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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Beurteilung der Reformbeschlüsse des türkischen Parlaments durch die Bundesregierung und das geplante Abschiebeabkommen mit der Türkei (G-SIG: 14013024)

Praktische Auswirkungen der türkischen Beschlüsse in Hinsicht auf Folter und Misshandlung von Gefangenen sowie die Sonderbestimmungen für die kurdischen Gebiete, Erfüllung der Kopenhagener Kriterien der EU, türkische Auslieferungsbegehren, Verhandlungen über Abschiebungen

Fraktion

PDS

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

09.09.2002

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/986816. 08. 2002

Beurteilung der Reformbeschlüsse des türkischen Parlaments durch die Bundesregierung und das geplante Abschiebeabkommen mit der Türkei

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Das türkische Parlament hat Anfang August eine Reihe von Gesetzen beschlossen, mit denen auch von der Europäischen Union im Zusammenhang mit dem Beitrittsantrag der Türkei geforderte demokratische Reformen umgesetzt werden sollten.

Zu den beschlossenen Gesetzen gehört die Einschränkung der Todesstrafe. Deren Verhängung und Vollstreckung soll nach Presseberichten nicht vollständig unterbleiben, aber auf Kriegssituationen und Situationen von „unmittelbarer Kriegsgefahr“ beschränkt werden. Schon verhängte Todesstrafen sollen in lebenslange Haft unter erschwerten Bedingungen umgewandelt werden.

Personen, die wegen „Terrorismus“ und ähnlicher Straftaten verurteilt wurden, sollen weiter von allen Amnestien ausgeschlossen sein.

Der Unterricht „in anderen Sprachen und Dialekten“ als Türkisch soll an privaten Schulen erlaubt werden können, sofern darin nicht für Gewalt oder „Separatismus“ eingetreten wird. Die Kurse werden vom Bildungsministerium kontrolliert.

Auch Rundfunk- und Fernsehsendungen dürfen in „anderen Sprachen und Dialekten“ ausgestrahlt werden. Näheres soll die staatliche Medienaufsicht RTÜK entscheiden, die in der Vergangenheit immer wieder Radio- und Fernsehsender aus geringen Anlässen mit Sendeverboten belegt hatte.

§ 159 des türkischen Strafgesetzbuches, der „Beleidigung von Staatsorganen“ unter Strafe stellt, wird abgemildert. Die Nachrichtenagentur dpa spricht in einer Übersicht davon, Journalisten würden nun „nicht mehr mit Gefängnisstrafen … belangt, wenn sie nur Kritik“ am türkischen Militär oder anderen Staatsorganen übten. Bisher werden selbst Frauen, die von türkischen Militärs vergewaltigt wurden und dies vor Gericht anzeigten, wegen angeblicher Beleidigung des türkischen Militärs angeklagt.

Außerdem soll das Vereinsrecht geändert worden sein, ausländische Vereine dürfen nun Niederlassungen in der Türkei gründen, türkische Vereine Niederlassungen im Ausland. Demonstrationen dürfen nun auch von Ausländern durchgeführt werden. Schlepperkriminalität wird mit Haftstrafen von 2 bis 5 Jahren geahndet. Christliche und jüdische Stiftungen dürfen Immobilien erwerben und mit Zustimmung des Ministerrats Mitglied in ausländischen Stiftungen und Einrichtungen werden.

Schließlich soll zu dem beschlossenen Reformpaket auch noch die Lockerung von Auflagen für ausländische Firmen in der Türkei gehören (Reuters, 3. August, AFP, 3. August, dpa, 4. August 2002).

Die beschlossenen Gesetze sind in der Türkei weiter umstritten. Die Partei MHP, die in der bis vor kurzem bestehenden Regierungskoalition die Verabschiedung dieser Gesetze immer wieder blockiert hatte, hat bereits eine Verfassungsklage gegen das gesamte Paket angekündigt.

Zahlreiche weitere undemokratische Bestimmungen wie die Privilegien und Sonderrechte der Militärs im Nationalen Sicherheitsrat, die Gesetze und Verfassungsbestimmungen gegen „Separatismus“, die 10-Prozent-Klausel für die Wahlen zur Türkischen Nationalversammlung, die Sonderbestimmungen für die kurdischen Gebiete (Ausnahmezustandsgesetze und Folgebestimmungen, Dorfschützer etc.) sind weiter in Kraft.

Vertreter der EU und auch der Bundesregierung haben die Beschlüsse des türkischen Parlaments in ersten Stellungnahmen begrüßt. Was das praktisch bedeutet, ist noch unklar. In der Türkei gibt es Stimmen, die fordern, die EU müsse nun auf ihrem Gipfeltreffen im Dezember dieses Jahres einen förmlichen Beginn der Beitrittsverhandlungen mit der Türkei beschließen.

Bundesminister des Innern, Otto Schily, hat kurz nach den Beschlüssen des türkischen Parlaments eine baldige Reise nach Ankara angekündigt. In der Presse verlautet, der Abschiebung des derzeit in der Bundesrepublik Deutschland inhaftierten so genannten Kalifen von Köln, Metin Kaplan, stünde nun möglicherweise schon bald nichts mehr im Wege. Der Sprecher des Bundesministeriums des Innern soll erklärt haben, bei dem Besuch Otto Schilys biete sich die Möglichkeit, „schon lange dauernde Verhandlungen im Zusammenhang mit Abschiebungen zu einem Abschluss zu bringen“ (dpa, 7. August 2002).

Der türkische Innenminister Rüstü Kazim Yücelen hatte in diesem Zusammenhang im Dezember letzten Jahres nach Presseberichten eine Liste von 155 Personen übergeben, deren Auslieferung die türkische Regierung wünscht. Darunter sollen sich zahlreiche kurdische Oppositionelle befinden, die in der Türkei – zum Teil mit Verweis auf die „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK) – unter dem Vorwurf des „Separatismus“ gesucht werden. Auf „Separatismus“ stand laut § 125 des türkischen Strafgesetzbuches bisher die Todesstrafe.

Sollten diese Berichte zutreffen, dann droht zahlreichen hier lebenden kurdischen Oppositionellen und Flüchtlingen die Abschiebung in die Türkei.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Welche genauen Beschlüsse hat das türkische Parlament auf seinen Sitzungen Anfang August im Zusammenhang mit dem oben geschilderten „Reformpaket“ gefasst (bitte die genauen Änderungen der türkischen Gesetze im Wortlaut und in der amtlichen Übersetzung dokumentieren)?

2

Wann treten diese Änderungen in Kraft?

3

Welche Umsetzungen, Durchführungsverordnungen etc. sind nach Kenntnis der Bundesregierung noch erforderlich, damit die beschlossenen Gesetze in der Realität wirksam werden können?

4

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die umstrittene 10-Prozent-Klausel bei den Wahlen zum türkischen Parlament unverändert geblieben ist?

5

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die vielen umstrittenen Gesetze und Verfassungsbestimmungen gegen „Separatismus“ unverändert geblieben sind?

6

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die Stellung des Nationalen Sicherheitsrates und die damit bestehende weitreichende Kontrolle der türkischen Politik durch die Militärs unverändert geblieben sind?

7

Hat eines der beschlossenen Gesetze nach Kenntnis der Bundesregierung praktische Auswirkungen auf die in der Türkei nach zahlreichen Berichten weitverbreitete Praxis der Folter und Misshandlung von Gefangenen, z. B. durch die Verkürzung der Zeiten von Polizeihaft ohne Anwalt?

Wenn ja, welche?

8

Hat eines der beschlossenen Gesetze praktische Auswirkungen auf die Sonderbestimmungen für die kurdischen Gebiete wie die Bestimmungen über den Ausnahmezustand, die Sonderbefugnisse der Gouverneure und Militärs in diesen Gebieten etc.?

Wenn ja, welche?

9

Wie beurteilt die Bundesregierung die beschlossenen Gesetze im Hinblick auf die Erfüllung der „Kopenhagener Kriterien“ der EU? Sind diese Kriterien nach den beschlossenen Gesetzen in den Augen der Bundesregierung erfüllt oder bedarf es weiterer Reformen?

10

Wird die Bundesregierung – in Absprache mit den anderen EU-Staaten – auf dem EU-Gipfel im Dezember für eine Aufnahme der förmlichen Beitrittsverhandlungen mit der Türkei plädieren?

Wenn nein, warum nicht?

11

Welche Auswirkungen haben die neuen Gesetze nach Meinung der Bundesregierung für türkische Auslieferungsbegehren an die Bundesrepublik Deutschland?

12

Treffen die Berichte zu, dass der Bundesminister des Innern, Otto Schily, bei seiner geplanten Reise in die Türkei die Verhandlungen über Abschiebefragen abschließen will?

13

Welche genauen Vereinbarungen strebt die Bundesregierung bei diesen Verhandlungen an?

14

Welche Bedeutung misst die Bundesregierung in diesen Verhandlungen den anhaltenden Berichten über Misshandlungen und Folterungen politischer Gefangener in der Türkei bei und den offensichtlichen Verstößen türkischer Sicherheitsorgane gegen internationale Konventionen, wie z. B. der völkerrechtswidrigen Entführung, Misshandlung und anhaltenden Inhaftierung des in Deutschland als Flüchtling anerkannten kurdischen Politikers Cevat Soysal bei?

15

Wird die Bundesregierung vor einer Befolgung türkischer Abschiebungswünsche verlangen, dass solche offensichtlichen Verstöße gegen internationale Konventionen und Normen geheilt und widerrechtlich inhaftierte Personen wie Cevat Soysal wieder entlassen und rehabilitiert werden?

16

Für wie viele hier lebende Personen liegen der Bundesregierung oder anderen deutschen Stellen derzeit türkische Auslieferungsbegehren vor?

17

Wie viele dieser Auslieferungsbegehren richten sich

– gegen Personen, die wegen nicht politisch motivierter, allein krimineller Straftaten gesucht werden,

– gegen Personen, die wegen ihres Eintretens für kurdische Anliegen in der Türkei gesucht werden,

– gegen Personen, die wegen muslimischer Aktivitäten in der Türkei gesucht werden,

– gegen Personen, die wegen anderer oppositioneller Aktivitäten in der Türkei gesucht werden?

18

Welchen dieser Auslieferungswünsche wird die Bundesregierung aus grundsätzlichen Erwägungen, zum Beispiel im Hinblick auf die noch immer nicht demokratisch gelöste kurdische Frage in der Türkei, nicht entsprechen bzw. widersprechen?

Berlin, den 12. August 2002

Ulla Jelpke Roland Claus und Fraktion

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