 2002 berichtete die Zeitung von anhaltenden Verfolgungen gegen kurdische Straßenverkäufer in Mersin. „In der Stadt mit besonders vielen kurdischen Flüchtlingen wurden Maßnahmen gegen Kurden ergriffen wie im Ausnahmezustandsgebiet.“ 230 Mitglieder des Vereins der Straßenverkäufer seien immer noch in Haft, der Verein selbst wegen angeblicher „Unterstützung der PKK“ verboten und aufgelöst.
Am 24. Juni 2002 berichtete die Zeitung, Verbote und Diskriminierungen, die früher der Gouverneur für das Ausnahmezustandsgebiet verhängt habe, würden nun vom „einfachen Vali“ verhängt. Geändert habe sich nur der Titel dessen, der die Verbote und Diskriminierungen gegen Vereine, Zeitungen etc. verhänge.
In kurdischen Kreisen ist aus diesen Gründen der Eindruck verbreitet, die Aufhebung des Ausnahmezustands sei weitgehend propagandistisch motiviert, solle die Weltöffentlichkeit täuschen, während in Wirklichkeit die Repression gegen kurdische politische Bestrebungen, Vereine, Parteien, Zeitungen, Gewerkschaften und Menschenrechtsgruppen fast unverändert weitergehe.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Welche genauen Beschlüsse haben der Nationale Sicherheitsrat der Türkei und das türkische Parlament nach Kenntnis der Bundesregierung hinsichtlich des Ausnahmezustands in den vier kurdischen Provinzen Hakkari, Tunceli, Diyarbakir und Sirnak getroffen (bitte den Wortlaut bzw. eine deutsche Übersetzung der Beschlüsse mitteilen)?
Wie viele Deportationen bzw. Strafversetzungen von Lehrkräften, Gewerkschaftsmitgliedern und anderen Personen hat es nach Kenntnis der Bundesregierung in den 25 Jahren des Ausnahmezustands gegeben?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass allein die Gewerkschaft Egitim Sen erklärt hat, mehr als 700 ihrer Mitglieder seien während des Ausnahmezustands strafversetzt worden?
Wenn ja, wie viele Strafversetzungen von Mitgliedern berichten andere Gewerkschaften, Ärzteverbände, Anwaltsorganisationen, Menschenrechtsvereinigungen etc. (bitte nach den einzelnen Organisationen, soweit bekannt, getrennt auflisten)?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob mit den Beschlüssen des Nationalen Sicherheitsrats und des türkischen Parlaments zur Aufhebung des Ausnahmezustands auch eine Rückgängigmachung der während des Ausnahmezustands verhängten Deportationen bzw. Strafversetzungen verbunden ist?
Wenn ja, welche genauen Regelungen zur Korrektur und/oder Wiedergutmachung dieser Maßnahmen sind der Bundesregierung bekannt und wie viele strafversetzte Personen konnten zurückkehren?
Wie viele kleine Siedlungen, Dörfer und Städte wurden in den 25 Jahren des Ausnahmezustands nach Kenntnis der Bundesregierung von türkischen Militärs zerstört bzw. gewaltsam geräumt?
Wie viele Personen waren davon betroffen?
Wie viele dieser Siedlungen, Dörfer und Städte sind inzwischen wieder errichtet worden, wie viele sind noch zerstört bzw. nicht wieder aufgebaut?
Wie viele der aus diesen Siedlungen, Dörfern und Städten vertriebenen Personen konnten in ihre alten Siedlungen wieder zurückkehren, wie viele warten immer noch auf eine solche Rückkehrmöglichkeit?
Hat die Bundesregierung Kenntnis, ob das nach Verhängung des Ausnahmezustands errichtete „Dorfschützersystem“ abgebaut bzw. aufgelöst werden soll?
Wenn ja, ab wann und in welchem Umfang?
Wenn nein, warum nicht?
Wie viele Personen in den kurdischen Gebieten sind noch heute staatlich bezahlte und bewaffnete „Dorfschützer“?
Kann die Bundesregierung Berichte bestätigen, wonach die weitreichenden Befugnisse des bzw. der bisherigen Ausnahmezustandsgouverneure nicht aufgehoben, sondern lediglich auf andere Beamte übertragen werden?
Kann die Bundesregierung Berichte bestätigen, wonach die kurdischen Provinzen in Zukunft von einem „Staatskommissar“ verwaltet werden sollen, also faktisch weiter einer Sonderverwaltung unterstehen?
Hat die Bundesregierung Kenntnis, ob die Zahl der in den kurdischen Provinzen stationierten Militärs und Spezialeinheiten seit Aufhebung des Ausnahmezustands verringert worden ist und ob dort stationierte Spezialeinheiten aufgelöst oder abgezogen wurden?
Wenn ja, wie groß war diese Verringerung und welche Spezialeinheiten wurden aufgelöst bzw. aus den kurdischen Gebieten abgezogen?
Wenn nein, wie viele Truppen und Spezialeinheiten sind heute noch in kurdischen Gebieten stationiert?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausgaben für Militär und andere Bereiche der „nationalen Sicherheit“, also Polizei und Justiz, Gendarmerie, Grenzschutz etc. sowie die Personalstärke von Militär, Polizei, Gendarmerie etc. in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte jährliche Angaben für jeden Bereich)?
Welche von Menschenrechtsvereinigungen und kurdischen Vereinigungen kritisierten Sondergesetze und Sonderregelungen für die kurdischen Gebiete bleiben nach Kenntnis der Bundesregierung trotz Aufhebung des Ausnahmezustands in Kraft?
Wie viele politische Gefangene sind nach Kenntnis der Bundesregierung weiter in der Türkei inhaftiert?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung und nach Angaben von Menschenrechtsvereinen in den letzten zwei Jahren die Menschenrechtsverletzungen (Getötete, Opfer unbekannter Täter, Festnahmen, Folterungen, vorübergehende oder ständige Verbote gegen Vereine, Parteien, Zeitungen und Zeitschriften, Fernsehsender, Strafversetzungen etc.) in kurdischen Gebieten entwickelt (bitte jährliche oder vierteljährliche Zahlen für alle genannten Menschenrechtsverletzungen in kurdischen Gebieten)?
Welche weiteren Maßnahmen der Türkei zur Verbesserung der Menschenrechtssituation in den kurdischen Gebieten muss die türkische Regierung nach Auffassung der Bundesregierung mindestens ergreifen, um den „Kopenhagener Kriterien“ der EU zu genügen?