Erste vorläufige Bilanz der freiwilligen Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber
der Abgeordneten Gerhard Jüttemann, Eva Bulling-Schröter und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
(Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 14/9512)
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Warum ist die elektronische Datenbank der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, die per Internet Auskunft über die technischen Daten der Mobilfunksendeanlagen gibt, nicht öffentlich und für jedermann zugänglich?
Wird die Bundesregierung sich dafür einsetzen, dass die Standortdatenbank für betroffene Bürgerinnen und Bürger geöffnet wird, wenn nein, warum nicht?
Welche Möglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger gibt es, Einsicht in die Standortdatenbank zu nehmen?
Welche Gründe sind rechtlich zulässig, ein Begehren nach Einsicht in die Standortdatenbank abzulehnen?
Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage beruht der Wert der spezifischen Absorptionsrate (SAR) von 0,6 Watt/kg als maximal zulässiger Wert für die Vergabe eines blauen Engels für strahlungsarme Handys?
Wie viel Prozent der derzeit in Deutschland benutzten Handys halten nach Kenntnis der Bundesregierung den SAR-Wert von 0,6 Watt/kg ein?
Welche Gefahren bestehen für den Nutzer beim Telefonieren mit Handys, die diesen SAR-Wert überschreiten?
Können nach Kenntnis der Bundesregierung in öffentlichen Verkehrsmitteln durch elektromagnetische Felder Gesundheitsgefährdungen entstehen a) für Fahrgäste und b) für das Fahrpersonal, das unter Umständen stundenlanger Strahlung ausgesetzt ist, wenn mehrere Menschen gleichzeitig auf engstem Raum mit Handys telefonieren?
Denkt die Bundesregierung über die Einführung von Grenzwerten für die Handystrahlung nach, wenn nein, warum nicht?
Erwägt die Bundesregierung, Ländern und Kommunen ein Handyverbot in öffentlichen Verkehrsmitteln zu empfehlen, wenn nein, warum nicht?
Wird die Bundesregierung bei Nichteinhaltung der freiwilligen Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber eine Verordnung mit Sanktionsmöglichkeiten erlassen?