[Deutscher Bundestag Drucksache 14/9764
14. Wahlperiode 09. 07. 2002
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 4. Juli 2002
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heidi Lippmann, Roland Claus
und der Fraktion der PDS
– Drucksache 14/9448 –
Haltung der Bundesregierung zur Rekrutierung von jungen Menschen für den
Militärdienst durch den Einsatz von Computerspielen wie z. B. „America’s Army“
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Armee der Vereinigten Staaten von Amerika hat nach Pressemeldungen
(z. B. jetzt – Magazin der Süddeutschen Zeitung vom 17. Juni 2002) ein
Computerspiel namens „America’s Army“ entwickelt, um junge Menschen für die
Armee zu begeistern und zu rekrutieren. Zur Werbung für dieses
Computerspiel existiert eine Homepage, die man unter „
www.americasarmy.com“
besuchen kann. Dort kann jede/jeder, die/der mindestens 14 Jahre alt ist und in den
USA lebt, eine Vorbestellung für das Spiel eintragen, das dann kostenfrei nach
Hause gesandt wird. Auch ein direkter Link zur Rekrutierungshomepage der
US-Armee ist dort eingerichtet.
Wie man den Bildern und der Beschreibung auf der Homepage entnehmen
kann, soll das Spiel Kriegshandlungen besonders realistisch darstellen. So
sind z. B. die Waffen und die Ausrüstung der virtuellen Kämpfer exakt denen
der US-Armee nachempfunden.
Besonders der „Operations“ genannte Teil des Spiels, in dem es Aufgabe der
Spielerinnen und Spieler ist, ähnlich wie bei dem seit den Ereignissen von
Erfurt öffentlich in die Kritik geratenen Computerspiel „Counterstrike“,
Kampfmissionen zu erfüllen, ist nach allen vorliegenden Bildern und
Beschreibungen als gewaltverherrlichend zu bezeichnen. Auf der Homepage befinden sich
unter anderem „screenshots“, auf denen z. B. die „Erschießung eines
gegnerischen Kämpfers aus kurzer Entfernung“ (Übersetzung der Verfasser) zu sehen
ist, so die Bildunterschrift.
1. Ist der Bundesregierung dieses Computerspiel bekannt?
Dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) ist das Computerspiel
„America’s Army“ bekannt.
Für das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMFSFJ) gilt: Weder dem BMFSFJ noch der Bundesprüfstelle für
jugendgefährdende Schriften (BPjS) liegen Erkenntnisse über das Computerspiel
„America’s Army“ vor.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 13 20, 53003 Bonn, Telefon (02 28) 3 82 08 40, Telefax (02 28) 3 82 08 44
ISSN 0722-8333
Die über 800 antragsberechtigten Stellen – oberste Jugendbehörden der Länder,
Landesjugendämter, Jugendämter – haben bisher keinen Antrag auf Indizierung
des Computerspieles bei der Bundesprüfstelle gestellt.
2. Wie beurteilt die Bundesregierung den Einsatz eines
gewaltverherrlichenden Computerspiels zur Rekrutierung junger Menschen für den
Militärdienst, insbesondere unter dem Eindruck der Ereignisse von Erfurt und
Littleton und der danach erfolgten gesellschaftlichen Diskussion über
gewaltverherrlichende Computerspiele?
Zur Nachwuchswerbung hat die Bundeswehr zwei Web-Sites eingestellt: zum
einen
www.treff.bundeswehr.de für 14- bis ca. 17-jährige Jungen und Mädchen
und
www.bundeswehr-karriere.de für junge Menschen ab 17 bis 25 Jahre.
Während die Informationen auf der „treff-site“ erstmals Interesse an unseren
Streitkräften wecken soll, bietet die „karriere-site“ konkrete
Berufsinformationen für diejenigen, die aufgrund ihrer Schul- oder Ausbildungssituation schon
unmittelbar vor ihrer Berufsentscheidung stehen.
Die Informationen über spezielle Laufbahn- und Berufsmöglichkeiten bei der
Bundeswehr auf der „karriere-site“ werden bewusst nicht mit Online-Spielen
gekoppelt, um die Ernsthaftigkeit der Entscheidung zum Soldatenberuf nicht zu
gefährden.
3. Kann gewährleistet werden, dass im Rahmen des Jugendschutzes dieses
gewaltverherrlichende Computerspiel mit realem Bezug nicht an
Jugendliche in Deutschland versandt wird?
Da dem BMFSFJ keine Erkenntnisse über das Computerspiel „America’s
Army“ vorliegen, kann nicht beurteilt werden, ob der Inhalt des
Computerspiels als jugendbeeinträchtigend oder sogar jugendgefährdend einzuschätzen
ist.
Jugendgefährdende Computerspiele trägt die Bundesprüfstelle für
jugendgefährdende Schriften (BPjS) auf Antrag nach dem Gesetz über die Verbreitung
jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte (GjS) in die Liste der
jugendgefährdenden Schriften ein. Die Eintragung in die Liste der
jugendgefährdenden Schriften hat zur Folge, dass das Computerspiel Kindern und Jugendlichen
nicht mehr zugänglich gemacht werden darf. Damit verbunden sind
weitreichende Abgabe-, Verbreitungs- und Werbebeschränkungen.
Mit dem Jugendschutzgesetz (JuSchG), das die Zustimmung des Bundesrates
am 21. Juni 2002 erhalten hat, ändert sich an dieser Rechtslage nichts.
Unterhalb der Schwelle der Jugendgefährdung sieht das JuSchG in Zukunft für
Computerspiele vor, dass diese, wie heute bereits Kino- und Videofilme, mit
einer Altersfreigabekennzeichnung versehen werden müssen. Der Zugang zu
diesen Bildträgern darf Kindern und Jugendlichen nur entsprechend dieser
Alterskennzeichnung ermöglicht werden.
4. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob für die Bundeswehr
angesichts des Mangels an Rekrutinnen und Rekruten eine ähnliche
Werbeaktion geplant ist?
Es gab und gibt keine Pläne, Computerspiele ähnlich dem Spiel „America’s
Army“ auf den Internetsites der Nachwuchswerbung einzustellen und es sind
keine Werbeaktionen unter Nutzung von Computerspielen ähnlich dem Spiel
„America’s Army“ geplant.
5. Falls ja, in welcher Form wird diese Werbeaktion stattfinden?
Entfällt.]